Urteil
„Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“: Gericht spricht Biontech frei – Impfgeschädigte geht leer aus
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat eine Klage einer Frau aus Mainz gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen, die Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro forderte.
Es sollte der Weg aus der Pandemie sein, doch für viele wurde die Corona-Impfung zum persönlichen Albtraum. Zahlreiche Geimpfte berichteten über Nebenwirkungen, die ihr Leben für immer veränderten. Eine von ihnen ist gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech vor Gericht gezogen – nun ist das Urteil gefallen.
Die Frau hatte wenige Tage nach ihrer ersten Biontech-Impfung an starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Dosis noch verstärkt. Bis heute leide sie unter Gangunsicherheit und Fallneigung, was zu erheblichen Beeinträchtigungen führe. Die Klägerin verlangte von Biontech 100.000 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG Koblenz folgte jedoch der Argumentation von Biontech. Die Richter sahen keinen direkten Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Problemen der Frau. Die Richter zeigten sich hingegen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des mRNA-Impfstoffs Comirnaty überzeugt. Zwar räumten sie ein, dass es Risiken in Form von Nebenwirkungen gebe, doch diese würden vom Nutzen der Impfung bei Weitem überwogen.
Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden. Sie beriefen sich dabei laut LTO auf Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, deren Ausschüsse und das Paul-Ehrlich-Institut. Einen hundertprozentigen Schutz gebe es nicht.
Auch kennzeichnungsrechtliche Vorgaben habe Biontech eingehalten, so das Gericht. Die relevanten Produktinformationen seien richtig und fortlaufend aktualisiert worden. Für einen Anspruch nach dem Arzneimittelgesetz hätte die Klägerin aber ohnehin nicht nur eine Verbindung zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung, sondern auch eine „schädliche Wirkung“ des Impfstoffs nachweisen müssen, die über ein „vertretbares Maß“ hinausgehe. Dies sah das Gericht nicht als gegeben an.
Das Oberlandesgericht Koblenz ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Auch in anderen Fällen wurden Klagen gegen Impfstoff-Hersteller wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen bereits in erster Instanz abgewiesen.
Opfer zum Nutzen der Gesamtheit ? Diese Aussage könnte auch von einem Diktator stammen. Es zeigt den Zustand der Justiz im Land. Die Wirksamkeit des Impfstoffes ist bis heute nicht nachgewiesen. Die Ansteckbarkeit trotz Impfung zeigt, dass die Impfung nur eine Beruhigungstablette für hysterische Links-Grüne war. Impfschäden hingegen wurden nachgewiesen obwohl es diese nicht geben sollte. (Karl Lauterbach)
Das ein Gericht eine solche Begründung für ein Urteil findet, ist skandalös.
Wenn Menschen wegen eines fragwürdigen Impfstoffen dauerhaft geschädigt werden, ist das kein Opfer für die Gesamtheit.
Die massive Zunahme an für alle offensichtlichen krassen Fehlurteilen sind ein starkes Indiz für das Abdriften eines Landes Richtung Status korrupte Bananenrepublik. Nach Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle von RKI und “Experten”-Gremium der Bundesregierung sind Fehlannahmen und Lügen Bestandteil der Urteilsbegründung.
Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden.
Genauso gut hätten die „Richter“ der Geschädigten ins Gesicht spucken können. Abartig
Widerspricht fundamental dem BGH Urteil 1 BvR 357/05. Es darf kein Mensch „geopfert“ werden um ander Menschen zu „retten“.
Wer unbequem ist, findet sich Tage später aus einer leitenden Position heraus in einer winzigen Aktenkammer wieder, mit nur einer internen Telefonverbindung, ohne PC, ohne Aufgabe, ohne Begründung. Ist mir vor Jahren schon so ergangen. Die ganze Sache einschließlich Personalauswahl in sensiblen Bereichen im ö.D. ist seit Jahrzehnten gründlichst vorbereitet worden
Wer hätte sich eine Waschmaschine mit „vorläufiger Zulassung“ gekauft? Wahrscheinlich ein Geizhals, dem das Risiko egal gewesen wäre? Hauptsache, Schnäppchen gemacht!
