Werbung:

Werbung:

Thüringen

Waffenverbot für AfD-Mitglieder von Gericht gekippt

Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der Thüringer AfD kein ausreichender Grund ist, um waffenrechtliche Erlaubnisse zu entziehen oder zu verweigern. Die Klage von vier Mitgliedern hatte Erfolg, da laut Gericht der Nachweis einer „kämpferisch-aggressiven Haltung“ fehlt.

Von

Das Verwaltungsgericht Gera in Thüringen. (IMAGO/Karina Hessland)

Werbung

Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der Thüringer AfD kein ausreichender Grund ist, um waffenrechtliche Erlaubnisse zu entziehen oder zu verweigern. Wie die Bild berichtete gab das Gericht mit dem Beschluss vom Dienstag der Klage von vier Mitgliedern des Landesverbandes statt.

Zuvor hatten Behörden mehrerer Landkreise sowie einer kreisfreien Stadt den Betroffenen ihre waffenrechtlichen Genehmigungen entzogen oder entsprechende Anträge abgelehnt. Als Begründung führten sie die Parteimitgliedschaft an.

Rechtsgrundlage für die behördlichen Entscheidungen war das Waffengesetz. Dieses sieht vor, dass Personen als unzuverlässig gelten können, wenn sie Mitglied einer Vereinigung sind, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Die Behörden stützten sich dabei auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes, der den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft.

Nach Auffassung des Gerichts reicht diese Einordnung allein jedoch nicht aus. Es fehle der eindeutige Nachweis, dass der Thüringer AfD-Landesverband eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der Verfassung einnehme.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es für die Annahme einer solchen Haltung nicht genüge, einzelne Aussagen von Funktionären zusammenzutragen. Diese müssten repräsentativ sein und in ihrer Gesamtschau Aggression oder Rechtsbruch erkennen lassen.

Lesen Sie auch:

Die vom Verfassungsschutz herangezogenen 37 Äußerungen von AfD-Funktionären aus einem Zeitraum von rund neun Jahren bewertete das Gericht als nicht ausreichend. Die Zitate seien hinsichtlich Inhalt, Kontext und Qualität zu unterschiedlich, um daraus eine generelle kämpferisch-aggressive Ausrichtung des Landesverbandes abzuleiten.

Nach Angaben des Thüringer Innenministeriums gegenüber der Bild besaßen im April 2025 insgesamt 34 AfD-Mitglieder in Thüringen waffenrechtliche Erlaubnisse. Auf sie entfielen 154 registrierte Schusswaffen, darunter 87 Langwaffen und 67 Kurzwaffen.

Zudem stellte das Gericht fest, ein pauschales Verneinen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit allein aufgrund der Parteimitgliedschaft stelle einen „erheblichen mittelbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit der Parteien“ dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.

ha

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

44 Kommentare

  • Wie schön, dass die Linke nie und nimmer eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ zeigt! Nicht in Gießen, nicht in Berlin, nicht in Hamburg, nicht in Leipzig, nirgendwo, niemals.

    100
    • Die Mauermörderpartei SED bzw. Tarnname „Die Linke“ müsste überprüft werden. Dass das verfassungsrechtliche Typen sind lehrt die Geschichte.

      • Das Wort „verfassungsrechtliche“ sollte „verfassungsfeindliche“ heißen.

        Im Sinne von aggressiv und kämpferisch gegen die Verfassung.

    • Auch nicht in Ungarn.

    • Hier nun kreischt der gemeine Linke (schöne Tautologie) gewöhnlich (dito) irgendwas von „whataboutism“. So nennen das Heuchler und Lügner, wenn man ihnen ihre doppelten Maßstäbe um die Ohren haut.

  • Die einzig richtige Entscheidung vom Verwaltungsgericht Gera.

    • Schikanen gibt es für uns trotzdem; meine WBK wurde 15 Monate verzögert. Die Waffenbehörde teilte mir mit, dass liege daran, dass ich in der AfD aktiv sei. Man sagte mir, würde ich austreten, würde ich die WBK sofort bekommen – so musste ich halt 15 Monate warten.

      • Sehr demokratisch…..grins

  • Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden.

    Das habe ich mal als ein zentrales Element der Demokratie gelernt.

  • Es gibt immer mal Lichtblicke.

  • Und die Kosten für diese Prozesse, verursacht durch aktivistische Behörden trägt wie immer der Steuerzahler.

