Verfassungsschutzes
Nähe zur Muslimbruderschaft: Mitarbeiterin der Ausländerbehörde darf nicht verbeamtet werden
Eine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde darf wegen ihrer Nähe zur Muslimbruderschaft nicht verbeamtet werden. Sie unterrichtet ehrenamtlich in einer Moschee, die laut Verfassungsschutz in Strukturen der islamistischen Organisation eingebunden ist.
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Eine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde wird wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht verbeamtet. Nach Erkenntnissen des baden-württembergischen Verfassungsschutzes weist die Frau aufgrund ihrer Tätigkeit in der Annur-Moschee eine Nähe zur islamistischen Muslimbruderschaft auf. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte jetzt die Entscheidung der Stadt. Die Frau habe sich auch nicht glaubhaft von den Vorstellungen der Muslimbruderschaft distanziert.
Die Frau arbeitet unbefristet für die Stadt Karlsruhe und ist dort als Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde eingesetzt. Sie wollte in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Die Stadt lehnte dies ab, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Erkenntnisse über ihre Tätigkeiten im „Verein für Dialog und Völkerverständigung in Karlsruhe e.V.“ und dessen Annur-Moschee übermittelt hatte.
Besonders relevant ist ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Lehrerin in der Moschee. Diese ist nach Angaben des Gerichts zwischen der Stadt und der Klägerin unstreitig. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ist die Annur-Moschee „in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden“. Die Organisation vertrete Werte und Ansichten und verfolge Bestrebungen, die „unzweifelhaft nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen“ seien, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Der baden-württembergische Verfassungsschutz zählt die Muslimbruderschaft zum politischen Islamismus. Die 1928 in Ägypten gegründete Organisation wolle durch Missionierung und soziale Maßnahmen eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia errichten. Eine Trennung von Staat und Religion lehne sie ab. Ihre Ideologie sei deshalb „im Kern verfassungsfeindlich“.
Dabei setzt die Muslimbruderschaft nach Einschätzung des Verfassungsschutzes grundsätzlich auf eine legalistische Strategie, bewegt sich also im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze. Sie versuche jedoch, „Staat und Gesellschaft zu unterwandern, um aus Schlüsselpositionen heraus ihre islamistische Agenda voranzutreiben“. Dafür würden auch soziale Projekte und Bildungsangebote genutzt.
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Der Berliner FDP-Spitzenkandidat Christoph Meyer hat bei einer Wahlkampfveranstaltung in einer Moschee selbige mit ihren Hamas-Verbindungen konfrontiert. Linke und Grüne kritisierten den FDP-Politiker dafür.Die Mitarbeiterin ging gegen die Ablehnung ihrer Verbeamtung vor. Nach einem erfolglosen Widerspruch klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Sie argumentierte, der Verfassungsschutzbericht, auf den sich die Entscheidung stützte, gehe von einer unzutreffenden Tatsachengrundlage aus. Die 12. Kammer wies ihre Klage mit Urteil vom 30. Juli ab.
Dabei machte das Gericht deutlich, dass die Stadt die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht einfach ungeprüft übernehmen durfte. Eine rechtliche Bindung an die Einschätzung des Landesamtes gebe es nicht. Die Erkenntnisse seien jedoch geeignet gewesen, berechtigte Zweifel daran zu begründen, dass die Mitarbeiterin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde. Für eine Verbeamtung ist genau diese Gewähr nach dem Beamtenstatusgesetz erforderlich.
Die Mitarbeiterin konnte diese Zweifel nach Ansicht des Gerichts nicht ausräumen. Die Stadt habe ohne Beurteilungsfehler annehmen dürfen, dass sich die Frau nicht „ausdrücklich, ernsthaft und glaubhaft“ von den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbaren Vorstellungen und Bestrebungen der Muslimbruderschaft distanziere. Das Gericht hält ausdrücklich fest: „Eine Distanzierung strebe die Klägerin ersichtlich nicht an.“
Der Moscheeverein selbst stellt sich anders dar. Auf seiner Internetseite bezeichnet sich der „Verein für Dialog und Völkerverständigung“ als unabhängig von anderen Vereinen, Institutionen und politischen Parteien. In seiner Satzung erklärt er, im Geist des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für Dialog und Völkerverständigung einzutreten. Der Verein gibt rund 110 Mitglieder an.
Trotz der Zweifel an ihrer Verfassungstreue arbeitet die Frau weiterhin als Sachbearbeiterin in der Karlsruher Ausländerbehörde. Das Verfahren betrifft ausschließlich ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis. Ihr bestehendes unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wurde durch das Urteil nicht beendet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung beantragen. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheiden.
