Gerichtsentscheidung
Nach Absage in Rheinland-Pfalz: AfD-Aktivist darf sein Rechtsreferendariat in Sachsen antreten
John Hoewer wurde wegen seiner Aktivitäten bei „Ein Prozent“, der Jungen Alternative und einem von ihm geschriebenen Roman das Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz wegen mangelnder Verfassungstreue verwehrt. Sachsen muss Hoewer hingegen das Rechtsreferendariat ermöglichen.
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Der AfD-Aktivist John Hoewer wollte nach seinem Jurastudium sein Rechtsreferendariat an einem Gericht in Rheinland-Pfalz antreten. Doch dieses weigerte sich, Hoewer anzunehmen, und gewann letztlich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, das den Ausschluss von Hoewer vom Rechtsreferendariat bestätigte. Für Hoewer bedeutete dies jedoch nicht das Ende seiner juristischen Laufbahn. Ein erneuter Anlauf in einem anderen Bundesland, dem Freistaat Sachsen, war erfolgreich. Dort gewann Hoewer im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss vom Rechtsreferendariat und muss nun zu diesem zugelassen werden.
Zwar zweifelte das zuständige Oberverwaltungsgericht in Bautzen ebenfalls daran, Hoewer für das Rechtsreferendariat zuzulassen. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage im Freistaat war das Gericht aber gezwungen, Hoewer zuzulassen. „Ausschließlich strafbares Verhalten“ könne Grundlage der Verweigerung der Zulassung zum Rechtsreferendariat sein, wie t-online aus dem Beschluss berichtet. Ein solches strafbares Verhalten kann Hoewer nicht nachgewiesen werden.
In Rheinland-Pfalz reichte für den Ausschluss von Hoewer, dass er bei der Jugendorganisation der AfD, der mittlerweile aufgelösten Jungen Alternative, sowie beim Verein Ein Prozent, der vom Verfassungsschutz wegen seines ethnischen Abstammungsbildes und seiner migrantenfeindlichen Haltung als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, aktiv war. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es dem Staat nicht zumutbar sei, „verfassungsuntreue Bewerber“ in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen. Dabei stellte das Gericht klar, dass Rechtsreferendare durch „ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“ müssen. Für Hoewer war dieses Urteil das vorläufige Ende seiner juristischen Laufbahn, denn ohne Rechtsreferendariat kann er kein Volljurist und damit kein Anwalt oder Richter werden.
Neben seinen Aktivitäten in den oben genannten Organisationen wurde Hoewer auch sein Debütroman „EuropaPowerbrutal“ zum Verhängnis. Allein dieser Roman zusammen mit weiteren Publikationen hätte laut dem Gericht in Rheinland-Pfalz bereits ausgereicht, damit Hoewer vom Rechtsreferendariat ausgeschlossen wird. Problematisch sieht das Gericht dabei, dass in dem Buch schwarze Menschen pauschal herabgewürdigt werden, abfällig über Frauen gesprochen wird und Minderheiten beleidigt werden. Auch die rechtsradikale Positionierung einer der fiktiven Romanfiguren wurde Hoewer zur Last gelegt. Dass sein fiktiver Roman gegen ihn verwendet wurde, wurde vielfach als Untergrabung der Kunstfreiheit kritisiert.
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Innerhalb der AfD arbeitete Hoewer zunächst als Referent in der sachsen-anhaltinischen Landtagsfraktion, später für den Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann aus Sachsen-Anhalt und dann für den rheinland-pfälzischen Abgeordneten Sebastian Münzenmaier.
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Oh je! Wenn ich mir das Bild dieses Herrn Hoewer ansehe, erfüllt er jedes Klischee, wie man sich einen …(hier linken Kampfbegriff eintragen)… vorstellt. Ich weiß, es ist unfair, einen Menschen, den man nicht kennt, nur von seiner Physiognomie her zu beurteilen. Aber es ist nun mal so.
Nichtsdestotrotz wünsche ich dem Neusachsen alles Gute für seine weitere berufliche Laufbahn. Laß dich nicht unterkriegen!
das maennliche rechte gegenueber zum linken problemponny 🙂
Ohne den peinlichen Schnäutzer, sähe er ganz ok aus. 🙂
Zitat:
„Ein solches strafbares Verhalten kann Hoewer nicht nachgewiesen werden.“
Wie, wat?
Kein Problem in Buntschland.
Justizistische Anschuldigungen in 3…2…1…
Solche Siebverfahren sind vermutlich seit jeher gängige Praxis. Überall. Was dabei herauskommt sehen wir: Ein so genannter „Tiefer Staat“. Möglicherweise brauchen wir vollkommen neue Mittel der Demokratie um solche Entwicklungen zu verhindern.
Matthäus 5,8
„Selig sind, die reines Herzens sind; denn sie werden Gott schauen.“
Offenbarung 20,10
„Und der Teufel … wurde in den Feuer- und Schwefelsee geworfen …
,,Und Volksverräter und Kriegshetzer,verurteilt vom VGH“
Wenn „Unsere Demokratie“ einen Wächterrat für wählbare und nichtwählbare Kandidaten,wie in Ludwigshafen zulässt,warum sollte „Unsere Demokratie“ dann ein Problem mit einem Richter am Volksgerichtshof in Magdeburg haben?
Das Pendel der Gerechtigkeit schlägt halt zurück.
Neudeutsch: Karma
Ich weiß es. Du weißt es. Jeder weiß es!
Ob Ihr nun rumlamentiert,ob Euch das gefällt oder nicht.
Ihr könnt heulen,oder jubeln,es ist vollkommen egal.Nichts,aber auch gar Nichts,wird daran etwas ändern.
Und das hat nichts mit Rassismus,Antisimitismus,oder sonstwas zu tun.
Nur mit Recht und Ordnung,nach StGB.
Es wird passieren,so oder so.
Ein Bürger mit weißer Weste,hat doch nicht das Geringste zu befürchten.
Aber die Gesetzesverdreher,die Leute die das Gesetz aushebeln,nicht beachten,nicht befolgen,über dem Gesetz stehen-„Moralische Gutmenschen“-mit Gratismut also,die schreien immer am lautesten.
Wenn man sich sein Foto anschaut, kokettiert er offenbar mit einer völkischen Aufmachung. Solche Typen sind mir auch suspekt.
Menschen, welche Leute nach ihrem Aussehen beurteilen sind mir auch zuwider
Nun, ich sehe da nur einen korrekt gekleideten jungen Mann und einem ordentlichen Haarschnitt.
Das hebt sich angenehm ab von dem mittlerweile eingerissenen Gammellook langhaariger Bombenleger, die den herrschenden Zeitgeist, an den sie sich optisch anwanzen, mit Hegels Weltgeist verwechseln.
Sieht so aus, als hätte der einen Friseur und würde sich sogar die Haare waschen lassen. Und wenns ganz schlimm kommt, wechselt der auch noch täglich die Unterhose. Igitt igitt! Mit welchen „Aufmachungen“ kokettieren Sie denn so? Ich hege da gewisse Befürchtungen, obwohl man hier am PC nichts riechen kann .