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Verfassungsänderung

„Staatsstreich“: Ex-Verfassungsrichter kritisiert Schulden-Einigung scharf

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat die Grundgesetz-Änderungen von Union, SPD und Grünen scharf kritisiert. Teile der Vereinbarung kämen einem „Staatsstreich“ gleich, betont er.

Geht hart mit der eigenen Partei ins Gericht: Ex-Verfassungsrichter Huber war auch CDU-Politiker.

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Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Huber hat scharfe Kritik an Teilen der Grundgesetz-Änderungen geübt, die von Union, SPD und Grünen in dieser Woche beschlossen wurden. Professor Huber, der von 2010 bis 2023 am Bundesverfassungsgericht saß, kritisiert die Bestimmungen zu den Verschuldungsregeln für die Länder als massiven Angriff auf ein zentrales Verfassungsprinzip, den Föderalismus.

Der Jurist, der als CDU-Politiker in der Vergangenheit unter anderem auch Verfassungsrichter im Land Bremen und Innenminister in Thüringen war, sieht und bemängelt in der Einigung eine Aushöhlung der Bundesstaatlichkeit Deutschlands. Das Grundgesetz gewährleiste auch die Grundsätze des Bundesstaats (Art. 20 Abs. 1) und damit die „Staatsqualität“ der Länder, führt Huber aus.

„Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern Selbstverwaltungskörperschaften“, zitiert ihm die FAZ. Huber ist Mitglied des Kuratoriums der Fazit-Stiftung, die als Mehrheitseigentümerin die Frankfurter Allgemeine Zeitung kontrolliert.

Der Jurist hat eine klare Einschätzung: „Die Länder genießen im Rahmen des Homogenitätsgebots, der Grundrechte und der bundesstaatlichen Kompetenzordnung ‚Verfassungsautonomie‘. Wenn der Bund in diese eingreift, macht er die Länder zu Provinzen“, so Huber weiter. Sein Urteil ist deutlich: „Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht. Hätte die Regelung Bestand, wäre sie ein Staatsstreich.“

Huber hat sich als Rechtswissenschaftler umfassend mit dem Föderalismus beschäftigt. Für den Deutschen Juristentag oder den Bundestag war er in Föderalismus-Fragen bereits als Gutachter und Experte tätig. Er lehrt auch als Professor zu dem Thema. Seit 2002 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne.

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49 Kommentare

  • Wie hätte er denn argumentiert, wäre er noch Verfassungsrichter?
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    • „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“

  • Sobald sie nicht mehr im Amt sind, sprechen sie von Staatsstreich. Was ist mit den amtierenden Verfassungsrichtern. Sehen die keinen Staatsstreich?
    Es ist nicht mehr zu ertragen. Das Wohl von diesen Partei-Leuten geht über den Interessen des Volkes. Den Staat abmelden. ÖRR abschalten.

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    • Vielleicht war man in der Vergangenheit zu naiv und es ging nie um die Bürger. In links rechts Mitte sagte Gudula Weitersagen, Geld und Macht. Sehe ich auch so. Und ich sage mit Angst wird gesteuert um die Leute in die Reihe zu bekommen und an ihr Geld zu gelangen. Erst Corona, Klima jetzt …. naja ihr wisst schon.

    • Alles nur blablabla.

      Wann und wo sind die von den Verfassungsrechtler, Ex Richter etc. die nun fast täglich bundesweit Demonstrationen organisiert worden???

      Nirgends zu finden, stattdessen ein Honorar, Tantiemen etc. bei Medien und Verlage kassieren für Bücher, Interviews etc..

      Außerdem ist jener MITVERANTWORTLICH in Karlsruhe gewesen, daher lieber kleine Brötchen backen.

      Hat er bei seiner Amtszeit 2010-2023 Kritik geäußert?
      2010 Eurokrise
      2011 Atomausstieg
      2015 Grenzöffnungen
      2020 C-Zeit
      2021 KTF
      2023 Energiegesetze wie EnEfG, GEG

      NEIN.

      • Ja, ich warte schon lange auf eine Demonstration von geschassten und geläuterten Richtern, Staatsanwälten, Anwälten, Journalisten, Ärzten, Universitäts-Professoren, Forschern, Beamten. Polizisten, etc.! Aber, darauf können wir lange warten in diesem Land! Diese Leute haben keinen richtigen Mut!
        Millionen Menschen würden sich ihnen anschliessen und ein wirkliches Zeichen setzen!

        5
    • Ein mehr als treffender Kommentar!

      Dazu: ‚Staatsstreich! Ex-Verfassungsrichter kritisiert Schulden-Einigung scharf‘.
      … Mit veränderter Zeichensetzung.

      EIN Richter von …? Was ist mit den Anderen? Assimilation an das System! DER Schutzwall schlechthin ist gefallen, eingebrochen!

      Wahnsinn hat freie Fahrt. Ist das Normal! Wird zur Staatsräson!