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Warum ist die Moschee dann noch offen? Es lässt doch tief blicken, dass es zwar die Verweigerung zur Verbeamtung gibt, aber ansonsten nichts dagegen getan wird.
neuer versuch wegen zensur‘
gegen den hier wird ja auch nichts getan.
im gegenteil, es ist davon auszugehen, dass ganz viele im forum *daumen hoch* denken.
„Ich denke, dass man gezielte Tö… in Gaza ausführen sollte, jede Nacht 30, 40 [Menschen] entfernen
Nicht nur diejenigen, die in diesem Moment eine Gefahr darstellen– es gibt dort Menschen, die es nicht verdient haben zu leben, nicht des Lebens würdig sind“
„Sie sollten nicht am Leben sein
Sie sind nicht einmal Menschen
Ich mache ihnen schon ein Kompliment, wenn ich sie ‚Menschen‘ nenne“
I B-G , derzeit Israels Minister für nationale Sicherheit, im ORIGINALTON aus einem PodcastAuftritt am 16.8.26
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Nun ich dachte die Nähe zu diesen Kreisen wäre Heutzutage eine Grundvoraussetzung
für die Beamtenlaufbahn.
So kann man sich irren.😅😅😅
„Katarexperte warnt vor Unterwanderung durch Muslimbruderschaft“ bei NIUS.
Einfach mal lesen. Die Linken sind es bereits wohl mit viel Geld aus Nahost.
Alle für Deutschland.
Verfassungsfeindlich genug?
Alles
Das wäre dann strafbar…
Merke, verfassungsfeindlich ist nur die AfD, das wissen wir doch längst alle.-))
Bleibt der Fall Stephan Kramer, LfV TH:
Erstens Nichtjurist – die Stelle erfordert zwingend einen „Voll“Juristen.
Zweitens bis heute aktuelle Kontakte zum russischen Rockermilieu „Nachtwölfe“.
Aber wer würde den VVS schon untersuchen …
Stichwort Infiltration kann immer häufiger angewendet werden…..
„Departed – Unter Feinden“
Da stellen sich doch einige Fragen.
Z.B. warum sie bei einem solchen Urteil überhaupt noch weiter beim Staat angestellt sein kann.
Oder wieso bei einem solchen Urteil diese Moschee überhaupt noch existieren kann.
Am Ende wird das zu einer Einsickerung in die Gesellschaft führen, womit das Urteil dann auch wieder egal ist.
„Wir haben einen Grossteil der Führung vieler Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht“ 🧐
Die Argumentation des Gerichts bezüglich der Unvereinbarkeit der Ziele der Muslimbrüderschaft mit den Werten des Grundgesetzes ist völlig richtig. Was aber leider übersehen wird: genau das gleiche Argument gilt für jeden korangläubigen Moslem. Wer‘s nicht glaubt, möge einfach mal den Koran lesen. Und sich anschließend informieren, wie viel Prozent der islamischen Jugendlichen aus der zweiten oder dritten Generation die Regeln des Koran höher einschätzen als die deutschen Gesetze und das Grundgesetz!
„In seiner Satzung erklärt [der Verein], im Geist des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für Dialog und Völkerverständigung einzutreten.“ Der Verein ist aber gleichzeitig in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden, die nach Erkenntnissen des VS verfassungsfeindlich sei. Warum wird ein solcher Verein nicht verboten?
Das Impressum genügt auch nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Yusuf al-Qaradawi galt als Anführer der Muslimbruderschaft. Wenn man seine Ansichten so liest ist der dritte Weg oder die Heimat der CVJM dagegen-
https://de.wikipedia.org/wiki/Yusuf_al-Qaradawi
Die Muslimbruderschaft ist der politische Islam der die meisten Verbände und Moscheen hier unterstützt und bereits sehr erfolgreich deutsche Parteien unterwandert und Unterstützer im Bundestag sitzen hat.
Sein Ziel ist die Eroberung Europas mit der „Demokratie als Straßenbahn“ auf die man eine Weile aufspringt solange sie nützlich ist.
Die hohe Geburtenrate und vor allem auch die Migration werden zur Eroberung genutzt. Kontakte in die Politik bauen die Macht aus täuschen Vertrauenswürdigkeit vor und sind effektiver als das Schwert.
Und ausgerechnet so jemand sitzt in der Ausländerbehörde und ist mit Migration befasst.
Das Thema „politischer Islam“ wird viel zu sehr vernachlässigt, Infos dazu unterdrückt und die Gefahr völlig unterschätzt. Sascha Adameks Buch sollte viel mehr diskutiert werden
Richtig so?
Die Muslimbruderschaft und ihr europaweites Netzwerk folgt weiter ihrem Ziel, Europa in naher Zukunft der Ummah eingemeinden zu können.