Fragen über über Fragen, auch an den eigenen Verstand und das Leben!
Mich wundert diese Entscheidung des OLG Koblenz gar nicht.
Wer sich ein bißchen in Rechtssachen auskennt, dem war spästens bei der Entscheidung zur „Bundesnotbremse“ durch das BVerfG klar, daß es niemals eine juristische Aufarbeitung der Corona-Diktatur geben wird. Die ermtteln doch nicht gegen sich selbst. Und – das mag sich jetzt zynisch anhören – wer freiwillig einen Impfhersteller von der Haftung freistellt und das auch noch unterschreibt, der hat hinterher bei Prozessen auf Schadensersatz ganz schlechte Karten. Und daß Gerichte über ein großes Repertoire an kuriosen begründungen verfügen, um unliebsame Klagen abzuweisen, auch das sollte dem ein oder anderen klar sein.
Und zu guter letzt : wo ist der Standort von Biontec und wo liegt Koblenz ? Beide in Rheinland-Pfalz. Von daher war der Ausgang erwartbar. Und vorm BGH wird’s nicht viel besser laufen.
„Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ wäre auch ein valides Argument bei den Verbrechen der Nazis oder die Verbrechen der DDR (Zwangsarbeit in Gefängnissen, Folter). Auch die med. Experimente an KZ-Häftlingen waren ja offenkundig ein „Nutzen für die Gesamtheit“ da wir bis heute davon profitieren.
Die Namen (und Bilder) der Richter sollten veröffentlich werden…
Opfer einzelner zum Nutzen der Gesamtheit? Erinnert an ganz braune Zeiten!
Lese ich richtig? „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“? Okay, dann schlage ich vor, als nächstes Herrn Lauterbach zum Nutzen der Gesamtheit zu opfern. Weiß noch einer wie das geht? Haben da nicht die Mayas so eine naturnahe und ökologisch nachhaltige Methode gehabt? (An die Haldenwang-Leute: Das ist erkennbar ein satirischer Beitrag. In einfacher Sprache: Das sein Scherz, capito?)
Wer glaubt, dass es auch nur einen „Richter“ gibt, der diese Verbrecher verurteilt, bei dem kommt auch täglich der Osterhase und Weihnachtsmann.
Wer bestimmt denn wann ein „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ vertretbar ist? Wenn sich nur 0,001% der Bevölkerung als „divers“ sehen, warum dann nicht auf die teuren Sonderwünsche als „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ verzichten? Oder demnächst die Deutschen zwingen, in der Ukraine an der Front zu verrecken als “ vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“. Wieviele Menschen darf man, „um das Klima zu schützen“ als „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ auf welche Weise auch immer vom Planeten entfernen? Meiner Meinung nach hat die Regierung das nicht zu devinieren und schon garnicht irgendwelche Richter und ihre Anhängsel.
muss sie jetzt die Bratwurst zurückgeben?
Ich gehe davon aus, das Haus dieser „Richtenden“ ist spiegelfrei.
Menschliche Versuchskarnickel haben keine Rechte
Das ist der Tenor eines politischen Terrorregimes in der BRD=BananenRepublikDeutschland
Wenn ich richtig informiert bin, hatte man die Pharma-Konzerne von der Haftung bei Schäden im voraus befreit.
Sollte man nicht eher die Bundesregierung verklagen?
Welcher Nutzen ?
Medizinischer Nutzen : nachgewiesen nicht existierend.
Also hat das Gericht Informationen über einen anderweitigen Nutzen, der der Öffentlichkeit vorenthalten wird (Agenda 2030?) ?
