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Corona-Impfung

Teilerfolg für Klägerin: Bundesgerichtshof lässt Impfklage gegen AstraZeneca neu prüfen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klage gegen AstraZeneca wegen mutmaßlicher Impfschäden neu verhandelt werden muss. Eine Frau, die nach einer Corona-Impfung einen Hörsturz erlitt, erzielte damit einen Teilerfolg. Der Fall geht zurück an das Oberlandesgericht Koblenz.

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IMAGO/Ardan Fuessmann

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klage gegen den Pharmakonzern AstraZeneca wegen mutmaßlicher Impfschäden neu verhandelt werden muss. Wie das Gericht am Montag laut Berliner Zeitung in Karlsruhe mitteilte, erzielte eine Frau damit einen Teilerfolg in ihrem Verfahren.

Die Klägerin gibt an, nach einer Corona-Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff einen Hörsturz erlitten zu haben. Der BGH hob eine Entscheidung der Vorinstanz teilweise auf und verwies den Fall an das Oberlandesgericht Koblenz zurück. Dort muss das Verfahren nun erneut geprüft werden. Die Frau verlangt Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro.

Die damals 40-Jährige klagte, drei Tage nach der Applikation des Covid-19-Impfstoffs „Vaxzevria“ im März 2021, über Taubheit am rechten Ohr; zudem soll sie einen Hörsturz erlitten haben. Sie geht von einem Impfschaden aus und forderte neben Schadensersatz Auskunft über bekannte Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle vom Pharmaunternehmen.

Laut Arzneimittelgesetz besteht eine Schadensersatzpflicht nur, wenn das Vakzin „schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.

Die schädliche Wirkung ergibt sich aus dem Abwägen von Nutzen und Risiko des Impfstoffs. Das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz gehen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis aus. Neben der außerordentlichen Zulassung im Januar 2021 wurde der Wirkstoff durch die Europäische Kommission im Oktober 2022 zugelassen. Das OLG Koblenz hatte zudem darauf verwiesen, dass diese Bestätigung ebenfalls ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis unterstreiche. Es bestehe des Weiteren kein Anspruch auf Auskunft.

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Aufgrund von berichteten Fällen von Thrombosen in Verbindung mit dem Impfstoff „Vaxzevria“ empfahl die Ständige Impfkommission im April 2021, das Arzneimittel nur noch bei Menschen über 60 Jahren zu applizieren. Im März 2024 nahm das schwedisch-britische Pharmaunternehmen den Impfstoff vom Markt. Grund hierfür sei die gesunkene Nachfrage.

ha

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12 Kommentare

  • „Aufgrund von berichteten Fällen von Thrombosen in Verbindung mit dem Impfstoff „Vaxzevria“ empfahl die Ständige Impfkommission im April 2021, das Arzneimittel nur noch bei Menschen über 60 Jahren zu applizieren.“

    Ach so, bei Ü60 ist das egal, wenn die Thrombosen bekommen, oder wie ist das zu verstehen?

    • Je weniger Ü60 jährige das Rentenalter erreichen, desdo billiger…

    • ist doch gewünscht,dass die Rentner nicht alt werden.

    • Ältere Menschen bekommen eher Thrombosen als Jüngere,so lässt sich einfacher behaupten der Giftstoff hat nichts mit der Thrombose zu tun.

  • Warum immer noch prüfen?

    • rauszögern bis die Geschädigten nicht mehr leben.

      • Contergan lässt grüßen.

  • Wird hinsichtlich BioNTech nicht passieren…….

  • Hoppla, die Epstein Akten scheinen was zu bewirken?

  • Dabei wird doch nichts herauskommen. Der Grund weshalb die Klage zugelassen wurde.
    All die vielen Fälle, wo die Angehörigen nicht mehr die Kraft haben zu klagen oder wo die Folgeschäden erst später eingetreten sind, bleiben vollkommen außen vor. Die eigentlichen Täter aus der Politik und den Zulassungsbehörden ungeschoren. Die Profiteure von der Biontec Ware vollkommen unangetastet.
    Ein großer Verbrechen an der Menschheit, welches weitest gehend ungesühnt bleibt und wo die Akteure genauso unverschämt und menschenverachtend weitermachen wie bisher.

  • Und dem MASKEN Absahner Span wird nichts getan!
    Wir haben hier nicht nur ein Problem mit den deutschfeindlichen Politikern, sondern auch mit einer korrupten Justiz! Milliarden werden Vorsätzlich verschwendet und keiner ist Schuld! Aber der Michel der die GEZ Scheiße nicht zahlen will, kommt in den Knast! Hier muss die Revolution von 1989 nachgeholt werden!

    • „Und dem MASKEN Absahner Span wird nichts getan!“

      Tagesspiegel, 09.03.26, 12:20

      Justiz: Kein Verfahren gegen Spahn wegen Masken-Kauf

      Der damalige Gesundheitsminister Spahn wurde in und nach der Corona-Pandemie angezeigt. Die Staatsanwaltschaft erkennt aber keinen Anfangsverdacht auf Strafbarkeit.

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