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Baden-Württemberg

Syrischer Messer-Angreifer kommt auf freien Fuß – trotz Wiederholungsgefahr

In Unteruhldingen bedrohte ein Syrer im April 2024 mehrere Menschen mit einem Messer. Obwohl eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, entschied das Gericht am Mittwoch, dass er weder ins Gefängnis, noch in eine Psychiatrie kommen soll. Die Unterbringung in der Psychiatrie wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Richter, Staatsanwaltschaft und psychiatrischer Gutachter sehen eine Rückfallgefahr des Täters.

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Am Mittwoch entschied das Konstanzer Landgericht, dass ein 28-jähriger Syrer, der mehrere Menschen mit einem Messer bedrohte und nur durch mehrere Schüsse von Polizisten aufgehalten werden konnte, weder in ein Gefängnis noch in eine geschlossene Psychiatrie kommt. Bei dem Syrer wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, zum Tatzeitpunkt im April 2024 sei er schuldunfähig gewesen. Richter, Staatsanwalt und Gutachter waren sich einig, dass es zu einer Rückfallgefahr und weiteren Straftaten kommen könnte.

Das Gericht ordnete formal die Unterbringung in einer Psychiatrie an, setzte die Unterbringung jedoch sofort zur Bewährung aus, wie es dem Strafrecht nach möglich ist. Das bedeutet, dass die Unterbringung in der Psychiatrie möglich ist, aber nicht vollzogen wird, solange der Syrer sich an die Auflagen hält. Das berichtet die Schwäbische.

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Der Syrer kam 2015 nach Deutschland und verbrachte zunächst einige Jahre in Ludwigsburg, wo er aufgrund der Schizophrenie auch Selbstmordversuche unternahm und mehrfach in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht war. Er glaubte unter anderem, Menschen heilen zu können, indem er ihre Schmerzen auf sich nehme, und hatte gleichzeitig das Gefühl, dass andere ihm schaden wollten. Im April 2024 bedrohte er dann mehrere Menschen in Unteruhldingen in Baden-Württemberg mit einem Messer. Das Messer hatte er von seinem damaligen Arbeitsort mitgenommen, der Küche eines Gastronomiebetriebs.

Laut einer Pressemitteilung vom April sei der Versuch der ersten Polizeistreife, den Mann dazu zu bewegen, das Messer wegzuwerfen, erfolglos geblieben. Auch Warnschüsse blieben ohne Wirkung. Der Syrer ging mit dem Messer auf die Polizisten los, woraufhin diese ihn durch einen Schuss verletzten. Er leistete weiterhin heftigen Widerstand. Die Polizei forderte schließlich ein Sondereinsatzkommando an. Insgesamt wurde der Syrer von fünf Kugeln getroffen. Noch als er blutend am Boden lag, rief er „Allahu akbar“, wie die Schwäbische berichtet.

Der als Sachverständiger hinzugezogene Psychiater erklärte, dass bei dem Täter eine Schizophrenie vorliege. Außerdem habe der Syrer in Deutschland illegale Drogen wie Amphetamine genommen, die psychotische Schübe begünstigen können. Allerdings würden diese Schübe bei dem Mann auch ohne den Drogenkonsum auftreten. Gegen die psychische Krankheit habe er Medikamente genommen. Allerdings setzte der Syrer diese vier Monate vor der Tat ab.

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Der Gutachter konnte nicht ausschließen, dass es erneut zu einer ähnlichen Tat kommt, wenn der Täter erneut die Medikamente absetzt oder wieder Drogen nimmt. „Wenn er – durch was auch immer – wieder in einen psychotischen Zustand kommt, ist zu erwarten, dass er wieder delinquent wird.“ Weiter sagte der Gutachter: „Wenn er sich gut entwickeln soll, braucht er einen gewissen Druck. Ohne diesen ist zu erwarten, dass er Medikamente absetzt oder den Drogenkonsum nicht in den Griff bekommt.“

Aber er habe bei dem Syrer eine „gewisse Wurschtigkeit“ festgestellt. Er sei nicht mehr so motiviert, eine neue Arbeit zu finden oder den Drogenkonsum aufzugeben.

Für den Syrer sprach aus Sicht des Gutachters, dass er eine „gute Lebensleistung“ habe: Er hatte eine Arbeit in der Gastronomie gefunden, Deutsch gelernt und er sehe ein, dass er an einer psychischen Erkrankung leide. Außerdem würden die Medikamente wirken. Auch die Staatsanwaltschaft betonte, dass er niemanden verletzt habe und dass es die einzige Straftat gewesen sei. Obwohl Gutachter und Staatsanwaltschaft eine Gefahr für rückfälliges Verhalten sahen, sprachen sie sich am Mittwoch dennoch dafür aus, die Unterbringung des Syrers in einer Psychiatrie zur Bewährung auszusetzen.

Die Unterbringung wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die Auflagen sehen vor, dass der Syrer so schnell wie möglich eine stationäre Drogentherapie beginnen muss und drogen- und alkoholfrei leben muss. Außerdem muss er Medikamente nehmen und einmal in der Woche im Zentrum für Psychiatrie zur Therapie gehen, wie die Schwäbische schreibt.

Der Richter Hornstein sagte: „Wir urteilen hier ja im Namen des Volkes und die Meinung des Volkes hat eine ganz klare Tendenz, sobald ein Messer ins Spiel kommt.“ Weil das Gericht sich aber nicht an öffentlichen Debatten beteilige und Einzelfälle behandele, entschied er, die Bewährung anzuordnen. Das Urteil ist rechtskräftig. Zu dem Syrer sagte der Richter: „Sehen Sie das, was heute entschieden wurde, als Brücke. Darüber gehen müssen Sie aber selber.“

Abschließend sagte der Richter zu dem Syrer: „Gott sei Dank sind die Taten nicht in aller Konsequenz vollendet worden. Doch sie reichen dazu aus, dass man davon ausgehen muss, dass es zu weiteren Taten kommt, wenn Sie Ihre Medikamente nicht nehmen und Drogen konsumieren.“

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