Oder ist komplett hirngewaschen und sitzt nach wie vor der Psychosekampagne vom pöhsen, tödlichen Corona-Virus und dem Segen der prophylaktischen Gentherapie auf ?
Oder macht lieber beide Augen zu und folgt den erwiesenen (RKI Protokolle, Pfizer Files) obrichkeitskonformen Lügen, um sich ja nicht mit selbiger Obrichkeit anzulegen.
Ich hab mich nicht impfen lassen. Wer sich damals hat impfen lassen… Es gab genug Informationen, die einen hätten skeptisch machen müssen.
Opfer sind überhaupt ziemlich gebräuchlich bei den aktuellen Machthabern. Ihr kennt die Verbrechensstatistiken. Da sind die Opfer – in diesem Zusammenhang wenn die Hautfarbe hell ist – auch zum Wohle des großen Ganzen (Migrationslüge) zu tolerieren. Willkommen im neuen Zeitalter der Menschenopfer im Namen des Glaubens (Ideologie).
Demokratie, Rechtsstaat, Meinungsfreiheit alles nur leere Worte.
Man soll sich also kaputt oder tot impfen lassen, zum angeblichen Nutzen der Allgemeinheit, das muss man sich einmal vorstellen…Diese Argumentation ist völlig absurd, sie ist verrückt und kriminell. Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Gesundheit und kann nicht für den bewiesen Wahn von einigen sein eigenes Leben opfern müssen.
Dieses Opfer zum Wohle aller sollte weiter kämpfen. Es hat kein Mensch verdient geopfert, für was und wen auch immer, zu werden. Wir hatten solche Zeiten schon mal, es muss verhindert werden dass es so etwas wieder gibt. Der wiederkehrende Faschismus, kommt im Grün-roten Anstrich. Die Menschen dürfen sich nicht täuschen lassen. Denn wenn es wieder zu so einer Zeit kommt, wird sie schrecklicher und grausamer als alles, was wir uns vorstellen können, da diesen Menschen heute ganz andere Werkzeuge zur Unterdrückung zur Verfügung stehen., und sie werden weiter suchen, um noch bessere Mittel zur Unterdrückung der Menschen zu finden.
Mögliche Diagnose: PARASITOSE in allen Staatsebenen
(„wird ausgelöst durch andere, relativ hochentwickelte Lebewesen, die bei anderen Lebewesen (den sogenannten Wirten) schmarotzen“ – Wikipedia)
Prognose: INFAUST
(„Infauste Prognose bedeutet in der Regel, dass der (momentane) Zustand des Patienten eine Heilung nicht ermöglicht“ – Wikipedia)
Mir war klar, dass einem quasi mit dem Reindrücken der Spritze ein Geweih wachsen könnte und es dann trotzdem hieße: „Das kommt nicht von der Impfung – beweisen Sie doch das Gegenteil!“
Eine Anekdote: Als Frankreich sich im zweiten Weltkrieg ergab, lag ein großer Teil seiner Flotte in Algerien, in Mers-el-Kébir. Die britischen Kriegsschiffe vor dem Hafen drohten damit, die Flotte zu versenken, damit diese nicht in deutsche Hände fiele. Die arrogante und inkompetente französische Kommandarie zog es allerdings vor, Spielchen zu spielen und so kam es, wie es kommen musste. Die Briten eröffneten das Feuer, tausende französische Seeleute starben. Ich las einst davon in einer Churchill-Biographie und diese Geschichte ließ mich nicht mehr los. Das war lange vor Corona. Aber ich beschloss, in so einer Situation nicht der einfache Seemann zu sein, der auf die Idioten an der Spitze vertraut, vielleicht gar nicht alle Fakten kennt, gutgläubig auf sein Schiff zurückkehrt und dann zerfetzt wird.
Wie es zu erwarten war.
Hohn und Hass wird mit dem Urteil über die Geschädigten ausgekippt und das Verbrechen an den Menschen für nicht existent erklärt.
