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Angebliche Deportationspläne

Eidesstattliche Versicherungen ziehen wesentlichen Vorwurf der Correctiv-Recherche in Zweifel

Immer mehr juristische Verfahren entwickeln sich zur Correctiv-Recherche. Mit sieben eidesstattlichen Versicherungen wird jetzt der Kernvorwurf über angebliche Deportationspläne in Zweifel gezogen.

Martin MAGA, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons. Eigene Collage

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Die Autoren der umstrittenen Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ könnten sich wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor Gericht verantworten müssen, wie die Welt berichtet. Bislang gibt es zwei Klagen sowie eine Strafanzeige.

Bei den Klägern handelt es sich um Teilnehmer des angeblichen „Geheimtreffens“ im Potsdamer Landhaus Adlon – unter anderem den Juristen Ulrich Vosgerau. Vosgerau hatte der Correctiv-Redaktion ein Abmahnungsschreiben geschickt, weil Aussagen des Juristen aus dem Kontext gerissen und falsch dargestellt worden sein sollen. Er dementiert zudem, der Vortrag des identitären Aktivisten Martin Sellner hätte verfassungsfeindliche Aussagen beinhaltet.

Im Detail geht es um die Remigrationspläne, zu denen Correctiv behauptete, sie würden auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund betreffen. Vosgeraus Anwalt, Carsten Brennecke, wollte dieser „Legendenbildung“ entgegenwirken und fügte der Klage sieben eidesstattliche Versicherungen bei, in denen die Inhalte des Treffens ausführlich aufgezählt werden. Durch eidesstattliche Versicherung sind die Betroffenen rechtlich gebunden, die Wahrheit zu sagen.

„So schildern die Teilnehmer in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei“, erläutert Brennecke in der Welt. Damit wird der zentrale Vorwurf der Correctiv-Redaktion stark in Zweifel gezogen.

Einen Schritt weiter ging die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Die AfD-Politikerin hatte ihre Anzeige bereits am 12. Januar – zwei Tage nach der Veröffentlichung der Recherche – auf X angekündigt, nach Apollo News-Informationen befindet sich die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam derweil in der Eintragung, ob Ermittlungen eingeleitet werden, wird also noch überprüft. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und alle beteiligte Personen, die in der Correctiv-Recherche als „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden.

Falschdarstellung und Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Die AfD-Abgeordnete, die als Privatperson an dem Treffen am 25. November teilnahm, wirft den Journalisten vor, sie „wollten mir und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zuführen und handelten rechtswidrig.“ Deswegen erstattete sie Anzeige „wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) sowie der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 33, 22 KunstUrhG) und stelle Strafantrag wegen aller genannten und darüber hinaus in Betracht kommenden Delikte.“

Damit insinuiert Huy nicht nur, dass das Treffen möglicherweise abgehört wurde und die entstandenen Bildaufnahmen illegal waren, sie wirft Correctiv vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben, schreibt Welt. Denn „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“.

Sollte die Strafanzeige vor Gericht landen, dürfte der Konflikt damit auf zwei Ebenen ausgetragen werden: dem Straf- und dem Presserecht. Huy bezieht auf eine (absichtliche) Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, Correctiv wiederum würde vermutlich auf die Pressefreiheit pochen und argumentieren, dass die Aufdeckung des Treffens im öffentlichen Interesse lag. Es handele sich um die Dokumentation eines „zeitgeschichtliches Ereignis“, argumentierte auch der Anwalt von Correctiv, Thorsten Feldmann. Entscheidend könnte werden, inwiefern den Journalisten nachgewiesen werden kann, falsche Inhalte wiedergegeben und kontextlose Zitate verwendet zu haben.

Die stellvertretende Chefredakteurin des Medienunternehmens hatte aber Mitte Januar angedeutet, man habe sehr detaillierte Protokolle der Veranstaltung, mehr wolle man wegen des „Quellenschutzes“ nicht preisgeben, man habe die Recherche jedoch einer langwierigen juristischen Prüfung unterzogen, um sicherzugehen, dass die Veröffentlichung nicht gegen das Gesetz verstoße. Ob die sieben eidesstattlichen Erklärungen ein Nachspiel für Correctiv haben könnten, ist fraglich. Ob sich das Medienunternehmen überhaupt zu den Klagen äußert, bleibt abzuwarten.

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