„fantastisch, wenn Faschisten sterben“
Nach entgleistem Trump-Tweet: Mehrere Strafanzeigen gegen ÖRR-Comedian El Hotzo
Die entgleisten Kommentare des ÖRR-Comedians El Hotzo könnten ein juristisches Nachspiel haben. Inzwischen sind mehrere Strafanzeigen gegen den RBB-Mitarbeiter gestellt worden.
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Der Medienanwalt Ralf Höcker sowie der Landesverband Berlin der Partei Bündnis Deutschland haben Strafanzeige gegen den RBB-Mitarbeiter Sebastian Hotz, besser bekannt unter seinem Pseudonym El Hotzo, gestellt. Höcker erläutert, dass der Comedian mit den Posts, die er nach dem Attentat auf Trump abgesetzt hatte, eine Straftat nach Abschnitt 140 des deutschen Strafgesetzbuches begangen habe. Konkret habe er mit seinen Tweets „Straftaten öffentlich geduldet“.
Sebastian Hotz hatte kurz nach dem Attentat auf Donald Trump am Samstagabend (Ortszeit) einen zustimmenden Tweet zu dem Angriff auf den Ex-Präsidenten gepostet. Er schrieb darüber, was „der letzte Bus“ und Donald Trump gemeinsam hätten – „leider knapp verpasst“.
In einem weiteren Tweet schrieb er: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“ Später löschte er beide Tweets. Er legte dafür erneut nach: „Absolut niemand zwingt einen Mitleid mit Faschisten zu haben, man kann es ohne die geringste Konsequenz einfach lassen“.
Höcker erklärt auf Twitter, dass genau diese nachgeschobene Präzisierung offenlege, dass es sich bei den vorangegangenen Tweets nicht um satirische Äußerungen gehandelt habe, sondern die darin getroffenen Aussagen ernst gemeint waren.
Hotz wurde vor allem für seine Arbeit als Gagautor beim ZDF Neo Magazin Royal mit Jan Böhmermann bekannt. Zwar arbeitet Hotz mittlerweile nicht mehr für Jan Böhnermann, Rundfunkgelder bekommt er dennoch. Aktuell moderiert er zusammen mit Ilona Hartmann das Format Theoretisch Cool beim Radiosender Fritz, der zur ARD-Anstalt rbb gehört.
Auch Politiker haben sich zu den Entgleisungen von Sebastian Hotz geäußert. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki schrieb auf Twitter: „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft sich mit diesem Tweet beschäftigen wird. Die öffentliche Billigung von schweren Straftaten ist gem. Paragraph 140 StGB selbst strafbar.“ Sollte Hotz aufgrund des Tweets auf Grundlage des Paragraph 140 StGB verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Es steht zu befürchten, dass nix aber auch rein gar nix passieren wird. Immerhin arbeitet Hr. Hotz beim ÖRR und zudem noch im Dunstkreis von Hr. Böhmermann.
Wass soll dem schon drohen, außer eine Gehalts- bzw. Gagenerhöhung?
Der Fall wird zeigen, ob wir zumindest in Teilen noch ein Rechtsstaat sind oder nicht.
Wenn es hier nicht zu einer Anklage und Verurteilung kommt, sind wir es definitiv nicht, da die Sache wohl sehr eindeutig zu bewerten ist.
Es wird wie immer nichts passieren. Wahrscheinlich wird dann Behauptet werden:“Das war bloß Linke Satire“. Satire darf dann wieder Alles. Besonders die linken Gutmenschen werden ihre schützende Hände über El Hotzo halten.
Hätte er „Döp Döpp“ gepostet wäre die Polizei schon längst bei ihm gewesen. So wird wohl leider nichts passieren.
Dieser Hass, der sich durch die Befürwortung von Tötungen ausdrückt, macht einfach sprachlos!
Und dieser Hass wird ja schon seit einigen Monaten hemmungslos in die Öffentlichkeit getragen. So gesehen einfach eine Fortsetzung des Unerträglichen.
Ich biete eine Wette an:
1,01 Er wird nicht bestraft
9,00 Er wird bestraft
Hier darf Frau Bärbel Bas dann gerne mal Höchststrafe fordern.