Berlin
Nächste Niederlage für Dobrindt: Erneut erklärt ein Gericht Zurückweisungen von Asylbewerbern für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat erneut entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen unzulässig ist. Das Gericht sah das Recht eines Eritreers auf ein Dublin-Verfahren als verletzt an, weil dieser an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden war.
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Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat in einer Eilentscheidung entschieden, dass die Zurückweisung eines Eritreers bei einem illegalen Versuch des Grenzübertritts rechtswidrig gewesen ist. Das geht aus dem Beschluss des Gerichts vom 22. Mai hervor. Die Behörden müssen den Eritreer einreisen lassen. Eine ähnliche Entscheidung einer anderen Kammer des Gerichts im Falle von drei Somaliern, die ebenso wie der Eritreer an der deutsch-polnischen Grenze abgewiesen worden waren, hatte im Juni 2025 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Der Eritreer harrte, wie aus einer Mitteilung von Beck-Aktuell hervorgeht, über Monate in Polen aus: Nachdem er 2025 mithilfe eines Schleusers über Belarus nach Polen gelangt war, versuchte er, nach Deutschland einzureisen, wo er jedoch aufgegriffen und abgeschoben wurde. Außerdem wurde durch die Bundespolizei gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt.
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Danach befand er sich über Monate in einem bewachten Ausländerzentrum, bevor er im März 2026 erneut den illegalen Grenzübertritt wagte und erneut scheiterte: Dieses Mal wurde er zurückgewiesen – obwohl er per eidesstattlicher Versicherung angegeben hatte, dass er zuvor Asyl beantragt hatte. Der Mann wehrte sich juristisch gegen die Zurückweisung – nun muss die Bundespolizei ihn einreisen lassen, um ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten.
Das Gericht sieht, wie auch in der Entscheidung Anfang Juni 2025, den Anspruch des Mannes auf ein Dublin-Verfahren als verletzt an. Zudem habe der Eritreer glaubhaft gemacht, dass sein Asylwunsch aufgrund seiner Einreise über Belarus nicht bearbeitet worden sei. Auf den von Dobrindts Behörde angeführten Notstand, der eine Missachtung des Anspruchs auf das Dublin-Verfahren ermögliche, ging das Gericht gar nicht erst ein – offenbar sehen die Richter die Belege für einen solchen Notstand als zu dünn an.
Es ist bereits die nächste juristische Niederlage für Dobrindt – schon im Juni 2025 erklärte das Berliner Verwaltungsgericht Zurückweisungen von Asylbewerbern bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet für unzulässig. Die damaligen Kläger – drei Somalier – wurden dabei von der linken NGO Pro Asyl unterstützt – noch unklar ist, ob Pro Asyl auch dieses Mal unterstützend mitwirkte.
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Illegale Einreise ist illegal. Was das Gericht macht, nennt sich Rechtsbeugung.
Das Gericht hat gar nicht festgestellt, ob die Einreise legal oder illegal war.
Sondern das unabhänig davon ein Anspruch auf ein korrekt durchgeführtes Dublinverfahren besteht. Was der Fall ist, da es eben die aktuelle Rechtslage ist.
Wenn man wollen würde, dass bei illegalem Grenzübertritt oder der Verübung von Vergehen und Straftaten, das Recht auf Asyl und Aufenthalt erlischt und man entsprechende Massnahmen ergreifen könnte, müßte man die entsprechenden Gesetze anpassen…
Was glauben sie warum man genau das nicht tut sondern mit voller Absicht rechtswiedrige Anweisungen aus dem Ministerium gibt, die sofort von einem Gericht kassiert werden. Das ist weder ein Versehen noch Inkompetenz. Das ist genau so gewollt.
Es wäre mir neu, dass illegaler Grenzübertritt durch irgendein anderes Gesetz legal würde. Asyl beantragt man nämlich eigentlich a n der Grenze, um sich so überhaupt Zutritt zu einem Land zu verschaffen, welches man anderweitig nicht betreten dürfte. Ein Gesetz wird nämlich nicht abgeschafft, nur weil tausendfach dagegen verstoßen wird. Sonst wäre Diebstahl längst legal.
