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„Wahleinmischung“

Verstößt Bidens Justizministerium mit diesem Trump-Anklagepapier gegen eigene Regeln?

Eine neue, mehr als 160 Seiten lange Anklageschrift gegen Trump macht die Runden. Aber hätte das US-Justizministerium diese überhaupt einreichen dürfen? Schließlich gibt es eine interne Regel, die Strafverfolgungsschritte gegen Kandidaten so kurz vor einer Wahl verbietet.

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„Neue Anklageschrift belastet Trump schwer“, titelte die Tagesschau. So oder so ähnlich ging es gestern durch deutsche und amerikanische Medien. Tatsächlich vor Gericht „belasten“ können Trump natürlich nur Beweise, nicht Vorwürfe – nichts anderes ist schließlich die Anklageschrift von US-Sonderermittler Jack Smith.

Hintergrund ist die Washingtoner Anklage gegen Trump, bei der ihm Betrug gegen die US-Regierung, Behinderung des Kongresses und Verschwörung gegen das Wahlrecht von US-Bürgern im Rahmen seines Verhaltens nach der Präsidentschaftswahl 2020 vorgeworfen wird. Das ganze Verfahren steht aber spätestens seit dem Supreme Court-Urteil zu Trumps Immunität (Apollo News berichtete) auf wackligen Beinen.

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Dennoch wirft das Prozedere auch abseits vom Inhalt Fragen auf. Trump selbst etwa kritisierte das Vorgehen als „Wahleinmischung“ seitens Bidens Justizministeriums. „Sie haben ihre eigenen Regeln missachtet“, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. „60 Tage vor einer Wahl darf das Justizministerium absolut nichts tun, was einen Fall verfälschen oder beeinflussen könnte“, so Trump weiter.

Tatsächlich gilt seit langem die ungeschriebene Regel, dass „Staatsanwälte die öffentliche Bekanntgabe von Ermittlungsschritten in Wahlangelegenheiten oder die Erhebung von Anklagen gegen einen Kandidaten für ein Amt innerhalb von 60 Tagen vor einer Vorwahl oder allgemeinen Wahl vermeiden“, wie es etwa 2018 der damalige Generalinspekteur des Justizministeriums, Michael Horowitz, in einem Bericht schrieb.

Der ehemalige FBI-Direktor James Comey sprach einst davon, dass es „eine sehr wichtige Regel ist, dass wir […] es vermeiden, im Vorfeld einer Wahl irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen“. Ziel der Regel ist es, den Anschein zu vermeiden, die amtierende US-Regierung und ihr Staatsanwälte würden sich zu Gunsten oder Ungunsten eines Kandidaten in die Wahl einmischen, indem man öffentlichkeitswirksame Schritte wie Anklagen, Vorladungen oder ähnliches aufschiebt.

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Die Regel selbst hat auch Kritiker: Einige Juristen argumentieren, das Aussetzen oder Aufschieben von diesen Schritten sei selbst eine politische Beeinflussung zugunsten eines Kandidaten, schließlich schütze sie womöglich jemanden vor Strafverfolgung nur, weil eine Wahl ansteht – und verwehrt Wählern das Wissen darüber.

Sonderermittler Smith aber akzeptiert die 60-Tage-Regel eigentlich grundsätzlich: Deshalb argumentierte er auch in Trumps Fall damit, er würde nicht gegen die Regel verstoßen, da das Verfahren gegen ihn ja bereits länger laufe – also nur die ursprüngliche Anklage unter die Regel falle, nicht aber spätere Anklageschriften.

Dennoch hat es das jetzt veröffentlichte Dokument in sich: Mit über 160 Seiten ist es lang genug, ein Buch zu füllen und liefert eine eigene detaillierte Darstellung der Ereignisse rund um die Wahlkontroversen 2020 – die eben keine Beweise sind, sondern lediglich die Sicht der Staatsanwaltschaft in dem Fall ausdrücken.

Trotzdem dürfte das vielerorts medial als praktisch offizielle Darstellung präsentiert werden. Diese Ansicht ist auch der Trump-kritische Ex-Staatsanwalt Andy McCarthy. Er beschreibt im konservativen Magazin National Review die Problematik: „Prozesse sind chaotisch und unvorhersehbar; die schriftlichen Beschreibungen der Staatsanwälte dessen, was sie zu beweisen hoffen, sind oft überzeugend und belastend. Deshalb weist der Richter die Jury bei einem Prozess routinemäßig darauf hin, dass eine Anklageschrift und die Argumente eines Staatsanwalts nur Behauptungen sind, keine Beweise.“

„Hier hingegen“, so McCarthy weiter, „wird es keine warnende Ansprache geben. Smiths Behauptungen werden von den Demokraten verwendet und von den Medien wiederholt, als wären sie feststehende Tatsachen.“

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