Urteil
„Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“: Gericht spricht Biontech frei – Impfgeschädigte geht leer aus
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat eine Klage einer Frau aus Mainz gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen, die Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro forderte.
Es sollte der Weg aus der Pandemie sein, doch für viele wurde die Corona-Impfung zum persönlichen Albtraum. Zahlreiche Geimpfte berichteten über Nebenwirkungen, die ihr Leben für immer veränderten. Eine von ihnen ist gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech vor Gericht gezogen – nun ist das Urteil gefallen.
Die Frau hatte wenige Tage nach ihrer ersten Biontech-Impfung an starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Dosis noch verstärkt. Bis heute leide sie unter Gangunsicherheit und Fallneigung, was zu erheblichen Beeinträchtigungen führe. Die Klägerin verlangte von Biontech 100.000 Euro Schmerzensgeld.
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Das OLG Koblenz folgte jedoch der Argumentation von Biontech. Die Richter sahen keinen direkten Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Problemen der Frau. Die Richter zeigten sich hingegen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des mRNA-Impfstoffs Comirnaty überzeugt. Zwar räumten sie ein, dass es Risiken in Form von Nebenwirkungen gebe, doch diese würden vom Nutzen der Impfung bei Weitem überwogen.
Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden. Sie beriefen sich dabei laut LTO auf Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, deren Ausschüsse und das Paul-Ehrlich-Institut. Einen hundertprozentigen Schutz gebe es nicht.
Auch kennzeichnungsrechtliche Vorgaben habe Biontech eingehalten, so das Gericht. Die relevanten Produktinformationen seien richtig und fortlaufend aktualisiert worden. Für einen Anspruch nach dem Arzneimittelgesetz hätte die Klägerin aber ohnehin nicht nur eine Verbindung zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung, sondern auch eine „schädliche Wirkung“ des Impfstoffs nachweisen müssen, die über ein „vertretbares Maß“ hinausgehe. Dies sah das Gericht nicht als gegeben an.
Das Oberlandesgericht Koblenz ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Auch in anderen Fällen wurden Klagen gegen Impfstoff-Hersteller wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen bereits in erster Instanz abgewiesen.
Opfer zum Nutzen der Gesamtheit ? Diese Aussage könnte auch von einem Diktator stammen. Es zeigt den Zustand der Justiz im Land. Die Wirksamkeit des Impfstoffes ist bis heute nicht nachgewiesen. Die Ansteckbarkeit trotz Impfung zeigt, dass die Impfung nur eine Beruhigungstablette für hysterische Links-Grüne war. Impfschäden hingegen wurden nachgewiesen obwohl es diese nicht geben sollte. (Karl Lauterbach)
Das ein Gericht eine solche Begründung für ein Urteil findet, ist skandalös.
Wenn Menschen wegen eines fragwürdigen Impfstoffen dauerhaft geschädigt werden, ist das kein Opfer für die Gesamtheit.
Die massive Zunahme an für alle offensichtlichen krassen Fehlurteilen sind ein starkes Indiz für das Abdriften eines Landes Richtung Status korrupte Bananenrepublik. Nach Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle von RKI und “Experten”-Gremium der Bundesregierung sind Fehlannahmen und Lügen Bestandteil der Urteilsbegründung.
Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden.
Genauso gut hätten die „Richter“ der Geschädigten ins Gesicht spucken können. Abartig
Widerspricht fundamental dem BGH Urteil 1 BvR 357/05. Es darf kein Mensch „geopfert“ werden um ander Menschen zu „retten“.
Wer unbequem ist, findet sich Tage später aus einer leitenden Position heraus in einer winzigen Aktenkammer wieder, mit nur einer internen Telefonverbindung, ohne PC, ohne Aufgabe, ohne Begründung. Ist mir vor Jahren schon so ergangen. Die ganze Sache einschließlich Personalauswahl in sensiblen Bereichen im ö.D. ist seit Jahrzehnten gründlichst vorbereitet worden
Wer hätte sich eine Waschmaschine mit „vorläufiger Zulassung“ gekauft? Wahrscheinlich ein Geizhals, dem das Risiko egal gewesen wäre? Hauptsache, Schnäppchen gemacht!
Fragen über über Fragen, auch an den eigenen Verstand und das Leben!
Mich wundert diese Entscheidung des OLG Koblenz gar nicht.
Wer sich ein bißchen in Rechtssachen auskennt, dem war spästens bei der Entscheidung zur „Bundesnotbremse“ durch das BVerfG klar, daß es niemals eine juristische Aufarbeitung der Corona-Diktatur geben wird. Die ermtteln doch nicht gegen sich selbst. Und – das mag sich jetzt zynisch anhören – wer freiwillig einen Impfhersteller von der Haftung freistellt und das auch noch unterschreibt, der hat hinterher bei Prozessen auf Schadensersatz ganz schlechte Karten. Und daß Gerichte über ein großes Repertoire an kuriosen begründungen verfügen, um unliebsame Klagen abzuweisen, auch das sollte dem ein oder anderen klar sein.
Und zu guter letzt : wo ist der Standort von Biontec und wo liegt Koblenz ? Beide in Rheinland-Pfalz. Von daher war der Ausgang erwartbar. Und vorm BGH wird’s nicht viel besser laufen.