Verfassungsschutzes
Nähe zur Muslimbruderschaft: Mitarbeiterin der Ausländerbehörde darf nicht verbeamtet werden
Eine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde darf wegen ihrer Nähe zur Muslimbruderschaft nicht verbeamtet werden. Sie unterrichtet ehrenamtlich in einer Moschee, die laut Verfassungsschutz in Strukturen der islamistischen Organisation eingebunden ist.
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Eine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde wird wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht verbeamtet. Nach Erkenntnissen des baden-württembergischen Verfassungsschutzes weist die Frau aufgrund ihrer Tätigkeit in der Annur-Moschee eine Nähe zur islamistischen Muslimbruderschaft auf. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte jetzt die Entscheidung der Stadt. Die Frau habe sich auch nicht glaubhaft von den Vorstellungen der Muslimbruderschaft distanziert.
Die Frau arbeitet unbefristet für die Stadt Karlsruhe und ist dort als Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde eingesetzt. Sie wollte in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Die Stadt lehnte dies ab, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Erkenntnisse über ihre Tätigkeiten im „Verein für Dialog und Völkerverständigung in Karlsruhe e.V.“ und dessen Annur-Moschee übermittelt hatte.
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Besonders relevant ist ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Lehrerin in der Moschee. Diese ist nach Angaben des Gerichts zwischen der Stadt und der Klägerin unstreitig. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ist die Annur-Moschee „in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden“. Die Organisation vertrete Werte und Ansichten und verfolge Bestrebungen, die „unzweifelhaft nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen“ seien, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Der baden-württembergische Verfassungsschutz zählt die Muslimbruderschaft zum politischen Islamismus. Die 1928 in Ägypten gegründete Organisation wolle durch Missionierung und soziale Maßnahmen eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia errichten. Eine Trennung von Staat und Religion lehne sie ab. Ihre Ideologie sei deshalb „im Kern verfassungsfeindlich“.
Dabei setzt die Muslimbruderschaft nach Einschätzung des Verfassungsschutzes grundsätzlich auf eine legalistische Strategie, bewegt sich also im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze. Sie versuche jedoch, „Staat und Gesellschaft zu unterwandern, um aus Schlüsselpositionen heraus ihre islamistische Agenda voranzutreiben“. Dafür würden auch soziale Projekte und Bildungsangebote genutzt.
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Dabei machte das Gericht deutlich, dass die Stadt die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht einfach ungeprüft übernehmen durfte. Eine rechtliche Bindung an die Einschätzung des Landesamtes gebe es nicht. Die Erkenntnisse seien jedoch geeignet gewesen, berechtigte Zweifel daran zu begründen, dass die Mitarbeiterin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde. Für eine Verbeamtung ist genau diese Gewähr nach dem Beamtenstatusgesetz erforderlich.
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Die Mitarbeiterin konnte diese Zweifel nach Ansicht des Gerichts nicht ausräumen. Die Stadt habe ohne Beurteilungsfehler annehmen dürfen, dass sich die Frau nicht „ausdrücklich, ernsthaft und glaubhaft“ von den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbaren Vorstellungen und Bestrebungen der Muslimbruderschaft distanziere. Das Gericht hält ausdrücklich fest: „Eine Distanzierung strebe die Klägerin ersichtlich nicht an.“
Der Moscheeverein selbst stellt sich anders dar. Auf seiner Internetseite bezeichnet sich der „Verein für Dialog und Völkerverständigung“ als unabhängig von anderen Vereinen, Institutionen und politischen Parteien. In seiner Satzung erklärt er, im Geist des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für Dialog und Völkerverständigung einzutreten. Der Verein gibt rund 110 Mitglieder an.
Trotz der Zweifel an ihrer Verfassungstreue arbeitet die Frau weiterhin als Sachbearbeiterin in der Karlsruher Ausländerbehörde. Das Verfahren betrifft ausschließlich ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis. Ihr bestehendes unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wurde durch das Urteil nicht beendet.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung beantragen. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheiden.
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Verfassungsfeindlich genug?
Alles
Merke, verfassungsfeindlich ist nur die AfD, das wissen wir doch längst alle.-))
Nun ich dachte die Nähe zu diesen Kreisen wäre Heutzutage eine Grundvoraussetzung
für die Beamtenlaufbahn.
So kann man sich irren.😅😅😅
Warum ist die Moschee dann noch offen? Es lässt doch tief blicken, dass es zwar die Verweigerung zur Verbeamtung gibt, aber ansonsten nichts dagegen getan wird.
Stichwort Infiltration kann immer häufiger angewendet werden…..
Die Organisation vertrete Werte und Ansichten und verfolge Bestrebungen, die „unzweifelhaft nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen“ seien… Und warum sitzen dann die Kartell-Parteien im Bundestag?
Hayali wird heute Abend im ZDF erklären, bei der Mitarbeiterin handele es sich nicht um eine Frau mit Verbindungen zur Muslimbrüderschaft, sondern um eine AFD-Wählerin aus der Reichsbürgerszene, die bis unter die Zähne bewaffnet ist und heimlich während der Arbeitszeit Apollo News liest, weshalb die AFD sofort verboten werden muss.
