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Schunke-Ermittlungen: Grünen-Politiker liefert die ultimative Rechtsstaats-Offenbarung

Um halb zwei Uhr morgens schoß der Grünen-Landtagsabgeordnete Michael Joukov gegen die Journalistin Anabel Schunke, schwingt sich zum Rechtsexperten auf und insinuiert "psychische Probleme". Dabei offenbart er sein bemerkenswertes Verständnis des Grundgesetzes.

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Michael Joukov ist Grünen-Politiker und Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Er hat Wirtschaftswissenschaften studiert. Was er nicht hat: einen Abschluss in Rechtswissenschaften, einen Abschluss in Psychologie, ein Mindestmaß an Schamgefühl oder Selbsteinsicht. Böse Zungen würden das als ideale Voraussetzung für das Amt eines Grünenabgeordneten bezeichnen, aber mit bösen Zungen möchte ich mich natürlich nicht gemein machen.

Um halb zwei Uhr morgens hat Michael Joukov sich berufen gefühlt, auf X (ehemals Twitter) einen Tweet verfassen zu müssen, eine ganze Reihe von Tweets sogar. Nicht zur Lage der Nation oder zumindest seines Bundeslandes, nicht zu seiner Politik – sondern zu Anabel Schunke.

Was es war, das Joukov dazu verleitete, sich zu so später Stunde noch so intensiv mit dieser Frau zu befassen, ist nicht ganz klar. Vielleicht fühlte er sich von dem Geist Hegels durchströmt und musste ganz einfach die Welt an seinem Universalgenie teilhaben lassen – Sie wissen schon, Rechtswissenschaftler, Psychotherapeut, Frauenversteher.

Die Journalistin Anabel Schunke geht derweil gegen eine nicht rechtskräftige Entscheidung vor, nach der sie wegen Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt wurde. Auf X kritisierte sie diese Entscheidung: „Dass der Tweet unter dem grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit steht, wurde offenbar gar nicht erkannt, jedenfalls steht davon nichts in der Entscheidung.“

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Michael Joukov hat diese Äußerung gelesen und war empört. So empört, dass er über 12 Tweets hinweg eine rechtliche Einordnung der Beziehung von Paragraf 130 StGB und der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) nach seiner persönlichen Auslegung schrieb – inklusive einer Ferndiagnose ihres psychischen Innenlebens.

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„Null Ahnung vom Rechtswesen“ unterstellt er Schunke, die sich in dem Tweet, auf den sie sich bezieht, mehrfach auf die rechtliche Einordnung ihrer Anwälte beruft. Ihre persönliche Meinung zu dem Verfahren und dem Umgang mit ihr sind für ihn „Ergüsse“ – dass sie sich auf ihre Meinungsfreiheit zu berufen versucht, bezeichnet er als „Schwachsinn“ und „verräterisch“.

Wie er zu diesem Schluss kommt? Das hat ihm ein Blick in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz verraten. Da steht, so zitiert er: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze […]“. Ob die Meinungsfreiheit betroffen ist, ergibt sich dabei für ihn so: „Ergo muss in der Entscheidung eines Gerichts nichts von ‘Meinungsfreiheit‘ stehen, es prüft, ob ein konkretes Gesetz verletzt wurde. Wenn nicht, ist Meinungsfreiheit automatisch gegeben.“

Weiter formuliert er: „Wer das nicht kapiert – nun ja, tun einige nicht. Wer aber diese Grundlagen nicht kapiert und dennoch tagein, tagaus belehrt, wie die Justiz zu funktionieren hat, hat sich ein falsches Hobby ausgesucht.“ Im Verlauf seiner Tweetreihe benutzt er Begriffe wie „Schwachsinn“ und „Unsinn“ immer wieder und endet damit, Anabel Schunke indirekt „psychische Probleme“ zu unterstellen.

Für jemanden, der selbst juristischer Laie ist, hängt sich Michael Joukov hier ganz schön weit aus dem Fenster. Ich an seiner Stelle hätte angenommen, dass die Formulierungen Schunkes, die in dem Tweet den X-Account des renommierten Medienrechtsanwalts Ralf Höcker (dessen Mandantin sie ist) verlinkt hat, von einem Anwalt gegengelesen wurden. Das ist bei öffentlichen Statements zu laufenden Verfahren wie dem vorliegenden jedenfalls ratsam und gängige Praxis.

