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Compact-Razzia

„Verletzung des Dienstgeheimnisses“ – Frau Faeser, wer hat die Presse informiert?

Die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Faeser muss daher aufarbeiten, wie Informationen über das Verbot und die Durchsuchungen bei Compact an die Presse durchgestochen werden konnten.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am frühen Morgen das Compact-Magazin verboten.

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Am Morgen wurde das unter Jürgen Elsässer betriebene Compact-Magazin verboten. In Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kam es zu Razzien. Und auch die Presse war bundesweit zur Stelle. Es gibt zahlreiche Schnappschüsse, die zeigen, wie der verschlafene Jürgen Elsässer im Bademantel den Polizisten die Tür zu seinem Haus am Falkensee öffnet.

Wann die Razzia exakt begann, ist unklar. Gemäß der deutschen Strafprozessordnung sind Hausdurchsuchungen im Sommer grundsätzlich nur zwischen 4 und 21 Uhr erlaubt. Die ersten Fotos der Razzien sind nach Angaben von Fotografen aber kurz nach 6 Uhr entstanden. Unter anderem die Welt veröffentlichte schon gegen 6:30 einen ausführlichen Artikel mit weit über 1.000 Wörtern über das Verbot, über Elsässers Biografie sowie über potenzielle Einfallstore, mit denen Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung agitiert haben könnte. Eine bessere Berichterstattung kann sich Bundesinnenministerin Faeser gar nicht wünschen.

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Es liegt auf der Hand, dass zahlreiche Journalisten im Voraus aus Ministeriumskreisen über die bevorstehenden Ereignisse informiert wurden. Über den Zustand der Presse wie auch der Ministerien sagt dies viel aus. Der Medienjournalist Stefan Niggemeier sagte über die ähnliche rasche Berichterstattung rund um den angeblichen Reichsbürgerputsch vor rund eineinhalb Jahren: „Stell dir vor, es ist Razzia und alle Medien sind schon da“. Vor allem stellt sich die Frage, wer wann und gegebenenfalls auf wessen Auftrag die Informationen um die Razzien durchstach.

Fakt ist, dass die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ eine Straftat ist. Der Amtsträger wird demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wenn er ein ihm anvertrautes oder bekanntes Geheimnis unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet. Der Rechtsanwalt Carsten Brennecke erklärt hierzu via X: „Natürlich ist das vorherige Durchstechen von Durchsuchungsterminen durch Ministerien oder sonstige Behörden zur Selbstinszenierung nicht nur potenziell strafbar, sondern es stellt auch einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar“.

Schon im Zusammenhang mit dem angeblichen Reichsbürgerputsch äußerte sich der Rechtsanwalt Christian Conrad bei Legal Tribute Online zu der Thematik. Demnach sind Amtsträger darüber hinaus aufgrund des Bundesbeamtengesetzes zur Integrität verpflichtet. In Paragraf 67 Absatz 2 heißt es in dem Gesetz: Beamte sind verpflichtet, „über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren“. Zusätzlich drohen also disziplinarrechtliche Maßnahmen wie etwa der Verweis, eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, die Zurückstufung oder gar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Wenn Innenministerin Faeser daran gelegen ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und vor allem in den Staat zu stärken, dann muss sie hier schleunigst für Aufklärung sorgen. Das Innenministerium muss intern aufarbeiten, wer Verantwortung für dieses Informationsleck hat. Ansonsten schafft Faeser einmal mehr den Verdacht, dass sich das von ihr geführte Innenministerium über Recht und Gesetz hinwegsetzt.

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