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Correctiv-Recherche

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen Abhören von „Geheimtreffen“ – aber hat Teilnehmer wegen Hochverrat im Visier

Nach zehnwöchiger Prüfungsphase hat die Staatsanwaltschaft Potsdam eine Strafanzeige gegen Correctiv abgelehnt – trotz stichhaltiger Hinweise. Brisant: Eine Anzeige gegen Teilnehmer des „Geheimtreffens“ wegen Hochverrat wird bei der Generalbundesanwaltschaft hingegen noch geprüft.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Correctiv ermitteln. Das teilte die Behörde nach wochenlanger Prüfung am 28. März mit – obwohl Hinweise auf Vergehen von Correctiv existieren. Stattdessen prüft die Generalbundesanwaltschaft weiterhin eine Klage gegen die Teilnehmer des sogenannten „Geheimtreffens“ in Potsdam wegen Hochverrats.

Nachdem das selbsternannte Faktenchecker-Medium Correctiv am 10. Januar seine Geschichte über ein konspiratives Treffen rechter Akteure in Potsdam veröffentlicht hatte (Apollo News berichtete), gingen in Deutschland Millionen Menschen wegen angeblicher „Deportations-Pläne“ auf die Straße. Die Politik überschlug sich mit Reden, die zum Kampf gegen den Rechtsextremismus aufriefen und Bundesinnenministerin Nancy Faeser verglich das Treffen gar mit der „Wannseekonferenz“.

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Einige der Teilnehmer des Treffens wollten diese Anschuldigungen nicht unwidersprochen stehen lassen und wehrten sich zum Teil erfolgreich vor Gericht (Apollo News berichtete). Auch die AfD-Abgeordnete und Teilnehmerin des Treffens, Gerrit Huy, stellt in der Folge Strafanzeige wegen „des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)“.

Apollo News fragte am 15. Januar bei der Staatsanwaltschaft Potsdam an, ob die Strafanzeige zu ersten Ermittlungen geführt habe. Wenige Tage später bestätigte die Behörde lediglich die Prüfung der Anzeige. Zeitgleich bestätigte die Bundesanwaltschaft eine Prüfung wegen des Verdachts auf Hochverrat gegen den Bund einzelner Teilnehmer des Potsdam-Treffens.

Anzeige gegen Correctiv wird fallen gelassen – gegen Teilnehmer könnte noch ermittelt werden

Auf Anfrage von Apollo News bestätigt die höchste deutsche Staatsanwaltschaft nun, dass die Hochverrats-Anzeige gegen Teilnehmer des Treffens nach wie vor geprüft werde. Weitere Details wollte die Justiz-Behörde nicht nennen. Zwölf Wochen nach der ersten Anfrage beschäftigt sich der Bundesgeneralanwalt also immer noch mit der Frage, ob rechte Akteure in Potsdam den Umsturz der Bundesrepublik Deutschland oder deren Verfassung planten. Diese Delikte fallen unter § 81 StGB, also Hochverrat.

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Gleichzeitig wies die Staatsanwaltschaft Potsdam die Anzeige von Gerrit Huy nach einer zehnwöchigen Prüfung – aufgrund der politischen Brisanz ein sehr langer Zeitraum – „mangels Anfangsverdachts“ ab. Die von Correctiv getätigten Bildaufnahmen (§ 201a StGB) würden als zeitgeschichtliche Dokumentation nicht den persönlichen Lebensbereich der Klägerin einschränken.

Eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) durch „unautorisierte Tonaufnahmen“ wollte die Staatsanwaltschaft wegen fehlender Anhaltspunkte nicht erkennen. Dass Tonaufnahmen „heimlich gefertigt worden sein könnten“, hat sich nach der Prüfung nicht bestätigt. Dabei hat Correctiv selbst mehrfach Hinweise geliefert, dass es Audiomitschnitte geben könnte.

Hat Correctiv Tonmitschnitte angefertigt?

In einem Interview mit der amerikanischen Nachrichtenseite Semafor erklärte Correctiv-Gründer David Schraven, ein verdeckter Journalist habe Video- und Tonaufnahmen „mithilfe seiner Apple Watch gemacht“ (Apollo News berichtete). Correctiv korrigierte später, es sei zu Übersetzungsproblemen gekommen. Eigentlich habe das Medienunternehmen lediglich Bilder mit der Apple Watch gemacht.

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Das ist mit einer Apple Watch technisch aber nicht möglich. Tonaufnahmen hingegen schon. Auf mehrfache Nachfrage von Übermedien erklärte Schraven, der Begriff Apple Watch sei in seinen Augen ein Synonym für den Überbegriff Smartwatch.

Correctiv hätte diese Behauptung simpel beweisen können, wäre das entsprechende Modell vorgelegt worden. Weil die Faktenchecker aber immer wieder vom „Quellenschutz“ schwadronierten, wollte das Unternehmen nicht einmal ansatzweise erklären, wie es die inhaltlichen Informationen über das „Geheimtreffen“ sammeln konnte.

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