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Saarland

Verwaltungsgericht erklärt Wahl der Regionalversammlung für ungültig, weil AfD nicht zugelassen wurde

Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken ist für ungültig erklärt worden, weil die AfD nicht zugelassen worden war. Wenn keine Berufung eingelegt wird, muss die Wahl wiederholt werden.

Der Regionalverband Saarbrücken übernimmt Verwaltungsaufgaben.

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Im Juni 2024 hat der Regionalverband Saarbrücken die AfD von der Wahl zur Regionalversammlung ausgeschlossen, weil die Partei aufgrund eines internen Streits zwei Wahllisten eingereicht hatte. Man begründete sein Vorgehen damit, dass eine Mehrfachbewerbung nicht zulässig sei. Doch der Ausschluss der AfD war nicht rechtens – das beschied das Verwaltungsgericht Saarbrücken. Es erklärte die Wahl am 27. Mai für ungültig.

Vor Gericht argumentierte die AfD laut Saarländischem Rundfunk, dass nur die erste Liste gültig gewesen sei, während die zweite Liste ungültig war, weil es einen Verstoß gegen das Wahlrecht gegeben habe. Dieser Argumentation folgte das Gericht. Es habe kein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung vorgelegen, sondern nur ein zulassungsreifer Vorschlag, der zur Wahl hätte gestellt werden müssen. 

Das Gericht schloss zudem nicht aus, dass es zu Auswirkungen auf die Sitzverteilung gekommen sein könnte, weil die AfD nicht zur Wahl zugelassen wurde. Das Landesverwaltungsamt, gegen das sich die Klage richtete, hat nun vier Wochen Zeit, um Berufung einzulegen. Wird keine Berufung eingelegt, muss die Wahl wiederholt werden. Doch bevor man sich entscheidet, will das Innenministerium die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

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Der Regionalverband Saarbrücken nimmt für die fünf Städte und fünf Gemeinden, die ihm angehören, die Aufgaben eines Landkreises wahr und kümmert sich um die Verwaltung, wie es auf der Webseite des Verbandes heißt. In den zugehörigen Städten leben insgesamt etwa 330.000 Einwohner, was einem Drittel des Saarlandes entspricht. Der Regionalversammlung gehören 45 Mitglieder an, die von 250.000 Wahlberechtigten gewählt werden. 

Auf dem gültigen Vorschlag stand laut FAZ der Landesvorsitzende der AfD als zuständige Parteileitung und der Kläger als Vertrauensperson. Auf dem ungültigen Vorschlag standen als Parteileitung der 1. stellvertretende Landesvorsitzende und der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Saarbrücken-Land.

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41 Kommentare

  • Der Rechtsstaat zuckt noch….

    Mal sehen, was „unsere“ Regierung dagegen unternehmen wird.

    105
  • Wahlwiederholung Klasse ! Dann bekommt die AfD ihre rechtmäßig zustehende Sitze !
    Allerdings werden die Kartell-Parteien Berufung einlegen und bis dann darüber entschieden wird, könnten ohnehin die regulären Wahlen nicht mehr weit sein.

    84
  • Ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung DEMOKRATIE und nicht „Unsere Demokratie“!

  • Reale Demokratie trifft auf „die wahre Demokratie ‚ und lässt die‘ wahren Demokraten ‚ alt aussehen.

  • Tja, der Saarländer im allgemeinen ist schon sehr speziell.
    Immerhin spricht der Saarländer Französisch besser als Hochdeutsch.
    Vive la Sarre!

    36
  • Naja dieser Richter wird wohl nicht mehr lange im Amt sein.Das Wahrheitsministerium schäumt schon vor Wut.

    48
  • Die CDU soll sich als selbstgewählte neue Mitte, analog der Weimarer Zentrumspartei, mit dem von ihr vorsätzlich abgespalten konservativen Flügel, der AFD, endlich aussöhnen. Ansonsten ist ihr die mittlerweile überholte Migrationsagenda sogar wichtiger als der Selbsterhalt.

    29
  • Und viel Hoffnung, dass die Saarlaender Geschichte machen koennten …..

  • Ich frage mich schon lange was so ein gutbezahlter Landrat den lieben langen Tag so macht. „Arbeiten“?

  • Die AfD-Mühlen mahlen langsam,aber sie mahlen zielgerichtet,gründlich und korrekt.👍👍👍👍👍👍

  • Ups, da wird der Richter wohl bald eine Hausdurchsuchung von der CSUCDUSPD Machthaberregierung bekommen. Bürger wehrt euch. Gibt korrupten und rechtsbeugenden faulen Richtern keine Chance.

  • Nun … „unsere Demokratie“-Parteien haben wiedermal gegen Recht&Ordnung verstossen. Also gesichert X-Extrem ?

  • Man mag es kaum glauben und das im Saarland?

  • Jeder Richter muß sich doch auch überlegen, in welchem Land er leben und evtl. seine Kinder aufziehen will.

  • LOL…..wer hätte das gedacht. Da hat man wohl ein paar Richter bei Faesers antifa-Säuberungen im ÖD übersehen.:D

  • Eine Desaster für „UnsereDemokratie“ (TM) werden viele jetzt plärren….

  • Ja, Ja die Saarländer! Mier wisse wass Gudd iss!

  • Dabei bemüht sich die AfD doch redlich sich dem Kartell anzupassen. Man bewirbt doch sogar die erste „Transfrau“ in der AfD.

    Auf die Idee die Parteikratur als Ganzes in Frage zu stellen kommt aber ja eh keiner.

    -17
  • Die Geschichte geht ganz einfach. Zu blöde, eine Liste einzureichen.

    -59
  • Das VerwG Saarbrücken hat gar nichts entscheiden, weil das VerwG des Saarlandes nämlich in Saarlouis ist – soviel mal dazu, AN.

    Man sollte vorsorglich davon ausgehen, daß gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden.

    -42
  • Tip:

    Nur eine Liste einreichen, dann keine Probleme. Kriegen alle anderen Parteien auch hin.

    -62

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