Urteil
„Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“: Gericht spricht Biontech frei – Impfgeschädigte geht leer aus
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat eine Klage einer Frau aus Mainz gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen, die Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro forderte.

Es sollte der Weg aus der Pandemie sein, doch für viele wurde die Corona-Impfung zum persönlichen Albtraum. Zahlreiche Geimpfte berichteten über Nebenwirkungen, die ihr Leben für immer veränderten. Eine von ihnen ist gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech vor Gericht gezogen – nun ist das Urteil gefallen.
Die Frau hatte wenige Tage nach ihrer ersten Biontech-Impfung an starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Dosis noch verstärkt. Bis heute leide sie unter Gangunsicherheit und Fallneigung, was zu erheblichen Beeinträchtigungen führe. Die Klägerin verlangte von Biontech 100.000 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG Koblenz folgte jedoch der Argumentation von Biontech. Die Richter sahen keinen direkten Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Problemen der Frau. Die Richter zeigten sich hingegen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des mRNA-Impfstoffs Comirnaty überzeugt. Zwar räumten sie ein, dass es Risiken in Form von Nebenwirkungen gebe, doch diese würden vom Nutzen der Impfung bei Weitem überwogen.
Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden. Sie beriefen sich dabei laut LTO auf Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, deren Ausschüsse und das Paul-Ehrlich-Institut. Einen hundertprozentigen Schutz gebe es nicht.
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Auch kennzeichnungsrechtliche Vorgaben habe Biontech eingehalten, so das Gericht. Die relevanten Produktinformationen seien richtig und fortlaufend aktualisiert worden. Für einen Anspruch nach dem Arzneimittelgesetz hätte die Klägerin aber ohnehin nicht nur eine Verbindung zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung, sondern auch eine „schädliche Wirkung“ des Impfstoffs nachweisen müssen, die über ein „vertretbares Maß“ hinausgehe. Dies sah das Gericht nicht als gegeben an.
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Christian Drosten hat die Impfpflicht-Empfehlung der Leopoldina im sächsischen Corona-Ausschuss als seine „größte Fehleinschätzung“ bezeichnet. Die Forderung sei gekommen, als die Impfung kaum noch vor Ansteckung schützte.Adieu Karl! Wie Lauterbach die mediale Öffentlichkeit bloßgestellt hat
Lauterbach inszenierte sich in seiner Zeit als Gesundheitsminister als oberster Pandemie-Erklärer, mit viel Show und kaum Substanz. Die mediale Öffentlichkeit spielte mit – und wurde von ihrem eigenen Lautsprecher bloßgestellt.Das Oberlandesgericht Koblenz ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Auch in anderen Fällen wurden Klagen gegen Impfstoff-Hersteller wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen bereits in erster Instanz abgewiesen.
Opfer zum Nutzen der Gesamtheit ? Diese Aussage könnte auch von einem Diktator stammen. Es zeigt den Zustand der Justiz im Land. Die Wirksamkeit des Impfstoffes ist bis heute nicht nachgewiesen. Die Ansteckbarkeit trotz Impfung zeigt, dass die Impfung nur eine Beruhigungstablette für hysterische Links-Grüne war. Impfschäden hingegen wurden nachgewiesen obwohl es diese nicht geben sollte. (Karl Lauterbach)
Das ein Gericht eine solche Begründung für ein Urteil findet, ist skandalös.
Wenn Menschen wegen eines fragwürdigen Impfstoffen dauerhaft geschädigt werden, ist das kein Opfer für die Gesamtheit.
Die massive Zunahme an für alle offensichtlichen krassen Fehlurteilen sind ein starkes Indiz für das Abdriften eines Landes Richtung Status korrupte Bananenrepublik. Nach Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle von RKI und “Experten”-Gremium der Bundesregierung sind Fehlannahmen und Lügen Bestandteil der Urteilsbegründung.
Dem Einzelnen könne ein „vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ abverlangt werden.
Genauso gut hätten die „Richter“ der Geschädigten ins Gesicht spucken können. Abartig
Widerspricht fundamental dem BGH Urteil 1 BvR 357/05. Es darf kein Mensch „geopfert“ werden um ander Menschen zu „retten“.
Wer unbequem ist, findet sich Tage später aus einer leitenden Position heraus in einer winzigen Aktenkammer wieder, mit nur einer internen Telefonverbindung, ohne PC, ohne Aufgabe, ohne Begründung. Ist mir vor Jahren schon so ergangen. Die ganze Sache einschließlich Personalauswahl in sensiblen Bereichen im ö.D. ist seit Jahrzehnten gründlichst vorbereitet worden
Wer hätte sich eine Waschmaschine mit „vorläufiger Zulassung“ gekauft? Wahrscheinlich ein Geizhals, dem das Risiko egal gewesen wäre? Hauptsache, Schnäppchen gemacht!
Fragen über über Fragen, auch an den eigenen Verstand und das Leben!
Mich wundert diese Entscheidung des OLG Koblenz gar nicht.
Wer sich ein bißchen in Rechtssachen auskennt, dem war spästens bei der Entscheidung zur „Bundesnotbremse“ durch das BVerfG klar, daß es niemals eine juristische Aufarbeitung der Corona-Diktatur geben wird. Die ermtteln doch nicht gegen sich selbst. Und – das mag sich jetzt zynisch anhören – wer freiwillig einen Impfhersteller von der Haftung freistellt und das auch noch unterschreibt, der hat hinterher bei Prozessen auf Schadensersatz ganz schlechte Karten. Und daß Gerichte über ein großes Repertoire an kuriosen begründungen verfügen, um unliebsame Klagen abzuweisen, auch das sollte dem ein oder anderen klar sein.
