Thüringen
Waffenverbot für AfD-Mitglieder von Gericht gekippt
Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der Thüringer AfD kein ausreichender Grund ist, um waffenrechtliche Erlaubnisse zu entziehen oder zu verweigern. Die Klage von vier Mitgliedern hatte Erfolg, da laut Gericht der Nachweis einer „kämpferisch-aggressiven Haltung“ fehlt.
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Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der Thüringer AfD kein ausreichender Grund ist, um waffenrechtliche Erlaubnisse zu entziehen oder zu verweigern. Wie die Bild berichtete gab das Gericht mit dem Beschluss vom Montag der Klage von vier Mitgliedern des Landesverbandes statt.
Zuvor hatten Behörden mehrerer Landkreise sowie einer kreisfreien Stadt den Betroffenen ihre waffenrechtlichen Genehmigungen entzogen oder entsprechende Anträge abgelehnt. Als Begründung führten sie die Parteimitgliedschaft an.
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Rechtsgrundlage für die behördlichen Entscheidungen war das Waffengesetz. Dieses sieht vor, dass Personen als unzuverlässig gelten können, wenn sie Mitglied einer Vereinigung sind, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Die Behörden stützten sich dabei auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes, der den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
Nach Auffassung des Gerichts reicht diese Einordnung allein jedoch nicht aus. Es fehle der eindeutige Nachweis, dass der Thüringer AfD-Landesverband eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der Verfassung einnehme.
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Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es für die Annahme einer solchen Haltung nicht genüge, einzelne Aussagen von Funktionären zusammenzutragen. Diese müssten repräsentativ sein und in ihrer Gesamtschau Aggression oder Rechtsbruch erkennen lassen.
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Nach Angaben des Thüringer Innenministeriums gegenüber der Bild besaßen im April 2025 insgesamt 34 AfD-Mitglieder in Thüringen waffenrechtliche Erlaubnisse. Auf sie entfielen 154 registrierte Schusswaffen, darunter 87 Langwaffen und 67 Kurzwaffen.
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Zudem stellte das Gericht fest, ein pauschales Verneinen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit allein aufgrund der Parteimitgliedschaft stelle einen „erheblichen mittelbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit der Parteien“ dar. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.
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Die einzig richtige Entscheidung vom Verwaltungsgericht Gera.
Schikanen gibt es für uns trotzdem; meine WBK wurde 15 Monate verzögert. Die Waffenbehörde teilte mir mit, dass liege daran, dass ich in der AfD aktiv sei. Man sagte mir, würde ich austreten, würde ich die WBK sofort bekommen – so musste ich halt 15 Monate warten.
Du solltest diesen Mitarbeiter der Behörde wegen Amtsmissbrauch anzeigen.
Anzeige wegen behördlicher Nötigung?
Diese Halunken in den Amtsstuden glauben, die stünden über das Grundgesetz….
Die üben sich doch nur in vorauseilenden Gehorsam, damit der Job nicht gefährdet wird.
Über DEM Grundgesetz. Dativ, Wem-Fall. Haben Sie nicht einmal die Grundschule erfolgreich absolviert? In Ihrem Leben schon einmal ein Buch gelesen? Ach so, Telefonbücher gibt es ja nicht mehr.
Sehr demokratisch…..grins
Die Einführung wurde vor knapp zwei Jahren auf einer Pressekonferenz verkündet,
die Aufhebung erfolgte still: Das Cannabis-Verbot in mehreren staatlichen Parks in Bayern ist Geschichte.
Der Grund: ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-hebt-cannabis-verbot-im-englischen-garten-und-co-auf,VApDi1z
Manche sagen: dieses von Verbrechern gekaperte Land könne man nur im Drogentausch irgendwie ertragen.
Aber ich glaube ihnen nicht…
Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden.
Das habe ich mal als ein zentrales Element der Demokratie gelernt.
Wer mit solchen Versuchen ganz ungeniert offenen Rechtsbruch begeht hat seine Eignung zu einem öffentlichen Amt verwirkt und muss zurücktreten.
Auch „Waffenbehörden“ vorsuchen öffentlich „unsere Demokratie“ zu delegitimieren.
Debanking, Streichung der Pensionsansprüche, Hausdurchsuchung?
Eben. Der Demokratie. Das hier ist aber „UnsereDemokratie“(TM).
Wussten Sie, wer als erster den Begriff „Unsere Demokratie“ formuliert hat? Es war Erich Honecker.
https://www.danisch.de/blog/2026/01/21/unsere-demokratie-war-eine-kampfvokabel-der-ddr/
die Saarländischen Dachdecker mal wieder.
Immer nur Ärger mit denen. Kein Wunder das die Franzosen das Saarland schon 1798-1815 besetzten
Womit bewiesen wäre …
Es gibt immer mal Lichtblicke.
Damit sind die Beförderungen der Richter für die Zukunft blockiert.
Nach einem Regierungswechsel würde ich diejenigen Richter zur Beförderung bevorzugen, die NICHT ihr Amt politisch missbraucht haben.
Die Geschichte zeigt uns:
Nach einem Wechsel werden solche Leute gebraucht.
Sie arbeiten gewissensfrei und schonungslos für das reibungslose Funktionieren der (Stand)Gerichte.
Bestes Beispiel ist „MarineRichter“ Filbinger, gnadenlos Todesurteil noch im Mai 1945 .
