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„Flexible Obergrenze“

Sachsens Innenminister will individuelles Recht auf Asyl aus Grundgesetz streichen

Sachsens Innenminister Armin Schuster will das Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen. Stattdessen soll es eine „flexible Obergrenze“ geben. Doch die SPD lehnt diese Pläne ab.

Von

Sachsens Innenminister Armin Schuster stellt das Recht auf Asyl infrage. (IMAGO/Matthias Wehnert)

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Sachsens Innenminister Armin Schuster will das individuelle Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen. Das geht aus einem Vier-Punkte-Plan hervor, der der Sächsischen Zeitung und der Leipziger Volkszeitung vorliegt. „Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt“, sagte er. Darum solle es eine „flexible Obergrenze“ geben, um eine Überforderung durch Migration zu vermeiden.

Der Plan des Innenministers sieht auch vor, dass ausreisepflichtige Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, in Beugehaft genommen werden sollen, wenn sie ihrer Pflicht, das Land zu verlassen, nicht nachkommen. Dazu müsste das Ausländerrecht geändert werden. Schuster fordert auch, die Europäische Menschenrechtskonvention zu lockern, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren können.

„Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt“, forderte er ebenfalls. In den kommenden Wochen will Armin Schuster seine Ideen mit dem Bundesinnenminister und den Ministern der Länder besprechen. Im Dezember findet die nächste Innenministerkonferenz statt.

Doch die SPD könnte die geforderten Verschärfungen verhindern. Denn sie ist in sieben Bundesländern an der Regierung beteiligt und lehnt eine Obergrenze kategorisch ab. Auch in Sachsen selbst widerspricht die SPD, die an der Regierung beteiligt ist. „Es besteht keine Notwendigkeit für einen härteren Kurs, zumal die Zahlen deutlich zurückgehen“, so der SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas. Anstatt „Abschiebephantasien“ zu verbreiten, sollten gut integrierte Ausländer in Deutschland gehalten werden.

Der Sächsische Innenminister sieht durch die sinkende Zahl der Asylanträge seine früheren Forderungen nach Grenzkontrollen bestätigt. „Dass man durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen einen deutlichen Rückgang der Asylzugänge und damit eine echte Migrationswende erreichen kann, dürfte mit dem klaren Kurs der Bundesregierung jetzt endgültig bewiesen sein“, sagte er. Die Fortführung dieser Maßnahme sei deshalb unerlässlich. Im ersten Halbjahr 2025 gab es 2.727 Asylanträge, und im ersten Halbjahr 2026 waren es 1.849 Anträge.

mra

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102 Kommentare

  • Mit wem will er denn diese AfD-Positionen durchsetzen? Mit der SPD? Mit den Grünen? Mit den Linken oder der Tierschutzpartei?

    • Mit der AfD zusammen KÖNNTE er das jederzeit durchsetzen, wenn er denn WOLLTE!
      Das ganze Gerede von ihm ist Blendwerk für die Wähler.

      111
      • @Kaiserfront Extra-Romanfan

        Genau so ist es.

      • So lange Sie nur reden und nicht einen einzigen Versuch unternehmen, solche Vorschläge umzusetzen, ist es genau so wie Sie es sagen.
        Die Regierung redet seit 1,5 Jahren und setzt nichts von Bedeutung um.

        Nur in der Ausbeutung und Unterdrückung der Steuersklaven sind sie sich immer einig.

      • Und jetzt?

        -35
        • Atlas, haben Sie eigentlich die Anweisung (oder den Anspruch) immer einer der ersten Kommentatoren zu sein? Weiter unten lese ich nie etwas von Ihnen oder den anderen Atlanten.

          15
        • Atlas ist berühmt für seine extrem ausgefeilte Fragetechnik.
          Extrem wirksam, niemand kann ihr widerstehen und muss darauf antworten. Ich auch…

          6
        • Remigration,aber pronto!