  • Damit sind die Beförderungen der Richter für die Zukunft blockiert.

  • Wenn sich das OVG der Meinung des VG anschließen sollte, wird wohl einmal mehr deutlich werden, dass das einzige Kriterium für ein AfD-Verbot offenkundig nicht erfüllt ist. Nur eine aggressiv-kämpferische Haltung gegen das Grundgesetz wäre ein juristisches Argument für ein Parteiverbot.

  • Das spielt keine Rolle, sie werden es wieder und wieder probieren, bei gleichen oder ähnlichen Vorwürfen, dass nennt sich Mürbe machen…

  • Ist nicht eine „kämpferische-aggressive Haltung“ Voraussetzung dafür rechtsextrem zu sein? Wenn das Gericht diese Haltung nicht erkennt, WAS sieht dann der VS? Hm

    • Das wäre erst die Voraussetzung für ein Verbotsverfahren ! Damit ist die Partei aber noch nicht Verboten und somit Illegal . In Thüringen ist man mal gleich mal Ankläger Richter und Henker auf Verfassungsgerichtsniveau !
      Und das unter dem Vorsitz eines „nachweislich“ Plagiator Ministerpräsidenten ! Das erklärt ja wohl auch alles !

      • Nicht zu vergessen Ramelows gewissenloser Knecht Stefan Kramer. Der ist die moralisch verkommenste Figur in diesem dreckigen Spiel.

    • Julie, es ist wohl eher die Frage, mit welchen absurd einfachen und geradezu debilen Mitteln sich manche Menschen emotionalisieren lassen, sich gegen den Staat aufhetzen und sich dadurch von den „Normalen“, die mit diesem Politik-Wutbürgertum nichts zu tun haben wollen, auseinanderdividieren lassen und letztlich nur sich selbst schaden.

      Den Verfassungsschutzbericht über die AfD nimmt kaum jemand ernst. Er ist nicht einmal wert, als Rektalserviette benutzt zu werden. Mehr muss man dazu nicht sagen. Also: Machen Sie sich locker.

      • Verfassungsschutzberichte sind Behördenprodukte. Gerichte sind an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG. Da spielt Wunschdenken keine Rolle.

      • Den VS-Bericht nehmen die, gegen die AfD Aufgehetzten schon ernst. Die AfD gilt als „gesichert Rechtsextrem“ und DAS ist es was in den Köpfen spukt, auch wenn die Wenigsten den Bericht überhaupt kennen.

        • Nur 1/10 interessieren sich dafür. Und von diesen 1/10 nehmen es wiederum nur 1/10 ernst. Macht am Ende etwa 1 % Menschen, die wirklich glauben, dass die AfD rechtsextrem sei. Was kümmert mich schon ein paar Prozent Idioten, die es immer geben wird? Nehmen Sie diesen Politik-Scheiß doch nicht so ernst.

          0
  • 1) Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
    2) Waffen gehören nicht in Privathand. Der öffentliche Raum ist umso sicherer, je weniger Waffen es in ihm gibt.
    3) Die AfD hat ein Anrecht darauf, dass sie und ihre Mitglieder gleichberechtigt sind.
    +++ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler +++

    • Wenn man Waffenbesitz verbietet dann interessiert das Kriminelle recht wenig.
      Der Staat könnte sein Gewaltmonopol einfordern, wenn er denn die Bürger schützen würde. Allen braven Bürgern die Mittel zur Selbstverteidigung nehmen und dann Straftäter tätscheln verschlechtert die Situation.

    • Punkt 2 ist….💩

      • Wenn Verfassungsschutz, Politik und Medien Hand in Hand spielen, kann man jede politisch unerwünschte Partei und Person stigmatisieren und kriminalisieren.

        Enzig Wahlen und Verfassungsgerichte stehen in einer Demokratie dem im Wege stehen.

        An Ersterem arbeitet man schon via Entzug des passiven Wahlrecht. An Zweiterem durch eine optimierte Besetzung der Richterstühle.

        Die Demokratie ist aus dem Lot, arg nach linksgrün verschoben. Logisch dass das politische Establishment jeden Versuch, die Demokratie wieder in die Bakance zubringen, mit Nazigeschrei torpediert.

  • Das Oberverwaltungsgericht wird’s schon richten!
    Geht doch nicht das ein thüringer Gericht die Einschätzung des VS infrage stellt!!

