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Hürth

SPD-Politiker schlug AfD-Mann zu Boden – Gericht untersagt Opfer Verbreitung von Video der Tat

Ende Dezember ging ein SPD-Kommunalpolitiker auf einen AfD-Mann los. Der Vorgang wurde in Überwachungsaufnahmen dokumentiert. Doch die Verbreitung der darin enthaltenen Tonaufnahmen wurde dem Opfer nun gerichtlich untersagt. Er muss nun 2.500 Euro zahlen.

Screenshot via Twitter

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Ende Dezember, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen, sorgte ein spektakulärer Fall aus der Kleinstadt Hürth, nahe Köln, für Aufmerksamkeit. Im Lokal „Adlerhof“ griff, das zeigen Überwachungsaufnahmen, der SPD-Kommunalpolitiker Lukas Gottschalk, der damals SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt war, seinen AfD-Ratskollegen Norbert Raatz an.

Offenbar unvermittelt ging Gottschalk auf den AfD-Kommunalpolitiker los, schlug ihm ins Gesicht, trat auf ihn ein. Gleichzeitig beschimpfte er Raatz und einen nebenstehenden Freund von ihm als „Nazis“ und „Arschloch“. Der Staatsschutz nahm, wie Apollo News damals auf Anfrage erfuhr, nach dem Vorfall Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf.

Doch als Erstes wurde das Opfer des Angriffs bestraft. So ließ Gottschalk sein Opfer Anfang Januar abmahnen. Der Grund: Raatz habe durch die Veröffentlichung der Überwachungsaufnahmen, die auch eine Tonaufnahme enthielten, die Persönlichkeitsrechte Gottschalks verletzt. Bei den Tonaufnahmen (in denen auch die wüsten Beleidigungen vonseiten Gottschalks zu hören sind) würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören.

Doch Raatz wehrte sich gegen die Abmahnung. Das Landgericht Köln entschied am 27. Januar im Sinne Gottschalks und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Raatz, die Apollo News vorliegt. Der AfD-Kommunalpolitiker bleibt deshalb nach eigenen Angaben auf Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 2.500 Euro sitzen.

Doch Raatz ist wohl nicht der einzige, der durch Gottschalk abgemahnt worden sein soll. Auch gegen andere AfD-Politiker, so behauptet es der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler in einer Stellungnahme auf X (ehemals Twitter), soll der SPD-Kommunalpolitiker wegen der Verbreitung der Tonaufnahme rechtlich vorgegangen sein.

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Unterdessen gab es bei den Ermittlungen gegen Gottschalk jedoch offenbar kaum Fortschritte. Gegenüber Apollo News bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft zwar, dass im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Kneipe ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung geführt werden würde, nähere Angaben wollte man jedoch unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte nicht machen. Raatz gab unterdessen an, dass er zwar Ende Januar gegenüber dem Staatsschutz ausgesagt hätte, seitdem habe er jedoch von den Behörden nichts weiter gehört.

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129 Kommentare

  • „Ein kommunistisches System erkennt man dran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“

    451
    • Quod erat demonstrandum.
      Deutschland hat keine Rechtssprechung mehr, sondern eine Linkssprechung.
      Wer sich die letzten Urteile des Verfassungs-los-Gerichts oder Bamberg (!) ansieht, hat keine Zweifel mehr.

    • Hätten Sie im umgekehrten Falle auch für den SPD Mann engagiert?

      -59
      • Hellseher werden immer gebraucht.

        0
      • …könnte man sich auch fragen ob die Justiz im umgekehrten Fall auch so gehandelt hätte.

        8
      • Spd = Antifa

        29
  • Kein Problem, gibt genug andere, die das Video verbreiten können…

    272
    • Schon heruntergeladen. So easy

    • trump und musk suchen solche demokratischen verwerfungen… einfach anbieten… das klappt immer…

    • wozu?

      -70
      • Um „Verschwörungstheorien“ zu belegen, z.B.

