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Verwaltungsgericht Berlin

Nächste Niederlage für Dobrindt: Erneut erklärt ein Gericht Zurückweisungen von Asylbewerbern für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erneut entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen unzulässig ist. Das Gericht sah das Recht eines Eritreers auf ein Dublin-Verfahren als verletzt an, weil dieser an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden war.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat Innenminister Dobrindt eine erneute juristische Klatsche beschert. (IMAGO/epd)

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Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in einer Eilentscheidung entschieden, dass die Zurückweisung eines Eritreers bei einem illegalen Versuch des Grenzübertritts rechtswidrig gewesen ist. Das geht aus dem Beschluss des Gerichts vom 22. Mai hervor. Die Behörden müssen den Eritreer einreisen lassen. Eine ähnliche Entscheidung einer anderen Kammer des Gerichts im Falle von drei Somaliern, die ebenso wie der Eritreer an der deutsch-polnischen Grenze abgewiesen worden waren, hatte im Juni 2025 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Der Eritreer harrte, wie aus einer Mitteilung von Beck-Aktuell hervorgeht, über Monate in Polen aus: Nachdem er 2025 mithilfe eines Schleusers über Belarus nach Polen gelangt war, versuchte er, nach Deutschland einzureisen, wo er jedoch aufgegriffen und abgeschoben wurde. Außerdem wurde durch die Bundespolizei gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt.

Danach befand er sich über Monate in einem bewachten Ausländerzentrum, bevor er im März 2026 erneut den illegalen Grenzübertritt wagte und erneut scheiterte: Dieses Mal wurde er zurückgewiesen – obwohl er per eidesstattlicher Versicherung angegeben hatte, dass er zuvor Asyl beantragt hatte. Der Mann wehrte sich juristisch gegen die Zurückweisung – nun muss die Bundespolizei ihn einreisen lassen, um ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten.

Das Gericht sieht, wie auch in der Entscheidung Anfang Juni 2025, den Anspruch des Mannes auf ein Dublin-Verfahren als verletzt an. Zudem habe der Eritreer glaubhaft gemacht, dass sein Asylwunsch aufgrund seiner Einreise über Belarus nicht bearbeitet worden sei. Auf den von Dobrindts Behörde angeführten Notstand, der eine Missachtung des Anspruchs auf das Dublin-Verfahren ermögliche, ging das Gericht gar nicht erst ein – offenbar sehen die Richter die Belege für einen solchen Notstand als zu dünn an.

Es ist bereits die nächste juristische Niederlage für Dobrindt – schon im Juni 2025 erklärte das Berliner Verwaltungsgericht Zurückweisungen von Asylbewerbern bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet für unzulässig. Die damaligen Kläger – drei Somalier – wurden dabei von der linken NGO Pro Asyl unterstützt – noch unklar ist, ob Pro Asyl auch dieses Mal unterstützend mitwirkte.

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Dobrindt erklärte damals trotz der Niederlage, dass die Zurückweisungen fortgeführt würden – er flüchtete sich in die Begründung, es handele sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung. Diese Erzählung bricht jedoch angesichts der zweiten eindeutigen Entscheidung nach und nach in sich zusammen.

bc

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67 Kommentare

  • Illegale Einreise ist illegal. Was das Gericht macht, nennt sich Rechtsbeugung.

    • Das Gericht hat gar nicht festgestellt, ob die Einreise legal oder illegal war.
      Sondern das unabhänig davon ein Anspruch auf ein korrekt durchgeführtes Dublinverfahren besteht. Was der Fall ist, da es eben die aktuelle Rechtslage ist.

      Wenn man wollen würde, dass bei illegalem Grenzübertritt oder der Verübung von Vergehen und Straftaten, das Recht auf Asyl und Aufenthalt erlischt und man entsprechende Massnahmen ergreifen könnte, müßte man die entsprechenden Gesetze anpassen…
      Was glauben sie warum man genau das nicht tut sondern mit voller Absicht rechtswiedrige Anweisungen aus dem Ministerium gibt, die sofort von einem Gericht kassiert werden. Das ist weder ein Versehen noch Inkompetenz. Das ist genau so gewollt.

