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Landgericht Hamburg

Revision abgelehnt: NDR darf Correctiv-Lüge nicht weiter verbreiten

Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem NDR untersagt, zu behaupten, dass bei dem Treffen in Potsdam die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde. Der NDR gab sich damit nicht zufrieden und legte Revision gegen das Urteil ein. Vom Landgericht Hamburg wurde das Urteil nun jedoch bestätigt.

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Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der Correctiv-Story um das sogenannte „Geheimtreffen“ in Potsdam musste die Tagesschau eine herbe Klatsche hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem NDR, der auch für die Produktion der Tagesschau verantwortlich ist, untersagt, in seiner Berichterstattung zu behaupten, dass bei dem Treffen in Potsdam die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert oder gefordert wurde. Nach Auffassung des Gerichts kann der NDR diese Behauptung nicht ausreichend belegen. Geklagt hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau.

Der Jungen Freiheit zufolge hieß es in dem Urteil: „Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen.“ Der NDR hätte als vermeintliche Belege „lediglich auf Zeitungsartikel und Mitteilungen von Correctiv“ verwiesen. Diese stützten die These von der Ausweisung deutscher Staatsbürger allerdings nicht. Entsprechend dürfe der NDR auch nicht mehr suggerieren oder gar berichten, dass die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Teil von „Remigrationsplänen“ sei.

Der NDR wollte sich mit diesem Ergebnis jedoch nicht zufriedengeben. Wie der Rechtsanwalt Carsten Bennecke via X (ehemals Twitter) öffentlich macht, hat der öffentlich-rechtliche Sender Widerspruch gegen das Urteil vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Damit hatte der NDR jedoch keinen Erfolg. In dem Verfahren versuchte man das Verbot aufzuheben, in dem man sich abermals auf die Behauptungen von Correctiv stützte. So erklärten Vertreter des NDR vor Gericht: „Das Verständnis, dass im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom Correctiv- Bericht transportiert worden.“

Das Landgericht konnte man mit dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen. Bennecke zufolge hätte sich der NDR auch gegen das Urteil gewehrt, weil damit eine negative Außendarstellung für den NDR einhergehe. Ein entsprechendes Äußerungsverbot sei „im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert“. Eine juristische Einmischung in eine öffentliche Debatte sei insgesamt unangemessen, so der NDR vor dem Landgericht. Dias sahen die Richter jedoch anders. Die Revision des Urteils wurde abgelehnt.

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