@Keine weiteren Fragen
Nein wird er nicht aber es ist hier nicht relevant.
Offensichtlich ist die aktuelle Rechtslage so, das durch illegalen Grenzübertritt das Recht auf ein korrekt duchgeführtes Dublinverfahren nicht erlischt.
Letzteres wird als das höhere Rechtsgut angesehen und dieser Anspruch schlägt die Maßregelung wegen illegalem Grenzübertritt.
Es geht hier um Technicalities… juristische Spitzfindigkeiten in den Formulierungen und Wechselwirkungen von Gesetzen.
Mit gesundem Menschenverstand braucht man da nicht herangehen. Man muss zumindest versuchen wie ein Jurist zu denken.
Offiziell ist der Eritreer beim zweiten Versuch gar nicht rechtlich eingereist, weil er sofort an der Grenze zurückgewiesen wurde (siehe § 15 Zurückweisung AufenthG).
Der Eritreer behauptet zwar per eidesstattlicher Versicherung, er habe einen Asylantrag gestellt, doch dieser ist nicht dokumentiert und die Erklärung kann wegen seiner vorherigen illegalen Einreise und dem darauf erfolgten Einreise- und Aufenthaltsverbots stark bezweifelt werden, das er aus Asylgründen von Belarus über Polen nach Deutschland gekommen ist. Die Reiseroute in die EU scheint also hinlänglich bekannt zu sein.
Da beim zweiten Versuch keine rechtliche Einreise erfolgte und somit auch kein illegaler Grenzübertritt vorliegt, dürfte das Dublin-III-Verfahren gem. VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 keine Anwendung finden.
sehr gut erklaert.
ich habe es neulich schon gesagt, als die masse hier wieder im jubeltaumel ueber das neue *ausschaffungsgesetze* war, dass dann auf dem weg durch die hintertuer weiterhin fleissig *eingeschafft* werden kann.
schliesslich hat die massenmigration ein ziel.
sie wird solange fortgesetzt, bis dieses ziel soweit moeglich erreicht ist.
Die Geschichte kennt wesentlich nur eine Art, wie mit oder ihren umzugehen ist. Ihnen zu gewähren bzw. sie in die Regierung zu wählen war dabei nicht vorgesehen.
Warum Dublin-Verfahren „prüfen“ ? Nach Artikel 16a Absatz 2 GG hat niemand (auch ein politisch Verfolgter nicht) Asylrecht, wenn er aus einem EU-Staat einreist. Artikel 16a Absatz 2 GG hat Verfassungsrang und steht über EU-Recht, dass lediglich einem Bundesgesetz gleichgestellt ist. Was lernen solche Richter eigentlich im Jurastudium ?
Also, bei Einreiseversuch Artikel 16a Absatz 2 GG ausdrucken, aushändigen und zurück nach Polen schicken. Da gibt es gar nichts „zu prüfen“.
@Return to sender:
Das ist so nicht richtig. Bitte Art. 16a Abs 2 GG nochmal genau lesen!
Da steht:
“ wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften …, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Da Polen sich weigert an diesen Leuten das Dublinverfahren anzuwenden ist es eben NICHT sichergestellt und somit kommt Abs 2 NICHT zur Anwendung!
Tatsächlich hat Abs 2 genau die Funktion alle Maßnahmen und Verfahren auszuhebeln die nicht den deutschen Maximalansprüchen genügen. Es ist nur eine Frage der Zeit bis Asylanten die aus anderen EU Ländern rausfliegen nach Deutschland kommen und sich auf Abs 2. berufen. Dänemark und Schweden wären so Kandidaten.
Ungarn hat Bustransfer von seiner Ost- zur Westgrenze usw.
Wenn Abs 2 anders zu verstehen wäre, könnte niemand mehr in Deutschland Asyl beantragen der nicht an der Küste anlandet oder direkt einfliegt.
@ schnuersi
ob Polen sich weigert, ist völlig irrelevant
Polen hat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) im Jahr 1991 ratifiziert und ist damit rechtlich an deren Vorgaben gebunden !
