Was ist eine Frau? Alles, nur nicht rechtsextrem
Süß und bitter, wach und benebelt - diese neue wöchentliche Kolumne von Elisa David ist ein Espresso Martini in Times New Roman. Denn wer will seinen Sonntag schon mit einem einfachen Espresso starten - oder schlechter Lektüre?

Sven Liebich ist ein bekannter Rechtsextremist, der sich gerade in vielfältigen Anklagepunkten vor Gericht verantworten muss. Im Raum steht eine anderthalbjährige Haftstrafe ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung. Das Urteil im Berufungsprozess ist noch nicht rechtskräftig, da Liebich Revision eingelegt hat. Parallel laufen vor dem Amtsgericht Halle drei weitere Anklagen gegen ihn und in Leipzig droht ihm wohl in einem weiteren Berufungsprozess eine Haftstrafe wegen des tätlichen Angriffs auf einen Fotografen.
Man kann da schon mal durcheinanderkommen, zumal die Anklagepunkte gar nicht der Grund sind, weshalb sich die Presse gerade für Liebich interessiert. Das liegt vielmehr daran, dass Sven jetzt amtlich „Marla-Svenja“ heißt und jeden mit Klagen überziehen will, der ihn weiterhin als Mann bezeichnet. Damit will er jetzt zu einer Personengruppe gehören, die er bis vor Kurzem noch als „Parasiten der Gesellschaft“ bezeichnet hat. Ist er also doch keine Frau? Das lässt sich heutzutage schwer absprechen. Denn was ist überhaupt eine Frau?
Sein Wikipedia-Eintrag ist bereits umgestellt, der Name Sven Liebich wird in Klammern als „Geburtsname“ genannt. Zuvor hatte man ihn sogar noch als „rechtsextreme Aktivistin“ bezeichnet und dieser Eintrag wurde zur Löschung vorgeschlagen und mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen. Jetzt ist der Eintrag kunstvoll so formuliert, dass Pronomen umgangen werden. Das Tänzeln um das bis zu 10.000 Euro Bußgeld ist bereits von konservativen Medien seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes perfektioniert worden, jetzt können sich die restlichen Medien auch mal darin versuchen.
Eine andere Variante, der sich auch die Zeit bedient hat, ist das Verwenden der geschlechtsneutralen Bezeichnung „die Person“ mit den femininen Pronomen, da das Wort „Person“ ja schließlich feminin ist. Damit beugt man sich dem eingetragenen Geschlecht zwar, aber nur halb und es bleibt ein kleines bisschen Restprotest. Die FAZ bezeichnet Liebich derweil zwar weiblich als „Rechtsextremistin“, kann sich aber die Klarstellung „wir halten uns an die gesetzliche Ordnung“ nicht verkneifen.
Ein Störgefühl haben sämtliche Medien, die über den Fall berichten. So betont die Welt, der Neonazi habe sich „optisch nicht verändert“, die FAZ stellt beinahe empört fest: „Sie musste für den Geschlechtswechsel nicht einmal ihren Vollbart abrasieren“. Und natürlich haben sie ein Störgefühl dabei, einen klar als solchen erkennbaren biologischen Mann gegen jeden natürlichen Instinkt als Frau zu bezeichnen, nur weil er es einfach so bestimmt. Doch die Überraschung ist nicht wirklich nachvollziehbar. Sven Liebich wäre doch nicht der erste, der sich mit Bart in Frauenräume drängt.
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„Da geh‘ ich aufs Standesamt und erkläre: Tschuldigung, da ist ein Fehler passiert. Man hat mich halt bei der Geburt nicht gefragt, aber jetzt hätte ich das bitte gerne korrigiert. Bearbeitungsgebühr: 40 Euro. Stempel drauf, bitte, danke, auf Wiedersehen, alles gut. Wo ist das Problem?“, hatte Tessa Ganserer den Prozess bei der taz beschrieben – im gleichen Gespräch, in dem sie auch erklärte, „ein Penis“ sei „nicht per se ein männliches Genital“ und: „Das Wissen, welches Geschlecht Sie oder ich haben, das finden Sie nicht in Ihrer Hose oder unter meinem Rock.“
Diese Standards sind nicht nur eine Meinung, sie sind Gesetz. Die Möglichkeit des Missbrauchs hatte die Regierung im Gesetzgebungsverfahren noch als völlig abwegig und viel zu weit hergeholt abgetan. „Transidente Menschen leiden mitunter sehr und sie haben lange nachgedacht, ob sie den Schritt der Änderung des Geschlechtseintrags gehen“, erklärte der damalige Justizminister Marco Buschmann. „Dass ein Mann seinen Geschlechtseintrag mit allen verbundenen Folgen ändert, nur um eine Frauensauna oder eine Toilette zu betreten und Frauen zu belästigen, ist lebensfremd“, stellte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman fest.
Doch mit Liebich steht der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs wieder im Raum. Für den Fall, dass die Revision die Haftstrafe bestätigt, könnte er diese im Frauengefängnis absitzen? Die Staatsanwaltschaft Halle gibt gegenüber der Süddeutschen Zeitung Entwarnung: Es gebe keinen Automatismus, dass ein biologischer Mann in den Frauenvollzug komme. Man müsse immer noch eine Einzelfallprüfung vornehmen. Doch warum ist es erst Rechtsmissbrauch, wenn man das Recht als politisches Statement nutzen will, aber nicht, wenn man es ausnutzt, um Frauen zu verletzen?