Bleibt der Fall Stephan Kramer, LfV TH:
Erstens Nichtjurist – die Stelle erfordert zwingend einen „Voll“Juristen.
Zweitens bis heute aktuelle Kontakte zum russischen Rockermilieu „Nachtwölfe“.
Aber wer würde den VVS schon untersuchen …
Nähe zur gewaltbereiten Antifa ist beim Verfassungsschutz auch erwünscht („wir sind Antifa“, VS Niedersachsen) So ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann auch die Muslimbrüder beim VS erwünscht sind. Steinmeier lobte auch Gudrun Ensslin von der RAF in höchsten Tönen.
Yusuf al-Qaradawi galt als Anführer der Muslimbruderschaft. Wenn man seine Ansichten so liest ist der dritte Weg oder die Heimat der CVJM dagegen-
https://de.wikipedia.org/wiki/Yusuf_al-Qaradawi
Die Muslimbruderschaft ist der politische Islam der die meisten Verbände und Moscheen hier unterstützt und bereits sehr erfolgreich deutsche Parteien unterwandert und Unterstützer im Bundestag sitzen hat.
Sein Ziel ist die Eroberung Europas mit der „Demokratie als Straßenbahn“ auf die man eine Weile aufspringt solange sie nützlich ist.
Die hohe Geburtenrate und vor allem auch die Migration werden zur Eroberung genutzt. Kontakte in die Politik bauen die Macht aus täuschen Vertrauenswürdigkeit vor und sind effektiver als das Schwert.
Und ausgerechnet so jemand sitzt in der Ausländerbehörde und ist mit Migration befasst.
Das Thema „politischer Islam“ wird viel zu sehr vernachlässigt, Infos dazu unterdrückt und die Gefahr völlig unterschätzt. Sascha Adameks Buch sollte viel mehr diskutiert werden
Die Argumentation des Gerichts bezüglich der Unvereinbarkeit der Ziele der Muslimbrüderschaft mit den Werten des Grundgesetzes ist völlig richtig. Was aber leider übersehen wird: genau das gleiche Argument gilt für jeden korangläubigen Moslem. Wer‘s nicht glaubt, möge einfach mal den Koran lesen. Und sich anschließend informieren, wie viel Prozent der islamischen Jugendlichen aus der zweiten oder dritten Generation die Regeln des Koran höher einschätzen als die deutschen Gesetze und das Grundgesetz!
Ich gehe jede Wette ein: Als Bürgermeister*In*Außen oder gar Landrat*In*Außen könnte sie dennoch zur Wahl antreten?!
Und irgendeine NearGovermentOrganisation wird schon dafür sorgen, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird, es als Rassismus deklariert wird und sie auch noch eine Entschädigung erhalten wird
Ui, man wird langsam wach?
Na, da hat ja ausnahmsweise mal einer mitgedacht. Aber „nur“ als Angestellte, ausgerechnet bei einer Ausländerbehörde, darf sie schon noch bleiben? Wobei sich wiederum einmal die Frage stellt: Weshalb müssen normale städtische Angestellte Beamte sein oder werden können???? Im übrigen werden sich schon mitleidige Seelen irgendeiner NGO finden, die die Berufung für sie einlegen; für eine arme, wegen ihrer Religion benachteiligte Seele ….
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, die gleiche Taktik wie die SED Schergen bei unseren Behörden und Sicherheitsstrukturen ?
Wer da so alles über den Verbleib von Ausländern hier entscheidet, lässt Schlimmstes erahnen.
Dass die Linksgrünen da ihr eigenes Ding machen und politisch vielleicht sogar sich an manchem schuldig gemacht haben, ist das eine. Das andere sind die Ministerpräsidenten, die ihren Laden nicht im Griff haben.
Vae victis, wenn einer von denen vielleicht sogar Merz ablöst.
Ach, hat der Verfassungsschutz auch mal eine Alibi-Person von den Koran-Freunden entdeckt? Einfach mal in dem Buch lesen hätte schon weitergeholfen 😔
Das ist doch Islamophobie…
im schönsten de allerzeiten und teil der 14-eyes wird ueber jeden inlaender eine akte gefuehrt & akribisch vom vs gepflegt. alles andere waere illusion.
Ich habe so viele Fragen …
Warum darf so eine Moschee überhaupt existieren und hier ihr Werk verrichten?! Warum darf diese Frau weiter an einer SCHALT – UND SCHLÜSSELSTELLE für die weitere Unterwanderung arbeiten?! Warum werden popelige Sachbearbeiter auf dem Amt verbeamtet?! Zahlen wir nicht schon genug Pensionen?!? Und warum nennen sich diese Vereine nicht gleich „Total harmloser Verein für süße Katzenbabys und niedliche Hundewelpen und niemals nicht irgendwas mit Islamismus! e.V.“
Die Fragen wird uns leider keiner der lupenreinen Demokraten beantworten 🤷♂️
Kein Wunder.
Man darf kulturfremde Ausländer nicht zu Beamten machen. Man weiß nie, ob sie loyal sind oder für den Feind arbeiten.