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Weimar

Verstoß gegen das Neutralitätsgebot: Gericht erklärt Anti-AfD-Aussagen von Kramer für rechtswidrig

Das Weimarer Verwaltungsgericht hat mehrere Interviewaussagen des Thüringer Verfassungsschutzchefs Stephan J. Kramer für rechtswidrig befunden. Kramer hatte das Programm der AfD scharf attackiert – das soll gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Eine Klatsche vor Gericht für Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer (IMAGO/pictureteam)

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Das Verwaltungsgericht Weimar hat in einer Entscheidung am Donnerstag mehrere öffentliche Aussagen des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer kritisiert und für rechtswidrig erklärt – sie würden gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Konkret geht es um eine Klage der AfD-Thüringen gegen öffentliche Äußerungen Kramers in einem Interview aus dem vorvergangenen Jahr. Kramer hatte dort das Programm der AfD scharf kritisiert. Konkret meinte er etwa, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“. Zudem sei die Programmatik der Partei, „inhaltlich (…) kaum vorhanden“ – das Thema sei dabei völlig egal.

Dazu meinte nun das Verwaltungsgericht Weimar, dass „die chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes es erforderlich macht, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren.“

Gleichzeitig stufte das Gericht zwei weitere Aussagen als unbedenklich ein. So hatte Kramer zum einen gesagt: „Idealerweise entscheiden sich aber die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Abstimmung bei Wahlen gegen die Verfassungsfeinde, so dass es erst gar nicht zu einer Gefahr für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung kommt.“ Zwar ist aus dem Kontext heraus, offensichtlich, dass die AfD gemeint ist – für das Gericht reicht das offenbar nicht aus: Es urteilt, dass da die Partei nicht explizit genannt worden sei, die Aussage damit zulässig sei.

Auch folgende Äußerung des Verfassungsschutzpräsidenten hielten die Richter für unproblematisch: „Sie (AfD-Politiker d.Red.) verunglimpfen unsere Demokratie, stets und ständig, nicht nur immer montags auf unseren Straßen, sondern auch in so ziemlich jeder Äußerung eines AfD-Vertreters in einem Parlament, die ich mitbekommen habe.“ Diese Aussage unterliegt noch dem Sachlichkeitsgebot, so das Gericht, schließlich stelle das „eine zulässige Erläuterung zu Feststellungen in den Verfassungsschutzberichten 2021 und 2022 dar.“

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Dennoch ist die lediglich in Teilen erfolgreiche Klage der AfD eine Klatsche für Kramer. Das Urteil ist dabei noch nicht rechtskräftig – es können Rechtsmittel eingelegt werden.

Immer wieder exponiert der Thüringer Verfassungsschutzchef sich öffentlich wie kaum ein anderer Beamter – mit scharfer Kritik an der AfD. Nun wird er dadurch gerichtlich gerügt. Und das, obwohl er derzeit unter Druck steht: Aufgrund zahlreicher Vorwürfe, die infolge einer Apollo News-Recherche ans Licht kamen, läuft derzeit ein Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag, der sich mit dem Kramer-Komplex beschäftigt.

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75 Kommentare

  • In einer Demokratie wäre es nicht möglich, dass diese Person diese Behörde leitet.

    194
    • In einer Demokratie würden Kramers Beschimpfungen unter expliziter Nennung der AfD auch nicht folgenlos bleiben:

      „Wir sind bei ungefähr 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik. Wenn man jetzt sieht, dass 53 Prozent die AfD gewählt haben.” – Stephan Kramer (Verfassungsschutz Thüringen) am 27.06.2023

      https://www.focus.de/politik/deutschland/afd-fordert-entlassung-verfassungsschutz-chef-bezeichnet-jeden-fuenften-deutschen-als-braunen-bodensatz_id_197718567.html

      • gähn, NUR der Bürger/Mensch muss Recht und Gesetze in unsererDemokratie fürchten.

        Dies gilt eben nicht für die Herrschenden, die Elite die keine ist.