Das soll Herrn Joukov natürlich nicht davon abhalten, sich seinen Traum zu erfüllen und morgens um 1:26 Uhr Verfassungsrichter zu spielen. Nur hätte er sich mit seinen herablassenden und überheblichen Bemerkungen und Beleidigungen über die Ausführungen Schunkes vielleicht etwas zurückhalten sollen.

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Das Zitat von Schunke „Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten hier in diesem Land“ kommentierte Joukov mit dem Satz „vielleicht selber im Netz recherchieren?“ und fügte einen Lokalpresse-Artikel zu einem Einzelfall an, in dem ein Angeklagter wegen eines Kieferbruchs eine einjährige Haftstrafe bekommen hat.

Was für ein intelligenter Konter, da hat er es ihr und ihrem Anwalt aber richtig gegeben. Weil sich pauschale Äußerungen zu einer Regel ja auch mit einem Einzelfall widerlegen lassen. Ich eigne mir dieses amateurhafte Argumentationsmuster nur sehr ungern an. Aber das ist die Sprache, die er offenbar nur versteht.

In Hinblick auf eine ganze Reihe von Fällen, in denen Angeklagte wegen übler Nachrede und Beleidigung zu ähnlich hohen Strafen wie Frau Schunke verurteilt wurden, weil sie andere als psychisch krank bezeichnet haben, würde ich an der Stelle von Herrn Joukov überlegen, ob ich die Bemerkungen zu ihren „psychischen Problemen“ so stehen lassen wollen würde.

Nebenbei bemerkt behauptet Joukov auch in Tweet 7, dass Anabel Schunke von dem Medium Nius bezahlt werden würde. Das ist falsch, Schunke gab bereits vor Monaten bekannt, dass sie nicht mehr für Nius arbeitet.

Die ganze Analyse – oder um es in seiner eigenen Sprache zu sagen, „Ergüsse“ – beruhen bereits auf einem grundlegenden Fehler. Anabel Schunke spricht von einem strafrechtlichen Verfahren, in dem sie, wie sie findet, zu Unrecht für etwas strafrechtlich belangt wurde, das sie gar nicht getan hat. Sie argumentiert, dass ihre Äußerung keine Volksverhetzung, sondern freie Meinungsäußerung war.

Joukov selbst will das widerlegen, indem er anführt, dass es Grenzen der Meinungsfreiheit gäbe. Problem: Beide Argumentationen schließen sich nicht aus. Anabel Schunke ist nicht vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil sie die Ansicht vertritt, dass der Paragraf der Volksverhetzung sie in ihrer Meinungsfreiheit verletzt. Sie geht in Berufung, weil sie findet, dass ihre Äußerung gar nicht in den Tatbestand der Volksverhetzung fällt.

Um Schunkes Behauptungen zu widerlegen, müsste man nun argumentieren, dass ihre Äußerung sehr wohl den Tatbestand des Paragrafen 130 StGB erfüllt. Doch der Paragraf ist ja sooo lang und der Artikel 5 viel kürzer, da ist es schon klar, dass man lieber mit der Wand spricht.

https://twitter.com/Ralf_Hoecker/status/1822252005680648588

Da Joukov also gar nicht inhaltlich auf die Behauptungen von Anabel Schunke eingegangen ist, ist es unklar, was daran denn nun „verräterisch“ sein soll. Wenn überhaupt, verrät er sich selbst. Denn so wie Joukov die Rechtsordnung verstanden haben will, definieren sich die Grundrechte durch ihre Schranken. So funktioniert das aber nicht. Das Grundgesetz heißt so, weil es den grundsätzlichen Rahmen der Rechtsordnung bildet. Alle anderen Gesetze sind darauf aufgebaut und müssen verfassungsgemäß sein. Der Paragraf zur Volksverhetzung kommt nach der Meinungsfreiheit. Das heißt, er ist so auszulegen, dass er die Meinungsfreiheit nicht verletzt – nicht umgekehrt. Das Strafgesetz steht nicht über dem Grundgesetz.

Zu behaupten, es sei „Schwachsinn“, in der Auslegung des Paragrafen 130 StGB die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen und dass es gänzlich isoliert von den Grundrechten des Angeklagten zu betrachten sei, ist nicht nur falsch – es zeugt auch verräterisch von einer wenig liberalen Rechtsauffassung.

