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Bayern

Nach Volksverhetzungs-Urteil wegen LGBTQ-Karikatur: Mann vor Landgericht freigesprochen

Wegen einer queer-kritischen Karikatur wurde ein Mann in Bayern zunächst wegen Volksverhetzung verurteilt – dann aber vom Landgericht Bayreuth freigesprochen. Er hatte ein Bild eines Trojanischen Pferdes geteilt, das als „LGBT-Ideologie“ getarnt die „Pädophilie“ in die „Gesellschaft“ bringen würde.

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Wegen einer queer-kritischen Karikatur wurde ein Mann in Bayern zunächst wegen Volksverhetzung verurteilt.

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Wegen eines gesellschaftskritischen Beitrags wurde ein Mann aus Bayern vor dem Amtsgericht Kulmbach wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Mann hatte eine queer-kritische Karikatur im Netz geteilt. In der zweiten Instanz hatte der Beschuldigte dann aber Erfolg: Das Landgericht Bayreuth sah keinerlei Anhaltspunkte für den Vorwurf der Volksverhetzung. Der Vorsitzende Richter glaubte sogar, der Mann habe mit der Karikatur niemandem schaden wollen, berichtet der Nordbayerische Kurier.

Das im Mittelpunkt stehende Bild stellt ein Trojanisches Pferd dar, dessen Rumpf mit den Worten „LGBTQ/Gender Ideology“ (zu Deutsch: LGBTQ- / Geschlechter-Ideologie) beschriftet ist, während das Innere mit dem Wort „Pedophilia“ (zu Deutsch: Pädophilie) versehen ist. Das Holzpferd steht vor einer geöffneten Tür, auf der das Wort „Society“ (zu Deutsch: Gesellschaft) prangt.

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Wegen dieser Karikatur wurde ein Mann zunächst wegen Volksverhetzung verurteilt – auch das X-Konto von CitizenGo wurde nach eigenen Angaben wegen der Verbreitung gesperrt (Quelle: CitizenGo).

Verbreitet wurde diese Karikatur von der christlich-konservativen Organisation CitizenGo, die sich gegen die LGBTQ-Bewegung richtet. Teile der Bewegung würden Pädophilie normalisieren wollen, so der Vorwurf der Organisation. Der in Bayern jetzt freigesprochene Mann ist der deutsche Kampagnenleiter von CitizenGo.

Der Richter am Landgericht Bayreuth konnte keine volksverhetzenden Inhalte erkennen – das Amtsgericht Kulmbach hatte dem Mann noch vorgeworfen, die Gesellschaft aufstacheln und so Hass verbreiten zu wollen. 6.000 Euro sollte er für das Teilen der Karikatur zahlen.

Dieses Urteil wurde nach dem Einlegen von Rechtsmitteln von dem Bayreuther Gericht mit der Begründung, die Aussage der Karikatur sei so absurd, dass sie leicht durchschaubar und dementsprechend nicht ernst zu nehmen sei, gekippt. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft – die wie die Richter in Kulmbach auf Volksverhetzung plädiert hatte – kann Beschwerde einlegen.

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