Gerichtsurteil
Nicht strafbar: Olaf Scholz darf als „Volksschädling“ bezeichnet werden
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat geurteilt, dass die Bezeichnung von Bundeskanzler Olaf Scholz als „Volksschädling“ keine strafbare Beleidigung darstellt. Zudem wurden die Hürden für die Politikerbeleidigung höher gesetzt.

Im Rahmen einer Corona-Demonstration in Ingolstadt bezeichnete ein Mann Bundeskanzler Olaf Scholz auf einem Plakat als „Volksschädling“. Auch kritische Darstellungen von Innenministerin Nancy Faeser und Wirtschaftsminister Robert Habeck waren auf dem Plakat enthalten. Über Habeck hieß es etwa: „Vaterlandsliebe findet er zum Kotzen“ und Faeser wurde mit dem Schriftzug „10-Punkte-Plan zur Volksvernichtung“ untertitelt. Legal Tribute Online berichtete zuerst über den Sachverhalt.
Trotz des Verzichts des Bundeskanzleramts auf eine Strafanzeige erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Demonstranten. Grundlage war der § 188 des Strafgesetzbuchs, auf dessen Grundlage die Behörden schon von Amts wegen Ermittlungen einleiten dürfen. Der Angeklagte wurde jedoch in allen Instanzen freigesprochen: zunächst vom Amtsgericht Ingolstadt, dann vom Landgericht Ingolstadt nach Berufung der Staatsanwaltschaft, und schließlich bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in der Revision den Freispruch und sah ebenfalls keine Strafbarkeit.
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Das Oberste Landesgericht ging in der letztinstanzlichen Entscheidung sogar noch weiter als das LG Ingolstadt. Dieses hatte die Politikerbeleidigung nach § 188 des Strafgesetzbuches verneint, hätte aber wohl den „einfachen“ Tatbestand der Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches bejaht. Das Gericht aber sah jedoch schon keine einfache Beleidigung und lehnte in der Folge den Spezialisierungstatbestand der Politikerbeleidigung folgerichtig ab.
In seiner Entscheidung betonte das Bayerische Oberste Landesgericht jedoch darüber hinaus, dass selbst bei Annahme einer gewöhnlichen Beleidigung keine Politikerbeleidigung vorgelegen hätte. Durch die Bezeichnung des Kanzlers als „Volksschädling“ hätte das öffentliche Wirken von Scholz nicht ernsthaft beeinträchtigt werden können. Zudem hätten bei dem Protest nur rund 100 Personen Kenntnis von der Bemerkung nehmen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) vertrat in seiner früheren Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift des § 188 StGB, dem ehemaligen § 187a StGB, die Auffassung, dass für die Beurteilung einer Politikerbeleidigung ausschließlich der Inhalt der Äußerung maßgeblich sei. Faktoren wie die Reichweite der Aussage oder die Umstände ihrer Verbreitung wurden dabei nicht berücksichtigt.
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Warum auch nicht? Wir Ungeimpfte wurden ja auch von Politikern als „Sozialschädlinge“ bezeichnet – und das kam über die Medien, sichtbar für jeden im Land.
Allerdings ist Olaf noch harmlos im Vergleich zu seinem designierten Nachfolger.
Schön, dann darf man die Dinge auch bei Anderen wieder beim Namen nennen. Diese Begrifflichkeit passt ja auf jede Menge Politiker.
Was Herrn Habeck betrifft: Sollte es jetzt strafbar sein, ihn zu zitieren? Es war zwar ein indirektes Zitat, aber von der Wortwahl entsprach es genau dem, was er mal gesagt hatte.
Super – nun kann man ja ähnlich wie im Fall Höcke behaupten – der Scholz ist ein gerichtlich festgestellter „Volksschädling“.
Das aber eine Staatsanwaltschaft solch einen Fall vom Amtswegen durch alle Instanzen führt ist der eigentliche Skandal!
Volksschädling….Nun: Wenn man Scholz mit Merz vergleicht, wer von beiden (nicht Biden) schädigt das Volk mehr? Der, welcher sich wegen ein paar Millionen nicht erinnern kann, oder der, welcher >1Billion(!) Schulden aufnimmt?
Die Wahrheit darf man ja sagen und es passt auch zu ihm und seinen Handlungen in jüngster Vergangenheit!!!
Nicht mal das ist dieser politische Mensch, mir wert.
Durch die Bezeichnung des Kanzlers als „Volksschädling“ hätte das öffentliche Wirken von Scholz nicht ernsthaft beeinträchtigt werden können…..
Nun drängt sich förmlich die Frage auf: Wo, wer oder was ist eigentlich das Volk?
Gibt es das im ureigensten Sinn überhaupt noch? Wenn nicht, kann es auch keinen „Volksschädling“ mehr geben.
Da kann sich jeder mal durch die Definitionen hindurch klicken!
Na, ich bin mir nicht sicher, ob dieses Gericht auch so entschieden hätte, wenn man Söder so bezeichnete.
Ich finde solche Begriffe niveaulos. Ich frage mich, wie derartiges straffrei sein kann, und wegen Habeck-Schauma-Shampoo-Begriff das SEK in ganz Deutschland die Leute aus dem Bett klingelt.