Neulingen
Verwaltungsgericht: Aufenthaltsverbot gegen Martin Sellner wegen Lesung war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein Aufenthaltsverbot gegen Martin Sellner für rechtswidrig erklärt. Der rechte Aktivist und Autor war 2024 bei einer Lesung von Polizisten aufgesucht worden und musste die Gemeinde Neulingen verlassen.
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Das von der Gemeinde Neulingen gegen den Remigrations-Aktivisten Martin Sellner verhängte Aufenthaltsverbot war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag entschieden. Der Österreicher wollte am 3. August 2024 sein Buch in Neulingen bei Pforzheim vorstellen. Daraufhin erteilte die Gemeinde ihm ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Ort. Dem lag die Behauptung zugrunde, der Ausländer vertrete zum Teil verfassungswidrige Positionen.
Die Veranstaltung wurde kurz nach Beginn von mindestens neun, teils schwer vermummten Polizisten gestoppt (Apollo News berichtete). Die Beamten händigten Sellner ein Schriftstück aus, der unter „Schande“-Rufen des Publikums zügig den Veranstaltungsort verließ. Zuvor richtete er noch einige wenige Worte an seine Zuhörer und erklärte, es sei eine „Schande“, wie Deutschland sich gegenwärtig entwickle.
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Rechtsgrundlage für das Auflösen der Veranstaltung ist „das Polizeigesetz von Baden-Württemberg“, so ein Sprecher der Polizei. Der Polizei zufolge ermöglicht die gesetzliche Regelung den zuständigen lokalen Polizeibehörden, ein zeitlich und räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot zu verhängen. Dies ist jedoch lediglich zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betreffende Person an dem Ort eine Straftat verüben oder zu deren Ausführung beitragen könnte.
Eine „gesicherte Prognose“, dass Sellner Straftaten wie Volksverhetzung begehen würde, verlangt dafür nun das Verwaltungsgericht. Eine solche stellte die Gemeinde jedoch nicht an. Laut dem Urteil, aus dem Sellners Anwalt zitiert, habe sich die Gemeinde nicht „hinreichend mit einzelnen aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt“.
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Die Neulinger Gemeindeverwaltung habe noch nicht einmal „ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen ist“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde könnte sich noch an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim wenden.
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Schön. War rechtswidrig. Konsequenz keine? Der Bürgermeister ist immer noch im Amt.
UND Feststellung NICHT wie bei Streusalzgate von Berlin oder den 3 Somalis per Eilverfahren in wenigen Stunden und Tage gemacht worden, sondern mehr als 1.5 Jahre danach.
Justiz die Prioritäten ganz klar setzt, da kann und darf man Neutralität, Angemessenheit etc. anzweifeln.
Rechtswidrig, aha. Interessiert das in Deutschland noch jemanden? Die Regierung kennt doch überhaupt kein Recht mehr, nur noch politische Willkür.
Wenn sich ein Amtsträger mit offensichtlich rechtswidriger Amtshandlung auch noch brüstet gehört dieser aus dem Amt entfernt.
In Vormerckelschen Zeiten wäre ein Bürgermeister nach einer solchen Aktion von sich aus zurückgetreten!
Warum sollte er? Er gehört doch zu den Guten von „Unsere Demokratie ™“
Der Staat und seine Institutionen delegitimieren sich wie immer selbst.
So lange die Verantwortlichen für die ganzen Rechtsbrüche im Kleinen wie im Großen nicht zur Verantwortung gezogen werden, machen sie einfach mit ihren Rechtsbrüchen weiter…
Hauptsache er war erst mal weg! Konsequenzen, außer für Sellner und alle Betroffenen? „Unsere Demokratie“ in Bestform funktioniert bestens!
Das Problem ist immer wieder: In dem Augenblick, in dem die Polizei zugreift, hat Herr Sellner keine rechtliche Handhabe, gegen das Verbot vorzugehen. Die Veranstaltung ist gescheitert. Was nützt es ihm, wenn Monate später ein Gericht sagt: Alles ungesetzlich, was die Gemeinde und die Polizei da veranstaltet haben? Das Ganze könnte man nur ändern, wenn diejenigen, die ein ungesetzliches Verbot verhängen, dafür persönlich haften müßten. Am besten mit einer ordentlichen Geldstrafe belegt würden. Das würde die Bereitschaft, Sprechverbote zu verhängen, spürbar mindern. Man würde sich dann auf die wenigen klaren Fälle beschränken, auf Menschen, die schon mehrfach mit rechtswidrigen gewaltsamen Aufrufen aufgefallen sind, und zwar nicht nur vom Hörensagen, und dafür auch schon gerichtlich verurteilt wurden.
Da gibt es doch eigentlich diesen Spruch von Bertolt Brecht „Wenn Recht zu Unrecht wird…“
Was wäre geschehen wenn sich Herr Sellner widersetzt hätte und dabei verletzt worden wäre? Aber er hatte sicherlich auch Kosten die wir ihm jetzt ersetzen müssen. Und unsere Rechtsstaatlichkeit wird durch das Urteil nicht „nur“ bestätigt, sondern gleichzeitig auch in Frage gestellt.
Und das in einem Land wo sonst jeder Taugenichts ohne Identität oder Dokumente reinspazieren kann und nicht mal gefragt wird wie viele Leute er schon auf dem Gewissen hat.
Was nützt es Sellner zig Monate später, daß er seinen Vortrag in dem Kaff doch hätte halten dürfen? Gar nichts!
Der Bürgermeister wollte vielleicht besonders mutig sein und ohne fundierte Rechtskenntnisse mal in die Schlagzeilen kommen nach dem Motto: „Hauptsache gegen räächts“.
Und die Polizei setzt so etwas, vermutlich auch ohne Rückfrage, einfach um.
Traurig so etwas, einfach nur traurig, aber die Realität.
Das juste milieu schafft es nicht, seine diktatorisch anmutenden Reflexe zu kontrollieren. Vermutlich gehören sie zum Wesenskern dieser Truppe.
Wie erbärmlich. Man geht davon aus, das Sellner etwas „falsches“ sagen könnte und verbietet es dann. Also Grundlos, wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat. Da würde ich spontan empfehlen, sich die Redner bei Islamisten-Demos im Vorfeld einmal anzuhören. Eventuell gibt es da zig Gründe, diese Feinde der Demokratie mit Redeverboten zu belegen. Aber wahrscheinlich würden die sich mit Hilfe einiger NGO’S und Rassismusvorwürfen ihre Redefreiheit problemlos zurückholen.
Auch so ein Schwachsinn, was soll das jetzt? Nächstes Mal derselbe Quatsch und Jahre später die Bestätigung, dass es unrechtmäßig war. Demokratie mit langem Zeitzünder – ich lach´ mich kaputt.