Joukov scheint der Ansicht zu sein, dass die Meinungsfreiheit da aufhört, wo das Strafrecht anfängt, und die Meinungsfreiheit damit im Rahmen der Volksverhetzung keine Rolle mehr spielt. Doch Grundrechte – darunter auch Artikel 5 – schützen die Bürger vor ihrem Staat. Es gibt wohl kaum ein rechtliches Gebiet, in dem der Bürger in einer verletzlicheren Position und damit mehr auf einen solchen Schutz angewiesen wäre, als im Strafrecht.

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Obwohl der Tweet Freitagnacht geschrieben wurde, muss man annehmen, dass er diesen Tweet so meinte, wie er ihn geschrieben hat. Denn am Samstag verteidigt er ihn weiter eifrig. 

Was jedoch an diesen Äußerungen im Gedächtnis bleiben sollte, ist Joukovs Vorstellung von unserem Rechtsstaat. Denn nach seiner Fantasie scheint dieser dem Staat Schlupflöcher zu bieten, in denen er frei von den lästigen Zwängen des Grundgesetzes gegen seine Bürger agieren kann. 

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75 Kommentare

  • Die Grünen zeigen gerne konservative Journalisten an und erheben den moralischen Zeigefinger. doch bei Baerbocks Visa-Skandal oder Habecks Graichen-Clan gibt es keine Anzeigen oder Untersuchungen. Der Skandal im Umweltministerium mit dem leeren Hühnerställen muss auch noch benannt werden. Die Doppelmoral der Grünen ist unerträglich.

    300
    • die gruenen zeigen eben das an, was ihre ideologie gefaehrdet.
      natuerlich gehen sie nicht gegen fehler ihrer eigenen ideologie vor.
      diese ist ja per definitione die richtige, gute und erhaltenswerte.
      diese haltung ist aber leider fast allen regierungen zu eigen, wenn auch nicht immer so krass und kompromisslos.

    • Kurz gesagt: Die Ideologie der Grünen steht nicht über dem Grundgesetz.

  • Ich mache es kurz: meiner Meinung nach steht Joukov sinnbildlich dafür was in unserer heutigen Zeit katastrophal schief läuft.

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  • Treffer und versenkt, Frau David 👍

    Dieser kleine grüne Joukov hat sich ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt und die Jalousie ist ihm auf den Kopf geknallt. Das zeigen auch die Reaktionen auf seine Tweets. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die … halten. Typisch grüne Überschätzung.

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    • Bei Linken und Grünen scheint das Ausbrechen akuter Arroganz der Macht besonders verbreitet zu sein.

      • Sie haben ja nichts anderes!

        0
  • Wieder ein wunderschöner Beleg für das Nicht-Experten-Tum bei den Grünen.

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    • Dunning-Kruger eben. Von nichts eine Ahnung aber Experten für Alles.

      • Ideologie-Experten. Entscheidungen werden ausschließlich aus dem Bauch heraus gefällt. Alle anderen „Gewerke“ der Wissenschaften haben sich unterzuordnen und müssen grün und rot gewünschte Resultate vom Ende her denken, um die passenden Ausgangspunkte zu finden und sie zum Ziel hin entwickeln. Statt der Weg ist das Ziel, wird das Ziel ist der Weg verordnet. Freiheit ade, scheiden tut weh.

        3
  • Ich kann Frau Schunke verstehen. Sie ist psychisch angeschlagen und gibt das auch in ihrem Tweet öffentlich zu. Aber genau das sollte sie nicht.

    Der Druck, unter dem sie steht, ist gewollt. Das Ziel ist, sie zu brechen.

    Bleiben sie stark, Frau Schunke. Geben sie „denen“ keine Angriffsfläche, indem sie ihre Schwächen präsentieren. Die Wahrheit siegt am Ende immer, auch wenn sie zwischendurch misshandelt wird.

    145
    • Einen Vorteil hat ihre Offenheit aber: Es verleitet die größten Hasser und Hetzer dazu, ihre Masken fallen zu lassen und ihre wahre Fratze zu zeigen. Sie ist sogar in ihrer Schwäche noch eine investigative Kraft, die die wirklich hasszerfressenen Spalter in unserer Gesellschaft entlarvt.

  • Das Verhalten von Herr Joukov ist leider kein Einzelfall mehr in der Politik. Unsere Volksvertreter fühlen sich mehr und mehr berufen, in „über allen Dingen stehender“ Vorbildfunktion Dritte pauschal und öffentlich anzugreifen. Nicht nur die Nähe zum Volk fehlt mehr denn je, sondern auch Wissen und Anstand.

