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Migrationsgipfel im Kanzleramt: Warum diese Einigung kaum etwas verändert

Zufrieden präsentierte Olaf Scholz spät in der Nacht die Beschlüsse des Migrationsgipfels von Bund und Ländern. Doch der Blick auf die geplanten Änderungen zeigt: Eine Begrenzung der Migration wird auch dadurch wohl kaum erreicht werden. 

Pressestatement bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz, Stephan Weil (beide SPD) und Boris Rhein (CDU).

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Es war spät in der Nacht als Bundeskanzler Olaf Scholz, der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU), und sein Stellvertreter, Stephan Weil (SPD), vor die Presse traten. Über 17 Stunden hatten Bund und Länder am Montag über Änderungen in der Migrationspolitik diskutiert. Scholz nannte die Einigung einen „historische[n] Moment“. 

Dabei lässt sich in den Beschlüssen des Gipfels wenig Bahnbrechendes erkennen. Zwar verweisen CDU und FDP stolz auf Leistungskürzungen für Asylbewerber. Eine große Errungenschaft lässt sich darin jedoch schwer erkennen. Konkret sollen Asylbewerber in Zukunft drei Jahre statt wie bisher eineinhalb Jahre Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bevor sie Anspruch auf reguläre Sozialhilfe haben. Zum Vergleich: Ein alleinstehender Asylbewerber erhält nach Asylbewerberleistungsgesetz im Moment 410 Euro im Monat. Der Bürgergeld-Anspruch liegt derzeit bei 502 Euro. Für Kinder kommen in beiden Fällen jeweils noch einmal etwa 300 bis 400 Euro hinzu. 

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„Durch diese Maßnahme wird auch die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats reduziert“, behauptet Finanzminister Christian Lindner gegen halb drei in der Nacht noch stolz auf X (ehemals Twitter). Dies ist jedoch höchst fraglich. Denn auch die 410 Euro, die Asylbewerber nun in ihren ersten drei Jahren in Deutschland monatlich erhalten sollen, sind im europäischen Vergleich viel. In Großbritannien erhalten sie umgerechnet etwa 210 Euro, in Schweden 180, in Griechenland 150 und in Ungarn 60 Euro. Außerdem zahlt Deutschland anders als andere Länder sogar ausreisepflichtigen Ausländern weiterhin Sozialleistungen. 

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Auch das von manchen konservativen Medien gefeierte Versprechen der Bundesregierung, zu „prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann“, lässt bei genauerer Betrachtung nur schwer Freude aufkommen. Bekanntlich sieht die europäische Dublin-Verordnung bereits seit Jahren vor, dass Flüchtlinge in dem EU-Land ihren Asylantrag stellen müssen, das sie zuerst betreten. Faktisch reisen trotzdem Millionen Migranten nach Deutschland und stellen erst hier einen Asylantrag.

Zwar wäre es tatsächlich eine Errungenschaft, wenn Asylverfahren auch in Drittstaaten durchgeführt werden könnten und die Migranten auch in diesen verbleiben müssten, bis über ihren Antrag entschieden wird. Es ist jedoch angesichts der Tatsache, dass man bisher nicht in der Lage war, das geltende Asylantragsrecht durchzusetzen, schwer vorstellbar, dass dies bei einer neuen Regelung wesentlich anders laufen sollte. 

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Und auch die Einigung der Politiker, Asylverfahren zu beschleunigen, kann kaum etwas bewirken, wenn abgelehnte Asylbewerber weiterhin nicht konsequent abgeschoben werden, wovon man mit Blick auf die bisherige Praxis ausgehen muss (Apollo News berichtete).

Beschlüsse werden Migration kaum begrenzen

Es ist schwer vorstellbar, was in Deutschland noch passieren muss, damit man in der Politik bereit ist, tatsächlich einmal Maßnahmen zu beschließen, die eine wirksame Begrenzung der Migration zur Folge haben. In den vergangenen Wochen haben die erschreckenden Bilder und Aussagen von antiisraelischen Demonstranten auf deutschen Straßen selbst linksgerichtete Politiker dazu bewogen, eine Begrenzung der Zuwanderung zu fordern. Erst vor wenigen Tagen erklärten beispielsweise die Grünen-Politiker Winfried Kretschmann und Ricarda Lang im Tagesspiegel: „Wenn die Kapazitäten – wie jetzt – an ihre Grenzen stoßen, müssen auch die Zahlen sinken“.

Dennoch muss man auch diesmal feststellen: Das von Scholz in der nächtlichen Pressekonferenz erklärte „gemeinsame Ziel, irreguläre Migration zurückzudrängen“, wird sich mit den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern wohl kaum erreichen lassen. 

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