Niedersachsen
Rauswurf angedroht: AfD-Abgeordneter erhält zwei Ordnungsrufe, weil er Ministerin „totalitäre Haltung“ vorwarf
Der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe erhielt im niedersächsischen Landtag zwei Ordnungsrufe, weil er der Innenministerin eine „totalitäre“ Grundhaltung im Umgang mit Social Media-Posts vorgeworfen hatte. Die Landtagspräsidentin drohte ihm mit Rauswurf.

Gleich zu Beginn seiner Rede in der Plenarsitzung des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche wurde der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe fast aus der Sitzung ausgeschlossen. Bothe kritisierte in seiner Rede den Umgang der Regierung mit angeblichen Hassposts in den sozialen Medien und wurde deshalb innerhalb von 30 Sekunden gleich zweimal zur Ordnung gerufen.
„Wer Hassbotschaften postet, muss damit rechnen, dass danach die Polizei vor der Tür steht“, zitiert Bothe die Innenministerin Daniela Behrens zu Beginn seiner Rede zum Thema „Meinungsfreiheit und Abschaffung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN)“. Er erklärt, dass die Aussage der Innenministerin eine „totalitäre und radikale Grundhaltung“ zeige.
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„Herr Bothe!“, unterbricht ihn daraufhin Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD). „Mitgliedern des Landtags und Regierungsmitgliedern eine totalitäre Haltung vorzuwerfen, zieht einen ordentlichen Ordnungsruf nach sich“. Es folgt zustimmendes Klatschen aus den Bänken der niedersächsischen rot-grünen Regierung.
Auf den Ordnungsruf reagiert Bothe mit den Worten: „Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich werde Sie zu gegebener Zeit daran erinnern“ und büßt daraufhin gleich einen zweiten Ordnungsruf ein. „Sie haben gerade der Präsidentin gedroht“, behauptet Naber. Sie gibt ihm den zweiten Ordnungsruf innerhalb von weniger als 30 Sekunden. Erneut klatschen die Grünen und SPD-Abgeordneten begeistert Beifall.
Als Bothe weiter sprechen will, mahnt die Landtagspräsidentin, er solle seine Worte „mit Bedacht“ wählen. Bei drei Ordnungsrufen werden Abgeordnete aus der Plenarsitzung ausgeschlossen. „Frau Präsidentin, es war ganz bestimmt nicht meine Absicht, Sie in irgendeiner Weise zu bedrohen“, erklärt Bothe anschließend und bittet darum, seine Rede beginnen zu dürfen.
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Diese Präsidentin hat damit unfreiwillig den Vorwurf des Abgeordneten bestätigt.
So ist es immer! Totalitäre Systeme schlagen irgendwann immer unkontrolliert um sich!
Art. 20 Abs.4 GG 😡🔥
Ich dachte immer, in einem freien Land darf ich hassen und verachten, wen ich will, solange ich meinem Hass und meiner Verachtung keinen strafbaren Ausdruck (Beleidigung, Androhung von Gewalt etc.) gebe (Bekenntnisfreiheit?!).
Auch der Präsidentin scheint totalitäres Gedankengut nicht fern zu liegen.
Mit jeder fragwürdigen Handlung der Rot Grünen inklusive CDU, schwindet ein Stück Hoffnung, das wir uns unsere Freiheit auf friedliche und demokratische Weise durch die Wahl der AfD zurückholen werden können.
Ich habe die Aufzeichnung gesehen. Mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun. Die größten Feinde dieser Begriffe sitzen in Ämtern und Parlamenten.
Gerade SPD Mitgliedern muss man öfter was „ins Gedächtnis rufen“ da Erinnerungslücken immer wieder vorkommen.
Ergo ist zumindest der zweite Ordnungsruf eine Farce und keine Drohung, selbst diplomatischer ausgedrückt es ist nur eine ANKÜNDIGUNG.
Typisch für totalitäre Systeme ist, dass man die Wahrheit nicht mehr benennen darf. In diese Richtung sind wir mit Links-Grün gut unterwegs.
Wie war das noch mit der Redefreiheit, besonders im Parlament?
Soso, wenn man eine Landtagspräsidentin an ihre eigenen Worte erinnern will, dann bedroht man sie?
Das kann doch für einen denkenden Menschen nur bedeuten, dass diese Dame nicht bei passender Gelegenheit erinnert werden will, sie sich ihres eigenen Unrechts bewusst ist und das sonst ihre ganze Bigotterie aufdecken würde.
Denn „Mitgliedern des Landtags und Regierungsmitgliedern eine totalitäre Haltung vorzuwerfen, zieht einen ordentlichen Ordnungsruf nach sich“ stimmt eben nur, wenn es sich um die AfD handelt, Mitglieder der Regierungsparteien jedoch dürfen hemmungslos gegen die AfD und deren Abgeordnete hetzen, ohne dass Frau Landtagspräsidentin mäßigend mit einem Ordnungsruf eingreift. Keine Behauptung, sondern belegbare Tatsache! Aber dass das nicht für jedermann überdeutlich wird, da sei die Landtagspräsidentin vor.