      • Es wäre mir neu, dass illegaler Grenzübertritt durch irgendein anderes Gesetz legal würde. Asyl beantragt man nämlich eigentlich a n der Grenze, um sich so überhaupt Zutritt zu einem Land zu verschaffen, welches man anderweitig nicht betreten dürfte. Ein Gesetz wird nämlich nicht abgeschafft, nur weil tausendfach dagegen verstoßen wird. Sonst wäre Diebstahl längst legal.

      • Dann muss eben Polen dieses Dublin-Verfahren durchführen.

    • Wenn diese Politclowns wirklich abschieben wollten, bräuchten sie nur die Gesetze ändern, dass es passt, aber sie wollen es nicht. Sie lügen ihren Bürgern ins Gesicht, dieser Politadel muss verjagt werden und zwar aus allen Ämtern.

      • Bestehende Gesetze wirklich anwenden würde schon reichen.

  • Wer hat hier eigentlich das Sagen in unserem Land?:
    Ein Flüchtling aus Eritrea überstimmt den erklärten Willen des Bundesinneministers.

    Wenn man Macht definiert als „die Fähigkeit anderen seinen Willen aufzuzwingen“ – dann hat der Flüchtling aus Eritrea mehr Macht als der Minister.

    Ich habe seit längerem den Eindruck Deutschland ist unregierbar geworden. Egal von wem.

    • „Wer hat hier eigentlich das Sagen in unserem Land?“

      Zum 100. Mal: das WEF und die Globalisten!

      • Es ist nicht das WEF. Es sind die Leute und die Organisationen, die offen oder verdeckt hinter dem WEF stehen.
        Allen voran die UN, und linke Milliardäre wie Soros. Es ist China, das den Westen subversiv zerstören will. Es ist der Islam, der sich überall infiltriert.

    • 50 Jahre hat mir das Finanzamt seinen Willen aufgedrückt und dagegen konnte ich mich nicht wehren!

    • Das Volk, wir müssen aber aktiv werden.
      Freiwillig geben sie die Macht nicht ab.

  • Gerichte sind die Festungen von heute. Wer sie erobert hat, herrscht. Das haben die „Grünen“ erkannt und konsequent umgesetzt.

    • Das lässt sich aber auch wieder ändern.

  • Im Grundgesetz steht, dass Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland einreisen, keinen Anspruch auf Asyl in der BRD haben.
    Auch das Dublin-Verfahren regelt, dass Asylverfahren in dem Land bearbeitet werden, welches der Asylsuchende ZUERST in der EU betrat.

    Wenn das Berliner Verwaltungsgericht das jetzt anders sieht, dann sollte diese „Rechtssprechung“ an höherer Stelle überprüft und ggf. korrigiert werden.

    Vor allem sollten mitwirkenden NGOs die Gemeinnützigkeit und damit staatliche Zuschüsse entzogen werden.
    Aus meiner Sicht ist deren Vorgehen eine Methode, Sand ins Getriebe der Abschiebungspolitik zu streuen.

    • Jetzt ist der Illegale erst mal hier und wer hier ist, der bleibt. Wie kann ein Illegaler überhaupt klagen, wenn er an der Grenze zurück gewiesen wurde?

  • Auf in die nächste Instanz, Herr Dobrindt!

  • Die Verhinderung eines illegalen Grenzübertrittes ist also rechtswidrig? Wäre ich jetzt nicht drauf gekommen.

  • „….dass die Zurückweisung eines Eritreers bei einem illegalen Versuch des Grenzübertritts rechtswidrig gewesen ist.“

    Wenn jemand mit gezückter Pistole auf eine Bank zugeht, soll man ihm dann nach dieser Auslegung auch noch die Tür aufhalten?

  • Welcher Beweise bedarf es noch, das unsere Gerichtsbarkeit auf die schiefe Bahn geraten ist ?

