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Gesetz zur „Partizipation“

SPD plant verbindliche Migranten-Quote in Bundesgerichten und Behörden

Die SPD-Bundestagsfraktion plant eine verbindliche „Quote von Personen mit Migrationsgeschichte oder Diskriminierungserfahrung bei Bundesgerichten und Behörden“ - außerdem in Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Der Entwurf des neuen Gesetzes „zur Partizipation der Einwanderungsgesellschaft“ soll noch vor Weihnachten vorliegen.

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Die SPD-Bundestagsfraktion will ihre bisherigen Pläne rund um eine verbindliche „Diversitätsstrategie“ offenbar deutlich verschärfen

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„Eine Quote von Personen mit Migrationsgeschichte oder Diskriminierungserfahrung bei Bundesgerichten und Behörden“ – das plant die SPD-Bundestagsfraktion laut Bild mit einem neuen Gesetz „zur Partizipation der Einwanderungsgesellschaft“. Nach den Informationen der Zeitung soll der Entwurf noch vor Weihnachten vorgelegt werden. 

Bild liegt ein Dokument zur Arbeitsplanung für das 2. Halbjahr 2024 vor, in dem das Vorhaben beschrieben wird. Eine Fraktionssprecherin wollte sich auf Bild-Anfrage jedoch noch nicht näher zu dem geplanten Gesetz äußern – es gebe noch keine „näheren Konkretisierungen“.

Die Sprecherin erklärt lediglich, dass es sich um ein Vorhaben handle, „auf das sich die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hat“. Mit der Einführung einer der Migranten-Quote wolle man die „Einwanderungsgesellschaft stärken“ – unter anderem durch einen „Partizipationsrat“.

Insgesamt soll in der Bundesverwaltung und in Unternehmen, an denen der Bund eine Beteiligung hat, eine „ganzheitliche Diversity-Strategie“ durchgesetzt werden. Die sieht konkrete „Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel“ vor. Die SPD will nun ihren „Willen zur Umsetzung“ dieses Projektes „bekunden“. 

Bereits im Mai war ein Strategiepapier des Bundesinnenministeriums öffentlich geworden, in dem sich eine Quote an Staatsbediensteten mit Migrationshintergrund als Teil von Maßnahmen zur Extremismusbekämpfung andeutete (Apollo News berichtete). 

Konkret hieß es damals noch: „Die Strategie hat das Ziel, untergesetzliche Maßnahmen zu etablieren, die u.a. dazu beitragen sollen, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung zu erhöhen“. Das geplante neue Gesetz ist also eine deutliche Verschärfung der bisherigen „Diversitätsstrategie“. 

Zwar war auch damals schon bekannt geworden, dass die Bundesregierung ein „Bundespartizipationsgesetz auf den Weg“ bringen will, doch von einer konkreten, verbindlichen „Quote von Personen mit Migrationsgeschichte oder Diskriminierungserfahrung“ war bislang nicht die Rede.


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