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Wien

Sexueller Missbrauch im Freibad: Afghanische Täter in zwei Monaten wieder auf freiem Fuß

Am Landesgericht Wiener Neustadt wurden zwei Afghanen wegen sexuellen Missbrauchs von sechs Kindern zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Da sie bereits vier Monate in U-Haft verbrachten, sind sie in knapp zwei Monaten wieder frei.

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Am Landesgericht Wiener Neustadt fiel am Donnerstag das Urteil im Fall zweier afghanischer Staatsbürger, die im Sommer 2023 inhaftiert wurden. Die beiden Männer, 29 und 30 Jahre alt, wurden nach sexuellem Missbrauch von sechs Kindern im Freibad „Aqua-Splash“ in Traiskirchen, in der Nähe von Wien, zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Sechs Monate davon müssen sie unbedingt absitzen. Aufgrund der bereits abgeleisteten Untersuchungshaft seit dem 18. Juni sind sie in weniger als zwei Monaten wieder auf freiem Fuß.

Die Angeklagten, die sich erst kurz vor den Vorfällen im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen kennengelernt hatten, überraschten das Gericht durch ihre plötzlichen Erinnerungslücken. Zunächst hatten sie ein „Geständnis“ abgelegt, doch im Laufe des Verfahrens gaben beide an, sich an die Vorfälle im Strudelbecken des Freibads nicht mehr erinnern zu können. Ein Angeklagter betonte: „Ich kann mich wirklich an nichts mehr erinnern. Sollte ich Kinder berührt haben, tut es mir leid. Ein normaler Mensch macht sowas nicht.“

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Der Verteidiger der beiden Männer führte an, dass seine Mandanten zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen seien. Es sei das erste Mal in ihrem Leben gewesen, dass sie Alkohol konsumierten – und das gleich in großen Mengen: Eine Flasche Wodka wurde bereits am Vormittag geleert. Dennoch standen die Aussagen der betroffenen Kinder in klarem Widerspruch zur Verteidigung. „Er hat uns untergetaucht und berührt – an den Oberschenkeln, am Bauch und zwischen den Beinen“, schilderte eines der Opfer den Missbrauch. Die Aussagen aller Kinder waren in diesem Punkt eindeutig und übereinstimmend.

Die von Anwalt Florian Höllwarth vertretenen Opfer im Alter von 9 und 11 Jahren verlangten 3.000 Euro Schmerzensgeld pro Kind, ein weiteres Kind forderte „symbolische“ 500 Euro für das erlittene Leid. „Sie hatte den ganzen Sommer Angst rauszugehen“, erklärte die Anwältin des dritten Opfers. Letztlich wurden den sechs Opfern zwischen 500 und 1.000 Euro zugesprochen. Im Prozess hatten die Angeklagten lediglich 100 Euro pro Kind als angemessen anerkannt.

Eine Abschiebung ist derzeit aufgrund der Lage in Afghanistan nicht möglich. Das österreichische Innenministerium arbeitet an Rückführungsabkommen, doch bis dahin bleibt unklar, wie lange die Täter im Land bleiben.

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