Bundesverwaltungsgericht
Erfolg für Beitragsverweigerin: Bayerisches Gericht muss ÖRR-Programm auf Ausgewogenheit prüfen
Eine Frau aus Bayern erzielt vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg im Streit um den Rundfunkbeitrag. Die Richter rügen, dass frühere Urteile Bundesrecht verkannt haben – nun muss geprüft werden, ob der Bayerische Rundfunk tatsächlich gegen den Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung verstoßen hat.
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Eine Frau aus Bayern, die sich geweigert hatte, den Rundfunkbeitrag weiterhin zu zahlen, hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Teilerfolg erzielt. Die Klägerin wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen und vielfältigen Berichterstattung nicht mehr zu erfüllen.
Die Frau hatte sich zuvor durch alle Instanzen der bayerischen Verwaltungsgerichte geklagt, bis der Fall schließlich Anfang Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Am Mittwoch wurde das Urteil verkündet – mit einem bemerkenswerten Ergebnis: Das Leipziger Gericht hob die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies den Fall zurück.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hat das vorherige Urteil gegen Bundesrecht verstoßen. Es habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 verkannt, das die Anforderungen an die staatsferne, vielfältige und ausgewogene Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks präzisiert.
Die bayerischen Instanzen müssen nun erneut prüfen, ob der Bayerische Rundfunk über einen längeren Zeitraum tatsächlich gegen die Pflicht zur Vielfalt und Ausgewogenheit verstoßen hat. Um diese Frage zu klären, sollen wissenschaftliche Studien über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg erstellt werden, die das Programmangebot systematisch untersuchen.
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst verweist hingegen auf seinen verfassungsrechtlichen Auftrag und betont, dass er diesem umfassend nachkomme. Bis zu einer neuen Entscheidung bleibt der Fall somit offen.
Da wurde der Ball elegant zurück nach Bayern gespielt, um sich bloß nicht selber die Finger zu verbrennen …
Und für dieses Schüßchen (um in Ihrem Fußballjargon zu bleiben) hat der Vorsitzerrichter jetzt 14 Tage gebraucht??? Der macht sich lächerlich, aber so was von!
Ungewöhnlich schnell. Verwaltungsgerichte in Bayern brauchen pro Klage 2+ Jahre, weil sie Millionen von Asylantenklagen ausführlich prüfen.
Die haben auch noch etwas anderes zu tun !
„Da wurde der Ball elegant zurück nach Bayern gespielt, um sich bloß nicht selber die Finger zu verbrennen …“
Aus der Pressemeldung:
„Da dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz eine Sachverhaltsaufklärung hierzu verwehrt ist, war der Rechtsstreit an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen.“
Mal wieder ein Beispiel, dass man zu allem eine Meinung haben kann, ohne Ahnung zu haben (um hier mal den üblichen Duktus aufzugreifen). Um zu wissen, dass der Fall von der Revisionsinstanz zurückverwiesen wird, dazu muss man noch nicht einmal Jurist sein, man könnte es mit ein bisschen Allgemeinbildung auch schon versuchen.
Eine Revisionsinstanz koennte wenn sie wollte das Urteil aufheben und ein Urteil sprechen!
Diese Auslegung von Juristen akzeptiere ich nicht! Wenn die Vorinstanz Recht gebrochen hat, was ja das BVG festgestellt hat muss dem Klaeger Recht gegeben werden. Diese Jruistischen Betruegereien mussen aufhoeren!
Richter sprechen im Name des Volkes Urteile also muessen sie auch Volksnah sein und nicht Gestze wild interpretieren sondern Volksnah!
Die Jusitz muss aufgeloest werden und mit einem Volksnahen system ersetzt werden!
Ja, das ist leider unabhängig von politischen Richtungen und auch vom „Bildungs-“ bzw. „Ausbildungsniveau“ verbreitet: Hauptsache, man hat eine Meinung – und verteidigt sie im Zweifel auch vehement, auch wenn man selbst nicht mehr an sie glaubt, nur um sich keine „Blöße“ zu geben. Man könnte ja „dazulernen“ – also offenbaren, daß vorher nicht allwissend war.
Was den konkreten Fall anbelangt, so hört man doch immer wieder, daß „Obergerichte“ Fälle an „Untergerichte“ zurückverweisen. Aber gut, wer ist nicht manchmal vorlaut. Wichtig ist, daß man Fehler einsieht und nicht wiederholt.
