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Irland

Neue EU-weite Social Media-Vorschriften verbieten auch nicht-strafbaren „Hass“

Neue irische Vorschriften verbieten selbst nicht-strafbaren „Hass“ auf Social Media. Weil fast alle großen Tech-Konzerne ihren EU-Sitz in Irland haben, hat all das nun Auswirkungen auf die gesamte EU.

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Für Catherine Martin ist die neue Vorschrift ein „großer Schritt vorwärts“

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Neue Vorschriften für Social Media-Konzerne, die von der irischen Medienaufsicht Coimisiún na Meán erlassen wurden, könnten in der gesamten EU einschneidende Folgen für die Meinungsfreiheit im Netz haben. Denn fast alle der großen Tech-Konzerne haben ihren EU-Sitz in Irland, etwa X, Facebook, Instagram, YouTube und TikTok.

Ein neuer „Online Safety Code“ der irischen Behörden verpflichtet die Plattformen, bestimmte Inhalte zu zensieren, selbst wenn diese gar nicht unbedingt strafrechtlich verboten sind. Grundlage für den „Online Safety Code“ ist die „Audiovisual Media Services Directive“ der EU.

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Konkret heißt es in den neuen Vorschriften unter anderem, Anbieter seien verpflichtet „die Öffentlichkeit vor Programmen, nutzergenerierten Videos und audiovisuellen kommerziellen Mitteilungen“ zu „schützen“, die zu „Gewalt oder Hass“ gegen bestimmte Minderheiten aufrufen, die durch Merkmale der EU-Grundrechtecharta definiert werden. Bemerkenswert ist hierbei vor allem die vage Formulierung zu „Hass“, denn an anderer Stelle in derselben Liste von zu zensierenden Videos sind explizit rechtlich verbotene Inhalte aufgeführt.

Dazu sollen Plattformen bereits den Upload spezieller, „beschränkter Videoinhalte“ verbieten. Definiert werden solche Videoinhalte erneut auch als nicht-strafbarer „Hass“, mit der bekannten Formulierung: wenn sie zu „Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer Gruppe aufstacheln“.

Konkret aufgeführte Merkmale hierfür sind „Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung“.

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Vermeintliche „Hass“-Videos müssen damit nicht nur gelöscht oder unsichtbar gemacht werden, sondern sollen von den Plattformen von vorneherein explizit in ihren Geschäftsbedingungen untersagt werden.

Wie das Portal Brussels Signal berichtet, falle „Desinformation“ nicht unter den neuen „Online Safety Code“, aber die Behörde teilte mit, sie könne „dem [irischen Medienminister] vorschlagen, eine bestimmte Art von Inhalten zu den Kategorien schädlicher Inhalte hinzuzufügen“.

Die irische Medienministerin Catherine Martin von den Grünen bezeichnete die neuen Vorschriften jedenfalls als einen „großen Schritt vorwärts in Sachen Online-Sicherheit“: „Es führt eine echte Rechenschaftspflicht für Online-Video-Sharing-Plattformen ein und verpflichtet sie, Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ihrer Plattformen zu ergreifen, unter anderem durch robuste Beschwerdeverfahren und die Einführung einer wirksamen Altersüberprüfung.“

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