Verfassungsänderung
„Staatsstreich“: Ex-Verfassungsrichter kritisiert Schulden-Einigung scharf
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat die Grundgesetz-Änderungen von Union, SPD und Grünen scharf kritisiert. Teile der Vereinbarung kämen einem „Staatsstreich“ gleich, betont er.

Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Huber hat scharfe Kritik an Teilen der Grundgesetz-Änderungen geübt, die von Union, SPD und Grünen in dieser Woche beschlossen wurden. Professor Huber, der von 2010 bis 2023 am Bundesverfassungsgericht saß, kritisiert die Bestimmungen zu den Verschuldungsregeln für die Länder als massiven Angriff auf ein zentrales Verfassungsprinzip, den Föderalismus.
Der Jurist, der als CDU-Politiker in der Vergangenheit unter anderem auch Verfassungsrichter im Land Bremen und Innenminister in Thüringen war, sieht und bemängelt in der Einigung eine Aushöhlung der Bundesstaatlichkeit Deutschlands. Das Grundgesetz gewährleiste auch die Grundsätze des Bundesstaats (Art. 20 Abs. 1) und damit die „Staatsqualität“ der Länder, führt Huber aus.
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„Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern Selbstverwaltungskörperschaften“, zitiert ihm die FAZ. Huber ist Mitglied des Kuratoriums der Fazit-Stiftung, die als Mehrheitseigentümerin die Frankfurter Allgemeine Zeitung kontrolliert.
Der Jurist hat eine klare Einschätzung: „Die Länder genießen im Rahmen des Homogenitätsgebots, der Grundrechte und der bundesstaatlichen Kompetenzordnung ‚Verfassungsautonomie‘. Wenn der Bund in diese eingreift, macht er die Länder zu Provinzen“, so Huber weiter. Sein Urteil ist deutlich: „Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht. Hätte die Regelung Bestand, wäre sie ein Staatsstreich.“
Huber hat sich als Rechtswissenschaftler umfassend mit dem Föderalismus beschäftigt. Für den Deutschen Juristentag oder den Bundestag war er in Föderalismus-Fragen bereits als Gutachter und Experte tätig. Er lehrt auch als Professor zu dem Thema. Seit 2002 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne.
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Sobald sie nicht mehr im Amt sind, sprechen sie von Staatsstreich. Was ist mit den amtierenden Verfassungsrichtern. Sehen die keinen Staatsstreich?
Es ist nicht mehr zu ertragen. Das Wohl von diesen Partei-Leuten geht über den Interessen des Volkes. Den Staat abmelden. ÖRR abschalten.
Wie hätte er denn argumentiert, wäre er noch Verfassungsrichter?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Jaja, NACHHER kommen sie alle aus ihren Löchern. Das ist wie mit der Wirtschaftspolitik der Ampel. Wirtschaftsverbände und CEOs schweigen. Und wenn die Leute im Ruhestand sind äußern sie Kritik. Das ist einfach nur feige!
Es sind seine jetzigen Kollegen, die diese Verhältnisse möglich machen, indem sie die Rechte mit Füßen treten.
Wieso formuliert er keine Klage?
Wissen und Netzwerke bestehen doch?
🧐😤
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes machen einfach nur noch fassungslos. Stichwort Vetternwirtschaft.
„Wenn der Bund in diese eingreift, macht er die Länder zu Provinzen“
Ach ehrlich ?
Aber gegen das große Vorbild EU hat er keine Einwände ?
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat die Grundgesetz-Änderungen von Union, SPD und Grünen scharf kritisiert.
Viele im Volk auch ,aber im ÖR wird genau das Gegenteil breitgetreten , finde den Fehler .
Das Geld wird zu 80% im Ausland landen und keiner will es gewusst haben .
Früher war es Aufgabe des Journalismus kritisch zu hinterfragen und zu prüfen , heute sin d leider fast alle großen Verlage politisch gesteuert.
Kritik ändert keine Überzeugungen. Denn Wissen ändert keine Überzeugungen.
Überzeugungen sind an die Bezugsgruppe gebunden.
Der Trugschluss der Epoche Aufklärung ist die Annahme: Der eigene Verstand würde die eigenen Überzeugungen erarbeiten – Myside Bias.
Die Epoche Aufklärung kann Illusionen, z.B. Kritik würde Überzeugungen ändern, nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Dadurch, dass der Autonomie der Vernunft nichts vorgelagert werden kann, hätte der heutige Beschluss des Bundesrates in der Tat keinen Bestand, falls sich die Länder dennoch mehrheitlich dazu anschicken würden, das dadurch Unmögliche zu wagen, die damit faktische und insofern prinzipielle Schranke zu überwinden. Es ist daher nur zu begrüßen, wenn der ehemalige Verfassungsrichter Peter Huber daran Kritik übt. Sich letztlich auf diese Weise als zweite Parlamentskammer äußerst vernunftwidrig zu gebärden, kann ohnehin niemals Gültigkeit für sich beanspruchen.