        2
      • Ihr kriegt immer genau das, was ihr auch für andere einfordert. Genau das kriegt ihr! Das Leben ist nämlich keine Einbahnstrasse.

        9
      • Es wird Zeit, dass derartige Vorfälle öffentlich gemacht werden.

        48
      • Linke waren nie gute Ratgeber.

        29
      • Fragende?

        3
      • Damit du dir srlber ein Bild machen kannst. Oder bist du ein Grüner?

        25
  • Gehört das Vermöbeln von anderen jetzt zu den Persönlichkeitsrechten?

    315
    • Möglicherweise sind das auch noch bestehende Gesetze, die es eigentlich nicht mehr geben dürfte, aus der Zeit der Regierung der 12Jahre 3 Monta und 8 Tage? Wer weiss das schon.

    • Es hängt immer stark davon ab, wer wen vermöbelt.
      Man stelle sich vor das Geschehen wäre anders herum verlaufen. Das Video wäre auf allen Kanälen.

      • Ebenda, DDR/ 2 auch die wird wieder Verschwinden.

        0
      • Offensichtlich wissen Sie was falsch ist, machen aber trotzdem mit.

        -16
    • Wenn es um die Rettung „unserer Demokratie“ geht, ist auch das Böse gut.

    • Nein, Selbstjustiz, Rache, politische Vermarktung von Straftaten auch nicht

      -63
      • Oh, der Herr Gottschalk liest scheinbar auch hier.

        22
      • Gilt das auch für die Antifa Dipl?

        26
      • Sag das mal deiner Antifa du Dipl.

        11
  • Ist zu spät. Das Video haben wir alle gesehen, mit Ton. Die 2500 Euro holt er durch das Schmerzensgeld wieder rein. Man sollte trotzdem, gerade in Zeiten wie diesen, eine Rechtsschutzversicherung haben.

    145
    • Vor allem sollte man auf das Zivilrecht bei einer Klage achten und dessen Möglichkeiten ausnutzen.
      Ich stimme Maria auch zu das solche Richter strafversetzt gehören…denn eine Körperverletzung hat nichts zu tun mit dem „nicht öffentlich gesprochenen Wort“- die Körperverletzung ist ein „Offizialdelikt“ das im öffentlichen Interesse verfolgt wird.
      Zumal der SPD – Politiker den Mann ja in politischem Zusammenhang beschimpft und angegriffen zu haben scheint. Ich habe das Video gesehen auch mit Ton.
      Wäre Eduard Zimmermann noch da ( XY-Aktenzeichen ungelöst ) würde das auch gezeigt werden wenn Aufnahmen existieren.
      Demnächst klagen noch Bankräuber auf Verletzung der Persönlichkeitsrechte wegen der Überwachungskamera im Schalterraum.

    • Eine RV muss man nicht haben, sondern solche Richter versetzen.

  • … „würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören.“ …

    In einer öffentlich zugänglichen Kneipe.
    😅

    189
    • Das ist halt SPD-Logik… die zeigen ihr eingeschränktes Realitätsbewußtsein immer und stehts…

    • Vestehe. Sie annimieren ihre Gegner dazu AFD, Stammtischgespräche zu streamen, oder?

      -32
      • @Heuchler
        Das wurde schon oft genug gemacht. Mitschnitte, aus dem Zusammenhang gerissen wurden schon veröffentlicht.

        12
  • Wie gewohnt Täterschutz vor Opferschutz.

    Justicia ist nicht nur blind sondern krank.

    Wenn es aber eine andere Partei wäre und der Täter von der AfD, würden wohl bis heute bei jedem Prozentpunkt für die AfD im ÖRR das Prügelvideo gezeigt.

    327
    • Justitia ist nicht nur blind und krank! Sie ist in Teilen korrupt und systhemabhänging. Kurzum: Der verlängerte Arm der verlogenen Altparteien die laufend von „Unserer Demokratie“ schwadronieren. Ganz kurz: Ein Haufen Krimineller!