Nun gut: Wenn das Gericht eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für notwendig erklärt, dann muss das auch geschehen. Genau dafür aber ist die Revisionsinstanz NICHT zuständig, weshalb die Zurückverweisung unumgänglich war.
Ich gehe davon aus, dass die Vorinstanz sich die Sache leicht gemacht und deshalb von einer gebotenen Sachverhaltsaufklärung abgesehen hat, was gar nicht so selten geschieht, zum Nachteil der einen oder anderen Partei.
Es fehlt auch einfach ein bisschen am Sinn für das subtile Spiel der Juristen. Das sind keine Leute, die einfach mutig ihre Meinung ins Urteil schreiben, weit gefehlt. Diese ganzen Instanzen gehen sehr subtil und zwischen den Zeilen miteinander um.
Und da lassen sich, was dieses Urteil anlangt, schon seismographisch Änderungen der politischen Sichtweise bei den Richtern feststellen (die würden das „politisch“ natürlich abstreiten, „aber nein“, alles aus dem Recht abgeleitet, würden sie sagen).
Man braucht allerdings für diese Feststellung, dass sich etwas ändert, sozusagen auch die Sensibilität eines Seismographen, der Erdstöße noch der Stärke 2,0 wahrnimmt.
@Mader
Das hat es schon mal gegeben und hieß „Volksgerichtshof“.
Fakten prüft man nicht (nochmal) Fakten bestätigt man.
Über Jahre dutzendfach schon geprüft worden und mehrfach bestätigt, bedarf es KEINER erneuten Überprüfung.
Der erweiterte Arm der Regierung verzögert bewusst Rechtsprechung.
Die Richter haben NUR die vorliegenden Fakten abzuwägen und Urteil zu sprechen und nun NICHT wieder ein Verfahren, inkl. möglicher Manipulation, zu erfinden.
Immerhin bleibt der Ball am Laufen.
Man kann erkennen, dass das Problem des nicht ausgewogenen ÖRR überall bekannt ist. Jedoch will niemand den ersten Stein werfen, der auch in der realen Welt das System zum Einsturz bringt.
Wir alle haben es selbst in der Hand!
Ich bin seit einem Jahr verweigerer des Zwangsbeitrags.
Stimmt, aber sie haben ja jetzt in HH gesehen, wie „woke“ die Mehrheit der Bürger ist.
Genau das habe ich vorhergesehen. (Allerdings nicht, weil ich so klug bin, sondern weil Carlos A. Gebauer das im „Kontrafunk“ so eingeschätzt hat.)
Ein guter Tag für Deutschland.
Zeit schinden für die Lügenanstalten.
Ich könnte das Ergebnis der „Programmstudien“ heute schon notariell hinterlegen…
Wetten, dass sie in der internen Prüfung feststellen, dass alles in Ordnung ist? 😏👆
„Lustig“, die spielen einander die Bälle zu damit keiner die Veranwortung übernehmen muss.
Einfach nur reine Verzögerungstaktik.
2 Jahre sind lang.
Ein Hoffnungsschimmer! Diese Zwangsgebühr muss weg!
Nicht sicher: Die Gutachter für die absolute Ausgewogenheit im ÖRR sind dann Georg Restle, Dunja Hayali und Elmar Theveßen
Und die Reschke nicht vergessen!
Hoffentlich sind dann diese wissenschaftlichen Studien auch wirklich wissenschaftlich.
Die werden „hochwissenschaftlich“ sein, weil sie von „UNSERER WISSENSCHAFT“ verfasst werden…;-))
Das war abzusehen. Die spielen auf Zeit. Und die „wissenschaftlichen Studien über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg“ werden mit Sicherheit nicht von neutralen Wissenschaftlern durchgeführt werden.
Das war abzusehen, weil unser Rechtssystem nun einmal so ist. Alles andere muß man einfach einmal abwarten.
Viele der sich hier äußernden Kommentatoren sollten mal innehalten und erstmal die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts sorgfältig lesen.
Ein Richter hat innerhalb der bestehenden Gesetze und Grundsatzurteile zu bleiben; er darf keine neuen Gesetze machen, das darf nur die Legislative, dürfen also nur die Parlamente. Dieser Richter hat m.E. sehr kompetent geurteilt.