        Wenn man sich selbst ermächtigte, Gesetze nach eigenen Vorstellungen zu machen,
        wenn man selbst die alleinige Macht diese bei Bedarf zu ändern/auszusetzen etc.,
        wenn man selbst bestimmt wer Posten als „kontrollierende“ Justiz, Gremien und Ausschüsse besetzen darf,
        wenn man selbst nur ALLEIN über Entlassung und Einstellung entscheiden darf,
        wenn man selbst entscheiden darf, ob man überhaupt ermittelt,
        wenn man selbst KEINE Befürchtungen bzgl. Konsequenzen haben muss,

        dann ist man in der Bananenrepublik D. aufgewacht, um zur Arbeit zu flitzen, um dann all die Selbstermächtigungen und angeeignete Macht zur Beherrschung zu finanzieren.

    • Nicht einmal für einen Tag!
      Aber die Kramers, Weimers und Merzels machen es möglich. Hauptsache verlogen und kriminell.

    • Das schreiben Sie so, als hätten Sie diese Demokratie (Macht vom Volke) schon mal irgendwo gesehen. Darf ich fragen, wo?

      -49
      • Natürlich dürfen Sie fragen.

        • Sehr nett.
          Dann hätte ich direkt noch eine Frage:
          Kann ich auch mit einer Antwort rechnen?

          -19
      • Hallo Atlas ich gebe ihnen Recht Demokratie die vom Volk ausgeht das gibt und gab es auf der ganzen Welt noch nicht. Für meine Person jedenfalls gilt Artikel lesen, Kommentar lesen und dann erst den Kommentator bewerten

      • Ich gebe Ihnen einen Tipp: gugeln Sie mal nach „nationale Konsultation“….
        Das einzige Land in der EU, das seit 4 Jahren für Frieden steht und sich darum bemüht.

      • Atlas, sie sind der Beweis, dass es doch dumme Fragen gibt. Und darauf gibt es wenn… auch eine dumme Antwort.
        So lange sie sich dieser Erkenntnis hier widersetzen, müssen sie da einfach mit leben.

  • Oh, der Rechtsstaat zuckt noch? Immerhin ein gutes Zeichen.

    • Mal schauen ob Mutti anruft um das Urteil zurück zu rufen….

    • Der linke Durchzug hat wohl die Verwaltungsgerichte nicht ganz auf Linie bringen können, wenn man sich Urteile letzter Zeit vergegenwärtigt.

      • Gibt überall solche und jene

    • Naja. Für die meisten Leute ist’s halt auch nur dann „Rechtsstaat“, wenn die Gerichte nach deren politischen Geschmack entscheiden, also bitte etwas langsamer mit den Pferden.

      Dieses Urteil ist gleichwohl sehr zu begrüßen.

      -13
      • In einem Rechtsstaat würde nie nach politischen Geschmack entschieden.

    • Der @Bademantel sollte lesen lernen.

  • Dem Himmel sei Dank und auch AN für ihren Einsatz. Danke.

  • Die Weihnachtszeit ist auch die Zeit der Märchen. Da fällt mir z.B. ein: „oh wie fein, dass niemand weiß, das ich Rumpelstilzchen heiß“.

    • Sammelt doch mal für den armen Kerl, das er sich mal eine ordentliche Rasur und Frisur leisten kann.

  • Ein Bild deutscher Seriösität!

    • Für mich sieht der nicht seriös aus, eher wie ein Anhänger des friedlichen Glaubens.

      • Das ist ja auch ironisch gemeint!

  • Kramer hat weder die berufliche Kompetenz noch die nötige Neutralität für dieses Amt.

    • Ist doch völlig egal, die Hauptsache er hält seinen Leuten die Opposition vom Hals. Und die Gerichtskosten für den verlorenen Prozess muss er auch nicht zahlen, das übernimmt der Steuerzahler. Also wird (und darf) er weitermachen.

  • „Idealerweise entscheiden sich aber die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Abstimmung bei Wahlen gegen die Verfassungsfeinde, so dass es erst gar nicht zu einer Gefahr für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung kommt.“

    Rein sachlich ist das sogar richtig und man kann nur hoffen, dass das auch so bleibt.
    Dass ein Großteil der Wähler den Taliban für eine Gefahr für die FDG hält, ist dem dabei nicht bewusst.

