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Nach monatelanger Fahndung: Rechter Streamer „Shlomo Finkelstein“ wurde auf offener Straße verhaftet

Aron P., bekannt als „Shlomo Finkelstein“, wurde am 13.08.2024 in Frankfurt/Oder festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber Apollo News bestätigte. P. leistete keinen Widerstand, Details zur Zahl der beteiligten Beamten wurden nicht bekanntgegeben.

Bereits 2020 wurde der YouTuber „Die vulgäre Analyse“ alias „Shlomo Finkelstein“ verurteilt. Erst vier Jahre später wurde er inhaftiert, wie die Staatsanwaltschaft Köln jetzt bestätigte.

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Der Streamer und YouTuber Aron P., bekannt unter seinen Pseudonymen „Shlomo Finkelstein“ und „Vulgäre Analyse“, wurde „am 13.08.2024 um kurz vor 15 Uhr in Frankfurt/Oder im öffentlichen Verkehrsraum als Fußgänger festgenommen“. Dies erklärte die Staatsanwaltschaft Köln exklusiv gegenüber Apollo News. Laut der Staatsanwaltschaft leistete P. keinen Widerstand. Zu den weiteren Umständen und den beteiligten Beamten wollte man keine Angaben machen. Die Inhaftierung wurde bereits 2022 angeordnet; es gab eine monatelange Fahndung. Auch zu der Frage, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um nach P. zu fahnden, wollte die Staatsanwaltschaft, „aus vollstreckungstaktischen Gründen“, „keine Angaben“ machen.

Der Grund für die Inhaftierung sei die „Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von einem Jahr aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2020, rechtskräftig seit dem 29. Juni 2021“, so die Staatsanwaltschaft. Im Dezember 2020 wurde er laut Staatsanwaltschaft wegen „Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt“.

P. selbst war nach Apollo News-Informationen nicht zu den Verhandlungen erschienen. Er behauptete, von seiner Verurteilung aus den Medien erfahren zu haben. Die genauen Hintergründe sind unklar. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News, alle vorgeschriebenen Wege der Information eingehalten zu haben.

Apollo News liegt das Urteil mit den zehn Aron P. zur Last gelegten Fällen vor. Dabei handelt es sich jeweils um unterschiedliche Videos, die entweder auf dem YouTube-Kanal „Die vulgäre Analyse“ oder den Kanälen „DoxxingGegenNazis“ und „GreenDayBoy2009“ im Zeitraum zwischen dem 12. Mai 2017 und dem 29. März 2019 veröffentlicht wurden.

In den meisten der Fälle geht es um die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“. Insgesamt achtmal soll sich der YouTuber laut Urteil durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen strafbar gemacht haben.

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