    • Langsam werde ich zynisch:

      Das Problem der „Omas gegen rechts“ löst sich über kurz oder lang auf natürlichem Weg.

      Die Probleme einer kurdischen Großfamilie bleiben und weiten sich womöglich noch aus.

  • Es gibt nur eine rechtskonforme marktwirtschaftliche Lösung: Menschen wird schon vor dem Grenzübergang ein Arbeitsangebot gemacht, mit Berufs- und Lebensperspektiven! Dann können die Personen als entsendete Arbeitnehmende lokal, regional, EU-weit und weltweit umsiedeln!
    Dann kann auch die Exportwirtschaft wieder in Gang kommen – statt von Sicherheitsmaßnahmen systemisch ausgebremst zu werden! Humaner geht es auch!

    • Nein.
      Warum sollten z.B. Dänen oder Polen die Suppe auslöffeln die sich Deutschland eingebrockt hat?

      Schengen muss eingestampft werden – das Abkommen, nicht der Ort…….. 🙂

      Und die EU-Freizügigkeit sollte enger und strenger gefasst werden.

      Diese darf nicht für Migranten oder „Neu-Bürger“ gelten.

      Arbeitsnachweise oder der Nachweis sich selbst finanzieren zu können sollte Pflicht sein.

      Wir können doch heute besonders im Ruhrgebiet (Gelsenkirchen, Sinti und Roma z.B.) sehen, wie die EU-Freizügigkeit missbraucht wird um in die Sozialsysteme anderer Länder einzuwandern.

      Schluss damit!

      • KURZSCHLUUS-LOGIKEN führen nicht weiter! Es geht nicht um Suppe, löffeln, einstampfen, enger und strenger und „ordnungspolizeilich schwer durchsetzbare Pflichten.“

        Es geht um Arbeitsmobilität, Erwerbsperspektiven, auch mit Anreizen und Entwicklungszusammenarbeit und auch mit RESETTLEMEN in Afrika & Europa!

        In vielen Regionen gibt es schon jetzt einen absehbare Bevölkerungsschwund und in ganz Europa so viele LOST PLACES, die für eine zweite EU-Bevölkerung Platz bieten!
        Schon jetzt müssen Krankenhäuser und nagelneue Schulen schließen, weil man die Zuwanderungspolitik falsch konzipiert hat. Natürlich wandern Menschen dahin, wo es Lebenserwerb und Perpektiven gibt, und da geht es auch gut! – Das muss Priorität bekommen, vor Zaunbau & Überlastung der Polizeien.
        Es funktioniert auch nur, wenn die Menschen selbst wählen können! Verordnungspolitik passt nicht in eine neu aufstrebende Welt!

  • Den Glauben an die Politik haben wir bereits verloren. Und jetzt arbeitet unser Rechtssystem fleißig daran, das gleiche Schicksal zu erleiden. Warum ist „Asyl“ in Deutschland ein einklagbares Recht statt ausschließlich eine Mitleidsgeste? Mein Mitleid wird jedenfalls immer kleiner…

  • Gibt es da noch eine höhere Instanz? Bei den §188 Fällen sieht man sehr oft, dass die unteren Instanzen schlampig (oder bewusst politisch motiviert?) arbeiten, da sehr viele Urteile in den höheren Instanzen revidiert werden.

    • Also eigentlich unterstehen die Staatsanwälte dem Innenminister. Bürlün wird offiziell von einem CDU-Bürgermeister regiert. Dobrindt selbst ist Innenminister des Bundes. Mhm, also irgendwie ist das wohl gewollt.

      • Korrektur: Sie sind gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden.
        Auf Bundesebene SPD, in Bürlün eigentlich CDU-nah.

  • Schafft das Recht auf Asyl erst einmal ab.
    Dann sehen wir weiter.
    Ein Recht das nicht existiert kann dann auch von keinem Gericht mehr missbraucht werden.
    Reförmchen bringen schon lange nichts mehr.

  • Ich will Klarnamen (des Verwaltungsgerichts) !