          20
        • Läuft die Zeit.

          Weitere Morde, weitere Gewalt in Schulen und in der Öffentlichkeit.

          Weiteres Ausreichen öff. Mittel an im wesentliche kulturfremde, integrationsunwillige Immigranten.

          Weil eine filzartige linke Machtstruktur das durchsetzt – koste es, was es wolle.

          10
        • Und jetzt? Kommen immer noch Paselacken aus der ganzenWelt hier reingeschneit und schreien nach Bürgergeld…

          19
        • Atlas hat deine Mutter auch ein normales Kind zur Welt gebracht?

          16
        • Dass der sich so GAR NICHT von uns trennen kann, lässt auf ein krankhaftes Abhängigkeitssyndrom schließen.
          Nur zu seiner Information: Es beruht NICHT auf Gegenseitigkeit.

          9
    • Bereits Anfang der 1990er-Jahre – 20 Jahre vor der Gründung der AfD – forderte die CDU/CSU vehement eine grundlegende Änderung des Artikels 16 im Grundgesetz (Politisch Verfolgte genießen Asylrecht). Ziel war es, das individuelle Recht massiv einzuschränken. Dies wurde 1993 im überparteilichen Asylkompromiss mit der Einführung der Drittstaatenregelung (Artikel 16a) gesetzlich vollzogen. Friedrich Merz hatte im Jahr 2018 das individuelle Asylrecht öffentlich infrage gestellt. Die grundsätzliche Infragestellung oder vollständige Abschaffung des individuellen Grundrechts auf Asyl zugunsten eines Kontingentsystems wurde im Juli 2023 von Thorsten Frei (CDU) neu angestoßen.

      Gauland hat den Vorstoß von Merz 2018 fälschlicherweise als AfD-Programmpunkt bezeichnet; was eindeutig eine Auslassung oder wohl eher Lüge ist; Gauland war 1993 in der CDU und kannte die Debatte sehr genau.

      • Und was ist daran falsch? Die heutige AfD ist viel eher die CDU der 90er als die heutige CDU.

    • Der Vorschlag wird sich nicht durchsetzen.
      Zudem ist er ohnehin auch nicht weit genug gefasst.
      Wir brauchen keine „Obergrenzen“ je nach Belastung – wir brauch überhaupt keine Migration aus kulturfremden Regionen.

      Das Recht auf Asyl sollte gestrichen werden.

      Zudem sollte für die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft erst einmal ein Stopp eingeführt werden.

      Es kann nicht danach gehen, ob wir genügend Betten zur Verfügung haben.

      Es muss darauf ankommen, dass die Demographie in Deutschland wieder verändert wird – zugunsten der einheimischen Bevölkerung.

      Wir haben jetzt schon eine viel zu hohe Überfremdung.

    • Die AfD will das mit der MLPD durchsetzen. 🤠 (satire)

  • Reines Blendwerk für die konservativen Wähler. Er wusste, dass die SPD das ablehnen würde!
    Und: Er KÖNNTE das jederzeit zusammen mit der AfD durchsetzen!

    • Die wollen das doch gar nicht umsetzen, das sind nur Nebelkerzen für die Wähler. Da herrscht nun die blanke Panik vor.

    • Leider nicht. Die notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag wäre nur mit Stimmen
      aus dem linken Lager möglich und die heißen alle Zuwanderer als potentielle
      neue eigene Wähler willkommen.

  • Man müsste, man könnte, man sollte. Im Kern sagt er dass alles so bleibt wie es ist.

    • … Moment: „… es ist geplant …“ sollte nicht vergessen werden …

      • Oder: auf den Wech gebracht MO

  • Man muss sich fragen, warum Straftäter überhaupt einen Schutzstatus haben müssen. Die Zuwanderung ist längst aus den Fugen geraten, wir brauchen eine radikale Remigration

    • Schreibe lieber „Rückführung“, Remigration ist BÄH!

