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„Nicht mit Rechtsstaat vereinbar“ – Habecks Netzagentur überwacht ohne Rechtsgrundlage Twitter-Posts für EU-Zensoren

Apollo News-Recherchen zeigen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des DSA ohne gesetzlichen Auftrag Daten nach Brüssel sendet - dort soll ein „Exempel“ gegen Twitter statuiert werden. Der Verfassungsrechtler Professor Scholz übt scharfe Kritik, der Bundestag wird einfach ausgehebelt.

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Am 17. Februar beschloss die EU den „Digital Services Act“, der Plattformen bestrafen soll, die Inhalte im Netz nicht gründlich genug löschen. Insbesondere gegen „Hassrede“ und „Desinformation“ will man vorgehen – wobei die Definitionen schwammig sind. In Deutschland wird zur Umsetzung dieser Maßnahmen aktuell das „Digitale-Dienste-Gesetz“ im Bundestag beraten – es geht u.a. darum, eine Zuständigkeit und die nationale Umsetzung für die Internetüberwachung festzulegen.

Die EU verlangte von allen Mitgliedsstaaten die Benennung einer dafür zuständigen Aufsichtsbehörde. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur, die dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck zugeordnet ist, von der Bundesregierung für diese Aufgabe vorgesehen. Rechtlich gesehen kann allerdings nur der Bundestag diese Zuständigkeit festlegen – und muss die Behörde per Gesetz mit einem Auftrag ausstatten. Das gebietet schon das Rechtsstaatsprinzip. Ein dahingehender Gesetzesentwurf lag dem Bundestag am 18. Januar in einer ersten Lesung vor – ist allerdings noch nicht beschlossen und wird noch beraten. Doch das wollte man im Wirtschaftsministerium einfach nicht abwarten und beschloss den Bundestag kurzerhand zu übergehen.

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Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sagte dem Spiegel Anfang März, man würde bereits Hinweise auf Verstöße gegen das DSA sammeln und an die zuständigen Funktionäre in Brüssel senden. „Wir glauben, dass X sich rechtswidrig verhält. Das werden wir belegen und nachweisen“, verriet Müller.„Unsere Kolleginnen und Kollegen bereiten diese Informationen gerade gerichtsfest auf und schicken sie nach Brüssel, wo sich EU-Kommissar Thierry Breton und seine Leute darum kümmern werden“, schilderte der ehemalige SPD-Politiker. Er hoffe, dass die Kommission an diesem Fall „ein Exempel“ gegen Twitter statuiere.

„Eindeutig mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar.“

Auf Apollo News-Anfrage bestätigte die Bundesnetzagentur den Vorgang – man habe entsprechende Social-Media-Inhalte „erhalten“ und „Meldung an die EU-Kommission“ gemacht. Zur rechtlichen Bewertung erklärt man freimütig: Die erhobenen Informationen seien „auch ohne gesetzliche Grundlage nutzbar.“ Die Behörde merkt selbst an, dass das „bisherige Tätigwerden“ auf der Benennung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als „voraussichtlicher nationaler Koordinator“ beruhe. „Voraussichtlich“, weil die gesetzliche Grundlage eben noch nicht verabschiedet wurde.

Des Weiteren gibt die Bundesnetzagentur zu, dass die Benennung „vorbehaltlich des Abschlusses des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens“ erfolgte, also bevor der Bundestag die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde einsetzte. Dennoch sieht man sich offenbar befugt, einfach ohne gesetzliche Grundlage tätig zu werden und großflächig Postings im Netz zu durchsuchen, zu sammeln und an Zensoren der EU-Kommission zu übermitteln – die dann laut Müller ein „Exempel“ statuieren sollen.

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Apollo News befragte den renommierten Verfassungsrechtler und ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Professor Rupert Scholz (CDU). Er erklärt: „Was hier von Herrn Müller beziehungsweise den deutschen Instanzen gemacht wird, hat keine rechtliche Grundlage. Dazu bedarf es eines Gesetzes und dieses Gesetz muss mit EU-Recht vereinbar sein und es muss auch mit der Verfassung vereinbar sein. Von der Verfassung her gesehen, stellt sich schon das Problem, wie weit die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG beeinträchtigt ist.

Hier bedarf es jedenfalls sehr strikter Vorkehrungen, dass nicht plötzlich Meinungszensuren faktisch eingeführt werden, bis hin zu Formen des betreuten Denkens, staatlich betreuten Denkens etc.. Hier sind also ganz enge verfassungsrechtliche Grenzen, die an ein Umsetzungsgesetz, also das EU-Recht umsetzende Gesetz, einhalten muss. Ohne Gesetz tätig zu werden, ist von vornherein – da es einen Eingriff in bürgerliche Freiheiten bedeutet – eindeutig mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar.“

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