  • Vorschlag für das Bewältigen der kognitiven Dissonanz:

    „Nun ja, der Rechtsstaat ist nicht wirklich tot. Er ist nur Weltmeister im Zucken.“

    -18
  • „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.“

    Tja, so traut man seinem eigenen Urteil. Man reicht die Frage weiter und hofft darauf, dass sich ein anderer den unbequemen Schuh anzieht.

  • Zudem stellte das Gericht fest, ein pauschales Verneinen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit allein aufgrund der Parteimitgliedschaft stelle einen „erheblichen mittelbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit der Parteien“ dar.
    Ist ja nicht so als ob die Vertreter „Unserer Demokratie „Altparteien das nicht selber vorher gewusst haben .Es hat sie nur nicht Interessiert und da ihnen selbst keine Konsequenzen drohen werden sie auch so weitermachen ! Das ist schlichtweg Machtmissbrauch Staatlicher Gewaltmonopole für Parteipolitische Ziele !
    Das ist die eigentliche Gefährdung unserer Demokratischen Grundordnung und Gewaltenteilung .

  • „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.“ Was ist das für eine Begründung für eine mögliche Berufung? Ich dachte, die Gerichte seien vollkommen überlastet. Das Urteil lässt doch eindeutig einen Waffenscheinentzug zu, wo beim Halter nachweislich Zweifel an der persönlichen Eignung fehlen. Wie da eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ reinpasst, klingt für mich eher wie ein Gummi-Kriterium- was allerdings seit dem §188 in Mode gekommen zu sein scheint.

  • Hurra, die „Revolution“ ist gerettet.

  • Es wird alles erdenkliche getan der AfD zu schaden.

    Die Nerven müssen blank liegen

  • Es gibt eine Partei mit verurteilten Mördern als Befehlsgeber und Empfängern.
    Wann wird diese Partei waffenrechtlich überprüft?

  • Nachhilfe für Behörden in Sachen Rechtsstaatlichkeit: „Die ausführende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden“, Artikel 20 Absatz 3 GG. Das heisst, der konkrete Einzelfall ist unter den gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren. Für Ablehnungsgründe trâgt die Behörde die Beweislast. Das ist das Gegenteil von reinen Behauptungen bzw. Lügen über die AfD, die bei den „guten“ Politikern so beliebt sind.

  • Einfach abstossend das ständige AfD Bashing!

    Aber so ist es in einer Demokratur …

  • Die Richter werden Ärger bekommen und das Oberverwaltungsgericht wird schon die richtigen Vorgaben bekommen.
    Eine Einladung zum Essen von der momentanen Regierung sollte aber schon drin sein dafür.
    So wird doch üblicherweise besprochen, wie das Urteil dann auszusehen habe?

  • Bravo!! Das Gericht in Gera kann bei der Thüringer AfD keine aggressive… erkennen. Eigentlich hat sie damit Stephan Kramers Erklärung der AfD als rechtsextremistisch in der Luft zerrissen. Man darf hoffen, dass Ramelows und Kramers Verschwörung, die AfD mit allen, auch dubiosen Mitteln kleinzukriegen, gescheitert ist.

  • alles was vom Innenminister Maier SPD in Thüringen gegen die AFD Thüringen eingesetzt wurde, ist vor Gericht gescheitert (z.B. Russland-Spionage, Anfragen der AFD im Parlament oder die vom Stasi-Kramer eingesetzten Kampagnen um ein AFD Verbot zu begründen) Nach dieser Gerichtsentscheidung ist es endlich Zeit für einen Rücktritt. Der Mett Doktor kann gleich mitgehen

  • Im Schnitt 5 Waffen pro Person ist aber auch sportlich. Vielleicht hat aber auch nur einer eine riesige Sammlung.

    Das mit dem Entziehen des Waffenscheins habe ich auch nie verstanden – konnte mir höchstens vorstellen, dass linke Angst hatten beim Auto-Anzünden ohne Vorwarnung eine Ladung Schrot in den Hintern zu bekommen. Vielleicht wurden sie auch mit den Reichsbürgern (die bösen bösen) über einen Kamm geschert.

    Na auf jeden Fall ist das Urteil gut und ich hoffe, dass sich nun niemand von den labilen linken opfert um das zu kippen 😂

    • Grüne Waffenbesitzkarte –> max. 2 Kurzwaffen und 3 Langwaffen, also 5 insgesamt.

Werbung