Volksverhetzung
Rentnerin zu 7.950 Euro Strafe verurteilt – Staatsanwalt forderte Strafverschärfung wegen „massiver Politikkritik“
Wegen eines Facebook-Posts, in dem eine Rentnerin von „Faulenzern und Schmarotzer", „Messerkünstlern und Vergewaltigern" schrieb, wurde sie vor dem Amtsgericht Düsseldorf zu einer Strafe von 7.950 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafverschärfung wegen „massiver Politikkritik" gefordert.
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Eine 74-jährige Rentnerin ist vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 7.950 Euro verurteilt worden, wie das Online-Medium achgut berichtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Grund dafür war ein Facebook-Post: „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“.
Das antwortete sie am 8. Oktober 2023 auf einen Artikel zu Robert Habeck, der darin mit den Worten „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ zitiert worden war. Sie hatte damit ihren Ärger Luft machen wollen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf begriff das allerdings als Volksverhetzung, sie wurde angeklagt. Wer sie angezeigt hatte, erfuhr sie nicht. Sie hatte gehofft, dass sie „nichts bezahlen muss oder gar ins Gefängnis muss“, wie sie einem TV-Reporter vor ihrem Prozess erklärte.
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Doch die Gerichtsverhandlung, für die von vornherein nur 30 Minuten anberaumt worden waren, nahm ein anderes Ende. „Der Kommentar spiegelt meine Wut über die Aussage von Habeck wider“, verteidigte sie sich vor Gericht. Mit dem letzten Satz, in dem sie von „Faulenzern und Schmarotzern“, „Messerkünstlern und Vergewaltigern“ gesprochen hatte, sei aber „übers Ziel hinausgeschossen“, was sie bedauere. Seitdem hätte sie sich auch bei Facebook abgemeldet.
Ihr Verteidiger Dieter Kottire forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch oder zumindest eine Strafmilderung, da seine Mandantin Reue gezeigt hatte. Ihr Post sei eine politische Meinungsäußerung „mit einem emotionalen Endsatz“ gewesen. „Das ist eine Meinung, die mittlerweile von fünfzig Prozent der politischen Parteien vertreten wird. Und dann muss es auch einer einfachen Bürgerin erlaubt sein, sich so zu äußern.“
Doch das Gericht verurteilte sie zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, insgesamt 7.950 Euro. Bereits 2022 war ein Strafbefehl wegen „übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens“ gegen Doris G. erlassen worden, weil sie wohl einen Artikel geteilt hatte, der einen Grünen-Politiker negativ dargestellt hatte. Dafür bekam sie eine Strafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 3.900 Euro.
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Die Staatsanwaltschaft hatte laut achgut noch eine höhere Strafe gefordert, 160 Tagessätze. Schon das Geständnis hatte einer der beiden Staatsanwälte nicht wirklich gelten lassen wollen: „Das klang jetzt gerade so, als ob Sie die Politik auch weiterhin nicht gutheißen würden.“ Zwar berücksichtigte die Staatsanwaltschaft das Geständnis und die Reue der Angeklagten dann doch als strafmildernd, forderte aber, dass ihre „massive Politikkritik“ strafverschärfend gewertet werden müsse.
Der Richter erklärte zu seiner Urteilsbegründung, dass der Kontext der Äußerung beachtet werden müsse. Gemeint wären mit dem letzten Satz ganz eindeutig alle, „die als Asylbewerber bereits nach Deutschland gekommen sind oder noch nach Deutschland kommen werden“, anders könne man das nicht verstehen. Das würde „zum Hass anstacheln“. Mögliche Zusammenhänge zwischen dem Anstieg der Migration mit Messer- und Sexualdelikten gäbe es nicht, es handle sich um „falsche Vorbehalte“, die nicht belegbar wären. Dass diese Vorbehalte wiederholt werden, würde dazu führen, dass immer mehr Menschen sie glauben. „Und deswegen ist das Volksverhetzung“.
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Sollte das Urteil rechtkräftig werden ist es wohl mehr als angebracht eine Spendenaktion für die gute Frau ins Leben zu rufen.
Ich wusste gar nicht, dass Kritik an der Politik eine Straftat ist. Kenne das bisher nur aus Unrechtsstaaten, nicht aus Demokratien. Aber in „unserer“ Demokratie scheint man sich um so kleinkarierte Dinge wie das Grundgesetz nicht zu kümmern. Wer braucht schon Meinungsfreiheit, es reicht aus, wenn die „richtige“ Meinung erlaubt ist…
Hier mit einer Volksverhetzung um die Ecke zu kommen, mit den Sätzen:
„Das klang jetzt gerade so, als ob Sie die Politik auch weiterhin nicht gutheißen würden.“ ….“dass ihre „massive Politikkritik“ strafverschärfend gewertet werden müsse.“
ist der Hohn an sich. Entweder es ist Kritik, oder Volksverhetzung? Eine Schande für Deutschland, aber unsere Justiz ist nicht mehr tragbar, für eine echte Demokratie, denn ich kann in der Aussage der Dame keine Volksverhetzung erkennen, aber berechtigte Kritik an der Politik.
Die zehn Gebote in der BRD:
1. Du sollst nicht wiederreden der Regierung
2. Du sollst nicht verleugnen deinen Kanzler
3. Du darfst nicht Deine Meinung äussern, wenn diese von meiner abweicht
4. Du darfst nicht ein Geschlecht nennen, so wie es Gottgewollt ist
5. Du darfst nicht gegen Neubürger aufbegehren
6. Du sollst so wählen, wie es ARD und ZDF vorgeben
7. Du sollst nicht Widerworte äussern gegen Neubürger und Politiker
8. Du sollst Steuern Zahlen für „Bedürftige“ Neuankömmlinge, nicht für Deutsche
9. Du sollst Waffenlieferungen an die Ukraine befürworten, da diese „Demokraten“ sind
10. Ansonsten hast Du das Maul zu halten!
Das ist das gewählte Deutschland! Möge jeder sich seine Meinung bilden, meine besteht bereits!!
Polemisch formulierter, aber von der Meinungsfreiheit gedeckter Kommentar der Beschuldigten. Der Pozess ist nichts anderes als politische Verfolgung Andersdenkender. Der Staatsanwalt hat sich sachfremder Argumente bedient und dabei ein fragwürdiges Verhältnis zu unserer FDGO offenbart. Es gibt in der Tat einen Unterschied zwischen ausländischen Fachkräften, die unsere Wirtschaft benötigt, und Migranten, die sich auf ein Schutzrecht berufen (ungleich haben). Die Vermischung von Fachkräften und sonstigen Migranten ist eine Manipulationstechnik von Ideologen, um vom Staatsversagen einer ungerelten, unkontrollierten und unbegrenzten Zuwanderung abzulenken. Und man muss hinsichtlich der einzelnen Migrantengruppen die Intergrationsfähigkeit in den Arbeitsmarkt und Auffälligkeiten hinsichtlich der Delinquenz thematisieren dürfen. Denn nur dann kann man die Ursachen der Kriminalität benennen und bekämpfen. Wird das Thema negiert, ermöglicht man zukünftige Taten und macht sich mitschuldig.
Artikel 5 Grundgesetz ist unter dieser Regierung so flüssig geworden …..Sagenhaft .