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Karlsruhe

Nächste Klatsche aus Karlsruhe könnte neues Haushaltsloch von 65 Milliarden Euro aufreißen

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag kippt, müsste die Bundesregierung 65 Milliarden Euro an Steuerzahler zurückzahlen. Für den Haushalt wäre das ein weiteres, großes Problem.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Solidaritätszuschlag wird mit Spannung erwartet.

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Am Dienstag begann die Verhandlung über den Solidaritätszuschlag vor dem Bundesverfassungsgericht. Sechs FDP-Abgeordnete hatten 2020 Klage eingereicht. Kippt das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag, müsste der Bund denjenigen Steuerzahlern, die den Soli gezahlt haben, diesen seit 2020 erstatten. Damit müsste der Bund 65 Milliarden Euro zurückzahlen. Geld, das dann im Haushalt fehlt.

Die FDP-Politiker kritisieren zum einen, dass der Soli immer noch erhoben wird, obwohl es dafür keinen Bedarf mehr gebe. Außerdem müssten nur noch Reiche den Solidaritätszuschlag zahlen, was faktisch eine zusätzliche „Reichensteuer” bedeute. Florian Toncar, einer der Kläger, sagte vor Gericht angesichts der Möglichkeit, dass der Bund Milliarden zurückerstatten muss: Die Haushaltsfolgen sind nicht die Schuld der Kläger, sondern des Gesetzgebers.”

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Wie Legal Tribune Online berichtet, hatten sechs FDP-Abgeordnete, darunter der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr, sowie Florian Toncar und Katja Hessel, die bis vor Kurzem im Finanzministerium gearbeitet hatten, 2020 Klage gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht. Der aktuelle Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt und mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet. Er gilt heute immer noch. Wer mehr als 18.000 Euro Einkommenssteuer zahlt, muss auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Jährlich bringt das dem Bund 12 Milliarden Euro ein.

Der Vertreter der Regierung, der Fraktions-Vize der Grünen, Andreas Audretsch, und der juristische Sachverständige Rechtsprofessor Henning Tappe argumentieren vor dem Gericht, dass die Aufhebung des Solidaritätszuschlags nicht nötig sei, da es viele neue finanzielle Sonderbedarfe des Bundes gebe. Tappe argumentierte, dass ein Solidaritätszuschlag nicht zweckgebunden sein müsse.

Bei einem Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Dass der Solidarpakt für den Aufbau Ost 2019 ausgelaufen ist, spiele laut Tappe keine Rolle. Der Grünen-Politiker Audretsch sagte, dass es für den Klimaschutz, die Unterstützung der Ukraine und die Sanierung der Infrastruktur den Soli benötige. Weiter sagte er, dass es vom Sozialstaatsgebot gedeckt sei, dass nur noch Gutverdienende den Soli zahlen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in einem Monat erwartet. 1972 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Ergänzungsabgabe zeitlich nicht befristet sein muss. Eine Ergänzungsabgabe könne auch mit einem neuen Zweck versehen werden, wenn es neue Aufgaben gebe. Am Dienstag zeigte sich die Hälfte der Verfassungsrichter allerdings skeptisch, was die Argumente für eine Fortführung des Soli angeht, wie Legal Tribune Online berichtet.

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