Angebliche Deportationspläne
Eidesstattliche Versicherungen ziehen wesentlichen Vorwurf der Correctiv-Recherche in Zweifel
Immer mehr juristische Verfahren entwickeln sich zur Correctiv-Recherche. Mit sieben eidesstattlichen Versicherungen wird jetzt der Kernvorwurf über angebliche Deportationspläne in Zweifel gezogen.
Die Autoren der umstrittenen Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ könnten sich wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor Gericht verantworten müssen, wie die Welt berichtet. Bislang gibt es zwei Klagen sowie eine Strafanzeige.
Bei den Klägern handelt es sich um Teilnehmer des angeblichen „Geheimtreffens“ im Potsdamer Landhaus Adlon – unter anderem den Juristen Ulrich Vosgerau. Vosgerau hatte der Correctiv-Redaktion ein Abmahnungsschreiben geschickt, weil Aussagen des Juristen aus dem Kontext gerissen und falsch dargestellt worden sein sollen. Er dementiert zudem, der Vortrag des identitären Aktivisten Martin Sellner hätte verfassungsfeindliche Aussagen beinhaltet.
Im Detail geht es um die Remigrationspläne, zu denen Correctiv behauptete, sie würden auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund betreffen. Vosgeraus Anwalt, Carsten Brennecke, wollte dieser „Legendenbildung“ entgegenwirken und fügte der Klage sieben eidesstattliche Versicherungen bei, in denen die Inhalte des Treffens ausführlich aufgezählt werden. Durch eidesstattliche Versicherung sind die Betroffenen rechtlich gebunden, die Wahrheit zu sagen.
„So schildern die Teilnehmer in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei“, erläutert Brennecke in der Welt. Damit wird der zentrale Vorwurf der Correctiv-Redaktion stark in Zweifel gezogen.
Einen Schritt weiter ging die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Die AfD-Politikerin hatte ihre Anzeige bereits am 12. Januar – zwei Tage nach der Veröffentlichung der Recherche – auf X angekündigt, nach Apollo News-Informationen befindet sich die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam derweil in der Eintragung, ob Ermittlungen eingeleitet werden, wird also noch überprüft. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und alle beteiligte Personen, die in der Correctiv-Recherche als „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden.
Falschdarstellung und Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Die AfD-Abgeordnete, die als Privatperson an dem Treffen am 25. November teilnahm, wirft den Journalisten vor, sie „wollten mir und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zuführen und handelten rechtswidrig.“ Deswegen erstattete sie Anzeige „wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) sowie der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 33, 22 KunstUrhG) und stelle Strafantrag wegen aller genannten und darüber hinaus in Betracht kommenden Delikte.“
Damit insinuiert Huy nicht nur, dass das Treffen möglicherweise abgehört wurde und die entstandenen Bildaufnahmen illegal waren, sie wirft Correctiv vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben, schreibt Welt. Denn „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“.
Sollte die Strafanzeige vor Gericht landen, dürfte der Konflikt damit auf zwei Ebenen ausgetragen werden: dem Straf- und dem Presserecht. Huy bezieht auf eine (absichtliche) Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, Correctiv wiederum würde vermutlich auf die Pressefreiheit pochen und argumentieren, dass die Aufdeckung des Treffens im öffentlichen Interesse lag. Es handele sich um die Dokumentation eines „zeitgeschichtliches Ereignis“, argumentierte auch der Anwalt von Correctiv, Thorsten Feldmann. Entscheidend könnte werden, inwiefern den Journalisten nachgewiesen werden kann, falsche Inhalte wiedergegeben und kontextlose Zitate verwendet zu haben.
Die stellvertretende Chefredakteurin des Medienunternehmens hatte aber Mitte Januar angedeutet, man habe sehr detaillierte Protokolle der Veranstaltung, mehr wolle man wegen des „Quellenschutzes“ nicht preisgeben, man habe die Recherche jedoch einer langwierigen juristischen Prüfung unterzogen, um sicherzugehen, dass die Veröffentlichung nicht gegen das Gesetz verstoße. Ob die sieben eidesstattlichen Erklärungen ein Nachspiel für Correctiv haben könnten, ist fraglich. Ob sich das Medienunternehmen überhaupt zu den Klagen äußert, bleibt abzuwarten.
Wie immer das auch vor Gericht ausgehen mag, der links-grüne politmediale Komplex wird Gerichtsentscheidungen, die sich negativ auf die Faktenerfinder von Correctiv auswirken sollten, totschweigen. Ähnlich wie bei den erfundenen Hetzjagden von Chemnitz werden die auch in Jahren noch wahrheitswidrig ihre links-grünen Legenden verbreiten. Das ganze erbärmliche Propaganda-Märchen wird für seine Erfinder vermutlich folgenlos bleiben.