      • Neue Worte für das selbe erfunden? Habe ich da einen CDUler entdeckt?

  • Na CDU, aus dem Koma erwacht?
    Allerdings zu spät!

    • Nein, das sind nur die Nebelkerzen des Vorwahlkampfes. Diese Willensbekundungen sind schneller verschwunden als man diese herbeigezaubert hat.

    • Grundlage war ein gemeinsamer Antrag von Stadträten aus CDU, AfD und der Bürgerinitiative Oberelbe für mehr Demokratie (BOD).
      Der Stadtrat im sächsischen Heidenau bei Dresden hat beschlossen, künftig keine neuen Stolpersteine mehr im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich zuzulassen.
      In der Beschlussvorlage hatte die Stadtverwaltung empfohlen, den Antrag abzulehnen.
      Die Antragsteller argumentieren, dass Passanten bei Stolpersteinen bewusst oder unbewusst über die Namen der Opfer hinweggehen oder auf sie treten. Dies werde von zahlreichen Bürgern, Angehörigen und Gedenkinitiativen als unangemessen empfunden.
      Gleichzeitig soll vorzugsweise auf dem Nordfriedhof eine zentrale Gedenkfläche geschaffen oder erweitert werden. Die Gedenkelemente sollen so gestaltet sein, dass sie nicht betreten werden können.
      mehr https://www.berliner-zeitung.de/article/heidenau-sachsen-stolpersteine-cdu-afd-10428378

      • „Die Antragsteller argumentieren, dass Passanten bei Stolpersteinen bewusst oder unbewusst über die Namen der Opfer hinweggehen oder auf sie treten. Dies werde von zahlreichen Bürgern, Angehörigen und Gedenkinitiativen als unangemessen empfunden.“

        Das empfinde ich schon immer so.
        Aber vermutlich war das auch die Intention der Stolperstein-Erfinder. Man sollte sich beim darüber hinweggehen, vorbeilaufen und drauftreten noch schlechter als eh schon fühlen. Um die Würde der Ermordeten kann es dabei nicht gegangen sein.

        • Hielt das auch schon immer für nicht zu Ende gedacht.
          Habe noch nie jemanden vor solch einem „Stolperstein“ stehe sehen und lesen, was da drauf steht.
          Die Leute laufen achtlos darüber hinweg.
          War keine keine gute Idee.

          5
    • Nein, nein, das sind nur die typischen Ausreißer bei der CDU, die werden schon wieder auf (SPD-) Linie gebracht 🙂

  • Scheingefecht zur Ablenkung.

  • Im Gegenteil, die Durchsetzung der Voraussetzungen für das individuelle Recht auf Asyl muss gestärkt werden.
    Individuell, nicht massenhaft.

    • Richtig.

      Asylrecht ist an sich etwas das ich unterstütze. Das Problem ist der millionenfache Missbrauch des Asylrechts um Masseneinwanderung zu ermöglichen.

      Klar kann man das lösen indem man das Asylrecht einfach abschafft. Das ist auch besser als gar nix machen. Aber eigentlich würde ich bevorzugen, dass wir uns einfach wieder an das Asylrecht halten.

      – Anträge müssen innerhalb von Wochen, nicht Jahren, bearbeitet werden.

      – Genehmigungen gibt es nur bei guten Gründen (Und diese Gründe dürfen dann gerne Teil der politischen Debatte sein).

      – Bei abgelehntem Antrag erfolgt eine sofortige Abschiebung ohne Wenn und Aber.

  • Genau das ist notwendig und lange überfällig.

  • Ist schon wieder Wahl?

  • Mein Vorschlag:
    Den Art. 16 GG in der Ursprungsfassung vom 23. Mai 1949 wieder in Kraft setzen.

    „A r t i k e l 16
    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
    (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

    In einer von mir gem. Art. 146 GG akzeptierten Verfassung würde dieser Artikel in einigen Punkten verbessert werden, z. B. würde in Absatz (1) der zweite Satz vollständig entfallen.