Und somit fällt Polen unter : „in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
nur weil Polen durchwinkt, weil sie kein Bock haben, heisst das nicht automatisch das sie nicht an die GFK gebunden seien !
Hätte Polen die GFK nicht ratifiziert, dann wäre tatsächlich Deutschland dafür zuständig,
Und Satz 2 wurde deswegen in den 90er eingefügt, weil man keine Asylsuchende mehr haben will, selbst Pro Asyl und die ganzen anderen Asyl NGOs schrieben damals selbst, das mit dieser Einführung es faktisch unmöglich , wenn man über den Landweg nach Deutschland einreisst, einen Asylantrag zu stellen. Mit den Jahren hat die Asylindustrie verstanden, wie man dieses faktischen aushebeln kann
An schnuersi,
was bitte schreiben sie da? Die Anforderung von Art 16a Abs. 2 GG (in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.) gilt nur für Drittstaaten, Mitgliedstaaten der EU gelten automatisch als sicher! Diese Ausnahme zieht also nicht.
Zudem muss Polen kein Dublin-Verfahren betreiben, sondern als erstes betretenes EU-Land schlicht ein Asylverfahren durchführen.
Allerdings werden sich polnische Behörden davor hüten, solange der Eritreer gegenüber den polnischen Behörden nicht offiziell einen Asylantrag stellt.
Das sollte doch jedem ersichtlich sein, das der betroffene Eritreer, zumindest nicht primär, Asyl suchend ist. Es handelt sich hier offensichtlich in erster Linie um einen Versuch in die deutschen Sozialsysteme einzuwandern.
Dann muss eben Polen dieses Dublin-Verfahren durchführen.
@JodHa
Polen müßte… tun sie aber nicht.
Darum wurde ja auch in Deutschland auf die Durchführung geklagt.
24- jähriger Asylant gibt sich als minderjährig aus, um nach Grossbritannien einreisen zu können und vergewaltigt dann ein 15- jähriges Mädchen: https://www.thesun.co.uk/news/39449797/asylum-seeker-posed-child-enter-uk-sexual-assault-girl/
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“ B. Lux (Bündnis 90/Grüne, 2020)
https://dserver.bundestag.de/btd/21/031/2103167.pdf
Bei den Gerichten sind diese Typen bereits installiert. Wie hieß der zuständige Senator noch? Noch Fragen?
P.S. Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen und hoffen, dass die Richter der nächsten Instanz mit Verstand (der nicht grün-rot ist) ausgestattet sind.
P.P.S. Hier noch so eine „Entscheidung“, die angefochten werden muss:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/500-euro-entschaedigung-wegen-polizei-rassismus
Hier die Grundlage- mit Erläuterungen von der „richtigen“ Seite: https://www.migrationsrat.de/wp-content/uploads/2021/01/Handreichung_LADG.pdf
Und dieses -für die Bundesrepublik „einmalige“ Berliner Gesetz muss auf den Müllhaufen der Geschichte!
Wenn diese Politclowns wirklich abschieben wollten, bräuchten sie nur die Gesetze ändern, dass es passt, aber sie wollen es nicht. Sie lügen ihren Bürgern ins Gesicht, dieser Politadel muss verjagt werden und zwar aus allen Ämtern.
Bestehende Gesetze wirklich anwenden würde schon reichen.
@schweinsbauchpr
„was die EU fordert gilt“
Das ist nicht richtig! Richtig wäre: in Deutschland läßt man gelten was die EU fordert. Das ist eine bewußte politische Entscheidung, die hochgradig fragwürdig sowie juristisch und staatsphilisophisch hoch umstritten ist.
Andere EU Länder lassen sich nur sehr eingeschränlt oder gar nicht vorschreiben was sie wie zu tun haben. Auch werden EU Forderungen sehr unterschiedlich und ggf sehr frei ausgelegt.
Tatsächlich hat die EU als Organisation gegen Deutschland als größten Beitragszahler gar keine Handhabe. Deutschland könnte den gesamten EU-Apperat innerhalb von Wochen austrocknen, wenn es seine Zahlungen einstellt.
