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Brandmauer-Debatte

Mitglied des CDU-Bundesvorstandes nennt Merz’ Asyl-Vorstoß „politischen Selbstmord“

Ein Mitglied des CDU-Vorstands sagte, dass der Vorschlag von Friedrich Merz „politischer Selbstmord“ sei. Merz will nächste Woche Anträge über die Asylpolitik in den Bundestag einbringen. Es sei egal, wer diesen Anträgen zustimme – auch bei der AfD.

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Friedrich Merz will bei Migrationspolitik „all in“ gehen

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Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hatte auf einer Präsidiumssitzung am Donnerstagabend vorgeschlagen, nächste Woche Anträge zur Asyl- und Migrationspolitik in den Bundestag einzubringen. Wie Table.Media berichtet, sagten Teilnehmer gegenüber dem Nachrichtenportal, dass Merz „all in“ gehen wolle und es sei ihm „völlig egal, wer sonst“ noch mitmachen würde.

Nun sagte ein Mitglied des Bundesvorstandes gegenüber dem RND, dass dieser Vorschlag „politischer Selbstmord“ sei. Das Mitglied des Bundesvorstands wurde namentlich nicht genannt. Weiter sagte die Person: „Das wird die CDU noch vor der Wahl komplett zerreißen.“ Als Folge dieses Vorschlages seien alle gegen die CDU, so die Befürchtung. „Wir kriegen die Brandmauer-Debatte bis zur Wahl nicht mehr weg.“

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Die Unionsfraktion plant, Anträge zur Asyl- und Migrationspolitik im Bundestag einzubringen. Man wolle keine Rücksicht darauf nehmen, wer diesen Antrag im Bundestag unterstützen könnte. Laut Pioneer planen CDU und CSU, eine „parlamentarische Mehrheit in der Mitte“ zu erhalten (Apollo News berichtete). Damit wurde nahegelegt, dass man auch Stimmen der AfD akzeptieren würde. Das war bisher mit Verweis auf die „Brandmauer“ ausgeschlossen worden.

Noch im November hatte Friedrich Merz einen bereits eingebrachten Antrag zur Begrenzung der illegalen Migration wieder zurückgezogen, weil er damals fürchtete, dass es „Zufallsmehrheiten im Saal mit der AfD oder den Linken“ geben könnte. Nun heißt es jedoch in einer Nachricht des Präsidiums an die Parteimitglieder, die Nius vorliegt, dass man „einige in der Sache sehr klare Anträge zur Migrations- & Flüchtlingspolitik in den Bundestag einbringen“ werde. Sollten diese zur Abstimmung kommen, werde man „ohne Rücksicht darauf, wer diese Anträge mit unterstützt, in die Abstimmung gehen“. Dies gelte auch „dann, wenn nur die AFD“ diese Anträge „mit unterstützt“.

Ob die geplanten Anträge überhaupt rechtzeitig zur Abstimmung kommen, ist noch unklar. Laut den geltenden Regeln des Bundestags müssen zwischen Einbringung und erster Lesung mindestens 14 Tage liegen. Zwischen erster und zweiter Lesung sind mindestens sechs Tage vorgesehen. Nur in dringenden Fällen können diese Fristen verkürzt werden.

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Zwischen der ersten und der zweiten Lesung, nach welcher die Abstimmung bereits erfolgen kann, liegt eine Frist von mindestens sechs Tagen. Falls es einer dritten Lesung bedarf, erfolgt diese unmittelbar nach der zweiten. Spätestens dann wird über einen Antrag abgestimmt. Es wäre also möglich, einen eingebrachten Antrag schnellstmöglich, im Zweifel auch noch vor der Bundestagswahl, zur Abstimmung zu bringen.

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