    109
    • Sie verstehen sich nicht als Vertreter des Volkes sondern durch Wahl legitimierte Herrscher. Demokratie gleitet immer in Totalitarismus ab und endete bisher immer in Diktatur. Nur direkte Demokratie und ein ihr gewachsenes wehrhaftes Staatsvolk haben anscheinend eine Chance, dem zu entgehen, ansonsten endete jeder Versuch einer Demokratie von den alten Griechen bis heute immer in der Tyrannei. Wir scheinen es auch diesmal nicht anders hinzubekommen. Am Ende spült es immer den Dreck nach oben.

      • Richtig!
        Was glauben wohl die EUropäer, weshalb das amerikanische Volk so sehr am „2nd Amendmend“ festhält??
        Es geht hier glasklar um eine einzige Frage:
        Wer ist FÜR WEN da?
        Und wenn man Sozialisten – gleich welcher Farbe oder Ausprägung – an die Macht wählt, dann geht es direkt und ohne Umwege (gehen Sie nicht über LOS!) in die Diktatur. Wie bei Adolf und Walter. Aktuell bei „two-tier Keir“ in GB.
        Nichts Neues.
        Für Deutschland (und in der Folge auch die EU) ist es für Reformen aber zu spät! Das Land muss und wird wie ’45 & ’89 an die Wand gefahren werden.
        Mit dem Unterschied, dass diesmal weder die reichen USA, noch das reiche Westdeutschland zur Rettung kommt.
        Diesmal wird – erst D, dann die EU – ganz EUropa L I B A N O N I S I E R T.

        4
    • Kommt aber meistens von den Linksgrünen Moralaposteln!! Die fühlen sich mittlerweile über alles und jeden stehend!

    • Warum muss ein Politiker der Grünen so etwas auf X schreiben?

  • Ideologen sind Recht und Gesetz völlig gleichgültig, für sie zählt nur, dass sie „Haltung“ zeigen und die „Moral“ auf ihrer Seite wähnen. Und sie wissen einfach nicht, wann sie verloren haben, was dann dazu führt, dass sie irgendwann zu totalitären Mitteln greifen.

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    • Da 99% der Gesetze aus Brützel kommen und da der Green-Deal sämtliche Gesetze vorherbestimmt (siehe BGB oder Verfassung), kann die Bananenrepublik keine Politik mehr betreiben. Stattdessen vergewohltätigen sie den Rechtsstaat zum perfiden Spiel mit der Aufmerksamkeitsökonomie, aber schieben Pseudo-Moral vor. Es ist spalterische Parteientaktik, um in die Schlagzeilen zu kommen. Deren machiavellisches Denken erlaubt es ihnen, sich einzureden, niemand käme zu Schaden oder wäre zu Schaden gekommen.

      Dtld. hat ohne Brandmauer eine konservativ-liberale Mehrheit von 60%++. Regiert die Ampel derart gegen die Mehrheit, sind denen Sinti und Roma – oder wie auch immer man sie jetzt nennen soll – in Wahrheit erstrecht scheißegal.

  • Joukov ? Wer ist das denn ? Egal, muß man nicht kennen. Ergo: kann weg. Auf die Müllhalde der Politik.
    Die geistige Schwäche der Grünen wird immer offensichtlicher. Die meisten haben nichts gelernt oder das Studium abgebrochen. Aber mit gefälschten Lebensläufen Karriere machen wollen. Da gibt es ja ein sehr populäres Beispiel.
    Ich kann und will nicht verstehen, dass diese Partei unbehelligt weiter machen darf, mit der Zerstörung der Gesellschaft und des Landes im Allgemeinen.

    • Sie darf weitermachen, weil es genug Anteile der Gesellschaft gibt, die diese Dunning-Kruger-Selbsthilfegruppe wählen und aktiv dafür sind, von solchen Leuten regiert, bevormundet, beherrscht zu werden. Anscheinend sind viele Lute einfach demokratiemüde und freiheitsüberfordert und sehnen sich nach einer Obrigkeit, die ihnen sagt, wo sie langzugehen haben.

  • In der Natur steht „Grün“ für unreif. Ich finde das passt trefflich. Und nach der Reife oder wenn der Apfel vom Baum gefallen ist, wird aus“Grün“ ganz schnell „Braun“. Auch das passt trefflich…

  • Ein Mindestmass an Schamgefühl oder Selbsteinsicht? Bei Grünen?
    Diese Erwartungshaltung ist aufgrund der Erfahrungen, die Deutschland mit den Grünen in der Regierung erleben darf, leider wohl einfach zu hoch.
    Die “ Moral“ der Grünen ist ja wohl inzwischen bekannt– Beispiele dafür gibt es genügend.

