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Berlin

Trotz 346 Polizeieinsätzen: Datenschutzbeauftragte will Überwachungskameras in Freibädern verhindern

Berlins Datenschutzbeauftragte will Freibädern verbieten, Überwachungskameras im Eingangsbereich einzusetzen – obwohl die Polizei im vergangenen Jahr 346 Mal anrücken musste. Freibäder, die auf Kameras setzen, wurden verwarnt. Nun liegt der Fall vor Gericht.

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Berlins Innensenatorin Iris Spranger ist für Überwachungskameras in Freibädern. (Symbolbild) (IMAGO/Emmanuele Contini)

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Obwohl es in der Freibadsaison 2025 trotz sinkender Besucherzahlen zu mehr Delikten kam, wehren sich Datenschutzbeauftragte gegen Überwachungskameras am Eingang von Freibädern. Insgesamt gab es in Berlin 181 Delikte, darunter Körperverletzungen und Sexualdelikte (Apollo News berichtete). Immer wieder kam es zu Massenschlägereien. Die Polizei musste zu 346 Einsätzen ausrücken.

Angesichts dieser Gemengelage setzen fünf Sommerbäder in der Hauptstadt laut der B.Z. in der kommenden Saison auf Überwachungskameras im Eingangsbereich. Diese sollen helfen, das Hausrecht durchzusetzen und Eigentum zu schützen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger betonte die Notwendigkeit der Maßnahme. „Die Sommerbäder müssen vor allem sichere Orte sein. Wir werden die Videoüberwachung daher auch in diesem Jahr beibehalten. Deren Einsatz haben wir gesetzlich geregelt.“

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin hat die Bäder Pankow, Kreuzberg, Insulaner, Gropiusstadt und Neukölln allerdings wegen des geplanten Vorhabens verwarnt. Ihr Pressesprecher teilte mit, es sei zweifelhaft, ob Maßnahmen wie Ausweiskontrollen und Kameras im Eingangsbereich die erforderlichen Mittel seien. „Das müssen die Bäderbetriebe nachweisen. Sie konnten uns bislang keine Auswertungen vorlegen, ob die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung messbar zur Erhöhung der Sicherheit in den Sommerbädern geführt haben.“

Die Berliner Bäderbetriebe wehren sich vor Gericht. Im März war das Berliner Datenschutzgesetz geändert worden, und in Paragraf 20 wurde ein Satz ergänzt, wonach die Überwachung in öffentlichen Räumen zulässig sei, wenn „sie zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist“. Das Verwaltungsgericht will am 6. Mai entscheiden.

mra

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25 Kommentare

  • Die Kameras könnten etwas zeigen, das man nicht sehen will.

    • So ist es!

  • Wenn es darum geht, dass Fremde geschützt werden sollen, auch wenn sie kriminell sind, sind auch die Datenschützer zur Stelle, die doch sonst auch versagen, wenn es um Einheimische geht.

  • Man kann sich schon denken warum. Sie könnten den Linken Ideologen Argumente kosten.

  • Gemeinwohl geht vor. Der Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

  • Ziehe Frau aus dem Wasser und will Erste Hilfe leisten. Aber halt!! Könnte auch als Sexuelle Belästigung ausgelegt werden. Wo komme ich besser Weg? Unterlassene Hilfeleistung oder Sexuelle Belästigung. Kamera könnte mich entlasten.
    Will nicht lückenlos überwacht werden.

    • Völlig Konstruierte Geschichte. Wenn du rettest, hast du nix zu befürchten. Außerdem macht das der Bademeister. Dein Argument überzeugt mich nicht. Ich würde mich im Berliner Freibad besser fühlen, wenn es Kameras gäbe, dann steht nicht mein Wort gegen das von einer türkischen Großfamilie.

    • Es geht aber um Kameras am Eingang, nicht im Innenbereich.

  • Kann ich verstehen .
    Das letzte was diese Leute sehen wollen ist bunte Kultur live und in freier Wildbahn abends im kommerziellen Fernsehen 🙂.