Es ist eine klare Entscheidung zur Unterwerfung und Selbstaufgabe der politischen Führung Deutschlands sich allen Forderungen zu beugen.
bestehende gesetze sind national und werden von supranationalen gesetzen uebersteuert.
was die EU fordert gilt, und die richtet sich nach dem m-pakt und dem europaeischen menschenrechtsgerichtshof, dessen urteile zwar nicht binden sind, aber den nationalen gerichten dennoch den tarif durchgeben.
„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant.“
– Franklin Delano Roosevelt
Wer hat hier eigentlich das Sagen in unserem Land?:
Ein Flüchtling aus Eritrea überstimmt den erklärten Willen des Bundesinneministers.
Wenn man Macht definiert als „die Fähigkeit anderen seinen Willen aufzuzwingen“ – dann hat der Flüchtling aus Eritrea mehr Macht als der Minister.
Ich habe seit längerem den Eindruck Deutschland ist unregierbar geworden. Egal von wem.
„Wer hat hier eigentlich das Sagen in unserem Land?“
Zum 100. Mal: das WEF und die Globalisten!
Eine Weltherrschaft muss zwingend totalitär sein. Denn es gibt keine Alternative mehr. Es sei denn, man zieht auf den Mars. Deshalb: Austritt aus allen „World….“-Organisationen. Und aus der EU als Totalitarismus „im Kleinen“ mit erheblichen Demokratiedefiziten. Subsidiarität, Subsidiarität, Subsidiarität!
subsidiaritaet ist der einzige weg.
aber kein europaeisches land will ihn gehen.
in ganz europa nicht.
allenfalls in teilbereichen.
aber ehe sie sich da abrackern, ergeben sie sich lieber der weltherrschaft.
hat fuer die regierungen ja auch was gutes.
sie koennen / muessen die haertesten gesetze zur ruhigstellung des volkes einfuehren, und koennen dabei immerauf hoehere gewalt aus bruessel verweisen und sich von eigenverantwortung freimachen.
hier ein etwas lauer artikel ueber das zusammenspiel der weltherren und die gleichschaltung der laender
https://www.manova.news/artikel/die-globale-agenda
Es ist nicht das WEF. Es sind die Leute und die Organisationen, die offen oder verdeckt hinter dem WEF stehen.
Allen voran die UN, und linke Milliardäre wie Soros. Es ist China, das den Westen subversiv zerstören will. Es ist der Islam, der sich überall infiltriert.
Natürlich ist es das WEF. Das WEF ist die offizielle Vertretung der globalistischen Agenda.
ja, das WEF gibt den tarif durch.
doch wird eine regierung tatsaechlich gezwungen, ihm folge zu leisten ?
das WEF hat nur deshalb soviel macht, weil es die von ihm geschulten global young leaders in die meisten westlichen, aber auch ein paar andere , regierungen eingeschleust hat.
diese leute wurden darauf geeicht, die WEF agenda auszufuehren,
dass die global young leaders ueberhaupt vom volk gewaehlt wurden liegt nicht zuletzt daran, dass waehler, wie man auch hier im forum taeglich sehen kann, naiv sind, an das gute glauben, und sich gezielte, vorsaeztliche boesartigkeit der politiker gar nicht vorstellen koennen.
sie waehlen mehrheitlich mit dem bauch, nicht mit dem kopf (s. habeck)
die GYL sind meist junge, relativ ansehnliche menschen, die den durchschnittswaehler ansprechen, weil sie denken, nun kaeme frischer wind in die politik, oder weil sie schwiegermuttertraeume sind.
und wenn sie erstmal da sind….
Warum sollte uns China zerstören wollen? Wer kauft dann deren Produkte?
