RKI-Leaks
RKI erklärte: Quarantäneregelungen „nicht auf Basis der Evidenz“, sondern „durch Herrn Minister Lauterbach selbst festgelegt“
Wie aus den geleakten E-Mails zwischen dem RKI und dem Bundesgesundheitsministerium hervorgeht wurden Entscheidungen zu Quarantäneregelungen rein aus politischen Beweggründen heraus getroffen. „Sie beruhen nicht primär auf Basis von Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz durch das RKI.“
Der freien Journalistin Aya Velázquez gelang es, mit Hilfe eines Whistleblowers innerhalb des RKI, an die ungeschwärzten Protokolle des RKI zu kommen. Hier zeigte sich, wie stark die Corona-Maßnahmen tatsächlich von der Politik vorangetrieben wurden. Die Wissenschaft, insbesondere das RKI, hinkte regelmäßig den von der Politik getroffenen Maßnahmen hinterher.
Wie aus dem nun ebenfalls geleakten E-Mail-Verkehr zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem RKI hervorgeht, war dies auch im März 2022 der Fall. Mit den von der Politik vorgeschriebenen strikten Quarantäne- und Isolierungsvorschriften war man demnach alles andere als einverstanden. Für Infizierte und Kontaktpersonen galt eine Isolierungs- beziehungsweise Quarantänedauer von 10 Tagen. Dabei bestand die Möglichkeit, sich nach Symptomlosigkeit nach 7 Tagen „freizutesten“.
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Beim Robert-Koch-Institut hielt man von diesen Regelungen offenkundig nicht viel. In einer intern vorbereiteten Stellungnahme hieß es: „Die Absonderungsregelungen sind aktuell Empfehlungen des Bundes und werden durch das RKI lediglich ausgewiesen.“ Und weiter: „Sie beruhen nicht primär auf einer Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz durch das RKI, sondern wurden politisch durch die MPK, der GMK bzw. durch Herrn Minister Lauterbach selbst festgelegt.“
Wie die RKI-Files belegen, ist diese interne Einschätzung symptomatisch für das Verhältnis zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem RKI. Es war die Regel, nicht die Ausnahme, dass die Politik mit teils haarsträubenden Maßnahmen vorangeprescht ist. Dies wird auch an einer Reihe von anderen Beispielen deutlich.
In einer vertraulichen E-Mail vom 16. April 2021 äußerte etwa der damalige RKI-Präsident Lothar Wieler erhebliche Zweifel an der langfristigen Schutzwirkung der Impfungen gegen Übertragungen. Er vermutete schon zu diesem Zeitpunkt, dass die relevanten Antikörper nur etwa zwei Monate wirksam seien und sprach von einer Überschätzung des Übertragungsschutzes in bisherigen Studien.
Trotz dieser fachlichen Einschätzung hielt die Politik an der Behauptung fest, dass Impfungen ein wirksames Mittel gegen die Pandemie und zur Verhinderung von Ansteckungen seien. Gesundheitsminister Jens Spahn, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und andere Politiker propagierten weiterhin die Impfung als Weg aus der Pandemie und „zur Freiheit“.
Herr Wieler hat auf jeder öffentlichen Bühne brav die Maßnahmen als Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit seines RKI propagiert ohne rot zu werden. „Hinterfragen Sie das nicht“.
Und das soll nicht strafbar sein? Ein Arbeitgeber kann einen nicht zwingen zu lügen und zu täuschen. Man kann immer gehen.
Also nach diesen Aussagen des RKI hat Lauterbach abends in den Talkshows seine Maßnahmen verkündet ohne das das RKI eingebunden war. Was hat das RKI überhaupt gemacht? Waren die selber alle in Quarantäne?
Ist es falsch für diesen Betrug am Bürger Gefängnisstrafen fūr die Verantwortlichen zu verlangen, sowie all jene in Regress zu nehmen für die wirtschaftlichen Schäden?
Erbärmlich, wie sich jetzt RKI und Regierung gegenseitig die Schuld-Bälle zuspielen.
Konsequenzen? Keine! Bitte gehen Sie weiter hier gibt es nichts zu sehen. Und rücktreten wird auch niemand.
Der arme Mensch wurde leider von seinen Lebenspartnerinnen verlassen. „Wieso denn bloß?“
„Weil er noch nicht die Richtige gefunden hat.“
„nicht auf Basis der Evidenz“ wie die willkürliche 2 Meter(?) Abstandstandsregelung.