Es gibt Opfer und keinerlei Nutzen ausser Milliarden für die Verursacher.
Beim nächsten „Impfangebot“ gibt’s statt Spritze sofort was auf die Brezel.
„Vertrauen Sie der Wissenschaft und unterzeichnen sie die Verzichtserklärung“! Himmel, es ist zum Lachen UND zum Weinen! Ich „Reinblütiger“ lache und die anderen „GVOs“ weinen und lernen (hoffentlich).
Wenn das Regime demnächst findet, Deutsche müssten sich aktiv am Ukraine Krieg beteiligen, werden die Ermordeten auch zum Nutzen der Gesamtheit dahin gemetzelt werden. Oder?
Wer glaubt, daß der Westen eine Demokratie ist, ist mit dem Klammersack gepudert.
War nicht anders zu erwarten. Die saufen alle aus dem selben Eimer!
Es wäre interessant, zu erfahren, WER alles Hände und Taschen aufgehalten hat, einschließlich der StIKo…
Das OLg ist nicht ganz dicht.
Der Argumentation des OLG folgend, kann mit dem Argument „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ nahezu alles gerechtfertigt werden.
Das schließt auch Menschenversuche ohne Zustimmung der „VersuchsOBJEKTE“ ein.
Die Geschädigte sollte in die nächste Instanz gehen.
Heimtückischer globaler Massenmord aka Bekämpfung einer Pandemie ist jetzt also „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“? Interessant. Stellt sich die Frage, was mit Gesamtheit gemeint ist. Das große Ganze, oder eher „the greater good“, wie es im Englischen heißt, also die Interessen derer, die das Sagen haben.
Da es keine krankmachenden Viren „in vivo“ mit all den behaupteten Eigenschaft gibt – niemand weltweit kann sie nachweisen, NIEMAND!!! -, Hersteller von Massenvernichtungswaffen wie Bio+Tech, Mode RNA, Pfizer und Co. diese Viren aber angeblich mit diesen Massenvernichtungswaffen aka „Impfstoffen“ bekämpfen können, sollte es da nicht langsam mal Klick machen? Sollten sich nicht auch Richter langsam mal fragen, was hier eigentlich warum passiert? Oder sind die auch alle korrupt und kriminell?
BK86 KEINE Vogelgrippe, sondern WHO-Grippe: Virusbetrug geht weiter – Dr. Barbara Kahler 2024-7-4 – https://coronistan.blogspot.com/2024/07/bk86-keine-vogelgrippe-sondern-who.html
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, Artikel 2 Absatz 2 GG. „Pflicht zur Opferbereitschaft“ steht dagegen weder im GG noch in irgendeinem anderen deutschen Gesetz. Aber „Opferbereitschaft“ wurde und wird den Deutschen. Immer abverlangt: Im Bombenkrieg 1939 bis 1945 der Zivilbevölkerung; seit Merkel im Finanziellen durch hohe Steuern und Abgaben nicht nur für die Allgemeinheit. Und wegen fehlender „Opferbereitschaft“ im Rahmen der „Impfung“ genannten Genmanipulation wurden wir Ungeimpften verfolgt und ausgestoßen. „Opferbereitschaft für die Allgemeinheit“ ist keine Bürgerpflicht nach Gesetz und Recht, sondern eine Erfindung dieser Richter entgegen Artikel 20 Absatz 3 GG: Die Justiz ist an Gesetz und Recht gebunden
Von der regierungstreuen deutschen Parteibuchjustiz droht Biontech/Pfizer kein Problem. In den USA, wo es noch Gerichte gibt, die sich nicht einer Regierung oder einem so genannten „Gemeinwohl“ verpflichtet fühlen, sondern Recht und Gesetz wahren wollen, dürfte es für Biontech/Pfizer um einiges ungemütlicher werden. Die Richterschaft in Deutschland kann sich sicher sein, dass ihre Willkürurteile ohne Konsequenzen bleiben. Die Richter der NS-Zeit waren die einzige Berufsgruppe in staatlicher Verantwortung, die wegen ihres begangenen Unrechts nicht bestraft wurde. Ihre Justizmorde im Namen der Nazi-Ideologie wurden nie gesühnt. Wer das weiß, der kann ohne Rücksicht Recht beugen, denn er darf sich sicher sein, dass ihm nichts passiert. Die Willkürurteile wegen so genannter Meinungsdelikte in den unteren Instanzen zeigen deutlich, wie verkommen unser Rechtssystem bereits ist.