Der Witz ist: Die Regierungen in Bund und NRW finanzieren eine Organisation nicht unwesentlich, die damit quasi für sie als Faktencheck er arbeitet und die Opposition denunziert.
Und beruft sich jetzt auf Presserecht!
Diese nach meiner Kenntnis niederträchtigste Inszenierung der Nachkriegszeit hatte Folgen. Ich erinnere mich noch an das Interview mit Carsten Linnemann und die dann folgende Medienlawine mit dem bewusst herbeigeführten Vergleich zur Judenvernichtung der Nazis. Darauf folgten Aussagen gerichtet gegen die parlamentarische Opposition wie: Parasiten, Ratten Schmeißfliegen, AFDler töten usw. Im öffentlichen Raum wurden Parteiverbot, Entzug der Grundrechte von Personen und jüngst die Blockade von Geldströmen angestrebt. Diffamierung, Ausgrenzung und Entzug der Freiheitsrechte => alles Instrumente aus dem Werkzeugkasten von Faschisten und Diktatoren. Was mich am meisten irritiert hat, ist die Entmenschlichung von mehr als 20% unserer Bevölkerung und dem Vergleich zu Parasiten =>NaziSprech von 1933-45. In Deutschland hat dieses Verhalten zu 6 Mio. ermordeten Juden und Andersdenkende geführt. Diese Menschen bringen Schande über Deutschland, das ich liebte und mir wieder herbeiwünsche.
„correctiv“ ist kein „Medienunternehmen“ sondern eine ins Privatrecht ausgelagerte Geheimdienstoperation, um den politischen Gegner zu zerstören!
Dazu dient, DIE Zersetzung:
Methode der verdeckten Bekämpfung von Personen und Personengruppen, die von AMPEL als „feindlich-negativ“ angesehen wurden. Ziel der Zersetzung war laut der hier einschlägigen Richtlinie zur Bearbeitung Operativer Vorgänge von 1976, gegnerische Kräfte zu zersplittern, zu lähmen, zu desorganisieren und sie untereinander und von der Umwelt zu isolieren. „Feindliche“ Handlungen sollten so vorbeugend verhindert, eingeschränkt oder unterbunden werden.
Eine „Remigration“ von deutschen Staatsbürgern ist rechtlich unmöglich.
Insofern sind die Aussage von Corrective und die dementsprechenden Aufrufe zu Demonstrationen durch die daran interessierten Kreise eine dreiste Lüge.
Abgeschoben werden müssen, nicht können, Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. § 58 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz: „Der Ausländer IST abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist …“. Das Wort „ist“ macht die Abschiebung zu einem sogenannten Gesetzesbefehl. Denn nach Artikel 20 Absatz 3 GG sind die vollziehende Gewalt, also Regierung und nachgeordnete Behörden, und die Rechtsprechung (Gerichte) an Gesetz und Recht gebunden. Die Verweigerung und Vernachlässigung von Abschiebungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen ist daher ein antidemokratisches, ja sogar demokratiefeindliches Unterlassen der vollziehenden Gewalt zum Nachteil des Volkes, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, Artikel 20 Absatz 2 GG. Das muss man sich einmal klarmachen.
Gegen einzelne Personen gerichtete Maßnahmen der Zersetzung waren gemäß Richtlinie 1/76 etwa die „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“ oder die „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens“.
In Gruppierungen versucht AMPEL/CORRECTIV 😉 Misstrauen, Neid, Rivalitäten und gegenseitige Verdächtigung zu erzeugen und sie im Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen durch Arbeitsplatzbindungen, Berufsverbote, Einberufungen zum Wehrdienst oder Zwangsausbürgerungen zu paralysieren. Die Zersetzung entfaltete ihre Wirksamkeit häufig durch den kombinierten Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen in einer längerwährenden Aktion.
Was ist eigentlich eine Party? Ein treffen von Freunden und bekannten oder eine Versammlung von Konspirierenden Personen? Was darf der Bürger heute noch in seinem Umfeld ohne Genehmigung der Staatsüberwachung Correctiv veranstalten? Fakt ist, hier wurde mit Lug und Trug eine Versammlung zum Volksverbrechen gemacht, um eine Stimmung gegen Jahrzehntelange verlogene Politik zu brechen! Wäre es nicht unter AFD Teilnahme gewesen, wäre es dann Öffentlich gemacht worden? Nein, hier sollen Raffgierige Politische Verhältnisse aufrecht erhalten werden! Wer zurück schaut auf Wahlversprechen, der erkennt nur Wahlverbrechen! Es gab hinterher nie etwas für Bürger!