Präsidenten-Immunität
Was darf ein US-Präsident? US-Linke mit Trump-Mordfantasien nach neuem Urteil
US-Linke fantasieren auf einmal darüber, dass Präsident Biden seinen Kontrahenten Trump ermorden solle – das würde ein neues Urteil rund um Trumps Immunität als Ex-Präsident angeblich erlauben. Daher sieht das in Wahrheit viel komplizierter aus.

Darf der US-Präsident ein Kabinettsmitglied vergiften? Oder seinen politischen Gegner per Drohne abschießen? Auf solche Ideen kommen jetzt einige US-Linke nach dem Urteil des Supreme Court im Fall Trump v. United States. Hintergrund ist die Anklage in Washington gegen den Ex-Präsidenten, bei der ihm rund um die Geschehnisse nach der Wahl 2020 unter anderem Beteiligung an Betrug und Behinderung von Kongressarbeit (der Wahlzertifizierung) vorgeworfen wird.
Konkret geht es in dem Fall um die präsidiale Immunität vor Strafverfolgung, auf die sich Trump beruft. Auch wenn das Urteil nur ein Teil-Erfolg für Trump ist, weil sie ihm nur Immunität bei bestimmten seiner Amtshandlungen unter bestimmten Bedingungen gewährt, ist die Aufregung groß. Nicht wenige Linke fantasieren jetzt darüber, dass Biden nun Trump ermorden soll – das Urteil würde es angeblich erlauben. Der Präsident könne Trump und die entsprechenden Richter vom Militär „ausschalten“ lassen, twitterte etwa ein Influencer aus dem Umfeld der Biden-Kampagne. Der linke Journalist Aaron Rupar schlug vor, dass Biden den Vorsitzenden Richter des Supreme Courts jetzt „auf unbestimmte Zeit“ einfach einsperrt.
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Was aber hat das Gericht tatsächlich entschieden? Ein ehemaliger US-Präsident habe volle strafrechtliche Immunität für offizielle Handlungen, keine allerdings für inoffizielle. Das war es, was im Nachgang vielfach durch die Medien ging. Tatsächlich ist die vom Supreme Court festgestellte Immunität noch enger: Sie gilt nur „für Handlungen im Rahmen seiner abschließenden und ausschließlichen verfassungsmäßigen Befugnisse“, für alle anderen offiziellen Handlungen habe er nur eine „mutmaßliche Immunität“.
Letztere gilt nur solange, bis die Strafverfolgung „nachweisen kann, dass die Anwendung eines strafrechtlichen Verbots auf diese Handlung keine ‚Gefahr einer Beeinträchtigung der Autorität und Funktionen der Exekutive‘ birgt“. Es handelte sich dabei also nur um eine zusätzliche Beweisschuld vonseiten der Anklage.
Nur immun für Handlungen, die „Kern-Verfassungsbefugnis“ sind
Tatsächlich immun ist der Präsident nur für alle Handlungen, die er nach seinen „Kern-Verfassungsbefugnissen“ vornimmt. Die Befugnisse des Präsidenten „stammen notwendigerweise entweder aus einem Gesetz des Kongresses oder aus der Verfassung selbst“, zitiert das Gericht ein vorhergehendes wegweisendes Urteil im Fall Youngstown.
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Aber das Gericht stellt auch klar: Längst „nicht alle Amtshandlungen des Präsidenten fallen in seine ‚abschließende und ausschließliche‘ Autorität.“ Sie erstrecke sich „nicht auf Verhaltensweisen in Bereichen, in denen er seine Autorität mit dem Kongress teilt“, so das Gericht weiter.
„Der Präsident steht nicht über dem Gesetz“, heißt es im Urteil. „Doch in unserem System der Gewaltenteilung kann der Präsident nicht für die Ausübung seiner verfassungsmäßigen Kernkompetenzen strafrechtlich verfolgt werden, und er hat zumindest mutmaßlich Immunität vor Strafverfolgung für offizielle Amtshandlungen. Diese Immunität gilt für alle Bewohner des Oval-Office gleichermaßen.“
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Ich bin mir sicher, solche feuchten Träume haben unsere Linksgrünen gegenüber der AfD auch.
Ein Mordaufruf bleibt ein Mordaufruf – ganz egal gegen wen und warum.
Die Verfasser werden vor Gericht gestellt. So war das immer in unsererm Rechtsstaat und in den USA ebenfalls. Die werden sich noch wundern.
das soll doch dem Tatergreis Straffreiheit für seine Verbrechen an und in der Ukraine garantieren, hier gehts gar nicht um Trump.
Nicht nur US-Linke. Im linksextremen ZONe rufen sie auch regelmäßig zu Mord und Gewalt am politischen Gegner auf. Das resultiert dann in dutzenden verletzten Polizisten in Essen. Einen Zusammenhang zwischen linken Gewaltaufrufen und linker Gewalt wird seitens linker Politiker regelmäßig abgestritten. Distanzierungen Fehlanzeige. Sobald der Machtwechsel erfolgt ist, muss das entsprechend von neuen Richtern aufgearbeitet werden, ob die ZONe nicht für vergangene Artikel empfindlich abgestraft werden muss.
Mich wundert, daß bisher auf Trump noch kein Mordanschlag (wie hier in D üblich gegen AfD Kanditaten) verübt wurde.