Da frage ich mich sofort, wie gut waren die Berater der Dame überhaupt selbst über den Inhalt der Ge#nther#apien informiert? Es gib zigfache BEWEISE, aus verschiedenen Ländern bereits, dass auch in der Waf#fe dieser Tä#ter nichts biologisches (also kein mmmrna, keine Proteine) enthalten sind, dafür hauptsächlich Gra#feno#xi#d und eine Vielzahl von (teilweise nahezu unbekannte) tötlichen Giften.
Müsste man sich eben mal bei unabhängigen und mutigen Wissenschaftlern erkundigen, wie z.B. in Argentinen. Und dann alle Beweise auf den Tisch legen.
Wohl nicht geschehen. Wieso?
Alles gekaufte Richter.Es ist unfassbar was hier gemacht wurde.Eine Schande.
läuft doch alles. biontek wurde doch vorher ( vor lieferung ) straffreiheit zugesichert.
klagen sind dann sinnlos
Klare Herrenjustiz!
Ein anderer Fall eines richterlichen Fehlurteils ist die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass in Österreich ein auffälliger Wolf, der bereits zahlreiche Weidetiere gerissen hat, nicht abgeschossen werden darf. Ist diese Entscheidung vernünftigerweise auf europäischer höchster Ebene zu klären? Nein! Das Gericht hätte sich nicht für zuständig erklären müssen und so einen Ermessensfall zurücküberweisen müssen an nationale Gerichte. Wofür will sich denn der EUGH noch zuständig erklären? Dass wir spätestens ab 22 Uhr Ortszeit zu Bett gehen müssen?
Fazit: Der EUGH ist und die EU sind total übergriffig. Die legen dem Bürger durch Fernurteile Handschellen an. Diese Institutionen müssen abgeschafft oder von Grund auf reformiert werden. Was für lausige Zeiten!
Das Allgemeinwohl geht nie über das Wohl des Individuums hinaus. Hat man mal gelernt.
Hoffentlich geht die Klägerin in Revision. Dieser „Impfstoff“ (der eigentlich eine Gen-Therapie ist) hatte keine reguläre Zulassung.
War doch schon lange klar, dass die Pharmaindustrie gedeckt wird und dies wurde von den Aktionären in der Politik so geregelt.
Wen wundert dies noch und somit alle die sich eben wegen Reisen, Essen gehen, sich erhaben zu fühlen, usw. Glückwunsch !
Meine Frau und ich sind ungeimpft und wurden als Mörder, usw. gerade von diesen bezeichnet, was somit kein Mitleid mehr hervorruft.
Wir haben unsere Job riskiert, da uns unser Gesundheit wichtiger war, wobei dies offensichtlich wurde, wenn man sich eben außerhalb der Regimemedien mit der Shamanen, Pharisäern, usw. informiert hatte.
Drei Jahre Terror waren Lehrjahre für uns, wie armselig so manche Mitbürger, wie assozial sind und dies wird nicht vergessen und verziehen.
„Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden.“
Damit kommen wir wieder in gefährliche Nähe von:
„Du bist nichts, Dein Volk ist alles!“
Und es wird nicht besser werden: Die Verjährungsfrist für diese Schäden endet 12/24, für alle die BIS DAHIN (natürlich nur „nachweislich“) betroffen sind.
