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Nach Strafe

Söder als „größter Trottel“ bezeichnet: Neuer Strafantrag gegen österreichischen Politkommentator Gerald Grosz

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geht erneut juristisch gegen den österreichischen Politikkommentator Gerald Grosz vor. Grund ist eine Äußerung in einer TV-Sendung, in der Grosz Söder als „größten Trottel“ bezeichnete.

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Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen weiteren Strafantrag gegen den früheren österreichischen FPÖ-Politiker und Kolumnisten Gerald Grosz eingereicht. Die Generalstaatsanwaltschaft München führt das Ermittlungsverfahren – diesmal wegen einer Äußerung in einer TV-Sendung auf oe24.tv vom 19. September 2023. Dort sagte er: „Ich lege noch einmal 36.000 Euro drauf und sage noch einmal, dass es der größte Trottel ist, der mir je in meinem ganzen Leben begegnet ist.“ In der Sendung hatte Grosz Söders Migrationspolitik als verlogen bezeichnet.

Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Bereits Anfang 2023 hatte Grosz beim politischen Aschermittwoch der AfD in Niederbayern Söder als „Södolf“ bezeichnet. Das Amtsgericht Deggendorf verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe von knapp 15.000 Euro. Zuvor hatte er gegen einen Strafbefehl von über 36.000 Euro Berufung eingelegt. Auch gegen das Urteil des Amtsgerichts legte Grosz Berufung ein. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.

Bemerkenswert ist das Timing des Strafantrags. Er erfolgte kurz nach der Bekanntgabe von Grosz‘ geplantem Auftritt beim politischen Frühschoppen auf dem Gillamoos-Volksfest. Grosz wittert darin einen Versuch, ihn mundtot zu machen, und spricht von „vorauseilendem Gehorsam“ und möglicher „unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz“. Am Montag wird Grosz beim politischen Frühschoppen auf dem Gillamoos-Volksfest in Niederbayern als Gast der AfD auftreten – nur wenige Meter vom Festzelt der CSU entfernt. „Es ist bemerkenswert, dass ein deutscher Politiker ein österreichisches TV-Politformat zu zensieren versucht und damit direkt in die journalistische Freiheit und freie Meinungsäußerung einer Politdiskussion eingreift“, so Grosz in einer Stellungnahme.

Gegenüber Apollo News kündigt Grosz an: „Wir überlegen, Markus Söder wegen falscher Beschuldigung anzuzeigen.“ Er beruft sich dabei auf eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 1997. Das Urteil bezog sich ebenfalls auf einen Fall in Österreich: Gerhard Oberschlick, Herausgeber der Zeitschrift „Forum“, hatte den damaligen FPÖ-Vorsitzenden Jörg Haider in einem Kommentar mehrfach als „Trottel“ bezeichnet. Zwei Instanzen hatten Oberschlick zuvor strafrechtlich verurteilt. In dem Urteil des EGMR heißt es: Die Verurteilung eines Journalisten wegen Beleidigung, weil er einen Politiker (hier den Vorsitzenden der Freiheitlichen Partei Österreichs, Herrn Haider) einen Trottel genannt hat, ist ein Eingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK).

Grosz argumentiert nun, dass entweder die bayerische Staatskanzlei dieses EGMR-Urteil nicht kennt oder absichtlich ignoriert. In beiden Fällen, so Grosz, würde dies kein gutes Licht auf die Staatsanwaltschaft werfen.

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