Werbung

Fehlende Kontrolle

Rechnungshof stellt „erhebliche Mängel“ bei Berliner Flüchtlingsamt fest

Der Berliner Rechnungshof hat „erhebliche Mängel“ im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten festgestellt – es geht um fehlende Kontrolle, undurchsichtige Auftragsvergabe und Datenerfassung.

Der Berliner Rechnungshof kritisiert schwere Mängel im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Werbung

Der Berliner Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht schwerwiegende Mängel bei der Arbeit des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) aufgedeckt. Insbesondere die unzureichende Überprüfung des eingesetzten Sicherheitspersonals sowie die undurchsichtige Vergabe von Sicherheitsaufträgen werfen Fragen auf. In dem Bericht heißt es, dass durch eine verbesserte Handhabung dieser Prozesse „Mittel in Millionenhöhe“ eingespart werden könnten.

Das LAF ist für die Unterbringung von Flüchtlingen in Berlin verantwortlich und betreibt über 120 Unterkünfte für insgesamt etwa 31.455 Flüchtlinge. Um die Sicherheit in diesen Einrichtungen zu gewährleisten, setzt das LAF externes Sicherheitspersonal ein. Der Rechnungshof prüfte die Vergabe dieser Sicherheitsdienstleistungen zwischen November 2022 und Februar 2023.

...
...

In den Verträgen mit den Dienstleistern wurde ein „Prüfrecht“ festgelegt, das dem LAF ermöglicht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen jederzeit zu überprüfen. So hätten die Sicherheitsunternehmen die „Qualifikation und Zuverlässigkeit“ ihres Personals durch Nachweise belegen müssen. Bei Verstößen hätte das LAF die Vergütung kürzen oder den Vertrag „ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund außerordentlich kündigen“ können. Doch laut Bericht wurden in der Praxis in einigen Fällen keinerlei Kontrollen durchgeführt.

Der Rechnungshof bemängelt, dass das LAF von September 2021 bis „mindestens“ Ende Januar 2023 in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr keine Kontrollen vorgenommen habe. Der Bericht stellt fest: „Das LAF hat ‚zumindest billigend in Kauf genommen, dass die vertraglich vereinbarte Leistung möglicherweise in den Nachtstunden nicht vollumfänglich erbracht wurde‘.“

Ein besonders auffälliger Fall betrifft einen Auftrag im Wert von über 15,8 Millionen Euro, der „innerhalb von zwei Jahren nicht (weder tagsüber noch in den Nachtstunden) vor Ort kontrolliert wurde“. Der Rechnungshof warnt: „Bei einer fehlenden Kontrolle des Personaleinsatzes steigt das Risiko, dass der Auftragnehmer gegen die Vereinbarungen verstößt.“

Lesen Sie auch:

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die ungenaue Datenerfassung der Qualifikationsnachweise der Wachpersonen. Der Rechnungshof stellt „erhebliche Mängel bei der Datenerfassung“ fest, so seien viele Wachpersonen mehrfach eingetragen worden und die Zahl der abgelaufenen oder fehlenden Nachweise sei höher gewesen als erwartet. Eine Auswertung von 1.602 Datensätzen ergab, dass etwa 37 Prozent der Nachweise für praxisorientierte Schulungen und rund 24 Prozent der erweiterten Führungszeugnisse abgelaufen waren.

Neben den Sicherheitsmängeln beanstandet der Rechnungshof auch das Vergabeverfahren für Sicherheitsaufträge. Das LAF vergibt diese Aufträge seit 2020 über einen Rahmenvertrag. Der Bericht zeigt, dass dieses Verfahren zu einer ungleichen Verteilung der Aufträge führte, da teurere Anbieter bevorzugt wurden. Zudem kritisiert der Bericht die Einführung eines ergänzenden Verfahrens ohne ein neues Ausschreibungsverfahren, wodurch „wettbewerbsverzerrend mögliche Bietende ausgeschlossen“ worden seien.

In seiner Stellungnahme räumte das LAF „unbeabsichtigte Fehler“ ein und verwies auf die angespannten personellen Ressourcen, die mitunter zu den Mängeln beigetragen haben könnten. Der Präsident des LAF hatte erst kürzlich neues Personal gefordert, um die bestehenden Herausforderungen besser bewältigen zu können.

Werbung