  • „Unterdessen gab es bei den Ermittlungen gegen Gottschalk jedoch offenbar kaum Fortschritte. “ In Ermangelung an Beweisen einsichtig. Die Ermittler könnten doch in die Öffentlichkeit bitten, entsprechendes zufällig mitgeschnittenes Bild und Tonmaterial zur Verfügung zu stellen. Aber ein schwieriger Fall, das muss ich zugeben…🥹🤔🤥

  • Wegen Wahrung der Persönlichkeitsrechte hört man so lange nichts mehr von einer Sache, bis sie keinen mehr interessiert und dann wird das Verfahren halt mit einer lächerlichen Bestrafung, wenn überhaupt, beendet.

    114
    • So ist es.

  • Naja, also ich würde ja eine Gaststätte durchaus eher dem öffentlichen als dem privaten Raum zuordnen.
    Insofern gäbe es dort kein „gesprochene[s] nicht-öffentliche[s] Wort”, zumindest sobald die Worte so laut werden daß es jeder und auch die Überwachungskamera hören kann, oder? Private Worte werden ja im vertraulichen Rahmen gewechselt. Dies hat das Gericht hier in keiner Weise gewürdigt.

  • Zur Demokratiesimulation bekommen wir jetzt passend die Rechtsstaatsimulation.

  • Nach Rücksprache mit meiner Katze stimme ich der Meinung des hohen Gerichts voll und ganz zu.
    Das Video könnte dem Image der SPD als zivilisierte Partei mit gewalttätigen Genossen enorm schaden.
    Die Partei hat immer recht und die Würde der SPD ist unantastbar.
    Schließlich werden die Deutschen von der SPD erfolgreich und wohlhabend in das Jahr 2030 regiert und behutsam eingeführt.

  • Wie sähe es denn bei umgekehrter Täter – Opferrolle aus?

    127
    • Sie haben sich die Frage selber beantwortet, denn umgekehrt auch nicht erlaubt. Klar können Sie annehmen, dass ein Richter dann anders geurteilt hätte (was nur Spekulation ohne Gewicht ist!). Aber auch dadurch würden Sie die hiesige Entscheidung des Gerichts nur bestätigen, denn im umgekehrten Falle fänden Sie eine gerichtlich erlaubte Verbreitung garantiert nicht gut.

      -21
      • Haben wir ja gesehen wie unser „Rechtssystem“ funktionierte beim Sylt Thema, wo war da Persönlichkeitsrechte und Schutz der persönlichen Daten? Wo war war da die neutrale Aufklärung und Verarbeitung des Rechtswesens? Von wegen neutrales Rechtssystem und Richter. Umgekehrt würde die Person medial und auf politischer Ebene bis aufs private gehetzt werden. Du würdest das Video schon in den tollen Morgen TV’s sehen, am besten noch mit Bild seines Hauses, damit der bezahlte Mob weiß wo er hin muss.

        7
    • Omas gegen Rechts, Lichterketten, Aufmärsche mit „Keine Macht den Narzis“-Plakaten, der ganze gehirngewaschene Klimbim… Nicht verwunderlich.

      Oder, eigentlich doch. Wer jetzt, nach der Wahl, immer noch an die CDU und CSU glaubt, glaubt auch fest an den Weihnachtsmann.

    • Umgekehrt halt

      -26
  • Das Video ist ja immer noch auf youtube zu finden. Allerdings wurde es von anderen Leuten eingestellt. Gottschalk hat zuerst auch den Mann hinter der Theke tätlich angegriffen. Es ging also offenbar nicht nur um den AfD Politiker. Auf mich wirkte das nicht so, als hätte sein Gebaren etwas mit Politik zu tun. Trotz aller Versuche Gottschalk zu beruhigen, wollte dieser offenbar tätlich Dampf ablassen.

    • Aber seine Beschimpfungen (Nazis ) hatten mit Politik zu tun..

    • Vielleicht war er betrunken? Hat man einen Alkoholtest gemacht? Ich denke nicht.