    Begründung:
    Art. 1 bis 19 GG sind Grundrechte. Und Grundrechte sind nicht aussetzbar, einschränkbar und schon gar nicht verhandelbar.

    Carpe diem.

    • Die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes (Artikel 79) gilt nur für die Artikel 1 und 20, sowie die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Alle anderen Artikel können geändert werden!

      • In einer Verfassung, die vom Volk beschlossen wird, gehört deshalb folgender Verfassungsartikel hineingeschrieben:

        Änderungen, Hinzufügung oder Aufhebung von Verfassungsartikeln bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung von mindestens der Hälfte aller wahlberechtigten Bundesbürger.

  • Das wäre ein Anfang. Besser ist es, jegliches Recht auf Asyl abzuschaffen. Noch besser ist es, die Aufnahme von „Gästen“ grundgesetzlich zu verbieten.

    • Im Bereich der Seefahrt weiß man, dass jedes Rettungsboot nur eine bestimmte Menge an Personen aufnehmen kann.
      Darüber hinaus gerät das Rettungsboot selbst in Seenot!

      Deutschland darf eine menschliche Asylpolitik nicht aufgeben. Allerdings bedeutet Das auch, Menschen die keinen Anspruch auf Asyl haben, diesen konsequent zu verweigern.

      • Wir haben keine menschliche Asylpolitik.
        Der Stärkere setzt sich durch.
        Deshalb sind auch junge Männer aus dem islam. Raum so überrepräsentiert.
        Zudem ist die ganze Migrationspolitik bisher ein trojanisches Pferd.
        Bald wird es zu spät sein.

  • Das Asylrecht im Grundgesetz ist doch nicht das Problem, nicht einmal 2 Prozent der Migranten bekommen Asyl nach diesem Paragraphen. Dass die restlichen 98 Prozent aufgrund zig anderer Regeln auch hier bleiben, ist das Problem. Die Abschaffung würde lediglich die Zurückweisung an den deutschen Grenzen erleichtern, aber dazu fehlt ja die Bereitschaft. Die flexible Obergrenze würde dagegen jährlich zigtausenden das Recht auf Aufenthalt geben. Das ganze ist eine einzige Nebelbombe.

    • Nun, ich denke, das kommt darauf an. Das subjektive Recht wird abgeschafft. Die Erfüllung der Obergrenze ist vom einzelnen Asylbewerber nicht einklagbar. Man muß nirgends festlegen, daß das Kontingent, auch wenn „Bedarf“ besteht, erfüllt wird.

      Ob man das dann so macht und wie es in der Praxis aussieht, ist natürlich eine andere Frage…

    • Die Nicht-Zurückweisung ist doch das Hauptproblem und sie wird eben wg des Asylrechts nicht praktiziert.

  • Wieder ein Regierungsmitglied das „fordert“. Er fordert also von sich selbst. Mach endlich mal.

  • Sinnvoller Vorschlag -aber wie will er das durchsetzen , so lange von seiner Partei gleichzeitig gebrandmauert wird?

  • Sind das nicht Forderungen der AFD?

  • Flexible Obergrenze taugt auch nichts. Bis auf Weiteres dürfen nur Asylgründe, die Leib und Leben bedrohen, anerkannt werden. Und das für lange Zeit. Wer entscheidet denn über die flexible Obergrenze. Und was ist, wenn die, die das entscheiden sollen diese Grenze bei 5 Millionen festlegen?

  • Es fragt sich, wie ‚flexibel‘ diese Obergrenze denn wäre? Zunächst einmal würde ich darauf bestehen, dass kein Asylant die angedachten 7000€ Rückkehrprämie erhält, ohne dass er tatsächlich ausgereist ist. Weshalb zahlt der Staat überhaupt? Konsequente Massenabschiebung, so wie das Gesetz es vorsieht, wäre wohl angebrachter.