Wer danach umfällt, hat überhaupt keine Chance mehr, dass er oder seine Familie gehört wird. Alles so perfide geplant… schockierend.
„Eigentum verpflichtet“
Offensichtlich auch der eigene Körper.
ApolloNews:“Die Frau hatte wenige Tage nach ihrer ersten Biontech-Impfung an starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Dosis noch verstärkt.“
Selbst schuld,nach der zweiten Dosis wurde es noch schlimmer. Wie doof muss man sein? Kein Mitleid.
Ich hatte zwei Todesfälle und einen Pflegefall im Bekanntenkreis ,welche sich „impfen“ ließen . Alle waren zuvor kerngesund.
Ich diskutiere auch grundsätzlich nicht mehr mit „Geimpften“ über Corona.
Die Justiz, als Feind des Bürgers.
Meine Erfahrung mit der bundesdeutschen Justiz ist, dass Richter dann, wenn es um staatliche Intwressen geht, stets gegen den Bürger eingestellt sind. Und auch dann, wenn es gar um Leib und Leben geht.
Die Klägerin hätte also den Beweis liefern müssen, dass der Impfstoff generell schädlich wirkt. Mit solchen faulen Begründungen wird dann der Bürger mit seinem Schaden alleingelassen.
War denn der Impfstoff ausreichend langzeitgetestet? Nein! Zumindest müsste der Staat in Haftung treten, der erlaubt hat, dass diese subtil Thrombosen verursachende Gen-Brühe (siehe Fallzahlen) auf den Markt kommt.
Warum hat man den Menschen nicht eine eigene Risiko/Nutzen-Abwägung treffen lassen, sondern sie durch Propaganda und Drücke aller Art zur Impfung gezwungen? Der „Nutzen“ liegt wahrscheinlich vorallem im Umsatz und Gewinn aller an der Pandemie beteiligten Lieferanten und Dienstleister.
Wer glaubt denn immer noch , das deutsche Gerichte „Recht“ sprechen?
In den Urteilen ist so viel Mist verzapft den sich kein normaler Mensch ausdenken kann! Und wenn sich diese Berufsgruppe durch ein langes Studium gequält haben und sich dann von Versagern und Abbrechern die Urteile vorschreiben lässt, dann können wir auch auf sie komplett verzichten!
Berlin, 2. November 2023. Die Schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Dietz an die Bundesregierung offenbarte, wie viele positive Testungen auf SARS-CoV-2 nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2023 (bis 30. September 2023) bei Soldaten der Bundeswehr festgestellt wurden. Thomas Dietz teilt dazu mit:
„103.630 Soldatinnen und Soldaten erkrankten allein im Jahr 2022 bis einschließlich September 2023 an Covid. Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass bereits seit dem 24. November 2021 die Covid-Impfung laut Soldatengesetz §17a für die Truppe verpflichtend war.“
(Homepage von Thomas Dietz)
Wirkt doch echt Klasse die segensreiche „Impfung“.
Übrigens ist mir keine Untersuchung bekannt, die auch nur ansatzweise belegt, dass die „Impfung“ einen schweren Verlauf verhindert.
„Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden.“ Zynismus pur!!! 😡
Dieses Urteil steht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des BVerG (15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05). Dieses stelle 2006 im Hinblick auf den Abschuss möglicher Wasserflugzeuge zum Schutz der Bevölkerung folgendes fest:
„Der Staat dürfe eine Mehrheit seiner Bürger nicht dadurch schützen, dass er eine Minderheit – hier die Besatzung und die Passagiere eines Flugzeugs – vorsätzlich töte. Eine Abwägung Leben gegen Leben nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig. Der Staat dürfe Menschen nicht deswegen töten, weil es weniger seien, als er durch ihre Tötung zu retten hoffe.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_1bvr035705.html