Hamburg
Niederlage für die Grünen: Landgericht Hamburg weist Deportationsbehauptungen über AfD zurück
Das Landgericht Hamburg hat der Grünen Bürgerschaftsfraktion per einstweiliger Verfügung untersagt, falsche Behauptungen über ein AfD-Treffen in Potsdam zu verbreiten. Insbesondere wurde es der Fraktion verboten zu behaupten, die AfD plane die Deportation deutscher Staatsbürger.
Die grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg muss der Kanzlei Höcker zufolge eine herbe juristische Niederlage einstecken. Das Landgericht Hamburg hat der Fraktion per einstweiliger Verfügung untersagt, bestimmte Behauptungen über das „Geheimtreffen“ der AfD in Potsdam zu verbreiten.
Die Grünen hatten in einer Pressemitteilung behauptet, bei dem Treffen sei die „Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland“ besprochen worden. Das Gericht stellte jedoch auf Antrag des Juristen Ulrich Vosgerau fest, dass diese Aussage prozessual unwahr ist. Als Quelle für ihre Behauptungen beriefen sich die Grünen auf Recherchen des Medienportals Correctiv. Doch die eidesstattlichen Versicherungen zweier Correctiv-Redakteure enthielten keine Belege für die Aussagen der Grünen.
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Dabei hätte die Fraktion dem Urteil problemlos entgehen können. Schon vor dem Verfahren wurde sie abgemahnt und auf mögliche Fehler hingewiesen. Wohl aus ideologischen Gründen hielt sie dennoch an den umstrittenen Formulierungen fest. Vor Gericht argumentierte ihr Anwalt, es sei „Aufgabe“ der Fraktion, zur politischen Willensbildung beizutragen – auch mit wertenden Aussagen.
Mit dem Verbot reihen sich die Hamburger Grünen in eine wachsende Liste von Medien und Organisationen ein, die wegen Falschaussagen zum Potsdamer Treffen juristische Konsequenzen tragen mussten. Auch NDR, ZDF und SWR waren bereits mit Verboten belegt worden. Der Anwalt des Klägers, Dr. Carsten Brennecke, sieht in dem Urteil einen Beleg für die gefährliche Wirkung der Correctiv-Berichterstattung. Diese habe nun sogar eine Partei dazu verleitet, „die Bürger mit einer Desinformation zu verunsichern“.
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An der Stelle mal ein Kompliment an Vosgerau. Da muss man schon auch robust und gut organisiert sein, die Nummer so konsequent durchzuziehen.
Vosgerau musste um Spenden bitten, um die Prozesse überhaupt finanzieren zu können. Die Grünen lassen die Gerichtskosten aus der Parteifinanzierung des Staates abrechnen. Die Hartnäckigkeit von Vosgerau hat gegen die Lüge gesiegt. Danke dafür
Grüne müssen gestoppt werden.
Super! Mein Abend beginnt mit Freude. Ist selten heutzutage.
Schaue gerade die Tagesschau und bin gepannt, ob sie auch darüber berichten wird. 🙂
Kann das Wort Grün in Verbindung mit Partei nicht mehr hören!!!
Immer diese böse Realität.
Gibts nun eine Gegenklage?