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Ex-Eintracht-Präsident

„Ins Gesicht kotzen“- Staatsanwaltschaft weist Strafanzeigen wegen Gewaltaufruf gegen AfD zurück

„Nazi“, „ohrfeigen“, „Ins Gesicht kotzen“: Eintracht Frankfurts Ex-Präsident Präsident Peter Fischer schoss mehrfach scharf gegen die AfD, u.a. mit direkten Gewaltaufrufen. Die Staatsanwaltschaft hat sämtliche Strafanzeigen in der Frage zurückgewiesen.

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Peter Fischer lederte hart gegen die AfD und muss dennoch keine Nachspielzeit vor Gericht befürchten.

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Der ehemalige Präsident von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, ist mehrfach wegen seiner Hasstiraden gegenüber der AfD, ihren Wählern und Anhängern aufgefallen. Trotz seiner derben Wortwahl kommt Fischer glimpflich davon. Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln hat alle Strafanzeigen „mangels Anfangsverdacht“ zurückgewiesen, wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer Apollo News bestätigt. Von Ermittlungen wird abgesehen.

Neben der Verwendung der Bezeichnung „Nazi“ für AfD-Anhänger („Jeder Vierte oder jeder Fünfte auf der Straße ist ein Nazi!“) rief Fischer auch zu Gewalt auf (Apollo News berichtete). „Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohrfeigen. Kotzt ihnen ins Gesicht!“, forderte Fischer. Jeder, der sein Kreuz bei der AfD mache, sei ein Nationalsozialist, „nix anderes“. Die Aussagen fielen im Rahmen eines RTL-Interviews.

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Die Staatsanwaltschaft sah in den genannten Punkten eine zulässige Meinungsäußerung. „Die in Rede stehenden Aussagen des Beanzeigten werden […] vollumfänglich als gedeckt durch das Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes angesehen. Es hat sich also weder ein Anfangsverdacht wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten noch wegen Volksverhetzung oder Beleidigung pp. begründen lassen“, begründet Bremer gegenüber Apollo News die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

https://twitter.com/Pietbull47/status/1860580278718095572

Die Staatsanwaltschaft hat den Anzeigenerstattern zur Begründung einen mehrseitigen Bescheid übersandt, in dem erklärt wird, warum es sich bei den Aussagen von Fischer um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Ökonom Ulrich van Suntum teilte auf X einen entsprechenden Abschnitt. Das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, dass die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall in Ordnung ist, wird darin ebenso erwähnt wie die Einstufung einzelner Landesverfassungsschutzämter zu den Landesverbänden der AfD. Mehrere Landesverbände der AfD in Ostdeutschland werden von den Ämtern als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.

Bezug genommen wird auch auf die zulässige Bezeichnung „Faschist“ für den Landesvorsitzenden der AfD Thüringen, Björn Höcke. 2019 entschied das Verwaltungsgericht Meiningen, dass der Demotitel „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke“ ein zulässiges Werturteil sei.

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AfD-Kritiker nutzten diese Entscheidung des Gerichts, um zu behaupten, dass Höcke ein „gerichtlich bestätigter Faschist“ sei. Vor dem Landgericht Hamburg gewann Höcke einen Prozess gegen den damaligen FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus Sebastian Czaja. Dieser hatte behauptet, dass Höcke vom Gericht als Faschist eingestuft worden sei.

Bereits 2018 stellte eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Peter Fischer ein. Fischer sagte damals: „Es gibt für die braune Brut keinen Platz. Solange ich da bin, wird es keine Nazis bei Eintracht Frankfurt geben.“ und „Es verträgt sich nicht mit unserer Satzung, AfD zu wählen.“ Anzeige gestellt hatten damals die Landessprecher der AfD wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.

Fischer wurde mehrfach wegen seines „Engagements“ gegen Rechts ausgezeichnet. Auf Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion in Hessen wurde Fischer 2022 als Mitglied der Bundesversammlung gewählt. In dieser Bundesversammlung konnte sich Frank-Walter Steinmeier als Kandidat von SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP und SSW mit 71,0 Prozent im ersten Wahlgang durchsetzen.

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