  • Das Recht wurde verbogen und gegen uns gewendet. Hier ist ein Selbstbedienungsladen für die Welt entstanden, gewollt von Merkel und dem nach ihr folgenden linksgrünen Kartell, unterstützt von den NGOs.

    • Merkel „will“ gar nichts, die befolgt nur ihre Befehle.

      Es ist die Agenda 2030 der Globalisten des WEF!

      • Bleibt die Frage warum man sich dem nicht entgegenstellt. Denn für alle ersichtlich ist, daß die Folgen verheerend für uns sind.

  • Erstaunlich ist, dass es einem weltreisenden Eritreer im Gegensatz zu den meisten Bundesbürgern möglich ist, kostspielige Gerichtsverfahren zu betreiben. Noch mehr verwundert, in welch gekonnter Weise der sich in den Möglichkeiten eines diffus verworrenen, sich oft widersprechenden Rechtssystems super auszukennen scheint; offenbar ganz im Gegensatz zum durch Wahlen legitimierten Gesetzgeber.

    • Ja, das ist wirklich erstaunlich.
      Und die juristische Sprache scheint auch gut verstanden zu werden. Wo selbst wir D scheitern, schafft es ein „armer“ Errigräer. Die sind einfach „hochbegabt“.

  • In Berlin existiert nur noch grünes Standgericht…

  • Und wieder hat der Steuerzahler einen Kostgänger mehr am Hals. Leider überzeugt mich das Gericht von seiner Entscheidung gar nicht. Solche Urteile stärken nur die AFD.

  • Wer regiert uns eigentlich? Wieder kippt das Berliner Verwaltungsgericht eine Grenzzurückweisung. Ein Eritreer klagt sein Dublin-Verfahren ein. Der Bürger fragt sich fassungslos: Wo leben wir hier eigentlich?

    Es bleibt der fatale Eindruck, daß Deutschland nichts mehr zu sagen hat. Entweder blockiert der EuGH oder die heimische Justiz. Das Problem hat Methode: Von NGOs finanzierte Anwälte klabustern diese Dublin-Verfahren im Akkord aus und die ideologisch besetzten Gerichte hebeln die Grenzsicherung aus. Diese juristische Sabotage durch Aktivisten-Netzwerke muss politisch und finanziell gestoppt werden!

    Es braucht dringend einen personellen Austausch an den Gerichten. Der Rechtsstaat muß unser Land schützen, statt sich von NGOs lahmlegen zu lassen!

  • Warum sind denn keine Demos und Kundgebungen vor solchen Gerichten?

    • Weil wir die mit Abstand untertänigste Bevölkerung haben.

  • Klappe aufreißen aber nicht liefern: „Es soll ein faktisches Einreiseverbot für alle geben, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen oder nicht von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen. Dies gilt ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch“.

  • Keine Gelder für NGOS.Es kann doch nicht sein das illegale Grenzübertritte von diesen Leuten unterstützt werden und wir das alles bezahlen sollen. Wer sich unerlaubt zutritt in unser Land verschafft, einsperren ,abschieben, bei nochmaligen Versuch Knast bis zur freiwilligen ausreise.Und außer Essen , schlafen, trinken. Nichts was den Aufenthalt angenehmer gestalten würde.

  • Das ist Migrationswende von Merz. Eritrea ist jetzt wohl auch ein Nachbarland Deutschlands. Die Grenze darf jeder überschreiten, aber Remigration soll nicht möglich sein. Ein Banananenstaat.

    • Das Absurde ist, dass eritreische Männer im wehrfähigen Alter hier Asyl bekommen, um in Eritrea keinen Militärdienst leisten zu müssen, während man junge Deutsche sogar an ihrer beliebigen Ausreise aus Deutschland hindern will.

  • „….dass die Zurückweisung eines Eritreers bei einem illegalen Versuch des Grenzübertritts rechtswidrig gewesen ist.“
    Heißt übersetzt: Ob legal oder illegal, es ist scheißegal. Wer rein will, darf rein!
    Im Namen des Volkes!

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