Hürth
SPD-Politiker schlug AfD-Mann zu Boden – Gericht untersagt Opfer Verbreitung von Video der Tat
Ende Dezember ging ein SPD-Kommunalpolitiker auf einen AfD-Mann los. Der Vorgang wurde in Überwachungsaufnahmen dokumentiert. Doch die Verbreitung der darin enthaltenen Tonaufnahmen wurde dem Opfer nun gerichtlich untersagt. Er muss nun 2.500 Euro zahlen.

Ende Dezember, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen, sorgte ein spektakulärer Fall aus der Kleinstadt Hürth, nahe Köln, für Aufmerksamkeit. Im Lokal „Adlerhof“ griff, das zeigen Überwachungsaufnahmen, der SPD-Kommunalpolitiker Lukas Gottschalk, der damals SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt war, seinen AfD-Ratskollegen Norbert Raatz an.
Offenbar unvermittelt ging Gottschalk auf den AfD-Kommunalpolitiker los, schlug ihm ins Gesicht, trat auf ihn ein. Gleichzeitig beschimpfte er Raatz und einen nebenstehenden Freund von ihm als „Nazis“ und „Arschloch“. Der Staatsschutz nahm, wie Apollo News damals auf Anfrage erfuhr, nach dem Vorfall Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf.
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Doch als Erstes wurde das Opfer des Angriffs bestraft. So ließ Gottschalk sein Opfer Anfang Januar abmahnen. Der Grund: Raatz habe durch die Veröffentlichung der Überwachungsaufnahmen, die auch eine Tonaufnahme enthielten, die Persönlichkeitsrechte Gottschalks verletzt. Bei den Tonaufnahmen (in denen auch die wüsten Beleidigungen vonseiten Gottschalks zu hören sind) würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören.
Doch Raatz wehrte sich gegen die Abmahnung. Das Landgericht Köln entschied am 27. Januar im Sinne Gottschalks und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Raatz, die Apollo News vorliegt. Der AfD-Kommunalpolitiker bleibt deshalb nach eigenen Angaben auf Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 2.500 Euro sitzen.
Doch Raatz ist wohl nicht der einzige, der durch Gottschalk abgemahnt worden sein soll. Auch gegen andere AfD-Politiker, so behauptet es der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler in einer Stellungnahme auf X (ehemals Twitter), soll der SPD-Kommunalpolitiker wegen der Verbreitung der Tonaufnahme rechtlich vorgegangen sein.
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„Ein kommunistisches System erkennt man dran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“
Gehört das Vermöbeln von anderen jetzt zu den Persönlichkeitsrechten?
Kein Problem, gibt genug andere, die das Video verbreiten können…
Wie gewohnt Täterschutz vor Opferschutz.
Justicia ist nicht nur blind sondern krank.
Wenn es aber eine andere Partei wäre und der Täter von der AfD, würden wohl bis heute bei jedem Prozentpunkt für die AfD im ÖRR das Prügelvideo gezeigt.
… „würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören.“ …
In einer öffentlich zugänglichen Kneipe.
😅
Ist zu spät. Das Video haben wir alle gesehen, mit Ton. Die 2500 Euro holt er durch das Schmerzensgeld wieder rein. Man sollte trotzdem, gerade in Zeiten wie diesen, eine Rechtsschutzversicherung haben.
Krieg ist Frieden.
Freiheit ist Sklaverei.
Unwissenheit ist Stärke.
Nur dass Ozeanien jetzt Europäische Union heisst.
Wie sähe es denn bei umgekehrter Täter – Opferrolle aus?
Wegen Wahrung der Persönlichkeitsrechte hört man so lange nichts mehr von einer Sache, bis sie keinen mehr interessiert und dann wird das Verfahren halt mit einer lächerlichen Bestrafung, wenn überhaupt, beendet.
„Unterdessen gab es bei den Ermittlungen gegen Gottschalk jedoch offenbar kaum Fortschritte. “ In Ermangelung an Beweisen einsichtig. Die Ermittler könnten doch in die Öffentlichkeit bitten, entsprechendes zufällig mitgeschnittenes Bild und Tonmaterial zur Verfügung zu stellen. Aber ein schwieriger Fall, das muss ich zugeben…🥹🤔🤥