Bitte den Club of Rome, die City of London und die Bilderberg Group nicht vergessen. Alles der gleiche kriminelle Eliten Clan wie der WEF 🙂 🙂 🙂
die dummmichels kapieren es nicht !!!!!!!
sie sind auch zu faul, statt tv und fussball mal ein wenig eigenrecherche zu betreiben, obwohl ihnen hier wirklich viele indizien udn links vorgelegt werden, die ihnen den weg weisen.
sie wollen, ohne das weltgeschehen selber hinterfragen zu muessen, einfach anstrengungslos eine welt nach ihrem geschmack vom grossen zampano puenktlich geliefert bekommen.
diese menschen sind hoffnungslos verloren fuer eine demokratie, weil eigenverantwortung und selberdenken bei ihnen nicht vorkommen.
50 Jahre hat mir das Finanzamt seinen Willen aufgedrückt und dagegen konnte ich mich nicht wehren!
Wenn Sie ohne Angelschein angeln oder 3 km/h schneller als nach StVO erlaubt fahren, dann wird Ihnen auch der Willen der Staatsmacht aufgedrückt. Wenn Sie aber ohne Pass zB aus Österreich oder Polen einreisen und „Asyl“ aussprechen, dann dürfen Sie rein und werden sofort und auf ewig all-inclusiv versorgt. Artikel 16a Absatz 2 GG ist den Richtern nur ein Fetzen Papier.
Das Volk, wir müssen aber aktiv werden.
Freiwillig geben sie die Macht nicht ab.
heute ist der tag, an dem starmers konkurrent in manchester gewaehlt werden koennte.
anschliessend hat er die moglichkeit, gegen starmer anzutreten.
starmer wehrt sich mit haenden und fuessen.
er will weitermachen, *dem land dienen und dem volk die veraenderung bringen, die es verdient hat.*🤮
auch macron wollte vorkehrungen treffen, nach seiner abwahl dennoch einfluss auf die regierungsgeschafte zu behalten.
und merz klebt einfach so weiter fest.
wie werden wir sie los?
So lange es solche Richter gibt, die Gesetze am Parlament vorbei machen und neu erfinden und im Sinne der links-grünen Agenda auslegen, gibt es keine Chance. Und alle Richter austauschen ist sehr sehr schwer. Und ob das Mao-Prinzip funktioniert? Vielleicht, wenn man die Richter nicht nur rausschmeißt, sondern erschießt.
netzwerke? vielleicht mal hier nachschauen..
https://verfassungsblog.de/
da kamm übrigens auch die unterschriften sammlung für die unsägliche brosius-gersdorff her.
In den USA kann man nicht klagen, wenn der Immigration Officer „No“ sagt. Trotz gültigem Visum läuft da nichts. Die USA haben ihre Souveränität diesbezüglich nicht aufgegeben.
In Deutschland machen schon lange Richter die Gesetze, nicht das Parlament. Richter sollen vorhandene Gesetze anwenden, nicht neue „erfinden“.
Gerichte sind die Festungen von heute. Wer sie erobert hat, herrscht. Das haben die „Grünen“ erkannt und konsequent umgesetzt.
Das lässt sich aber auch wieder ändern.
Das MUSS sich ändern. Allerdings wird dies bei dem deutschen Beamtenrecht, das ohnehin auf den Prüftand gehört, kein einfaches Unterfangen sein.
Es gab doch Berichte, dass der Berliner Richter eine „gewisse Nähe“ zu jemandem hatte! Anscheinend ist deswegen nichts passiert.
Im Grundgesetz steht, dass Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland einreisen, keinen Anspruch auf Asyl in der BRD haben.
Auch das Dublin-Verfahren regelt, dass Asylverfahren in dem Land bearbeitet werden, welches der Asylsuchende ZUERST in der EU betrat.
Wenn das Berliner Verwaltungsgericht das jetzt anders sieht, dann sollte diese „Rechtssprechung“ an höherer Stelle überprüft und ggf. korrigiert werden.
Vor allem sollten mitwirkenden NGOs die Gemeinnützigkeit und damit staatliche Zuschüsse entzogen werden.
Aus meiner Sicht ist deren Vorgehen eine Methode, Sand ins Getriebe der Abschiebungspolitik zu streuen.
Jetzt ist der Illegale erst mal hier und wer hier ist, der bleibt. Wie kann ein Illegaler überhaupt klagen, wenn er an der Grenze zurück gewiesen wurde?