  • Die Verfassung wurde nicht für die Regierung geschrieben. Sie soll vielmehr den Bürger vor der Regierung schützen.

    • Solange die Masse der Bürger das aber nicht kapiert und sich bereitwillig unter die Knute von regierenden Verfassungsfeinden bückt, ist es nur ein bedrucktes Stück Papier, dessen Herzeigen in der Öffentlichkeit man sich schon mal von verfassungsbrechenden und rechtsbeugenden Behördenvertretern verbieten lässt.
      Eine Verfassung ist nur so stark wie das Volk, das sie schützen soll. Wenn das Volk in Mehrheit nicht einmal begreift, um was es geht, ist sie nur geduldiges Papier.

  • Früher wollte die Grünen ein wenig mitreden, warnten empört davor, dass man sie mit allen möglichen Mitteln kriminalisieren wolle. Auf der Machtebene angekommen, sind sie voll dabei, schalten Grüne K@der wie Jukow auf Repression und dozieren darüber frei fabulierend, was andere so noch äußern dürfen. Sie müssen dringend wieder zurück in die Nische, denn ihre missionarisch geladene Neigung zur Repression, droht in der gesellschaftlichen Destruktion zu enden.

    • Nach deren Auftritt in der amtierenden Politik gibt es für de Grünen keine Nische mehr, es sei denn als abschreckendes Beispiel.

  • Bei solchen Tweets zur nächtlichen Stunde frage ich mich manchmal, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn X eine Alkoholtest-App vorschalten würde, bevor ein Tweet abgesendet werden kann.

    • Wieso?
      Kinder und Betrunkene sollen dem Volksmunde nach die Wahrheit sprechen.
      Und wir leben in einer Zeit, wo besonders für Politiker, das Aussprechen der Wahrheit schnell die Karriere beenden kann.
      Finde ich gut.
      (Eigentlich sollte X bei Politikern immer 2 Promille fordern… – höhö!!)

    • Ihre Erfahrung haben wir mit einen ehemals mit uns befreundeten Paar gemacht, nach deren Motto: je später der Abend, desto besoffener der Tweet.
      Sein Körper hat den fünften Piecks nicht vertragen und er sitzt seit 2023 im Rollstuhl. Bedauerlich.

  • „Wer dennoch tagein, tagaus belehrt, wie die Justiz zu funktionieren hat, hat sich ein falsches Hobby ausgesucht.“ Kann sein, aber warum macht Herr Joukov es dann in einem nächtlichen Fiebertraum selbst?

    • Knatter oder nicht.
      Bei Sozialisten gilt schon immer:
      Wir haben nur Rechte.
      Pflichten haben nur die Anderen
      und Schuld sowieso!

    • Weil er voll war wie `ne Strandhaubitze.

    • Das war kein Fieber, das waren mit Sicherheit einige Flaschen Rotwein.

  • Es klingt paradox, aber auch die grotesk falsche Rechtsmeinung fällt ihrerseits unter die Meinungsfreiheit.

    Was er zu Art. 5 Absatz 2 GG twittert, ist aus Sicht eines Juristen komplett lachhaft. Etwas so, als ob er schreiben würde: „Wer nicht versteht, dass drei Ecken ein Tor sind, der sollte von Fußball besser die Finger lassen.“ Oder: „Wer schon nicht weiß, dass es nachts kälter als draußen ist, der sollte besser keine Wettervorhersagen machen.“

    Trotzdem darf er das natürlich. Er darf das Grundgesetz auch von seiner Oma auslegen lassen und das dann twittern. Es spielt juristisch auch keine Rolle, dass er Abgeordneter ist. Das Grundprinzip lautet, dass das Volk jeden Vollhorst zum Abgeordneten wählen darf, weder Kenntnisse noch Intelligenz oder gar Demut gegenüber schwierigen Materien sind Voraussetzungen.

    Man wird solche „grotesken Rechtsmeinungen“ im Nachgang von Verfahren daher schlucken müssen.

