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Sachsen

Wegen Aufrufs zu Corona-„Spaziergang“: AfD-Bundestagsabgeordneter darf kein Polizist mehr sein

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Janich ist am Mittwoch vom Dresdner Verwaltungsgericht aus dem Polizeidienst entlassen worden. Vorgehalten werden dem Beamten ein Aufruf zu einer maßnahmenkritischen Kundgebung im April 2020 sowie weitere Postings in den sozialen Medien.

Die sächsische Polizei hatte gegen den AfD-Abgeordneten Steffen Janich ein Disziplinarverfahren eröffnet, weil er 2020 zu Protesten gegen die Corona-Maßnahmen aufgerufen hatte. Nun soll er als Beamter entlassen werden.

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Janich ist vom Dresdner Verwaltungsgericht aus dem Polizeidienst entlassen worden. Das berichten mehrere Medien, darunter die Sächsische Zeitung und der MDR übereinstimmend. Janich, der bei der Bundestagswahl Anfang des Jahres mit 49,1 Prozent der Erststimmen das Direktmandat im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gewann, wurde demnach am Mittwoch von der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts wegen kritischer Äußerungen und eines Aufrufs zu einem „Corona-Spaziergang“ im Jahr 2020 aus dem Dienst entlassen.

Es geht dabei um eine Kundgebung im April 2020. Janich wird vorgehalten, entgegen der damals geltenden Corona-Schutz-Verordnung zu einem maßnahmenkritischen „Spaziergang“ in Pirna aufgerufen zu haben. „Ich werde am kommenden Mittwoch, von 19 bis 19.30 Uhr, in Pirna um das Rathaus spazieren gehen und mir über den Wahnsinn Gedanken machen“, hatte Janich am 15. April 2020 laut Tag24 auf seinen Kanälen in sozialen Medien geschrieben. Später soll Janich noch eine Erinnerung an die Aktion geteilt haben.

Aus Sicht der Disziplinarkammer habe der Polizeibeamte das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen dadurch endgültig verloren, heißt es in der Urteilsbegründung, aus der MDR und Tag24 zitieren. Durch den Aufruf zur Umgehung von Corona-Vorschriften sowie durch weitere Postings habe Janich zum Ausdruck gebracht, „dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen.“

Das Gericht verweist zudem auf weitere Beiträge von Janich in sozialen Medien, in denen er angeblich das politische System der Bundesrepublik Deutschland sowie des Freistaates Sachsen grundsätzlich infrage stellen würde, so der MDR.

„Aus Sicht der Disziplinarkammer hat der Polizeibeamte, der wegen ähnlicher Beiträge in sozialen Medien bereits disziplinarrechtlich belangt worden war, das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren“, so ein Gerichtssprecher laut Tag24. „Der Beamte habe in sozialen Netzwerken ein Video geteilt, auf dem zu sehen sei, dass Protestierende eine polizeiliche Absperrung durchbrechen. Er habe damit den körperlichen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gebilligt. Auch habe er verschiedene staatliche Institutionen verunglimpft“, heißt es weiter.

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Die sächsische Polizei hatte nach dem „Spaziergang“ in Pirna ein Disziplinarverfahren gegen Janich eingeleitet. Im April hatten sich nach Janichs Aufruf 180 Teilnehmer versammelt, ohne dabei die damals obligatorisch zu tragenden Corona-Masken mit sich zu führen. Janich soll sich zum Versammlungsleiter erklärt haben. „Ich habe die Auflagen verlesen“, sagte der Polizist damals zu Tag24. „Aber es war keine geplante Versammlung, deshalb war das für einige Bürger unverständlich. Sie waren ja nur spazieren und wussten nicht, wieso sie da Mundschutz tragen sollen.“ Janich blieb auch am Mittwoch noch bei der Aussage, er habe keine Versammlung organisieren wollen, berichtet der MDR.

Spannend ist dabei auch, dass die sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020, die für den „Spaziergang“ von Janich die damalige Rechtslage war („Spaziergang“ am 22. April 2020), im Jahr 2023 vom Verwaltungsgericht Leipzig für unverhältnismäßig erklärt wurde. In der Urteilsbegründung hieß es dazu: „Die Untersagung aller Versammlungen durch § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO war ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG*), die für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierend ist. Der Ausnahmevorbehalt in § 3 Abs. 3 SächsCoronaSchVO minderte das Gewicht des Eingriffs nur unwesentlich.“ Und weiter: „Die Vorschrift ließ nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar sein könnten, und selbst für infektiologisch vertretbare Versammlungen stellte sie die Erteilung der Genehmigung in das Ermessen der Behörde“.