Wetten das hier wieder eine NGO beteiligt war und sich im Vorfeld eine vorformulierte schriftliche Vollmacht gegenüber deutschen Behörden von dem Eritreer hat erteilen lassen.
und bekommt erstmal subsidären Schutz und Grusi zusammen mit Wohnung und Erstausstattung und in 2 bis 3 Jahren, wenn die Gerichte noch am klären sind, ob sie nun zuständig sind oder nicht, dann bekommt er den deutschen Pass…ob er will oder nicht…und in 5 Jahren eine Auszeichnung wg. gelungener Integration…Doppelwumms…Treffer…Versenkt 🙂 🙂 🙂
NGOs sollten grundsätzlich keine staatliche Unterstützung und keine Gemeinnützigkeit bekommen.
Noch besser kommt:
Die Übernahme der „Dublin-Regelung“ ins GG war Voraussetzung für den Beitritt zum Schengener Abkommen, welches als Internationales Recht nur den Rang eines Bundesgesetzes hat und damit unter dem GG steht.
Vor dem (neuen) Artikel 16a GG war das Asylrecht in Artikel 16 GG geregelt. Und der bestand aus einem einzigen Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.
….Wenn das Berliner Verwaltungsgericht das jetzt anders sieht, dann sollte diese „Rechtssprechung“ an höherer Stelle überprüft und ggf. korrigiert werden…
koennte es nicht sein, dass das verwaltungsgericht sich mit seinem urteil bereits genau an hoeherer stelle orientiert ?
das EGMR, das gerne regelungen des m-pakt als vorbild nimmt ist, mit seinen supranationalen regeln bindend fuer alle mitgliedsstaaten im europarat.
nationale gerichte haben sich daran zu halten.
das berliner verwaltungsgericht hat doch namen in den kammern.
warum erfährt man nicht, welche juristen invasoren über das wohl der deutschen bürger stellen?
wem wir zukünftige messerfeste und vergewaltigungs festivals zu verdanken haben? es wird zeit, die täter causal mit den ermöglichern zu verbinden, nach mustern zu gucken und dafür braucht es namen. namen und portraits.
gegen das vergessen.
Auf in die nächste Instanz, Herr Dobrindt!
Die Verhinderung eines illegalen Grenzübertrittes ist also rechtswidrig? Wäre ich jetzt nicht drauf gekommen.
Na sowas. Hervorragende Urteilskraft. Nur so kann die deutsche Justiz überleben.
„….dass die Zurückweisung eines Eritreers bei einem illegalen Versuch des Grenzübertritts rechtswidrig gewesen ist.“
Wenn jemand mit gezückter Pistole auf eine Bank zugeht, soll man ihm dann nach dieser Auslegung auch noch die Tür aufhalten?
Und selbstverständlich auch den Inhalt des Tresors aushändigen!
„ Das Gericht sah das Recht eines Eritreers auf ein Dublin-Verfahren als verletzt an, weil dieser an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden war.“
Soweit ich weiß gehört Polen zur EU. Damit kann/muss in Polen das Dublin Verfahren durchgeführt werden. Warum das verletzt sein soll und nur in Deutschland durchgeführt werden kann/soll/muss erschließt sich mir nicht.
In Deutschland gibt es 22 000 Richter. Werden die jetzt alle arbeitslos?
Den Glauben an die Politik haben wir bereits verloren. Und jetzt arbeitet unser Rechtssystem fleißig daran, das gleiche Schicksal zu erleiden. Warum ist „Asyl“ in Deutschland ein einklagbares Recht statt ausschließlich eine Mitleidsgeste? Mein Mitleid wird jedenfalls immer kleiner…
In Eritrea liest man offenbar auch die „Junge Freiheit“!
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/huso-wird-trotz-147-polizeieintraegen-seit-23-jahren-nicht-abgeschoben/
In den USA säße der längst lebenslänglich im Knast. Da gibt es das „Three-Strikes-Law“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Three-strikes_law
Omas gegen Rechts demonstrieren gegen Abschiebung von kurdischer Familie:
https://www.nds-fluerat.org/65057/aktuelles/protest-in-leer-omas-gegen-rechts-demonstrieren-gegen-abschiebung-einer-kurdischen-familie/
Langsam werde ich zynisch:
Das Problem der „Omas gegen rechts“ löst sich über kurz oder lang auf natürlichem Weg.