  • Seine Entlassung wäre die richtige Konsequenz.

  • Eine Bitte an Apollo News:
    Gerne würde ich von Apollo News etwas hören über die seitens der EU gerade erfolgte Sanktionierung des Schweizer Jacques Baud, Oberst, Analyst und Autor mit Master in Ökonometrie, spezialisiert auf internationale Sicherheit und Nachrichtendienste, der für den Schweizerischen Strategischen Nachrichtendienst (NDB) arbeitete.

    • Interessiert mich auch brennend

  • Was sind die Konsequenzen? Dass er solche Aussagen nicht mehr wiederholen darf? Dann war das Verfahren eine grosse Nullnummer. Es müssten Ordnungsgelder verhängt und ernsthafte disziplinarische Konsequenzen gezogen werden.

  • Der Präsident des Verfassungsschutzs ist rechtswidrig. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Gut, dass wir noch Richter haben die nach Recht und Ordnung vorgehen. Der Präsident muss seines Amtes enthoben werden. Denn unter so einem Präsidenten ist zu befürchten, dass der gesamte Verfassungsschutz rechtswidrig agiert.

    • Davon müssen die Bürger leider ausgehen.

  • Es ist zwar Weihnachten, aber der Weihnachtsmann ist beim VVS trotzdem fehl am Platz.

  • Offenbar gilt Schröders Empfehlung, sich für einen Job zu rasieren und zum Friseur zu gehen, nicht mehr, wenn man in Thüringen Verfassungsschutzpräsident werden will. Es scheint, als könne man da wie Rübezahl aussehen.

  • Naja, der durfte das ja sagen, schließlich hat er ja keinerlei Qualifikation zum Richteramt, die eigentlich für seinen Posten notwendig wäre🙈🙈🙈

  • Diese Arten von VS gibt es eh nur in Deutschland. Der untersteht auch noch dem Innenministerium und ist somit weisungsgebunden und somit nicht neutral.
    Ergo: kann weg weil undemokratisch!

  • Ich gebe mal einen Kommentar weiter den ich gerade gelesen habe: „Ein Blattschuss für den Rübezahl“ :-))))

    • Schööööööön

  • Und hat es Konsequenzen? Nein. Die Faz hat 2016 auf die umstrittene Berufung von Kramer hingewiesen.

  • Unserem Saddam kann doch nichts vom Stuhl hauen. Nur ein Wechsel in der Politik wird etwas ändern.

  • Wann kommt die Meldung von seiner Entlassung?

    • Kannste lange warten,Lug und Trug gehören zum Ehrencodec dieser Regierung,da ist keiner ehrlich.

    • Suspendierung wäre ja schon mal ein Anfang . Das Urteil bestätigt ja wohl erstmal ein Dienstvergehen . Dazu noch die Masse an anderen anschuldigen im Personalbereich und das fehlen der erforderlichen Qualifikationen bei der Einstellung sollten doch ersteinmal reichen .
      Kann mich an Zeiten erinnern da haben Beamte schon dienstlich Probleme bei relativen Bagatelldelikten im Straßenverkehr befürchten müssen.

  • Es fällt mir schwer, jemanden ernst zu nehmen, der mich an den Bibabutzemann erinnert.

  • Wann kommt der endlich in Haft?

  • Das ist nicht nur rechtswidrig sondern auch Fake News…. Was da wieder verbreitet werden.

  • Das „Urteil“ ist noch nicht rechtskräftig. Welches Urteil ist gemeint? Ein ganz praktisches „Urteil“ müsste von seinem Arbeitgeber kommen, denn offenbar fehlt dem Mann die nötige Eignung für sein Amt. Alles andere lacht der doch weg.

  • Ich wette, dass das in der Mainstream-Presse nicht publiziert wird. Wenn möglich, wird es verschwiegen und wenn man berichten muss, heisst es, dass Kramer Erfolge bei Gericht verzeichnen kann.

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