Inwiefern diese Erwägungen zur möglichen Rechtmäßigkeit des „Spaziergangs“ in der Gerichtsentscheidung von Mittwoch gegen Janich berücksichtigt wurde, ist unklar. Aus der kurz gehaltenen Pressemitteilung geht wenig zu den Beweggründen des Gerichtes für die Entscheidung hervor. Der AfD-Bundestagsabgeordnete kann gegen die Entscheidung Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seit 2021 sitzt Janich für die AfD im Bundestag. Er gewann seinen Wahlkreis mit über 26 Prozent Vorsprung vor dem Zweitplatzierten.

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132 Kommentare

  • Ehrenmann. Als Polizist sich damals klar gegen den Irrsinn zu positionieren war mutig und richtig.

    339
    • Dem Mann gehört ein Orden überreicht. In einer Diktatur ticken die Uhren leider anders herum.

      146
    • Tja . Diese Einstellung wurde von uns früher Verlangt und Vorausgesetzt ! Da gab es noch den selbstständig denkenden Staatsbürger in Uniform !!
      Heute leben wir im Zeitalter politischer Justiz und Polizei . Alleine die selbsternannte Polizei Grün wäre schon ein muss für ein Disziplinarverfahren mit garantierter Beendigung des Beamtenverhältnisses !!

      173
    • Hier haben wir einen krassen Widerspruch zum Polizeigesetz, und ich hoffe, dass er Rechtsmittel einlegt:

      http://www.polizeirecht-sachsen.de/TextdesSchsischenPolizeigesetzes.html

      § 10 besagt:

      Polizeiverordnungen dürfen nicht mit Rechtsvorschriften höheren Ranges in Widerspruch stehen.

      Kommen wir zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

      Artikel 20, Abs. 4 besagt:

      Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      Er hatte das Recht „Widerstand“ zu leisten, denn selbst das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Nachgang, dass es verfassungswidrig war, dass „Spaziergänge“ unter Strafe gestellt wurden.

      Hier soll wieder nur erneut ein Mann der bösen „AFD“ hingehangen wurden, mehr ist das nicht.

      • Der Link funktioniert leider nicht – Page not found

        1
      • @Glaskugelleser
        Auch eine Form der Zensur, die Kritiker seit Jahren kennen.

        0
    • Mal wieder „UnsereDemokratie“(TM) in Aktion.

    • Es sind ja nicht die einzigsten Fälle von willkür der Justiz:

      https://netzwerkkrista.de/2025/08/04/verfassungsbeschwerde-deckt-willkuer-bei-verurteilung-des-vormaligen-richters-christian-dettmar-auf/

      Ballweg

      https://report24.news/mfg-zum-fall-kellermayr-vorwuerfe-haetten-nie-zu-jahrelangem-verfahren-fuehren-duerfen/

      Und, und und. Aufklärung wird es nie geben, denn das wäre für die LINKEN-GRÜNEN und ROTEN das sogenannte Tribunal, was sie meiden werden, wie der Teufel das Weihwasser.

    • „Spaziergang“
      Echter Held halt.

      -90
      • Wenn man bedenkt wie psychotisch ihresgleichen damals war, kam ein Spaziergang damals einem revolutionären Akt gleich, dies umso mehr als Beamter.

        63
      • Auf einer Parkbank zu sitzen und ein Buch zu lesen war auch verboten…

        50
    • Paul projiziert halt wirklich seine ganzen Probleme auf Fremde im Netz.
      Paul hat keine Ahnung was „Meinesgleichen“ ist aber bildet sich in seiner Fantasie ein, hier hätte ein revolutionärer Akt stattgefunden, der in der Wirklichkeit aber keine Auswirkung hatte. So lebt es sich in der blauen Fantasieblase, wo man mit jedem Schritt seinen Lebensrest vermurkst, aber sich einbildet ein Held zu sein. Als ob irgendwas übrig hätte für die Polizisten dieses Systems.

