Schleswig-Holstein: Mit Notkrediten finanzierter Haushalt 2024 ist verfassungswidrig
Das Land Schleswig-Holstein hat für den Haushalt 2024 Notkredite in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufgenommen. Die Landesverbände von SPD und FDP hatten gegen deren Verwendung geklagt, jetzt gibt ihnen das Landesverfassungsgericht recht.

Die Finanzplanung des Bundeslandes Schleswig-Holstein für das vergangene Jahr verstößt gegen die Verfassung. Wie das Landesverfassungsgericht mitteilte, war vor allem die Nutzung von Notfallkrediten im Haushalt 2024 verfassungswidrig. Die Landesregierung hatte für das vergangene Jahr Kredite aufgenommen, die sie mit den Folgen der Corona-Pandemie, des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Ostseesturmflut 2023 rechtfertigte. Die Mittel wurden dann laut NDR unter anderem für kommunale Projekte wie den Ausbau von Radwegen verwendet, mit der Begründung, dass Radfahren das Corona-Ansteckungsrisiko mindere. Dieses Vorgehen war laut dem Gericht aus mehreren Gründen nicht zulässig.
Das Landesverfassungsgericht erkennt die Pandemie, die Ostseesturmflut und den Ukrainekrieg zwar als „außergewöhnliche Notsituation beziehungsweise Naturkatastrophen“ an, es mangele aber an Belegen, dass diese Ereignisse die Finanzen des Landes erheblich beeinträchtigt haben. So habe die Landesregierung mit Ausnahme der Ostseesturmflut keine Größenordnung angegeben, in der sich die finanzielle Belastung befindet. Darüber hinaus sei nicht transparent dargelegt, wie die finanzierten Maßnahmen dabei helfen, die Notlage zu bewältigen. Auch der Tilgungsplan für die Notfallkredite ist dem Gericht zufolge nicht vollständig ersichtlich. So könne man beispielsweise keinen Zeitrahmen erkennen, in dem die Kredite zurückgezahlt werden müssen. Das alles führe dazu, dass der Regierung in Schleswig-Holstein „eine unangemessene Verfügungsmacht über den Haushalt eingeräumt“ wurde.
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Der Haushalt für Schleswig-Holstein wurde im Frühjahr 2024 verabschiedet. Im September desselben Jahres klagten SPD und FDP gegen den Beschluss. Laut dem Landesrechnungshof betrugen die aufgenommenen Notkredite insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Den größten Teil machte der Kredit für die Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges aus. Hierfür erhielt das Bundesland 800 Millionen Euro. Der Corona-Notkredit lag bei 573 Millionen Euro, der für die Fluthilfen bei 145 Millionen Euro. Laut dem NDR wurden im vergangenen Jahr von diesen Krediten lediglich 493,8 Millionen Euro in Anspruch genommen. Wie sich das Urteil auf den Haushalt für 2025 auswirken wird, ist bislang unklar, da sich dieser ebenfalls über Notkredite in Millionenhöhe finanziert.
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Es wird also nur festgestellt: Der Haushalt ist verfassungswidrig. Keine weiteren Folgen!
Was soll das?
Das ist nur eine Feststellung ohne Auswirkung. Weitermachen.
Verfassungswidrig?? Seit wann interessieren die denn die Verfassung??
Wenn etwas nicht passt, wird die verfassung eben verbogen, solange, bis es denen eben passt!
Wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer nackt badet
Warren Buffet
Ist ja wirklich gut, dass die Massenmigration in SH finanziell nicht ins Gewicht fällt.
!,5 Milliarden Kredit aufgenommen , davon “nur“ 493,8 Millionen Euro in Anspruch genommen.. Bedeutet 1 Milliarde ist noch“vorhanden“ Wozu nimmt man dann noch für 2025 zusätzliche Kredite auf.
Wenn man Haushalte mit solchen Begründungen verabschiedet, muss man sich nicht wundern. Für 2025 wird Schleswig-Holstein möglicherweise mit Finanzmittel aus dem „Sondervermögen “ bedient.
Verfassungswidrig, gähn keiner muss gehen.
Aber so läuft es bei einer bestimmten Partei. Manche behaupten sogar immer wieder derjenige der abgebildet ist gehöre dieser sogar an.
Parallelen zu einem anderen Bundesland sind reiner Zufall.
Verfassungswidrig?! Einen bis in die Wolle gefärbten Merkeliander juckt das doch nicht. Schließlich hat die Hauptveranwortliche vorgebeugt und dort wie auch an anderen strategisch relevanten Stellen von Staat und Gesellschaft ihre Getreuen positioniert.
Wird der Dieb beim Stehlen erwischt, wird er auch seine Notlage damit begründen.
Um zukünftig keine Notlage mehr zu begründen reicht es heute, wenn die Verfassung mit Zweidrittel- Mehrheit geändert wird.
Zweidrittel- Mehrheit, ein historischer Fehler der Verfassungsväter/-mütter. Sie sollte eigentlich verhindern, dass politische Strömungen die Verfassung in ihrem Sinne ändern können. Eine Allparteien-Kungelei schloss man damals aus, da zu jenem Zeitpunkt undenkbar. Doch D hat sich zum Allparteien- Staat (außer AfD) entwickelt. Diese Entwicklung war für damalige Verhältnisse nicht vorhersehbar, sonst hätte man womöglich die Vierfünftel- Mehrheit beschlossen.