    • Hilfreich wäre eine vollständige Ausweiskontrolle mit allen Daten und ein Photo der Personen.
      Zusätzlich müssten Gesichtserkennungskameras installiert werden, um die Straftäter dingfest zu machen.
      Alles andere ist Fubbes (Quatsch).

      • Ja, genau.
        Das Geschehen im Bad müsste dann überall mit Kameras überwacht werden, die zur Gesichtserkennung in der Lage sind.
        Leider auch im Bereich der Toiletten und Umkleidekabinen.
        Ok, Toiletten nicht, da 99,9999 % der Besucher ins Wasser brunzen.

        • Wenn se nur rein brunzen würden ….im Prinzenbad schwamm schon in den 90ern deutlich „mehr“ rum

          0
      • Eine ernsthafte Strafverfolgung mit abschreckenden Sanktionen wäre auch hilfreich denke ich .
        Bisher habe ich da nicht viel an angemessenen Konsequenzen gesehen .

  • Die „Datenschutzbeauftragten“ schützen die Falschen. Statt anständiger Deutscher kriminelle Gangs und Clan.

  • Eine Nachricht, die so in den 80er Jahren nicht existiert hat. Das macht traurig. Vor allem, das diesen Typen nie was passiert in diesem toleranten Kasperle-Land.

  • Die Zeiten vor IM ERIKA’s Grenzöffnung muss die Freiheit und der Frieden in Berlin und Deutschen Freibäder grenzlos gewesen sein.

  • In der Schweiz kommt man nur mit echter Ident Anmeldung ins „Problem“ Freibad und schon ist der Ärger gegen Null. Fakt aus 2025.

  • Kein Kommentar 🤮🤮🤮

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, was die Kameras bringen sollen.
    Wenn man die die Täter fässt, werden sie umgehend wieder frei gelassen. Da ist es auch egal, ob die gefilmt werden oder nicht.

    • „Auf freien Fuß“ bedeutet aber nicht „kein Verfahren“.
      Leider haben wir bei den Gerichten einen Dauerstau, die Strafen erfolgen viel zu spät. Zeugenaussagen nach drei Jahren, sind auch nicht mehr das Gelbe vom Ei.
      Deshalb sind Kameraaufzeichnungen von Vorteil.

      • Ach ja, was bekommen denn die Täter, wenn sie denn tatsächlich verurteilt werden? Ein bisschen Bewährung oder Papier sammeln im Park oder eine Gefährderansprache, da werden die Goldjungs sicher tief beeindruckt sein. Was soll denn da eine Kamera ausrichten?

  • Datenschutz möchte Beweisaufnahmen verhindern. An Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Deutschland ist ein Irrenhaus.

  • Ist die Datenbeauftragte eine Muslimin?

  • 346 Polizeieinsätze und steigende Gewalt trotz weniger Besucher – aber der Datenschutz blockiert Kameras am Eingang? Das ist Realitätsverweigerung pur. Datenschutz darf niemals Täterschutz sein. Wenn die Privatsphäre von Randalierern wichtiger wird als die Sicherheit von Familien und Kindern, läuft im Rechtsstaat etwas gewaltig schief. Wer nichts zu verbergen hat, den stört eine Kamera am Einlass nicht – sie dient der Abschreckung und Aufklärung. Sicherheit muss endlich Vorrang haben!

    Am 6. Mai entscheidet das Verwaltungsgericht – hoffentlich mit gesundem Menschenverstand statt Paragrafen-Blindheit. Dann sind wir schlauer!

  • Bei manchen Leuten weiß man nach dem ersten Satz, dass sie einen Ratsch im Kappes haben. Kommt noch Böswilligkeit hinzu, werden sie zu eine Gefahr für die eigene Bevölkerung.
    Man sollte solche Leute umgehend von ihren Posten jagen.
    Aber leider gibt es heute zu viele von dieser Sorte in diversen öffentlichen Positionen….

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