    • Die Frage ist nur, warum ein Volk begeistert Vollhorste wählt, um diese dann Gesetze beschließen zu lassen, auch wenn sie deren Inhalt mangels mentaler Fähigkeiten gar nicht erfassen können, oder sich gar von denen regieren zu lassen, obwohl sie offensichtlich nicht kapiert haben, dass sie der Verfassung unterworfen sind und sich daraus keinerlei Berechtigung zu Herrscherattitüden ableiten lässt. Man macht lieber das Kreuz bei kompetenzlosen Blendern als bei trockenen Fachleuten, als wäre Politik nur eine Show…

  • Tja, mir stellt sich hier auch die Frage, wird Nius uns allen die große Freude bereiten und dieses Juristische Genie von etwas der/die/Grün*In nun ebenfalls verklagen? Immerhin hat diese Person fälschlicher Weise unterstellt, Schunke würde bei Nius in. Lohn und Brot stehen!

    Ich will mir einfach nicht vorstellen, das Reichelt und Steinhöfel diesen herrlichen Ball nicht nutzen wollen, um dem Grünen Clown zu zeigen wie man juristisch mit Studenten spielt.

    Komm Julian, lass uns nicht hängen, zeig der Grün*In Person wo der juristische Hammer hängt 😉

  • Sehr gute Analyse…. vielen Dank für die Recherche….

  • Der Herr ist eben eine echte Wassermelone. Außen grün, innen rot mit braunen Kernen.

  • 1.Ich wünsche Fr.Schunke jede erdenkliche Unterstützung im Bezug auf diesen kranken Wahnsinn, der jeden von uns treffen kann!
    2. Ich finde die Begriffe Schwachsinn, Unsinn und psychische Probleme sehr passend. Und zwar für die Grünen!

  • Und der Grüne wird rot von der Anstrengung, die es ihn kostet, nicht endlich das begehrte Wort „KONTERREVOLUTION!“ in die Welt hinauszubrüllen…

  • Während die AfD kriminalisiert wird: Kinderporno-Skandal in Ramelows Linkspartei – und keinen interessiert’s

    Dabei zeigt das herrschende Ambiente jener, die andere zum “Demokratiecheck” schicken und die Opposition kriminalisieren wollen, stets aufs Neue seine eigene moralische Verkommenheit. Besonders deutlich wird das gerade in Thüringen, wo ebenfalls am 1. September gewählt wird: Am Dienstag wurden dort die Büro- und Privaträume eines Abgeordneten der Linken-Landtagsfraktion, also eines Parteigenossen von Ministerpräsident Bodo Ramelow, wegen Besitzes und Beschaffung von Kinderpornog

  • Dass eine Selbsthilfegruppe mental verknoteter Dunning-Kruger-Fälle, Ausbildungsabbrecher und Kompetenzversager als Partei eingetragen werden kann, ist ja irgendwie noch nachvollziehbar, aber dass die auch genug Wähler finden, um bis in Regierungspositionen aufzusteigen, zeigt den Zustand der Gesellschaft mehr als deutlich.

    • Dunning-Kruger-Effekt: wenn man schon Schmähkritik gegen Grüne betreiben möchte, dann besser nicht mit dem abgelatschten DKE. Zudem ist das „Forschungsergebnis“ inzwischen insgesamt umstritten. Er gilt zunehmend als Artefakt eines ungeeigneten Experimentdesign. MaW: wer anderen DKE unterstellt, befindet sich vermutlich selbst auf dem Mount Stupid.
      Wir sollten besser endlich anfangen, diese gefährlichen Leute ernst zu nehmen als das was sie sind: totalitäre Ideologen, die stets die Wahrheit sagen, wenn sie ankündigen, was Sie mit der einmal gewonnenen Macht tun möchten.

  • Es gibt nur eine Möglichkeit:

    DIE GRÜNEN MÜSSEN ABGEWÄHLT WERDEN!

  • Anzeigen wegen Beleidigung und übler Nachrede, den aufrechten Kämpfer für alles Grünende – mal sehen was passiert. Wie, aussichtlos? Wir leben doch in einem Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz, in dem und vor der alle Menschen gleich sind!? Oder etwa nicht?

  • So sehen sich die Grünen, über alles stehend in Deutschland, jeden beleidigen, verurteilen und als psychisch Gestört hinzustellen zu können, der nicht ihrer Meinung ist. Diese Grünen sind mittlerweile das größte Problem in Deutschland!! Wenn die CDU meint nach den nächsten Wahlen mit dieser Sekte zu regieren wird sie genau so untergehen wie die SPD u. FDP. Diese Sekte schrottet alles und jeden, so etwas hat es in DE seid Hitler nicht mehr gegeben.

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