  • Nichtöffentlich? Stand draußen dran geschlossene Gesellschaft?
    „Wann gilt etwas als öffentlich?
    Zur Öffentlichkeit gehören in erster Linie allgemein zugängliche Verkehrsflächen (Straßen, Anlagen etc.) sowie unbeschränkt zugängliche Gebäude und Einrichtungen. Das heißt, auch auf Privatgrund stehende Gebäude und Einrichtungen sind „öffentlich“, wenn sie allgemein bzw. unbeschränkt zugänglich sind.“

  • Angesichts dessen, was sich mittlerweile offenbar in unserem Justizsystem aufbaut, könnte man ernsthaft Sorgen um das Weiterbestehen dieses und anderer Meinungsforen haben.

    Womöglich wird man uns eines nicht allzu fernen Tages digital trennen.

    Vielleicht sehe ich das jedoch zu düster.

  • Darf man dazu Gesinnungsjustiz sagen? Ich frage für einen Freund.

  • Die für mich einzig relevante Frage ist, ob im umgekehrten Falle ein angegriffener SPDler das Video hätte verbreiten dürfen sollen? Und ob die Leute hier dafür gekämpft hätten.

    • Es gibt aber keinen umgekehrten Fall.
      Und wenn es ihn gäbe, würde hier bestimmt niemand auf die Idee kommen, dass das Video inkl. Ton privates Material sei.

      • oh, ein Precog

        -5
  • Gem. hiesigem Rechtsverständnis müsste es künftig auch erlaubt sein, AFD Kneipengespräche im Internet zu veröffentlichen?
    Meine Rechtsauffassung ist das allerdings nicht!

    -12
    • Hier geht es ja wohl nicht um ein normales Gespräch. 🙁

      • Ob die Gespräche, mit steigendem Alkoholpegel, immer „normal“ sind weiß nur der Geier.

        Hätten Sie sich im umgekehrten Falle auch dafür ausgesprochen? Rein rhetorische gefragt.

        -6
  • In Deutschland ist der Pranger als Strafinstrument für kleinere Vergehen seit dem 12. Jahrhundert nachweisbar. In den Jahren 1848/49 wurde die Prangerstrafe hier weitgehend abgeschafft.

    Quelle Google

    -15
  • „schlug zu Boden“

    Das ist Gerangel wie bei Kleinkindern.

    -24
    • Ich denk auch,dem Gottschalk ist nicht peinlich,dass er das gemacht hat, sondern wie.

    • Wenn ich das bei ihnen mache, ist es für sie auch Gerangel?

  • Da wir uns in der EU befinden und alles abstimmen müssen, sollte man bei solch politischen Angriffen und Straftaten die juristische Aufarbeitung an ein europäisches Nachbarland abgeben. NL o. Belgien z. B.
    Die Justiz dort darf man wohl als unbefangen und nicht weisungsgebunden ansehen, ganz im Gegenteil zu den deutschen Behörden.

  • Staatsanwaltschaft Köln sagt doch schon alles oder. Sofort in die Revision bzw. zunächst alle zivilrechtlichen Mittel ausschöpfen wie Verdienstausfall, Traumabewältigung etc.

  • Das gesprochene Wort in einer Wirtschaft soll nicht öffentlich sein? Kann mir das bitte mal jemand erklären, erst Recht weil er es ja nicht geflüstert, sondern gebrüllt hat.
    Mittlerweile mache ich mir um unsere Justiz ernsthaft Sorgen.

    • Das Wort wäre privat, wenn es in einem Separé oder einem geschlossenen Raum/ Saal geäussert würde.
      In den Schankraum kann jeder `rein. Es gab keine Einlasskontrolle, nix. Aber an der Theke kann jeder mithören… wie privat ist das denn?
      Irgendwie verstehe ich Rechtsprechung „unsererdemokratie“ nicht.

  • Krieg ist Frieden.
    Freiheit ist Sklaverei.
    Unwissenheit ist Stärke.

    Nur dass Ozeanien jetzt Europäische Union heisst.

    168
  • Dieser Staat delegitimiert sich ständig selbst.

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