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EuGH-Urteil

Schwere Schlappe für von der Leyen: EU-Kommission muss Details über Impfstoff-Verträge offenlegen

Ursula von der Leyen wird vom Europäischen Gerichtshof mangelnde Transparenz attestiert. Die EU-Kommission muss deswegen nun Details zu den Impfstoffverträgen öffentlich machen. Für von der Leyen kommt das Urteil zur Unzeit.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

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Die EU-Kommissionspräsidentin muss vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine schwere Schlappe einstecken. 2020 und 2021 hat die Europäische Union Milliarden für die Beschaffung von Impfstoff ausgegeben. Die Details der Verträge wurden der Öffentlichkeit jedoch derart überzogen vorenthalten, dass der EuGH die Europäische Kommission nun verpflichtet hat, weitere Informationen über die Verträge preiszugeben.

Wegen mangelnder Transparenz und einem unzureichenden Informationsverhalten hat das Luxemburger Gericht entschieden, dass die Europäische Kommission zu Unrecht den Zugang zu wichtigen Dokumenten verweigert hat. Dies betrifft insbesondere Unterlagen zu Entschädigungsbestimmungen und Erklärungen über mögliche Interessenkonflikte von Mitgliedern des Verhandlungsteams.

Dem zuvor gingen eine Klage der EU-Abgeordneten Margrete Auken der Sozialistischen Volkspartei (Socialistisk Folkeparti, SF) sowie 4 weiteren Parlamentariern. Eingegangen ist die Klage am 22. Oktober 2021. Jedoch sind von dem Urteil längst nicht alle Impfstoffverträge umfasst. Allein bis 2021 hat die EU-Kommission mehr als 70 Milliarden für 4,6 Milliarden Covid-Impfstoffe ausgegeben. Vorgegangen sind die Kläger (zunächst) jedoch nur gegen Verträge mit einem Gesamtvolumen von 2,7 Milliarden Euro. Auch nur für diese besteht eine weitergehende Informationspflicht für die EU.

Dieses Gerichtsverfahren ist nur eine von mehreren Klagen. Mit Abstand am umstrittensten ist jedoch der Deal, den die EU-Kommission im Frühjahr 2021 mit Biontech/Pfizer vereinbarte. Hier verpflichtete sich die EU für 1,8 Milliarden Impfdosen über 35 Milliarden Euro zu zahlen. In diesem Zusammenhang haben Polen und Ungarn rechtliche Schritte gegen die EU-Kommission eingeleitet. Die Kläger beanstanden unter anderem die Art und Weise, wie der Deal zustande kam, und stellen die Notwendigkeit des Kaufs infrage.

Zudem soll auch das Verhalten von der Leyens genauer unter die Lupe genommen werden. Ursula von der Leyen soll – entgegen dem üblichen Verfahren – persönlich die Verhandlungen mit Albert Bourla, dem CEO von Pfizer, über den 35 Milliarden-Deal geführt haben. Dieses Vorgehen wurde vom Europäischen Rechnungshof in einem Prüfbericht beanstandet. Von der Leyen verweigert bislang nähere Auskünfte zu diesen Vorgesprächen. Zusätzlich ist ein Rechtsstreit anhängig, in dem die New York Times die Veröffentlichung von SMS-Nachrichten zwischen von der Leyen und Bourla fordert. Der Europäische Gerichtshof muss in dieser Sache noch ein Urteil fällen.

Das Urteil kommt für von der Leyen zur Unzeit. Morgen will sie zur erneut zur Kommissionspräsidentin gewählt werden. Die Mehrheiten im EU-Parlament sind unübersichtlich. Die Sozialdemokraten, die Liberalen sowie die Europäische Volkspartei verfügen im Parlament zwar rechnerisch über eine Mehrheit jedoch wird mit zahlreichen Abweichlern gerechnet. Im Vorfeld konnte von der Leyen sich aber wohl zusätzlich mit den Grünen über eine Zusammenarbeit verständigen. Kürzlich wurden auch Berichte laut, denen zufolge auch die italienische Ministerpräsidentin Meloni – obwohl ihre Personalwünsche für EU-Spitzenpositionen konsequent ignoriert wurden – für von der Leyen stimmen will.

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