Die Probleme einer kurdischen Großfamilie bleiben und weiten sich womöglich noch aus.
die wachsen unaufhoerlich nach 🙂
fangen als klimakleber an, bringen als eltern ihre kinder zum dragfest, und als oma gegen rechts enden sie.
Gibt es da noch eine höhere Instanz? Bei den §188 Fällen sieht man sehr oft, dass die unteren Instanzen schlampig (oder bewusst politisch motiviert?) arbeiten, da sehr viele Urteile in den höheren Instanzen revidiert werden.
Also eigentlich unterstehen die Staatsanwälte dem Innenminister. Bürlün wird offiziell von einem CDU-Bürgermeister regiert. Dobrindt selbst ist Innenminister des Bundes. Mhm, also irgendwie ist das wohl gewollt.
Korrektur: Sie sind gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden.
Auf Bundesebene SPD, in Bürlün eigentlich CDU-nah.
die hoechste instanz fuer migrantenanliegen ist der EGMR.
dessen urteile sind bindend und in jedem nationalstaat umzusetzen.
wenn dort jetzt etwas in der art geurteilt wurde, muessen deutsche gerichte sich dran halten.
Der linke „Marsch durch die Institutionen“ hat sich auch in der Justiz durchgesetzt. Das Ergebnis ist überall offensichtlich.
Es gibt nur eine rechtskonforme marktwirtschaftliche Lösung: Menschen wird schon vor dem Grenzübergang ein Arbeitsangebot gemacht, mit Berufs- und Lebensperspektiven! Dann können die Personen als entsendete Arbeitnehmende lokal, regional, EU-weit und weltweit umsiedeln!
Dann kann auch die Exportwirtschaft wieder in Gang kommen – statt von Sicherheitsmaßnahmen systemisch ausgebremst zu werden! Humaner geht es auch!
Nein.
Warum sollten z.B. Dänen oder Polen die Suppe auslöffeln die sich Deutschland eingebrockt hat?
Schengen muss eingestampft werden – das Abkommen, nicht der Ort…….. 🙂
Und die EU-Freizügigkeit sollte enger und strenger gefasst werden.
Diese darf nicht für Migranten oder „Neu-Bürger“ gelten.
Arbeitsnachweise oder der Nachweis sich selbst finanzieren zu können sollte Pflicht sein.
Wir können doch heute besonders im Ruhrgebiet (Gelsenkirchen, Sinti und Roma z.B.) sehen, wie die EU-Freizügigkeit missbraucht wird um in die Sozialsysteme anderer Länder einzuwandern.
Schluss damit!
daenen haben bei EU eintritt sonderrechte ausbedungen.
trotzdem laeuft es da nicht wirklich gut.
ob polen auch solche vereinbarungen getroffen hat, oder man es nur toleriert, weil sie das beste bollwerk gegen putin sind, das man nicht verlieren moechte?
im tollen schweden laeuft es wieder ganz anders.
dort sollen analphabeten, also ein sehr grosser teil der migranten aus den entwicklungslaendern, recht auf erleichterte einbuergerung bekommen, weil sie den schwierigen pflichtsprachtest nicht bestehen.
so moderaterna-migrationsminister forsell.
Dland wird sich eher schweden zum vorbild nehmen, als DK oder polen.
KURZSCHLUUS-LOGIKEN führen nicht weiter! Es geht nicht um Suppe, löffeln, einstampfen, enger und strenger und „ordnungspolizeilich schwer durchsetzbare Pflichten.“
Es geht um Arbeitsmobilität, Erwerbsperspektiven, auch mit Anreizen und Entwicklungszusammenarbeit und auch mit RESETTLEMEN in Afrika & Europa!
In vielen Regionen gibt es schon jetzt einen absehbare Bevölkerungsschwund und in ganz Europa so viele LOST PLACES, die für eine zweite EU-Bevölkerung Platz bieten!
