Hessen
Neues Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt
Fünf Personen hatten gegen das hessische Verfassungsschutzgesetz geklagt, weil es weitreichende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ermöglicht. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass diese schwerwiegenden Eingriffe gegen das Grundgesetz verstoßen, weil im Gesetz keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist.
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Klagen richten sich hauptsächlich gegen Übermittlungs- und Datenerhebungsbefugnisse, die 2023 geändert wurden als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz von April 2022.
Wesentliche Paragrafen, die die Überwachung regeln, sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, weil sie “das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung” verletzen, wie es im Urteil heißt.
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Konkret sind folgende Regelungen verfassungswidrig, weil jeweils keine “hinreichende Eingriffsschwelle” vorgesehen ist:
- die Regelung zur Handyortung, weil sie eine engmaschige, längerfristige Überwachung erlaubt
- das besondere Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge
- der Einsatz verdeckter Mitarbeiter
- die Übermittlung von Daten an Strafverfolgungsbehörden, wenn keine gewichtigen Straftaten vorliegen
Das Bundesverfassungsgericht sieht die Klage als “überwiegend auch begründet” an. Die Regelungen, gegen die geklagt wurde, genügen in der aktuellen Form nur teilweise den nötigen Anforderungen an Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil schreibt. Geklagt hatten fünf Personen. Zwei Beschwerdeführer sind Funktionsträger in einer Organisation, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird. Zwei weitere Beschwerdeführer vertreten als Rechtsanwälte Personen, die vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, weil ihnen nachgesagt wird, der linksextremistischen Szene anzugehören oder Terrorgruppen zu unterstützen. Der fünfte Beschwerdeführer hat als freier Journalist oft Kontakt mit Menschen, die vom Landesamt beobachtet werden.
Wie der Hessische Rundfunk schreibt, wurde die Beschwerde unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Diese sprach am Dienstag von einem „Erfolg für die Grundrechte“. Nun „muss der hessische Gesetzgeber nachjustieren“, erklärte GFF-Verfahrenskoordinator David Werdermann.
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Obwohl ein Teil der Regelungen in Hessen für verfassungswidrig erklärt wurde, gelten sie in eingeschränkter Form bis Ende 2025. Eine Regelung, die die Weitergabe von Daten an Strafermittlungsbehörden betrifft, wurde teilweise für nichtig erklärt.
große Teile des Verfassungsschutz sind auch verfassungswidrig (Haldenwang)
Der Rechtsstaat zuckt noch?
Und wieder ein Beweis für das fehlerhafte System.
Was nutzten Verfassungsgerichte auf Bundes- und Landesebene, die nicht automatisch bei neuen Gesetzen die Rechtmäßigkeit/Verfassungsmäßigkeit prüfen.
Immer bedarf es einer Klage von Personen um Rechtssicherheit zu gewährleisten und auch dauert der Vorgang zu lange (Jahre).
Ja das Knappheit herrscht ist bekannt, jedoch sollte es endlich überdacht werden, wenn Gesetze erstellt werden, das eben diese Gerichte in der Entstehung eingebunden werden (verpflichtend), bevor sie in Kraft treten.
Und bitte kommt nicht mit „Gewaltenteilung“ diese Fantasie einzufordern ist lachhaft, denn wenn es keine gibt kann man es nicht einfordern. Nur die Benennung Legislative, Exekutive und Judikative existieren aber alle 3 werden durch Partei(en)vertreter gesteuert/bestimmt.
War Faesers SPD in Hessen involviert? Das würde für mich die Fehlerkultur im Gesetz erklären?
Bei Tichy ausführlicher beschrieben und gerade gelesen.
Ordentliche Klatsche für Hessen mit Auswirkungen auf alle Bundesländer.
Die haben es halt mal wieder probiert
Wieso kann etwas verfassungswidriges bis Ende 2025 gültig sein? Das ist für mich definitiv nichts rechtsstaatlich!