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Steinhöfel-Buch

Mit windigen Methoden versucht Correctiv seine Kritiker zu stoppen – so kann man sich wehren

Das Correctiv-Umfeld schickte dem Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel in anderthalb Stunden drei Abmahnungen. Das Ziel ist offensichtlich: Sein kritisches Buch soll aus dem Verkehr gezogen werden.

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Am Mittwoch erhielt der renommierte deutsche Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel innerhalb von 93 Minuten drei Abmahnungen. Eigentlich ist das ein zuverlässiges Zeichen dafür, dass man auf der richtigen Spur ist. Bei Steinhöfel ist das keine Ausnahme. Joachim Steinhöfel erlangte als Anwalt für Media Markt und Saturn Bekanntheit, als „Pitbull in Robe“. Heute hat er seine Zähne nicht verloren; er fährt seine Siege jetzt für die Meinungsfreiheit ein und nimmt auch immer noch keine Gefangenen.

Im Mai erschien sein Buch „Die digitale Bevormundung“ im FinanzBuch Verlag mit einem Vorwort von seinem Mandanten Henryk M. Broder. Darin schreibt er von den Kämpfen gegen Tech-Giganten wie Facebook, X (ehemals Twitter) und Google, die Bundesregierung und vermeintliche „Faktenfinder“ wie Correctiv, die heute zu seinem Alltag gehören – und die er zuhauf gewinnt. 

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Das Buch gefällt vielen – es landete in der Erscheinungswoche auf Platz 4 der Spiegel-Bestsellerliste und in der Amazon-Bestsellerliste auf Platz 1 in der Kategorie Gesellschaftskritik. Doch als Antagonist in einem Bestseller herhalten zu müssen, das empfindliche Niederlagen ausbreitet, gefällt manchen auch nicht so gut. Und davon gab es nicht wenige. Steinhöfel ist schon mehrmals erfolgreich gegen Correctiv und seine Recherchen und „Faktenchecks“ vorgegangen. Mal für Tichys Einblick, mal für die Achse des Guten, erst kürzlich mehrfach in Zusammenhang mit der Correctiv Potsdam-„Recherche“ für Nius.

Das Buch soll weg

Also hagelte es am Mittwoch bei Steinhöfel eine Reihe von Abmahnungen. Um 17:53 Uhr eine von Correctiv-Gründer David Schraven, um 17:52 Uhr eine von seiner Frau Sonja Schraven und um 17:20 Uhr eine von der Correctiv UG. Sie alle richten sich gegen Passagen aus „Die digitale Bevormundung“. 

Heißt das also, es gibt doch keine digitale Bevormundung? Hat Steinhöfel mit seinen Siegeshymnen zu dick aufgetragen? Zu den beanstandeten Textpassagen gehört etwa der Halbsatz: „gebürtige Bottroper allesamt“, über Sonja Schraven, David Schraven und Christina Berger. 

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Sonja Schraven ist tatsächlich nicht in Bottrop geboren, sondern in Groß-Gerau. Man könnte jetzt zur Verteidigung von Herrn Steinhöfel argumentieren, dass „gebürtiger Bottroper“ weniger eine Tatsachenbehauptung, sondern mehr eine Charakterbeschreibung, eine Diagnose, ein Lifestyle ist. 

Aber ich kann Frau Schravens Empörung schon verstehen. Bevor man solche Anschuldigungen gegen jemanden erhebt, sollte man wirklich vorher eine Stellungnahme verlangen. Groß-Gerau ist eine sehr stolze Kreisstadt in der oberrheinischen Tiefebene und erst kürzlich hat dort ein Polizist heldenhaft ein Eichhörnchen gerettet. 

Dieser Schandfleck, der Frau Schraven wohl schmerzhaft daran erinnert, dass ihr Mann einen Wikipedia-Eintrag hat und sie nicht, muss natürlich weg. Und mit ihm das ganze Buch, beziehungsweise die Ausgaben, die noch so eine Groß-Gerau-Hasspropaganda verbreiten – das ist offenbar jedenfalls der Plan.

Unter anderem wird auch beanstandet, dass David Schraven mit „Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln“ würde. Das ist natürlich auch falsch, denn Schraven sammelt seine Sympathiepunkte ausschließlich mit seinem strahlenden Lächeln und seiner charmanten Persönlichkeit

. Davon abgesehen ist David Schraven mit seiner Ehefrau Sonja Schraven und Christina Berger Geschäftsführerin der unter der Handelsregisternummer HRB 15581 am 23.01.2020 gegründeten Marktviertel Cafe UG. Gegenstand der Gesellschaft laut Satzung u.a: Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere Bewirtschaftung, Vermietung, Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien. 

Das macht die bereits gedruckten Ausgaben aber zu Sammlerstücken

Steinhöfel ist mit seinem Vorstoß in die Literatur mit einem Verriss der Correctiv-Masche der Bottrop- (und Groß-Gerau-)Kameradschaft in die Quere gekommen. Als Vergeltungsschlag versuchen sie ihm jetzt auf seinem Metier, dem Medienrecht, in die Quere zu kommen, mit etwas, das wohl den Versuch darstellen soll, die „Pitbull in Robe“-Taktik, die Steinhöfel einst perfektionierte, gegen ihn zu verwenden. 

Correctiv verlor gegen Steinhöfel wieder und wieder; inhaltlich ist ihre Potsdam-Recherche beerdigt. Jetzt wehrt man sich mit solchen Taschenspielertricks – das Ziel ist klar: Man will das Buch vom Markt nehmen, die Weiterverbreitung der bereits gedruckten Ausgaben stoppen.

Doch sowohl in der eigenen als auch in der fremden Profession wird Correctiv voraussichtlich keinen Erfolg haben. Vielleicht kommen sie mit ihren Bottrop-Unterlassungsansprüchen durch. Das macht die bereits gedruckten Ausgaben aber doch nur zu Sammlerstücken. 

Für nur 18 Euro kann man jetzt Eigentümer eines Buches werden, das in jedem Groß-Gerauer Lokalpatrioten Verbrennungsfantasien auslöst. Ein Buch, von dem Correctiv sich wünscht, dass es nicht existiert. Bäume sind gestorben, damit Familie Schraven nie wieder Stille haben wird, weil irgendwo da draußen immer noch eins dieser blöden, gemeinen Bücher steht. Es wäre zu schade, wenn die verbliebenen Ausgaben weggekauft wären, bevor Correctiv seine hoch ernstzunehmenden Unterlassungsansprüche weiterverfolgen kann. Erhältlich ist es hier (Tichys Einblick Shop) oder hier (Amazon).

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