Schon jetzt müssen Krankenhäuser und nagelneue Schulen schließen, weil man die Zuwanderungspolitik falsch konzipiert hat. Natürlich wandern Menschen dahin, wo es Lebenserwerb und Perpektiven gibt, und da geht es auch gut! – Das muss Priorität bekommen, vor Zaunbau & Überlastung der Polizeien.
Es funktioniert auch nur, wenn die Menschen selbst wählen können! Verordnungspolitik passt nicht in eine neu aufstrebende Welt!
Das alles interessiert aber z.B. unsere dänischen und polnischen Freunde überhaupt nicht.
Die machen einfach die Grenzen „zu“.
Fertig!
Wir können uns derweil hier in Deutschland selbstverständlich ewig im Kreis bewegen, endlos diskutieren und die „Welt retten.“
Allerdings habe ich persönlich kaum noch Interesse an derart unergiebigen Laberrunden.
Ich will Taten sehen. Die gibt es in anderen Ländern auch.
Überhaupt müssen wir weg von der großen Ablenkung, sich die Schwierigkeiten der ganzen Welt aufhalsen zu wollen.
Unser Land stellt etwa 1,1 % der Weltbevölkerung dar. Tendenz fallend.
Es ist ein deutscher Wahn sich in der ganzen Welt einbringen zu wollen oder die halbe Welt hierher zu holen.
Die gibt es längst. Denn es gibt Tausende von international ausgeschriebenen Stellenanzeigen, auf die sich Menschen aus aller Welt bewerben können. Bei Zuschlag passiert dann genau das von Ihnen Beschriebene. Wussten Sie das wirklich nicht?
Wir haben etwa 2,95 Mio. Arbeitslose.
5,2 Mio Menschen beziehen das Bürgergeld.
Allein diese Zahlen sollten schon ausreichen, den ganz großen angeblichen (!) Arbeitskräftebedarf zu decken.
Und wir werden noch weiter steigende Zahlen in beiden Bereichen erleben.
Es ist eine Frage der Vermittlung! Illegaliät sorgt für Schlepperökonomien – Flugscheine und Fährtickets auf Kredit sorgen für legal sichtbare Wege!
Wenn NGO`s mehr Seenot-Ballyhoo- und Retter-Werbung machen, ziehen auch Weiße Haie ins Mittelmeer!
Den Stecker kann man wirklich „leicht“ ziehen.
Asylrecht abschaffen.
EU-Außengrenzen dicht – wenn das nicht reicht: Nationalgrenzen zu.
Der Richter ist bestimmt AfD Sympathisant, denn er pusht diese Partei unglaublich mit diesem Urteil 🙂 Wir brauchen noch dringend solche Urteile bis zum 6 September.
Die Rechtslage ist suizidal.
Gesinnungsjustiz entscheidet in hoheitlichen Anliegen – Systemfehler
„ Zurückweisung eines Eritreers bei einem illegalen Versuch des Grenzübertritts rechtswidrig“
Schön den Irrsinn in einem Satz zusammengefasst. Wenn das Gericht das Recht richtig ausgelegt hat, brauchen wir dringend eine andere Rechtsetzung.
Er muss ja nicht umsetzen.
Andere Länder pfeifen auch drauf.
Ich glaube, Herr Dobrindt meint das alles nicht so ernst. Er weiß ganz genau, dass seine Vorstöße wieder kassiert werden, aber es macht sich halt gut, den Eindruck zu erwecken, es gäbe mit der Union so etwas wie eine Asylwende.
Seit Freitag gilt das neue Asylrecht. Also gleich wieder eine neue Ausreiseverfügung hinterherschieben!
Welcher Beweise bedarf es noch, das unsere Gerichtsbarkeit auf die schiefe Bahn geraten ist ?
Schafft das Recht auf Asyl erst einmal ab.
Dann sehen wir weiter.
Ein Recht das nicht existiert kann dann auch von keinem Gericht mehr missbraucht werden.
Reförmchen bringen schon lange nichts mehr.