Und zu guter letzt : wo ist der Standort von Biontec und wo liegt Koblenz ? Beide in Rheinland-Pfalz. Von daher war der Ausgang erwartbar. Und vorm BGH wird’s nicht viel besser laufen.
„Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ wäre auch ein valides Argument bei den Verbrechen der Nazis oder die Verbrechen der DDR (Zwangsarbeit in Gefängnissen, Folter). Auch die med. Experimente an KZ-Häftlingen waren ja offenkundig ein „Nutzen für die Gesamtheit“ da wir bis heute davon profitieren.
Die Namen (und Bilder) der Richter sollten veröffentlich werden…
Opfer einzelner zum Nutzen der Gesamtheit? Erinnert an ganz braune Zeiten!
Lese ich richtig? „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“? Okay, dann schlage ich vor, als nächstes Herrn Lauterbach zum Nutzen der Gesamtheit zu opfern. Weiß noch einer wie das geht? Haben da nicht die Mayas so eine naturnahe und ökologisch nachhaltige Methode gehabt? (An die Haldenwang-Leute: Das ist erkennbar ein satirischer Beitrag. In einfacher Sprache: Das sein Scherz, capito?)
Wer bestimmt denn wann ein „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ vertretbar ist? Wenn sich nur 0,001% der Bevölkerung als „divers“ sehen, warum dann nicht auf die teuren Sonderwünsche als „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ verzichten? Oder demnächst die Deutschen zwingen, in der Ukraine an der Front zu verrecken als “ vertretbares Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“. Wieviele Menschen darf man, „um das Klima zu schützen“ als „Opfer zum Nutzen der Gesamtheit“ auf welche Weise auch immer vom Planeten entfernen? Meiner Meinung nach hat die Regierung das nicht zu devinieren und schon garnicht irgendwelche Richter und ihre Anhängsel.
Wer glaubt, dass es auch nur einen „Richter“ gibt, der diese Verbrecher verurteilt, bei dem kommt auch täglich der Osterhase und Weihnachtsmann.
Ich gehe davon aus, das Haus dieser „Richtenden“ ist spiegelfrei.
muss sie jetzt die Bratwurst zurückgeben?
Wenn ich richtig informiert bin, hatte man die Pharma-Konzerne von der Haftung bei Schäden im voraus befreit.
Sollte man nicht eher die Bundesregierung verklagen?
Menschliche Versuchskarnickel haben keine Rechte
Das ist der Tenor eines politischen Terrorregimes in der BRD=BananenRepublikDeutschland
Ich hab mich nicht impfen lassen. Wer sich damals hat impfen lassen… Es gab genug Informationen, die einen hätten skeptisch machen müssen.
Welcher Nutzen ?
Medizinischer Nutzen : nachgewiesen nicht existierend.
Also hat das Gericht Informationen über einen anderweitigen Nutzen, der der Öffentlichkeit vorenthalten wird (Agenda 2030?) ?
Oder ist komplett hirngewaschen und sitzt nach wie vor der Psychosekampagne vom pöhsen, tödlichen Corona-Virus und dem Segen der prophylaktischen Gentherapie auf ?
Oder macht lieber beide Augen zu und folgt den erwiesenen (RKI Protokolle, Pfizer Files) obrichkeitskonformen Lügen, um sich ja nicht mit selbiger Obrichkeit anzulegen.
Opfer sind überhaupt ziemlich gebräuchlich bei den aktuellen Machthabern. Ihr kennt die Verbrechensstatistiken. Da sind die Opfer – in diesem Zusammenhang wenn die Hautfarbe hell ist – auch zum Wohle des großen Ganzen (Migrationslüge) zu tolerieren. Willkommen im neuen Zeitalter der Menschenopfer im Namen des Glaubens (Ideologie).
Demokratie, Rechtsstaat, Meinungsfreiheit alles nur leere Worte.
Dieses Opfer zum Wohle aller sollte weiter kämpfen. Es hat kein Mensch verdient geopfert, für was und wen auch immer, zu werden. Wir hatten solche Zeiten schon mal, es muss verhindert werden dass es so etwas wieder gibt. Der wiederkehrende Faschismus, kommt im Grün-roten Anstrich. Die Menschen dürfen sich nicht täuschen lassen. Denn wenn es wieder zu so einer Zeit kommt, wird sie schrecklicher und grausamer als alles, was wir uns vorstellen können, da diesen Menschen heute ganz andere Werkzeuge zur Unterdrückung zur Verfügung stehen., und sie werden weiter suchen, um noch bessere Mittel zur Unterdrückung der Menschen zu finden.
Man soll sich also kaputt oder tot impfen lassen, zum angeblichen Nutzen der Allgemeinheit, das muss man sich einmal vorstellen…Diese Argumentation ist völlig absurd, sie ist verrückt und kriminell. Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Gesundheit und kann nicht für den bewiesen Wahn von einigen sein eigenes Leben opfern müssen.
Mögliche Diagnose: PARASITOSE in allen Staatsebenen
(„wird ausgelöst durch andere, relativ hochentwickelte Lebewesen, die bei anderen Lebewesen (den sogenannten Wirten) schmarotzen“ – Wikipedia)
Prognose: INFAUST
(„Infauste Prognose bedeutet in der Regel, dass der (momentane) Zustand des Patienten eine Heilung nicht ermöglicht“ – Wikipedia)
War nicht anders zu erwarten. Die saufen alle aus dem selben Eimer!
Es wäre interessant, zu erfahren, WER alles Hände und Taschen aufgehalten hat, einschließlich der StIKo…
Wer glaubt, daß der Westen eine Demokratie ist, ist mit dem Klammersack gepudert.