Kleine Anfrage
„Rechtliche Verpflichtung des Staates“, NGOs zu finanzieren, behauptet Mecklenburg-Vorpommern
Für die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ist die staatliche Finanzierung von zivilgesellschaftlichen NGOs „eine rechtliche Verpflichtung des Staates“, wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage hervorgeht.
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Marc Reinhardt, Landtagsabgeordneter der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, wollte von der rot-roten Regierung Auskunft über die „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern“ bekommen und stellte deswegen eine kleine Anfrage. In der 94-seitigen Antwort der Landesregierung äußert sich diese in einer Vorbemerkung zu der generellen Frage der Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen.
„Ein freiheitlicher demokratischer Verfassungsstaat kann nur dann Bestand haben, wenn eine engagierte Zivilgesellschaft ihn aktiv mitträgt“, stellt die Landesregierung fest. Die Zivilgesellschaft „ist das Fundament eines friedlichen, respektvollen Miteinanders und zugleich Verteidigung gegen menschen- und demokratiefeindliche Strömungen.“ Aus diesem Grund argumentiert die Landesregierung, dass es „nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung des Staates gibt, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Entschlossenheit zu verteidigen. Dazu gehört nicht zuletzt, bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement gezielt zu fördern – sei es durch finanzielle Unterstützung gemäß der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern oder durch steuerliche Erleichterungen nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO).“

Dass der Staat sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen muss, ist unbestritten. Daraus jedoch abzuleiten, dass der Staat die Zivilgesellschaft mit Geld fördern muss, ist rechtlich nicht gedeckt. Vielmehr wird die aktuelle Förderpraxis von NGOs von renommierten Juristen als verfassungswidrig angesehen.
Professor Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig äußerte sich im März 2025 in einem Gastbeitrag bei der F.A.Z. über die aktuelle Praxis der NGO-Förderung und stellt dort fest, „dass die gegenwärtige Praxis ohne eine klare gesetzliche Grundlage verfassungswidrig ist“. Er begründet dies damit, dass dies die „ernsthafte Gefahr“ birgt, „dass der Staat durch die indirekte Förderung politisch aktiver Organisationen unzulässig Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nimmt und somit das Demokratieprinzip verletzt“.
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Dass die Landesregierung kein Interesse an der Beantwortung der Anfrage hatte, ist aus den Antworten ersichtlich. Die Frage: „Welche gemeinnützigen Körperschaften, die im weitesten Sinne im Bereich der politischen Bildung, der Demokratieförderung oder der politischen bzw. vorpolitischen Meinungsbildung tätig sind, wurden in den Jahren 2021 bis 2025 aus Landesmitteln gefördert?“, wurde mit Verweis auf die Bearbeitungsdauer erst gar nicht beantwortet. Ausgehend von einer angesetzten Bearbeitungszeit von 15 Minuten für jede Körperschaft, ging die Landesregierung von einem Arbeitsaufwand von 575 Stunden aus, was den Bearbeitungsumfang einer kleinen Anfrage übersteigen würde.
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Die gute Frau hat ihren Kompass verloren! Zu den Aufgaben eines Staates gehört in erster Linie die Infrastruktur, innere Sicherheit, Bildung, Gesundheitswesen und nicht zuletzt eine gesicherte Altersversorgung!
Nein, ist es nicht. Wo genau steht denn diese rechtliche Bindung? Welches Gesetz ist dafür verantwortlich?
„Rechtliche Verpflichtung“ – der Staat hat ganz andere rechtliche Verpflichtungen, z.B. Schutz der Bürger. Nichtsnutzige NGO’s zu finanzieren gehört mit Sicherheit nicht dazu.
Verpflichtung ? Gibt es ein Gesetz zur Finanzierung der NGOs?
Wenn Gesichter “ erzählen “ könnten.
Selten soviel Unsinn gehört. Die Macht geht vom Volk aus, hieraus folgt, der Staat dient dem Volk, ist somit verpflichtet mit den Steuergeldern sorgsam und transparent umzugehen.
Die Politiker sind auf Zeit (nicht ihr gesamtes Leben) gewählt, die Parteien wirken mit , sie bestimmen nicht und sind keine Gewalt im Sinne der Gewaltenteilung.
Die sogenannte Zivilgesellschaft sind nichts anderes als Lobbyorganisationen, Verbände, Vereine etc., und mögen sich von ihren Mitgliedern finanzieren.
