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Urteil

„Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“: Gericht spricht Biontech frei – Impfgeschädigte geht leer aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat eine Klage einer Frau aus Mainz gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen, die Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro forderte.

Oberlandesgericht Koblenz sieht kein Risiko, Klage eine Frau auf Schadensersatz abgewiesen

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Es sollte der Weg aus der Pandemie sein, doch für viele wurde die Corona-Impfung zum persönlichen Albtraum. Zahlreiche Geimpfte berichteten über Nebenwirkungen, die ihr Leben für immer veränderten. Eine von ihnen ist gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech vor Gericht gezogen – nun ist das Urteil gefallen.

Die Frau hatte wenige Tage nach ihrer ersten Biontech-Impfung an starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Dosis noch verstärkt. Bis heute leide sie unter Gangunsicherheit und Fallneigung, was zu erheblichen Beeinträchtigungen führe. Die Klägerin verlangte von Biontech 100.000 Euro Schmerzensgeld.

Das OLG Koblenz folgte jedoch der Argumentation von Biontech. Die Richter sahen keinen direkten Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Problemen der Frau. Die Richter zeigten sich hingegen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des mRNA-Impfstoffs Comirnaty überzeugt. Zwar räumten sie ein, dass es Risiken in Form von Nebenwirkungen gebe, doch diese würden vom Nutzen der Impfung bei Weitem überwogen.

Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden. Sie beriefen sich dabei laut LTO auf Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, deren Ausschüsse und das Paul-Ehrlich-Institut. Einen hundertprozentigen Schutz gebe es nicht.

Auch kennzeichnungsrechtliche Vorgaben habe Biontech eingehalten, so das Gericht. Die relevanten Produktinformationen seien richtig und fortlaufend aktualisiert worden. Für einen Anspruch nach dem Arzneimittelgesetz hätte die Klägerin aber ohnehin nicht nur eine Verbindung zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung, sondern auch eine „schädliche Wirkung“ des Impfstoffs nachweisen müssen, die über ein „vertretbares Maß“ hinausgehe. Dies sah das Gericht nicht als gegeben an. 

Das Oberlandesgericht Koblenz ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Auch in anderen Fällen wurden Klagen gegen Impfstoff-Hersteller wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen bereits in erster Instanz abgewiesen.

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