  • „Anstatt „Abschiebephantasien“ zu verbreiten, sollten gut integrierte Ausländer in Deutschland gehalten werden.“

    Das ist ganz einfach und wohl kaum einer hat etwas dagegen: Wer „gut integriert“ ist und eine Arbeit hat, dem kann die Möglichkeit eröffnet werden, einen entsprechenden und zunächst einmal befristeten Aufenthaltstitel zu erwerben, ohne ausreisen zu müssen.

    Man muß das nicht gut finden, da auf diese Weise auch illegal Einwandernde „belohnt“ werden – allerdings ist dies erstens ja auch zum Vorteil der hiesigen Gesellschaft und zweitens als Kompromiß wohl akzeptabel.

    Übrigens: „Flüchtlinge“ darf man nicht mehr sagen, aber „Abschiebephantasien“ in Bezug auf ausreisepflichtige und abglehnte Asylbewerber – das ist in Ordnung? Ich denke, inzwischen ist so gut wieder soweit sensibilisiert, daß mit Wörtern, die hauptsächlich durch ihre Konnotation wirken sollen, keine Politik mehr zu machen ist.

    • @Amicus
      Selbstverständlich darf man „Flüchtlinge“ sagen, denn die Genfer Flüchtlingskonvention macht klar, dass ein Flüchtling einen anerkannten Bleibestatus hat. Bei Asylanten oder Asylsuchenden ist das nicht der Fall.
      Davon abgesehen, ist diese woke Sprachdiktatur vielen Bürgern nicht geläufig. Es ist eher befremdlich, wenn jahrzehntelang normale und gebräuchliche Begriffe plötzlich als ‚rechtsradikal‘ abgestempelt werden.

    • Mit den „gut integrierten“ ist das allerdings auch so eine Sache.
      Ich übersetze mal das Behördendeutsch: „Er arbeitet und verdient seinen Unterhalt selbst“.
      Klar, das ist dann schon ein Fortschritt.

      Es wird aber nichts daran ändern, dass ich mich auch als braver Arbeiter oder sympathischer Angestellter zu einem radikalen Islam bekenne und hier vom Kalifat träume oder ähnliches.

      Der bisherige Sinn von „gut integriert“ reicht zu kurz.

      • Wie gesagt: Ein Kompromiß, nicht die perfekte Maximalforderung. Außerdem: „Befristete Aufenthaltserlaubnis“, die bei diversen Umtrieben nicht mehr verlängert werden oder die dann gar entzogen werden muß – das kann und muß man sicherlich entsprechend regeln.

        • Eine „befristete Aufenthaltserlaubnis“ könnte zielführend sein.

          Wenn ich allerdings sehe, wie hier in der Praxis mit Zurückzuführenden umgegangen wird, dann habe ich große Zweifel.

          Aber, das ist ja ohnehin das Hauptproblem. Das bestehende Asylrecht wird ja auch nicht wirklich so umgesetzt, wie eigentlich vorgesehen.

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  • Ex-Polizist Schuster weiß ganz genau, was notwendig wäre, um für mehr Sicherheit für die friedliche, steuerzahlende Bevölkerung zu sorgen. Anstatt das umzusetzen schwankt er ständig wie ein Rohr im Winde der Parteiinteressen.

  • Man stelle sich einmal vor, ein AfD Mitglied hätte dies öffentlichkeitswirksam gefordert…

  • Die CDU ist doch in der Regierung, warum setzen sie es dann nicht um?

  • Damit oder ähnlichem ist schon Seehofer gescheitert.
    Da gabs zum Schluss Einläufe für ihn und Maßen.

  • HaHaHaHa

  • Illegale haben gar kein Recht auf Asyl, sollten da endlich mal anfangen ‼️

  • Ist dieser CDU-Innenminister jetzt auch gesichert rechtsextrem?

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