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„Geheimtreffen“ in Potsdam

„Das Ende der Correctiv-Legende“: Absurde Widersprüche zu Tonaufzeichnungen

Die Chefredakteurin von Correctiv möchte die sieben eingereichten eidesstattlichen Versicherungen zum „Geheimtreffen“ in Potsdam nicht widerlegen. Zuvor hatte sie sich bezüglich möglicherweise angefertigter Tonaufnahmen in Widersprüche verstrickt.

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Die stellvertretende Chefredakteurin von Correctiv, Annette Dowideit, verstrickt sich zunehmend in Widersprüche. Die Journalistin behauptet, Informationen mit den Aufnahmemöglichkeiten einer Smartwatch gesammelt zu haben – was technisch nicht möglich ist – und geht dann auf eidesstattliche Versicherungen einiger Teilnehmer des umstrittenen Potsdamer Treffens nicht weiter ein. Weil sie den Erklärungen der Teilnehmer nicht widersprechen kann?

Nachdem Correctiv durch die Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ behauptete, ein vermeintliches „Geheimtreffen“ rechter Akteure und Politiker in Potsdam aufgedeckt zu haben, hatten sieben Teilnehmer die Stimme gegen die Darstellungen von Correctiv erhoben und eidesstattliche Versicherungen zum Inhalt der Veranstaltung abgegeben (Apollo News berichtete).

Darin weisen sie rechtlich binden darauf hin, dass entgegen der ursprünglichen Berichterstattung von Correctiv keine „Remigrationspläne“ von oder mit dem rechten Aktivisten Martin Sellner besprochen wurden, die beinhalten würden, Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft abzuschieben. Lediglich die Ausweisung ausreisepflichtiger Personen sei besprochen worden.

Auf diese eidesstattlichen Erklärungen angesprochen, erklärte Dowideit am Mittwoch im Interview mit dem KNA-Mediendienst, dass die Versicherungen „weder das Treffen noch das besprochene Thema infrage“ stellen würden. Zwar liegt Dowideit mit dieser Aussage richtig, verpasst es aber, Stellung zu den Erklärungen zu beziehen und deren Richtigkeit einzuschätzen.

„Wir schauen uns das an, sehen es aber auch entspannt“, sagte die Correctiv-Journalistin lediglich. Der Anwalt der sieben Teilnehmer, Carsten Brennecke, teilte dann am Donnerstag auf X mit, Dowideit würde „ganz bewusst die Aussage, dass die Versicherungen falsch seien oder dass entgegen der Versicherungen diese Themen auf dem Treffen besprochen wurden“ vermeiden. Brennecke ist überzeugt, dass Dowideit nicht behaupten möchte, bei dem Treffen sei über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden. „Sie weiß genau, dass diese Behauptung ansonsten sofort durch Teilnehmer abgemahnt und gerichtlich angegriffen würde“, erklärt Brennecke.

Der Rechtsanwalt weist außerdem darauf hin, dass Correctiv die sieben eidesstattlichen Erklärungen durch ein Gericht bereits am Montag erhalten habe. Dowideit könne also nicht behaupten, sie wüsste nicht, was die Teilnehmer rechtlich bindend versichert haben. Damit bestätigt die Journalistin „das Ende der Correctiv-Legende“, so Brennecke. Der Anwalt könnte damit Recht behalten, denn tatsächlich spricht Correctiv in der Recherche von einer angeblichen Forderung Martin Sellners, tausende Menschen aus Deutschland auszuweisen, „auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.“

Hat Correctiv Aufnahmen mit einer Smartwatch gemacht?

Zudem sagte die Chefredakteurin im Interview mit dem KNA-Mediendienst, das Team habe einige Teilnehmer vor der Veröffentlichung der Recherche „mit den Inhalten konfrontiert – niemand hat sie grundsätzlich dementiert“. Das mag mitunter daran liegen, dass Correctiv möglicherweise nicht auf die eigens gesetzten Fristen achtete und die Recherche schon vor deren Ablauf veröffentlichte. So zumindest erklärt der Jurist Ulrich Vosgerau die Sachlage. Vosgerau war Teilnehmer und Referent des Treffens und wird in einer Klage von Brennecke vertreten.

Dass Correctiv sauber gearbeitet hat, wird also längst infrage gestellt. Dazu trägt auch ein amerikanischer Medienbericht bei, der eigentlich nur über die Recherche berichten wollte und dann ein brisantes Detail ans Tageslicht beförderte. Wie Übermedien berichtet, spricht die amerikanische Nachrichtenseite Semafor nach einem Gespräch mit Correctiv-Gründer David Schraven von Video- sowie Audioaufnahmen, die ein verdeckter Reporter „mithilfe seiner Apple Watch gemacht“ haben soll. Doch das wäre illegal. Obwohl Videoaufnahmen für journalistische Zwecke stets erlaubt sind, stellt das Mitschneiden des Tons eine Straftat dar, es sei denn, die Veröffentlichung der Aufnahmen liegt im öffentlichen Interesse.

Dieser Punkt ist bezüglich der Correctiv-Recherche bisher fraglich, die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy stellte dahingehend bereits Strafanzeige wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Auch Correctiv wurde die Brisanz dieser Aussage schnell bewusst und korrigierte Semafor: Es habe sich lediglich um Übersetzungsprobleme gehandelt, Semafor hätte das falsch verstanden. Eigentlich wurden mithilfe der Apple Watch ausschließlich Bilder aufgezeichnet.

Schraven: Apple Watch sei Synonym für smarte Uhren

Würde das stimmen, wäre Correctiv rechtlich wieder auf der sicheren Seite. Würde. Denn ein entscheidendes Detail stellt die Berichterstattung in ein schlechtes Licht: Eine Apple Watch kann eigenständig keine Bilder (und auch keinen Ton) aufnehmen, weil es über keine Kamera verfügt. Übermedien erkundigte sich deshalb bei Dowideit, wie dieser Umstand zu erklären sei. Die stellvertretende Chefredakteurin weicht aber zunächst aus.

Auf die erneute Nachfrage erklärt Dowideit, „wahrscheinlich war es ein anderes Fabrikat.“ Der Kollege David Schraven habe das nur ungenau ausgedrückt. Eine andere Smartwatch wäre dann aber keines Falls eine sogenannte Apple Watch, da dieses Modell – wie der Name schon sagt – von Apple hergestellt wird. Schraven erklärt Übermedien deshalb, für ihn sei Apple Watch ein Synonym für den umfassenden Begriff Smartwatch.

Inwiefern diese Aussage der Wahrheit entspricht, wird schwer nachzuvollziehen sein – es sei denn, Correctiv stellt das betreffende Modell zur Begutachtung bereit. Sollten die Journalisten tatsächlich Tonaufnahmen gemacht haben, dürfte es für das Medienunternehmen eng werden.

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