      Wir Alle, die Bürger sind nun Beute! … Und Viele sehen es nicht, wollen es nicht sehen!

      In absehbarer Zeit gibt es keine Beute mehr!

      • Volle Zustimmung

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    • Meine Verfassungsbeschwerde habe ich noch am Mittwoch, per Eilantrag eingereicht, denn jeder Bürger kann es tun, denn Art. 20, 20a GG, in Verbindung mit 108a StGB, werden hier von der CDU verletzt, um zu verbindern, dass der Bundesrat abstimmen darf.

  • Jaja, NACHHER kommen sie alle aus ihren Löchern. Das ist wie mit der Wirtschaftspolitik der Ampel. Wirtschaftsverbände und CEOs schweigen. Und wenn die Leute im Ruhestand sind äußern sie Kritik. Das ist einfach nur feige!

    • Standardreaktion von sehr vielen Deutschen! Yoda würde sagen „Die Feigheit stark in Ihnen ist!“

  • Wieso formuliert er keine Klage?
    Wissen und Netzwerke bestehen doch?
    🧐😤

    • Weil es im Moment noch zu früh ist. Die Verfassungsänderung ist ja noch nicht beschlossen.

      • Stimmt nicht ganz, er hätte auch Klage einreichen können, um zu verhindern, dass der Bundesrat, überhaupt abstimmen darf, es wäre sogar seine Pflicht gewesen, aber es sind eben die Leute, welche nach dem Parteibuch gewählt wurden, welche sich jetzt hinstellen, und kritisieren.

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  • Hat Huber genügend Bademäntel?

  • Der deutsche Föderalismus ist kein historisches Relikt, sondern Ausdruck eines demokratischen Prinzips: Macht wird geteilt, Verantwortlichkeiten werden dezentralisiert, politische Vielfalt wird verfassungsrechtlich geschützt. Die Aushöhlung der föderalen Finanzautonomie wäre daher mehr als eine verfassungsrechtliche Spitzfindigkeit. Möchte man also Hubers Einschätzung folgen, dann sollte zuerst ein zentraler verfassungsdogmatischer Gedanke zum Tragen kommen: „Verfassungsrechtliche Bewertung folgt der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit – nicht bloß dem Wortlaut.“ Das bedeutet: Nur eine Analyse der Gesamtlage nach Einführung der Änderung – unter Einbeziehung von Wortlaut, Gesetzesbegründung, Ausführungsgesetzen und Verwaltungspraxis – kann am Ende zeigen, ob Hubers Warnung überzogen oder berechtigt ist.

  • Es sind seine jetzigen Kollegen, die diese Verhältnisse möglich machen, indem sie die Rechte mit Füßen treten.

  • Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes machen einfach nur noch fassungslos. Stichwort Vetternwirtschaft.

  • „Wenn der Bund in diese eingreift, macht er die Länder zu Provinzen“
    Ach ehrlich ?
    Aber gegen das große Vorbild EU hat er keine Einwände ?

    • Aber gegen das große Vorbild EU hat er keine Einwände ?

      Sieh an, manchmal kommt auch vom #Wortleser was Gescheites.
      Dieser Herr Huber war überwiegend zu der Zeit am BVerfG als ein Prof.Dr. A.Voßkuhle Präsident war, also noch zu einer Ära, als das Gericht seiner Reputation noch einigermaßen gerecht wurde.

      Dessen ungeachtet, die Sache wäre leicht auf politischer Ebene abzuräumen gewesen, wenn die LINKE mit der AfD die Einberufung des neuen BT beantragt hätte……………….

  • Kritik ändert keine Überzeugungen. Denn Wissen ändert keine Überzeugungen.

    Überzeugungen sind an die Bezugsgruppe gebunden.

    Der Trugschluss der Epoche Aufklärung ist die Annahme: Der eigene Verstand würde die eigenen Überzeugungen erarbeiten – Myside Bias.

    Die Epoche Aufklärung kann Illusionen, z.B. Kritik würde Überzeugungen ändern, nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Dadurch, dass der Autonomie der Vernunft nichts vorgelagert werden kann, hätte der heutige Beschluss des Bundesrates in der Tat keinen Bestand, falls sich die Länder dennoch mehrheitlich dazu anschicken würden, das dadurch Unmögliche zu wagen, die damit faktische und insofern prinzipielle Schranke zu überwinden. Es ist daher nur zu begrüßen, wenn der ehemalige Verfassungsrichter Peter Huber daran Kritik übt. Sich letztlich auf diese Weise als zweite Parlamentskammer äußerst vernunftwidrig zu gebärden, kann ohnehin niemals Gültigkeit für sich beanspruchen.

    • Geht das bitte auch in einfachen Worten?

