Bayern
Nach Volksverhetzungs-Urteil wegen LGBTQ-Karikatur: Mann vor Landgericht freigesprochen
Wegen einer queer-kritischen Karikatur wurde ein Mann in Bayern zunächst wegen Volksverhetzung verurteilt – dann aber vom Landgericht Bayreuth freigesprochen. Er hatte ein Bild eines Trojanischen Pferdes geteilt, das als „LGBT-Ideologie“ getarnt die „Pädophilie“ in die „Gesellschaft“ bringen würde.
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Wegen eines gesellschaftskritischen Beitrags wurde ein Mann aus Bayern vor dem Amtsgericht Kulmbach wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Mann hatte eine queer-kritische Karikatur im Netz geteilt. In der zweiten Instanz hatte der Beschuldigte dann aber Erfolg: Das Landgericht Bayreuth sah keinerlei Anhaltspunkte für den Vorwurf der Volksverhetzung. Der Vorsitzende Richter glaubte sogar, der Mann habe mit der Karikatur niemandem schaden wollen, berichtet der Nordbayerische Kurier.
Das im Mittelpunkt stehende Bild stellt ein Trojanisches Pferd dar, dessen Rumpf mit den Worten „LGBTQ/Gender Ideology“ (zu Deutsch: LGBTQ- / Geschlechter-Ideologie) beschriftet ist, während das Innere mit dem Wort „Pedophilia“ (zu Deutsch: Pädophilie) versehen ist. Das Holzpferd steht vor einer geöffneten Tür, auf der das Wort „Society“ (zu Deutsch: Gesellschaft) prangt.
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Verbreitet wurde diese Karikatur von der christlich-konservativen Organisation CitizenGo, die sich gegen die LGBTQ-Bewegung richtet. Teile der Bewegung würden Pädophilie normalisieren wollen, so der Vorwurf der Organisation. Der in Bayern jetzt freigesprochene Mann ist der deutsche Kampagnenleiter von CitizenGo.
Der Richter am Landgericht Bayreuth konnte keine volksverhetzenden Inhalte erkennen – das Amtsgericht Kulmbach hatte dem Mann noch vorgeworfen, die Gesellschaft aufstacheln und so Hass verbreiten zu wollen. 6.000 Euro sollte er für das Teilen der Karikatur zahlen.
Dieses Urteil wurde nach dem Einlegen von Rechtsmitteln von dem Bayreuther Gericht mit der Begründung, die Aussage der Karikatur sei so absurd, dass sie leicht durchschaubar und dementsprechend nicht ernst zu nehmen sei, gekippt. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft – die wie die Richter in Kulmbach auf Volksverhetzung plädiert hatte – kann Beschwerde einlegen.
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Auch wenn das Urteil aufgehoben wurde, die Begründung dafür
ist eine Farce. Man sollte diese Karrikatur doch sehr ernst nehmen,
denn ich glaube, da steckt vielWahrheit drin.
Gut, dass es noch ein juristisches Korrektiv gibt. Was einem jedoch Angst macht, ist das „Urteil“, das in erster Instanz ergangen ist. Das erinnert an unseligen Zeiten.
Wer die Wahrheit sagt, bekommt es mit einem starken Staat zu tun – oder so ähnlich.
Kritik der Bürger bedroht die Macht, die es in einer Demokratie so gar nicht geben dürfte und diese Macht wird von fast allen handelnden Personen in Berlin und in Stadt und Land missbraucht.
Darum sondern sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit in die Kameras ab, dass sie die wahren Demokraten sind und faseln von einem „wir“, dass es so nicht gibt, denn sie meinen immer nur sich selbst.
Noch zuckt der Rechtsstaat mancherorten, jedoch dass er in erster Instanz verurteilt wurde, ist das Problem und zeigt, wie weit Ideologie schon in die breite Masse vorgedrungen ist.
Zensur jetzt Kritik durch Gerichte. Gruselig. Da wird dieses LGBTQ+&€;’+(_: jif-Gedöns auf ein Podest gestellt und versucht jede Kritik zu unterbinden. Geht gar nicht . Nichts und niemand ist kritikfrei oder darf dazu gemacht werden. Die Aufhebung des Urteils ist völlig richtig und korrekt.
Eine schlimme Entwicklung in der Gesellschaft jede Kritik und Diskussion zu unterbinden. Egal ob es durch lächerliche Phrasen wir Alternativlosigkeit oder moralische Unterjochung geschieht. Es zerstört, führt zu Hass, Hetze und Spaltung. Und teilt die Gesellschaft in Klassen. Die Unantasbaren der moralischen Überheblichkeit und die Vernünftigen, die durch erstere Mundtot gemacht werden. Erschreckend, gruselig und falsch.
Strafbar ist, was nicht der Ideologie huldigt. Dies nennen sie Demokratie. …
Wahnsinn, mit welch krassen Abschreckungsurteilen mittlerweile gegen die Meinungfreiheit der Bürger vorgegangen wird.
Die Aussage der Karrikatur ist nicht mal Überspitzung oder eine Falschbehauptung, wenn man sich die Subkulturen der LGBT-Szene in der Realität oder die Geschichte der Grünen genau anschaut.
Das erste Fehlurteil sollte hingegen für den Richter in Kulmbach wegen Rechtsbeugung Konsequenzen haben.
Ja wenn die Politik von Pädophilen durchseucht ist verwechseln die das halt schnell mit Volksverhetzung.