– Er hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.7.2018 herangezogen (und daraus einen „Funktionsauftrag“ des ÖRR formuliert („Vielfalt zu sichern“). Das finde ich sehr gut!
– Er hat deutlich gemacht, dass es im Rundfunkstaatsvertrag keine „wechselseitige Verknüpfung zwischen Beitragspflicht und Erfüllung des Funktionsauftrags“ gibt. Das ist korrekt! (Nur die AfD verspricht hier glaubhaft eine Änderung.)
– Der Richter bezweifelt, ob es die Klägerin bis vor das Bundesverfassungsgericht schafft. Er sieht nur den Weg des „Normenkontrollverfahrens“. Auch richtig! Nur die AfD wird dieses herbeiführen.
Wo ist das Problem? Reicht es nicht, daß in den letzten zwei Jahren gelaufene Programm einer Prüfung zu unterziehen ? Müßte die so viel versprechende „KI“ in zwei Wochen schaffen .🫣
So werden einmal mehr Probleme in‘s uferlose rausgezögert und nicht gelöst.
oh heiße Kartoffel – fang!
Mein Reden !;-)
Es wird ein Arbeitskreis gebildet, der zwei Jahre prüft…schöner Erfolg.
Eine KI kann, besser : könnte ! das machen…
Wird jetzt ein Gutachten des Rundfunkrats eingeholt?
Das wird dann ja wie beim Buchbinder Wanninger!
man darf eigentlich nur hoffen, dass es in Sachsen Anhalt demnächst einen Regierungswechsel gibt, damit der Rundfunkstaatsvertrag auf diesem Weg gekündigt wird und die übrigen Länder sich dann schrittweise anschließen.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Ist diese Entscheidung nicht nun auch ein Einspruchsgrund gegen weitere Bescheide?
Sollte auf jeden Fall eine Möglichkeit des Einspruches bis zur endgültigen Klärung darstellen, oder?
Und wer erstellt die Studien?
Weiter dranbleiben, bitte.
Sehr gut soweit!
Nur schade, dass es hier um den BR geht. Beim NDR oder WDR wäre die Beweisführung betreffs Unausgewogenheit sehr viel einfacher!
Also wurde der Ball wieder weiter gegeben. Im Englischen sagen sie „Kicking the can down the road…“ aka. es passiert nichts und alle sitzen es aus. 😕👎
Also alles wie gehabt, nichts wird sich ändern.
Ganz genau so !
alles braucht seine Zeit…und die hatten wir doch bisher auch !
So kann man’s machen. Das Bayr.Verw.G spielt dann den Ball gekonnt weiter. Die Empfängerin ebenso und in 7 Jahren hat sich das im Sande verlaufen, weil irgendwo ein Hausmeister vergessen hat irgend einen Raum abzuschließen und dann irgendwelche Unterlagen fehlen die man dringend gebraucht hätte und dann wird der Fall fallen gelassen. Erinnert sich noch irgendjemand an diesen Epstein oder wie der hieß?
In der Zwischenzeit hat die AfD hoffentlich den Rundfunkstaatsvertrag gekündigt und das Kartenhaus „ÖRR“ ist dem Erdboden gleich implodiert!
im naechsten jahr koennte es in sachsen anhalt schon brenzlig fuer den mdr werden. da ist dann schon mal schluss mit belehrungs-tatorts-verdummungs-tv.
in keinem anderen land der erde werden buerger durch krimis politisch erzogen !
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst verweist hingegen auf seinen verfassungsrechtlichen Auftrag und betont, dass er diesem umfassend nachkomme.“
Klar, die prüfen selbst ob alles stimmt und und ob die Beitragserhöhung nötig ist. 😏👆
Resultat: alles stimmt und Beiträge müssen angehoben werden. 😅
Ist es das Licht am Ende des ÖRR-Tunnels, oder kommt wieder nur ein Zug entgegen?
Im Grundsatz richtig. Aber hier liegt ein derart offensichtliches Fehlverhalten des ÖRR und damit auch der bay. Gerichte vor, dass zusätzlich eine Überprüfung der Richter und der Verantwortlichen im Rundfunk veranlaßt gehört. Es besteht die Gefahr der Vernebelung.
Macht euch nichts vor, was bei der Prüfung rauskommen wird, kann ich jetzt schon sagen, nämlich ein weiter so, alles in bester Ordnung.