    • „Was dem Prinzip der Vernunft widerspricht, kann keine echte Gültigkeit haben – auch wenn es formal beschlossen wurde.“ Das klingt nach einer kantianischen Fußnote – aber es ersetzt leider kein belastbares verfassungsrechtliches Argument. Eventuell ein interessanter Gedankengang, doch die juristische Substanz bleibt aus. Aber gut – vielleicht ja nur ein halluzinatorischer Reflex meinerseits.

      • Fortwährend in der Sprache das zu suchen, was allein den sozialen Beziehungen angehört, wird niemals fündig. Mithin ist dadurch schon die Suchstrategie ungeeignet. Angesichts dessen schlägt es auf einen selbst zurück, zu reklamieren, „doch die juristische Substanz bleibt aus“.

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        • Es freut mich, dass Sie antworten – auch wenn ich weiterhin Schwierigkeiten habe, das Argumentative hinter der Ästhetik Ihrer Sprache zu erkennen.

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    • Die Einwände nützen nichts; die ehemaligen Verfassungsrechtler und ggf. BND-Chef Maassen hätten z.B. gemeinsam eine Klage einreichen können um diese kriminellen Winkelzüge zu verhindern.

      • Insofern nach den nunmehr mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgten Beschlüssen von Bundestag am vergangenen Dienstag, den 18. März 2025 und Bundesrat heute am 21. März 2025 die Unterschrift des Bundespräsidenten abzuwarten ist, bleibt die Frage nach wie vor offen. Bis dann in der Sache abschließend entschieden ist, kann es deshalb womöglich noch dauern. Mithin könnte es deshalb sein, dass gegenwärtig viel Lärm um nichts gemacht wird, wie William Shakespeare längst kritisiert.

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  • Da glaubt noch einer, dass die Bundesländer keine Provinzen sind. Es wird doch schon lange das meiste von der Zentrale entschieden! Auf dem Papier mag es noch so stehen, die Realität ist anders.

  • Neeiiiin! … Doch! … Oooh! 😜😂🤪🤣🤦🏻

  • Den Lehrstuhl an der LMU in München wird er dann wohl nicht mehr lange innehaben.

  • Halte ich nicht für problematisch. In US werden BundesSTAATEN derzeit vollständig dekretiert und läuft doch supi, oder? Bald kommen vllt. noch ein paar neue dazu.

  • Langsam verabschiedet man sich innerlich als Bürger geht in Klausur. Es ist völlig egal was der Souverän denkt oder möchte, er ist Statist. Früher gab es wenigstens noch die Hoffnung auf das Verfassungsrecht und seine Richter aber auch hier ist eher der politische Zeitgeist am Werke.

  • Aha, warum hat das BVG dann die ganze Angelegenheit abgesegnet? Da passt doch einiges so ganz und gar nicht zusammen

    • Festgestellt wurde gestern lediglich, dass das Grundgesetz keine präventive Normenkontrolle kennt. Weder ist damit „die ganze Angelegenheit abgesegnet“ noch sonst höchstrichterlich irgendetwas bereits entschieden. Anderes zu behaupten, ist insofern nicht möglich.

  • Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat die Grundgesetz-Änderungen von Union, SPD und Grünen scharf kritisiert.

    Viele im Volk auch ,aber im ÖR wird genau das Gegenteil breitgetreten , finde den Fehler .
    Das Geld wird zu 80% im Ausland landen und keiner will es gewusst haben .
    Früher war es Aufgabe des Journalismus kritisch zu hinterfragen und zu prüfen , heute sin d leider fast alle großen Verlage politisch gesteuert.

  • Da wollte einer noch einmal in die Schlagzeilen.

  • Jö – auffallend, wie früh man aus der „Deckung“ kommt.
    Remonstration gilt wohl eher nicht für die Richterelite

    • Er ist EX (!)- Verfassungsrichter. Wogegen sollte er remonstrieren ??

  • Man kann es den „Merz-Putsch“ gegen das Volk nennen.

  • Und warum hat er dann nicht als Experte VORHER, mit all Jenen die seine Meinung teilen, schon Klage eingereicht? Immer erst nachdem es stinkt, mit Weisheiten um die Ecke kommen. Null Rückgrad rechtzeitig einzuschreiten.

  • Leider kommen Experten, die nicht Regierungslinie vertreten, genau wie zu Coronazeiten, öffentlich nicht zu Wort. Alternative Medien gehen auf klare Köpfe wie Peter Huber aktiv zu, ansonsten würden wir nichts von irgendeiner Art von Kritik mitbekommen. Werden den Regierungskanon nicht mitsingt, ist bestenfalls chancenlos, wenn er nicht gleich seine Existenz riskiert.

  • Der Staatsstreich fand, nach langjähriger merkelscher Vorarbeit, bereits 2020 statt.

  • Recht und Gesetz ist Lug und Trug. Die Richter und der Staat legen es so aus wie sie es brauchen. Denn Rechtsprechung ist Meinung und Ansichtssache.
    Unsere demokratische Diktatur kam mit einem Paukenschlag.

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