      -24
  • Schlagen wir diesen (Ex) Polizeibeamten doch als Zukünftigen Bundespräsidenten vor.
    Der Mann hat Mut und ist jemand von der Basis.

    195
    • Besser als der amtierende wäre er auf jeden Fall ! Aber schlechter geht auch nicht !
      Aber so ein Urteil selbst nach dem heutigen Wissenstand zu fällen ist schon ein Skandal !! Es ist ein weiter Tiefpunkt unserer politischen Justiz . Denke das liegt nicht an dem was er getan hat sondern an dem Umstand und der Verbindung AFD u. Beamter !!

      104
    • Ich hoffe, der jetzige Bundespräser ist der letzte seiner Art. Textbausteine zusammensetzen kann auch eine KI. Aber billiger.

      • Kommt drauf an was der Strom kostet!

        14
      • du glaubst doch nicht, dass der sein Geblubber selbst verfasst

        0
    • Wenn das Volk, die Bürger mitentscheiden dürften/könnten, hätten wir heute mit absoluter Sicherheit als BP einen Prof. Dr. Max Otte. Aber in „unsererDemokratie“ ist das leider nicht möglich.

    • das hätte er nicht verdient, sich in die Reihe der anderen Versager einzureihen – der Bundespräsident ist ein Altersposten und dient nur dem Budespräsident

    • „jemand von der Basis.“

      HAHAHA Leute wie der Machen Hausdurchsuchung für das Internetgepöbel bei der Basis. Typisch Populismus irgendwie nach „dem kleinen Mann“ suchen zu wollen mit dem man sich als noch kleinerer Mann identifizieren will.

  • Ein vorbildlicher Bürger in Uniform.

  • Sollte er in höhere Positionen von Bürgern gewählt werden wollen, werden andere Parteien wohl versuchen, ihm aufgrund seiner „Vorgeschichte“ das passive Wahlrecht zu entziehen.

    100
    • Das „Problem“ könnte das Mäßigungsgebot für Beamte sein.
      Wenn beschlossen wird es ist (rechts)radikal für Beamte spazieren zu gehen ist es ein Problem.
      Er wird (hoffentlich) höhere Gerichte anrufen.
      Es sind nicht alle Richter linksradikal.
      Einige werden sich von alleine anpassen. Vor allem im Osten.

      • Hätte er nicht besser „remonstrieren“ sollen, was sagt da das Beamtenrecht?

        0
  • Achso.
    Weil ich etwas mache ist das ein Aufruf.
    Verstehe.
    Saat und Ernte.
    Irgenwann werden Diejenigen entlassen werden, die das veranlasst haben.

    • Das ganze Theater ist doch auch mal wieder gegen die AfD inszeniert. Seht her, die AfD ist unserer Feind. Was in diesem Land läuft, ist völlig Demokratiefeindlich.

    • Ihr Kommentar zeigt deutlich, daß Sie vom Beamtenrecht keinen blassen Schimmer haben. Trösten Sie sich, sind Sie doch hier bei AN damit nicht alleine….

      -118
      • Sie meinen politische Neutralität vs. Remonstrationsrecht? Wenn Sie schon korrigieren möchten, hätten Sie darzulegen, wo genau der Eingangskommentator irrt oder gar falsch liegt. Bis dahin liegt nahe, dass Sie von Rechtsanwendung und vom Urteil keine Ahnung haben. Härter noch: Wer dieses Urteil (bis dato ohne Rechtskraft) begrüßt, hat Einiges nicht verstanden, ist Laie und mithin willfähriger Büttel in dieser Unzeit. Schlimmstenfalls sogar in einer Amtsstube.

        69
      • Genießen Sie ihre Beamtenpension.

        3
      • Da ist er ja wieder, der kleine, armselige Lemming, der davon träumt, ein tapferer, unerschrockener Raubfisch zu sein und bleibt doch ein Lemming. Das Leben ist manchmal hart.

        2
      • ,,…daß Sie vom Beamtenrecht keinen blassen Schimmer haben“
        Stimmt.
        Deshalb die Frage an Sie,die Sie offenbar juristisch sattelfest sind:
        Wo ist eigentlich im Beamtenrecht geregelt,dass man Omas ohne Maske oder Bürger,die aus dem GG vorlesen,verprügeln muss?

        8
      • Ich muß gar nichts # Pvr Nctrns, und schon gar nicht muß ich irgendwelche Rechtsausführungen machen, erst recht nicht für Leute, die zu allem eine Meinung aber dafür umso weniger Ahnung haben.