Schon gewusst?
Die Hamas wurde von Gefolgsleuten der Muslim Bruderschaft gegründet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hamas
„..In der als Hamas-Charta oder Charta der Hamas (arabisch ميثاق حماس, DMG Mīṯāq Ḥamās) bezeichneten „Charta“ sind Programm und Ziele der 1987 gegründeten palästinensischen Terrororganisation Hamas festgeschrieben.
Die Hamas veröffentlichte ihr durch die Ideologie des Islamismus geprägtes Grundsatzpapier am 18. August 1988. .. In dem Papier wird das Existenzrecht Israels bestritten..
..Ein Grundsatzpapier der Hamas von 2017..erklärte aber auch, ein Staat Palästina „entlang den Linien von 1967“ sei die Formel für einen „nationalen Konsens“. Die ursprüngliche Charta wurde dabei nicht widerrufen.,“.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hamas-Charta
alleine das Foto mit dem, was an einem im öffentlichen Raum stehenden, sicherlich NICHT PRIVATEN Fahnenmast hängt, steht symptomatisch mit für die Problematik….
Nähe zur gewaltbereiten Antifa ist beim Verfassungsschutz auch erwünscht („wir sind Antifa“, VS Niedersachsen) So ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann auch die Muslimbrüder beim VS erwünscht sind. Steinmeier lobte auch Gudrun Ensslin von der RAF in höchsten Tönen.
So eine Art Blaupause der 68er: „Staat und Gesellschaft zu unterwandern, um aus Schlüsselpositionen heraus ihre islamistische Agenda voranzutreiben“ 🙂
Missionierung statt Sachunterricht – Islamunterricht an den Schulen in Baden-Württemberg – Wertkonservative Süd-West https://share.google/vwjpBWh5hSCG2FrPg
Ich gehe jede Wette ein: Als Bürgermeister*In*Außen oder gar Landrat*In*Außen könnte sie dennoch zur Wahl antreten?!
Und irgendeine NearGovermentOrganisation wird schon dafür sorgen, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird, es als Rassismus deklariert wird und sie auch noch eine Entschädigung erhalten wird
Da ist uns jetzt aber eine Top-Beamtin entgange
Hat Steinmeyer sich schon zur Vermittlung eingeschaltet?
Ui, man wird langsam wach?
Muslinbrüderschaft in deutscher Verwaltung? Unterwerfung?
Haben die ein Tipp von irgendeinem internationalen Geheimdienst bekommen?
Frage nur für Deutschland’s berühmtesten Freund.
Die Organisation vertrete Werte und Ansichten und verfolge Bestrebungen, die „unzweifelhaft nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen“ seien… Und warum sitzen dann die Kartell-Parteien im Bundestag?
Hayali wird heute Abend im ZDF erklären, bei der Mitarbeiterin handele es sich nicht um eine Frau mit Verbindungen zur Muslimbrüderschaft, sondern um eine AFD-Wählerin aus der Reichsbürgerszene, die bis unter die Zähne bewaffnet ist und heimlich während der Arbeitszeit Apollo News liest, weshalb die AFD sofort verboten werden muss.
Es kotzt einen nur noch an: https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article6a82eca19c4b683899047cd0/wuerzburg-erst-schwarzgefahren-dann-vor-zugpassagieren-onaniert-polizei-greift-mann-aus-eritrea-auf.html
Fürsolche Fälle sollte man immer einen Rohrstock dabei haben um das manipulierte Teil zu polieren
Warum wird eine Mitarbeiterin einer Behörde verbeamtet?
Haftet Sie mt Ihrem Leben für Deutschland?
Nur wer mit seinem Leben Deutschland verteidigt hat ein Anrecht auf den Status eines „Diener für das Land“, den Beamtenstatus.
Na, da hat ja ausnahmsweise mal einer mitgedacht. Aber „nur“ als Angestellte, ausgerechnet bei einer Ausländerbehörde, darf sie schon noch bleiben? Wobei sich wiederum einmal die Frage stellt: Weshalb müssen normale städtische Angestellte Beamte sein oder werden können???? Im übrigen werden sich schon mitleidige Seelen irgendeiner NGO finden, die die Berufung für sie einlegen; für eine arme, wegen ihrer Religion benachteiligte Seele ….
Wer da so alles über den Verbleib von Ausländern hier entscheidet, lässt Schlimmstes erahnen.
Dass die Linksgrünen da ihr eigenes Ding machen und politisch vielleicht sogar sich an manchem schuldig gemacht haben, ist das eine. Das andere sind die Ministerpräsidenten, die ihren Laden nicht im Griff haben.
Vae victis, wenn einer von denen vielleicht sogar Merz ablöst.