Nach monatelanger Fahndung: Rechter Streamer „Shlomo Finkelstein“ wurde auf offener Straße verhaftet
Aron P., bekannt als „Shlomo Finkelstein“, wurde am 13.08.2024 in Frankfurt/Oder festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber Apollo News bestätigte. P. leistete keinen Widerstand, Details zur Zahl der beteiligten Beamten wurden nicht bekanntgegeben.

Der Streamer und YouTuber Aron P., bekannt unter seinen Pseudonymen „Shlomo Finkelstein“ und „Vulgäre Analyse“, wurde „am 13.08.2024 um kurz vor 15 Uhr in Frankfurt/Oder im öffentlichen Verkehrsraum als Fußgänger festgenommen“. Dies erklärte die Staatsanwaltschaft Köln exklusiv gegenüber Apollo News. Laut der Staatsanwaltschaft leistete P. keinen Widerstand. Zu den weiteren Umständen und den beteiligten Beamten wollte man keine Angaben machen. Die Inhaftierung wurde bereits 2022 angeordnet; es gab eine monatelange Fahndung. Auch zu der Frage, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um nach P. zu fahnden, wollte die Staatsanwaltschaft, „aus vollstreckungstaktischen Gründen“, „keine Angaben“ machen.
Der Grund für die Inhaftierung sei die „Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von einem Jahr aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2020, rechtskräftig seit dem 29. Juni 2021“, so die Staatsanwaltschaft. Im Dezember 2020 wurde er laut Staatsanwaltschaft wegen „Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt“.
Werbung
P. selbst war nach Apollo News-Informationen nicht zu den Verhandlungen erschienen. Er behauptete, von seiner Verurteilung aus den Medien erfahren zu haben. Die genauen Hintergründe sind unklar. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News, alle vorgeschriebenen Wege der Information eingehalten zu haben.
Apollo News liegt das Urteil mit den zehn Aron P. zur Last gelegten Fällen vor. Dabei handelt es sich jeweils um unterschiedliche Videos, die entweder auf dem YouTube-Kanal „Die vulgäre Analyse“ oder den Kanälen „DoxxingGegenNazis“ und „GreenDayBoy2009“ im Zeitraum zwischen dem 12. Mai 2017 und dem 29. März 2019 veröffentlicht wurden.
In den meisten der Fälle geht es um die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“. Insgesamt achtmal soll sich der YouTuber laut Urteil durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen strafbar gemacht haben.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
„Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“ – die sollten mal den Koran lesen. Der besteht zu 60% aus diesem Straftatbestand…
Bekommen Gruppenvergewaltiger etc. pp. die gleiche Wucht des Staates zu spüren?
Wenn dieser schäbige Gossenclown Böhmermann („Ziegenficker“) so etwas tun würde, bekäme der dafür wieder irgendwelche Systempreise hinterhergeschmissen.
Der Staat soll sich lieber um 1464 Straftäter, darunter Schwerskriminelle in Berlin kümmern, oder um migrantische Vergewaltiger, die irgendwie immer mit Bewährung davonzukommen scheinen. Was ich vom Islam halte, ist meine Sache. Und wenn ich bestimmte Religionen kritisiere, dann ist das mein gutes Recht. Der übergriffige Staat und alle beleidigten Glaubensgemeinschaften haben diese Kritik auszuhalten. Gerade der überaus empfindliche Islam, nach allem was im Namen Allahs schon passiert ist. FreeShlomo!!
Ein Punkt ist an diesen Aktivitäten eigentlich nett: ich kannte weder das Compact Magazin noch Shlomo. Nun kenne ich zumindest die Namen.
Wenn ich ab und zu linke „Satire“ mitbekomme, wundere ich mich doch, warum diese Art der Beschimpfung der anderen politischen Richtung faktisch immer in Ordnung sein soll.
Sie sind geisteskrank und/oder Bösartig.
Die, die es anordnen, wie die, die es vollstrecken und das ganze System, das diese Leute stellt und aus denen es besteht.
Die BRD ist ein Unrechtsstaat.
Kommt und holt mich wegen „Delegitimierung des Staates“, aber wisst, dass ihr es seid, die diesem einst wunderbaren Land jede Legitimierung genommen haben.
Jetzt reicht es!
Aber ein Böhmermann darf sich über alles lustig machen ohne das er überhaupt vor einen Richter kommt, obwohl ich den schon mehrfach angezeigt habe.
Von der Staatsanwaltschaft kommen das Floskeln zurück wie; das würde alles unter „Satire“ laufen. Es gibt also Strafrelevante Satire und Satire die gewünscht ist, wenn das System es so bestimmt.
Das schlimmste Verbrechen in einer Diktatur, außer bewaffneter Freiheitkampf gegen die Diktatur, eine andere Meinung haben als die Diktaturorks und diese öffentlich aussprechen.
„…es gab eine monatelange Fahndung“
Seltsam, „Shlomo“ war doch offenbar vor 3 Monaten für einen Video-Podcast zu Gast in Schnellroda (siehe YouTube), es dürfte also nicht besonders schwer gewesen sein, ihn zu finden. Ich glaube, mit der Aussage soll, wie schon bei Martin Sellner, mal wieder suggeriert werden, es handele sich um einen brandgefährlichen „Rechtsextremisten“, der im Untergrund verfassungsfeindlich operiert usw.
Dabei gehört der Koran verboten. Dieses Buch fördert (und fordert) Gewalt und sät Hass und Unfrieden auf der ganzen Welt.