        -93
  • Da reden alle von Aufarbeitung der Fehler aus der Coronazeit, und dann so ein Urteil. Aus der ex-post Sicht waren viele Maßnahmen falsch. Viele Verordnungen wurden im Nachhinein von den Gerichten aufgehoben. Die Begründung überzeugt nicht und spaltet das Land weiter.

    • Sie verstehen das Beamtenrecht nicht. Da geht es nicht um richtig oder falsch. Sondern darum, ob der Beamte gegen seinen Dienstherren aufgemuckt hat.

      -34
      • Darf ein Beamter deshalb seine Meinung nur an der Wahlurne äussern? Für diese Einschränkung kann man schon drei Mal so viel Pension verlangen wie ein Durchschnitts-Steuerzahler.

        8
      • Schöner Nick,Diederich Heßling 😉

        5
      • Ehm, das haben Leute meiner Generation noch beim Bund gelernt:
        Ein Vorgesetzter gibt einen illegalen Befehl, wie verhalte ich mich?
        Ausführen und vorher schriftlich geben lassen oder nicht ausführen und auf das Gesetz verweisen.

        0
      • Ach, so wie vor 80 Jahren, wegducken und jeden Mist mitmachen, das ist Beamtenrecht?

        2
  • Ist doch gut so. Da haben seine Enkel einen Zettel den sie dereinst hochhalten und voller Stolz sagen können: „Mein Opa hat NICHT mitgemacht, damals!“.

    Meine Enkel haben auch solch einen Zettel.

  • Es gibt auch in der Polizei Menschen, die zwar Uniform tragen, aber nicht uniform denken.
    Auch in der Uniform kann ein kritischer Geist stecken, der nicht den staatlichen linken Vorgaben dienlich ist.

    • Aber manchmal nicht lang. Ich kannte einen Frankfurter Polizisten, der den Dienst quittierte, weil er nicht sein ganzes Leben auf die Gegner der Startbahn West einprügeln wollte.

      • Bin 1998 vom Frankfurter Flughafen abgeflogen. Dort fragte ich verschiedene Mitarbeiter, ob wir von der Startbahn West abfliegen. Niemand wusste eine Antwort und Startbahn West hatten sie auch noch nie gehört !

        1
  • Solche Polizisten braucht das Land!

  • das indigene Volk braucht solche anständigen Leute

  • Interessant – soweit mir bekannt, gibt es z.B. innerhalb der Berliner Polizei möglicherweise zahlreiche Fälle von Korruption. Keiner davon scheint „öffentlichkeitswirksam“ abgestraft zu werden … Wahrscheinlich ist Korruption und die Unterwanderung der Polizei durch arabische Clans nicht so schlimm wie ein Polizist, der sich „maßnahmekritisch“ verhalten hat.

    • Mal „Dr. Giffey“ und “businessinsider“ googeln und das Verfahren verfolgen. Man kann in unserem Land auch Straftaten als Beamter begehen und weiter im Öffentlichen Dienst tätig sein. Es spielt in UNSEREM Rechtsstaat auch immer eine Rolle WER was macht.

      • Es spielt NUR eine Rolle WER was macht!

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    • Die sind doch erwünscht, denn auch die Polizei muß „vielfältig und bunt“ sein! Begründet wird das ja auch immer damit, daß ein Ali und Murat „deeskalierend“ wirken kann, weil sie die Clan-Sprache beherrschen!

      • Bzw. der „Bro“, „Bruda“ und sonstiges uchvonkel, Cousin oder sonstiges die Uniform anhat

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  • .. Da kann man sich nur noch am Kopf kratzen..
    Auch als Polizeibeamter muss er seine Meinung sagen dürfen.
    Die müssen in diesem Land “ soviel Dreck schlucken “ und sollen es auch noch stillschweigend tun.
    Stellt den Mann sofort wieder ein..

    • er darf seine meinung durchaus aeussern.
      aber er darf, als staatlicher befehlsempafenger, keine aufrufe starten zu aktionen, die dem staat quasi feindlich gegenueberstehen.
      das duerfen nur menschen, die ein kalifat fordern.

      • Er hat zu keiner Aktion aufgerufen – das ist der Punkt, der dieses orchestrierte Unurteil zu Fall bringen wird.