Statt eine sog. „Zivilgesellschaft“ mit Steuermitteln pudern zu müssen, sollte sich die Politik dem Willen ihres Souverän beugen, dann bedarf es einen solchen Schutzes überhaupt nicht.
Die Frau Schwesig hatte schon immer ein seltsames Rechtsverständnis.
No comment
Also in den §§51 ff. der AO geht es um Steuervergünstigungen und nicht um finanzielle Unterstützung. Und als ich gerade die Landeshaushaltsordnung von Mecklenburg-Vorpommern überflogen habe, hatte ich den Eindruck, da geht es mehr um „technische Details“ bei der Aufstellung des Haushalts. Irgendwelche Angaben, was finanziert werden muss, sah ich da nicht. Die Angabe der bloßen Landeshaushaltsordnung ohne konkreten Paragraphen ist auch eine ziemliche Frechheit und zeigt schon, dass da nur herumgeschwafelt wird.
Schneewittchen und die sieben Zwerge
Ich sehe es eher als Veruntreuung von öffentlichen mitteln an. Ich bin jedenfalls nicht dazu bereit, Steuern zu zahlen, die dafür verwendet werden, meinen Mitbürgern die Meinung einer Partei zu verkaufen.
Das sieht der Dame ähnlich. So wie ich sie einschätze, gehört sicher auch wieder die Errichtung eines antikapitalistischen Schutzwall zu den Aufgaben eines Staates.
Man muss diesen Leuten das Geld wegnehmen, damit sie damit kein Unheil anrichten können. Also: Steuern runter, Sozialstaat ausdünnen. Je weniger Geld die Politik veruntreuen kann, desto besser.
Das klingt aber nach langfristigen Vertraegen, die man mit den NGO geschlossen hat.
Und diese Vertraege werden rechtlich bindend sein.
Dumm, auch fuer nachfolgende Parteien ……
Aha. Und deshalb heissen diese Vereine auch:
NichtRegierungsOrganisationen.
Solcherart Selbstherrlichkeiten führten in Frankreich 1789 zur Revolution….. ich wollte es nur einmal erwähnen!
Wie konnten denn die Regierungen vor 2015 ohne die ganzen NGO’s regieren?
Das Engagement von Bürgern, also der Zivilgesellschaft, ist erforderlich, aber es muß keineswegs vergütet oder staatlich gefördert werden, nicht der Staat soll das Engagement fördern, sondern es ist gerade umgekehrt: Dieses Engagement der Bürger soll staatliches Handeln und staatliche Finanzierung durch Selbstorganisation überflüssig machen!
Diese Genossin macht doch nur ihren Job.
Muss ein Staat nicht auch überprüfen, ob ein gefördertes Projekt zielführend ist?
Wenn „gegen rechts“ Projekte gefördert werden, die AfD bei Wahlen dann doppelt so stark wird–oder Kinder in Schulen vermehrt Hakenkreuze an die Wand malen—dann müsste man doch auch zu dem Schluss kommen, dass diese Projekte evtl. nur das Gegenteil bewirken.
Muss man dann nicht aufhören, weiterhin Geld in solche Projekte zu investieren?
2026 finden 5 Landtagswahlen statt. 2027 noch einmal 5.
Was, wenn sich die AfD wieder verdoppelt?
Doppelt so viel Fördergelder für doppelt so viele NGOs?
Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich auf Grundlage der regelbasierten internationalen Ordnung der UNO. Steht da bestimmt irgendwo niedergeschrieben. ;-)))
Eine NGO, die von der Regierung eines Staates finanziert/genährt wird ist meinem Verständnis nach keine NGO sondern eine GO. Wie heißt es doch so schön: Wes Brot ich ess des Lied ich sing..
Obrigkeitsstaatliche Logik. Die Untertanen müssen auf Konformität und Gehorsam getrimmt werden.
Im demokratischen Staatsverständnis ist das Volk der Souverän, der den Staat finanziert und erwartet, dass der Staat die Verfassung/FDGO einhält.
Der Staat sollte sich auf seine Hauptaufgaben besinnen. Gute Bildung für unsere Kinder, Sicherheit im öffentlichen Raum, wehrfähige Verteidigungsarmee, sichere und bezahlbare Energie, gute Infratruktur, ein funktionierendes ÖPNV Netz, sichere Renten und Wirtschaftswachstum. Omas gegen Rechts und ähnliche Organisationen möchte ich nicht mit meinen Steuern finanzieren.