Wo waren diese Einzelfallentscheidungen, als es einem transsexuellen Häftling 2023 in Chemnitz mehrmals möglich war, weibliche Insassen und Justizvollzugsbeamtinnen sexuell zu belästigen, zum Sex aufzufordern und nach Ablehnung zu bedrohen? Wo waren sie, als er sich in den Fluren des Gefängnisses vor den Augen der hilflosen Mitgefangenen selbstbefriedigte? Warum hat die Justizvollzugsanstalt dann erst reagiert, als ein Brief einer Gefangenen veröffentlicht wurde? Wo waren diese Einzelfallentscheidungen, als es ebenfalls 2023 in Vechta einem wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilten transsexuellen Häftling dreimal möglich war, sexuelle Übergriffe im Frauengefängnis zu verüben? Wo waren sie, als es in Nordrhein-Westfalen 2024 zu einer Körperverletzung durch einen transsexuellen Häftling kam? All diese Fälle geschahen noch vor dem Selbstbestimmungsgesetz.
Es gibt doch keinen typischen „Transsexuellen-Lebenslauf“ mehr. Man kann einen stoppeligen Bart haben, der farblich nicht zur strähnigen blonden Plastikperücke passt, man kann Frauen vergewaltigen und Kinderpornos schauen. Doch rechtsextrem? Das ist überhaupt nicht damenhaft. Damit wissen wir jetzt wohl doch langsam wieder, was eine Frau ist: Alles, nur nicht rechtsextrem.
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Der Typ macht es in genau diesem Fall (Geschlechtswechsel) richtig!
Er hällt der Gesellschaft den Spiegel vor und zeigt wie abstus die ganze Sache ist! Zu verlieren hat er nicht mehr. Und zu den Vorwürfen (Fakten) gegen den Mann äussere ich mich nicht, da ich die nicht kenne!
Eine Frage an das Apollo-Team:
Worin konkret bestanden denn die schwerwiegenden Verbrechen von Marla-Svenja?
Natürlich stehen unsere weisungsgebundene Staatsanwaltschaft und die Justiz über jedem Verdacht, politikgefällige Urteile zu fällen und wenn jemand, oder gar eine Partei, rechtsextrem gebrandmarkt wurde – dann ist das so und keinerlei Zweifel mehr möglich.
Aber ich hätte trotzdem gerne gewußt, was Marla-Svenja vorgeworfen wird, was sie verbrochen hat.
Soweit ich weiß, hat sie schon vor Jahren öffentlich friedvolle Stellen aus dem Koran zitiert, als Huldigung der Person die „Merkel Jugend“ gegründet und gehörte der sog. „Querdenkerszene“ an, also Wirrköpfe, die sagten, die „Impfung“ schütze nicht vor Ansteckung, hätte Nebenwirkungen etc.
Vielleicht könnte da eine Recherche Aufklärung bringen.
Ich wünsche Marla-Svenja viel Kraft auf ihrem Lebensweg und bewundere ihren mutigen Schritt!
Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz ist eine Farce. Sobald zu uns herüberschwappt, was Trump gerade kulturell wieder herrichtet, wird dieses Gesetz Geschichte sein.
Sorry, für so einen Schwachsinn habe ich keinerlei Verständnis. Wenn sich diese Leute in einer anderen Rolle sehen wollen ist das deren Privatsache. Ich möchte nicht, dass für OP´s und andere Kosten die Allgemeinheit zahlen soll/muss und dafür dürfen auch keine Steuergelder bereitgestellt werden. Alle verantwortlichen, die die Veruntreuung von Steuergelder unterstützen bzw. durchführen wie z:B die Grünen müssen eingesperrt und enteignet werden. Das ist kriminell und nicht tolerierbar. Es ist nur die AFD wählbar.
War die Erwähnung des Geburtsnamens nicht dead naming?
Fast so schlimm wie Völkermord? Ach, es gibt kein Volk?
Die Lösung: In GB wird diskutiert, Gefängnisse für Fauen ganz abzuschaffen. Der Steuerzahler wird entlastet und kann endlich Sozialbeiträge auf Kapitaleinkünfte abgeben, um die Habeck’sche Demokratie zu retten.
Die Staatsanwaltschaft Halle gibt gegenüber der Süddeutschen Zeitung Entwarnung: Es gebe keinen Automatismus, dass ein biologischer Mann in den Frauenvollzug komme. Man müsse immer noch eine Einzelfallprüfung vornehmen. – Meiner Einschätzung nach ist vom Gesetz keine „Einzelfallprüfung“ vorgesehen. Sie müsste im Wesentlichen beinhalten, im Ergebnis nachzuweisen, dass Liebich „lügt“ und sich gar nicht weiblich fühlt. Tja, wer weiß das schon. Entweder man legt generell fest, dass Transfrauen nicht in Frauengefängnissen unterzubringen sind (dann vielleicht auch nicht beim Frauenschwimmen usw. auftauchen dürfen), oder es ist eben logisch nachvollziehbar, dass jemand, der sich als Frau definiert, im Frauengefängnis landen muss.
Eine Eulenspiegelei von ganz besonderer Finesse !!!!!