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      • Er hat nicht zu einer Demo aufgerufen.

        6
    • „soviel Dreck schlucken“

      Die haben sich alle freiwillig gemeldet.
      Jede Woche wird hier über Hausdurchsuchungen geschimpft und dann kommst du mit solchen Ausreden.

      -71
      • Zwei Umstände können gleichzeitig wahr sein:
        1. Viele Polizisten haben freiwillig mitgemacht.
        2. Sie werden vom Staat nicht gut behandelt – siehe Näncy, die mit weißen Sneakern zur Beerdigung von Rouven L. kommt.
        Warum sollten wir auf den paar Polizisten rumhacken, die alles richtig gemacht haben? Die ACAB-Logik ist für kindische Linke.

        1
  • Oh! Das kommt jetzt bestimmt sehr gut an bei den Sachsen im Erzgebirge und in der Sächsischen Schweiz! Ganz bestimmt!

  • Nur mal so nebenbei: Im April 2020 gab es auch eine Protestaktion an der deutsch-luxemburgischen Grenze. Kundgebung durfte sie natürlich nicht genannt werden. Mit dabei war auch der heutige Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Da hat er wohl Glück, dass er nicht in der AfD ist …

    • Bravo, danke

  • Die Beamten bei PolizeiGrün haben noch nie gegen politische Entscheidungen rebelliert.

    Das ist halt der feine Unterschied.

    Zitat PolizeiGrün:
    PolizeiGrün lehnt dauerhafte stationäre Grenzkontrollen ab

    von pg_admin | Juli 22, 2024
    „Augenscheinlich ist es Spitzenpolitikern von Union und FDP mittlerweile egal, wie unsinnig -weil praktisch nicht durchführbar- ihre Forderungen sind“. (Michael Labetzke, PolizeiGrün)

    Es muss allen klar sein, dass die Wiedereinführung der dauerhaften Grenzkontrollen einem Todesstoß des Grundgedankens der Europäischen Union zu mindestens nahekommt. Es wäre von daher mehr als anständig gewesen, wenn die Unionsparteien und die Liberalen schon vor der Wahl diese im Kern Europa feindliche Haltung offen kommuniziert hätten.——————–

    Wird PolizeiGrün,–deren Beamte und Beamtinnen– die sich gegen sicherheitspolitische Maßnahmen an den Grenzen wehren auf ihre Verfassungstreue –überüberprüft?
    Werden Gerichte zuvor Grenzkontrollen der Union verbieten?

    • Bevor unser Rechtsstaat dem Todesstoß nahekommt–sollte man alle gleich behandeln

  • Die Verlierer geben sich immer noch in Sicherheit. Das ist beängstigend.

  • „Oh, sie wollen nicht ohne Vorbehalte alles durchsetzen, was eine gottgleiche, institutionelle Behörde ihnen vorschreibt? Na sowas!“

  • Alle Achtung vor diesem Mann!
    Die Schuldigen dagegen erhalten Orden.

  • Gesellschaftliches Engagement, Verhaftung von Kriminellen, Angriffe durch Migranten – alles Dinge, wofür Polizisten ihren Job gefährden. Wer will denn da noch Polizist werden?

  • sowas würde es in einer Demokratie nicht geben

  • Hätte er für das „Richtige“ Haltung gezeigt hätte er das Bundesverdienstkreuz bekommen.

  • Und die Boomer gucken immer noch Abends Tagesschau, Musikantenstadl, Tartort und Traumschiff und denken, dass alles in Ordnung ist, da ja jetzt die konservative CDU am Ruder ist…

    • Bin selbst einer. So etwas Langweiliges schaue ich mir nicht an. Auch die Tagesschau nicht. Viele meiner Bekannten ebenfalls nicht. Man sollte nicht verallgemeinern.

    • … und unsere Regierung sitzt in den Ruderbooten vor dem Traumschiff, hält es auf Tempo und Kurs in Richtung des Untergangs!

    • IHR seid diese Boomer.

      -27
  • Das ist das beste Deutschland das wir je hatten. Ein Land in dem man mit den Konsequenzen der sog. Meinungsfreiheit rechnen muss.

  • Wessen Vertrauen hat er endgültig verloren?

  • Ist doch schön zu sehen wie „Unsere Demokratie“ funktioniert

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