Nach „Entnazifizierung“ durchaus prädestiniert für den Job als Minister-Präsident von Baden-Würtemberg.
verschoben
Gute Entscheidung 👍🏻👏🏻👏🏻👏🏻👏🏻
Zum Glück gibt es noch neutrale Richter . Dank ans Gericht.
Es wird ja immer getönt, Richter seinen unabhängig.
Wenn der „Marschbefehl“ (vom Gerichtspräsidenten) für Stelle an einem null-acht-fuffzehn- Gericht im Postfach gelandet ist, zeigt sich der Irrtum!
Und die Kosten für diese Prozesse, verursacht durch aktivistische Behörden trägt wie immer der Steuerzahler.
Im großen und ganzen kann man sagen, dass der Sachverhalt sehr wichtig ist.
So kann es gegen einen Text eigentlich keinerlei Bedenken geben, wenn er denn nichts aussagt.
Das spielt keine Rolle, sie werden es wieder und wieder probieren, bei gleichen oder ähnlichen Vorwürfen, dass nennt sich Mürbe machen…
Wenn es anders ausgegangen wäre, dann kann man davon ausgehen, dass es schon einer politischen Verfolgung gleich kommt!
Sehr gut dass der Behördenwillkür zumindest hier ein Riegel vorgeschoben wird.
Weitere werden folgen.
Ist nicht eine „kämpferische-aggressive Haltung“ Voraussetzung dafür rechtsextrem zu sein? Wenn das Gericht diese Haltung nicht erkennt, WAS sieht dann der VS? Hm
Der VS sieht den Befehl von ihren Vorgesetzten dem Innenministerium. Ganz einfach.
1) Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
2) Waffen gehören nicht in Privathand. Der öffentliche Raum ist umso sicherer, je weniger Waffen es in ihm gibt.
3) Die AfD hat ein Anrecht darauf, dass sie und ihre Mitglieder gleichberechtigt sind.
+++ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler +++
Die am meisten gebrauchte Waffe ist das frei zugängliche Messer. Mit tödlichen Folgen.
„Waffen gehören nicht in Privathand.“
Genaugenommen: In gar keine Hand. Dann ist auch der nicht-öffentliche Raum sicher.
Punkt 2 ist….💩
Wenn Verfassungsschutz, Politik und Medien Hand in Hand spielen, kann man jede politisch unerwünschte Partei und Person stigmatisieren und kriminalisieren.
Enzig Wahlen und Verfassungsgerichte stehen in einer Demokratie dem im Wege stehen.
An Ersterem arbeitet man schon via Entzug des passiven Wahlrecht. An Zweiterem durch eine optimierte Besetzung der Richterstühle.
Die Demokratie ist aus dem Lot, arg nach linksgrün verschoben. Logisch dass das politische Establishment jeden Versuch, die Demokratie wieder in die Bakance zubringen, mit Nazigeschrei torpediert.
Zu 2:
1. Satz–
Quatsch, die Schweiz beweisst es. Da hat jeder Gediente noch seine Waffe zu Hause.
2.Satz:–
soviel Dummfug tut eigentlich schon weh!! . Lebst du in einer Höhle ohne Kontakt zur Aussenwelt?
Das Oberverwaltungsgericht wird’s schon richten!
Geht doch nicht das ein thüringer Gericht die Einschätzung des VS infrage stellt!!
gilt nicht für claans ,deren waffenbeschaffung übernimmt der sultan von konstantinopel.
Es gibt tatsächlich noch Gerichte , Wonder gesunde Menschenverstand und die das Recht gilt !! Ich staune , dass das ausgerechnet in Gera noch funktioniert !! Gut dem Dinge … hier gibt es tatsächlich noch Richter/innen die dem allgemeinen ideologischen Stachel widersetzen !! So sollte und muss es sein !!
„Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.“
Tja, so traut man seinem eigenen Urteil. Man reicht die Frage weiter und hofft darauf, dass sich ein anderer den unbequemen Schuh anzieht.
Naja, dass es in Thüringen noch ein neutrales Gericht gibt heißt nicht, dass die nächste blockflötenabhängige Instanz es nicht wieder kassiert🤷♂️
„Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.“ Was ist das für eine Begründung für eine mögliche Berufung? Ich dachte, die Gerichte seien vollkommen überlastet. Das Urteil lässt doch eindeutig einen Waffenscheinentzug zu, wo beim Halter nachweislich Zweifel an der persönlichen Eignung fehlen. Wie da eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ reinpasst, klingt für mich eher wie ein Gummi-Kriterium- was allerdings seit dem §188 in Mode gekommen zu sein scheint.
Hurra, die „Revolution“ ist gerettet.
Es wird alles erdenkliche getan der AfD zu schaden.
Die Nerven müssen blank liegen
da lugt er hinter’m Baum hervor: der Rechtsstaat
Die Tricks der Altparteien werden immer hilfloser und armseliger. Denen ist nichts mehr peinlich.
Es gibt eine Partei mit verurteilten Mördern als Befehlsgeber und Empfängern.
Wann wird diese Partei waffenrechtlich überprüft?
Nachhilfe für Behörden in Sachen Rechtsstaatlichkeit: „Die ausführende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden“, Artikel 20 Absatz 3 GG. Das heisst, der konkrete Einzelfall ist unter den gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren. Für Ablehnungsgründe trâgt die Behörde die Beweislast. Das ist das Gegenteil von reinen Behauptungen bzw. Lügen über die AfD, die bei den „guten“ Politikern so beliebt sind.