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Nach Kritik

„Menschenwürde doch abwägungsfähig“ – Brosius-Gersdorf bekräftigt ihre Abtreibungshaltung in neuer Erklärung

In einer neuen Erklärung bekräftigt Brosius-Gersdorf ihre bisherigen Positionen: Die Menschenwürde müsse „doch abwägungsfähig“ sein oder gar nicht erst für ungeborenes Leben gelten. Zugleich schreibt sie, Politiker würden „für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern“.

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In der Debatte rund um die verschobene Wahl der Bundesverfassungsrichter bekräftigt Frauke Brosius-Gersdorf in einer schriftlichen Erklärung ihre Positionen zu Abtreibung, Kopftuchverbot und paritätischen Wahllisten. Medienberichte dazu attackiert sie als „unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent“.

N-TV veröffentlichte den gesamten Text ihrer Erklärung im Wortlaut. Darin geht Brosius-Gersdorf auch auf Berichte los, die Politiker als anonyme Quellen zu Wort kommen lassen. In diesem Kontext begrüßt sie dann aber offenbar Verschärfungen im Strafrecht bei Äußerungsdelikten gegen Politiker – diese würden „für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern“.

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Vor allem aber geht Brosius-Gersdorf auf ihre vieldiskutierte Haltung zur Abtreibung ein und bekräftigt dabei ihre bisherige Positionierung: Sie habe auf das „verfassungsrechtliche Dilemma“ hingewiesen, das bestehe, „wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt“, schreibt die Juristin unter Verweis auf die aktuell geltende Straffreiheit vieler Abtreibungen bei gleichzeitig formellem Verbot.

Die verfassungsrechtliche Lösung könne aus ihrer Sicht nur sein, dass entweder die Menschenwürde „doch abwägungsfähig“ sei oder „für das ungeborene Leben nicht gilt“, betont Brosius-Gersdorf dabei und bekräftigt so ihre bekannte Haltung in der Frage.

Weiter verweist sie in ihrer Erklärung darauf, dass eine „eingehende und vollständige inhaltliche Befassung mit meinen wissenschaftlichen Beiträgen“ gezeigt hätte, dass „der Schwerpunkt meiner Forschung das Verfassungs-, Sozial- und Bildungsrecht ist“ und dazu „auch Themen wie die Regulierung und Finanzierung von Schulen, die Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge in Deutschland, die Bewältigung des demografischen Wandels, die Reform unserer Sozialversicherungssysteme und die Digitalisierung der Verwaltung gehören“.

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Ordnet man ihre wissenschaftlichen Positionen „in ihrer Breite politisch zu“, dann zeige sich „ein Bild der demokratischen Mitte“, meint Brosius-Gersdorf. In der Frage, ob sie ein Kopftuchverbot für Lehramtsanwärter verfassungswidrig hält, meint die Juristin in ihrer neuen Erklärung, dass sich ein solches Verbot „nicht auf das Neutralitätsgebot für den Staat stützen“ lasse. Man könne es nur „im Einzelfall durch das Mäßigungsgebot für Staatsbedienstete“ rechtfertigen.

Zur Frage, ob paritätische Wahllisten, also eine potenzielle gesetzliche Pflicht, Wahllisten gleichermaßen mit Männern und Frauen zu besetzen, die mitunter von Linken, Grünen und SPD favorisiert wird, verfassungswidrig wären, äußerte sie sich in der Erklärung nun defensiv und ließ die Tür genau dafür offen: Sie habe sich „rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt.“

Entsprechende Gesetze, die genau so eine Parität vorschreiben sollten, wurden dabei von Landesverfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen für verfassungswidrig erklärt – auch wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dazu selbst noch keine inhaltliche Entscheidung treffen musste. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil in Thüringen, das dort eben das Paritätsgesetz aufhob, hatte das Gericht in Karlsruhe aber abgelehnt.

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175 Kommentare

  • Also ich würde es merken wenn ich unerwünscht bin. Dann würde ich mich leise aus dem Staub machen..

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    • Offenbar können Sie sich nicht in die Denkmuster von Ideologen versetzen. Ein Ideologe schämt sich grundsätzlich nicht, wenn es um die Ideologie geht. Deswegen kann man aufkommende Diktaturen auch an dem schwindenden Schamgefühl der Akteure erkennen. Und jetzt einfach einmal unsere „Akteure“ im Hinblick auf das Gesagte überprüfen. Sie werden sehen, da ist was dran.

    • Wenn ich Typen wie die Frau dort wahrnehme, dann sehe ich das Denkschemata von Hilde Benjamin (genannt:Bluthilde) vor meinem geistigen Auge!
      .
      Hilde Benjamin

      …Die Parteidisziplin, der sie sich zeit ihres Lebens bedingungslos unterwarf, erforderte ihrer Meinung nach vollen Einsatz. Als junge Anwältin verteidigte sie oft politisch verfolgte Genossen und unterstützte mit ihrem Mann die Parteiarbeit fast täglich auf jede erdenkliche Weise. ….

      https://www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/hilde-benjamin/

    • Das wollte ich auch gerade schreiben. Solche Typen merken es nicht. Das sieht man ja an Der aus Berlin, falschenr Doktor und so, wo der Ehemann auch mit falschen Abrechnungen beschissen hat. Jetzt will sie sogar MP werden… und ich der liebe Gott. Aber da räume ich auf…

    • Ich glaube, diese Frau ist eine Psychopathin. Gefühlskalt und egozentrisch. Sie würde auf die Frage „Hast du Kinder“ mit, „Ja, sehr sogar“ antworten.

      • 👍👍👍👍👍

        2
      • Der Sarkasmus ist gut, hätte aber das zweite s in dem wichtigen Wort mit geschrieben. 😉

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    • Sie scheint nicht zu begreifen das man in das Amt berufen wird !!! Da gibt es keine Ausschreibung oder Bewerbungsgespräche im Klassischen sinne . Entweder passtes für min 66% oder eben nicht !!! 🙂

    • 1.Eine Frage von Intelligenz. Wer dumm ist klebt auch dann noch an Positionen, die ihm längst als Karriere-schädlich nachgewiesen sind.
      2. Eine Frage der Macht, das eine von WÄHLER halbierte SPD, mit allen Mitteln, mit Klauen und Zähnen, gegen Jede)n am eigenen Überleben(Wichtigkeit) arbeitet und deshalb Proxis installiert. Von der Exekutive ( s. Staatsanwaltschaften die Fäser zuarbeiteten ) bis tief in die Gerichte.

      Ich bin sicher, dass B.G. sich selbst nachhaltig demontiert.

      • Intelligenz hat halt nichts mit Bildung zu tun. Ich würde fast behaupten das sie sich sogar ausschließen können.

        3
    • Sie will sich aber nun mal für diese Unerwünschtheit rächen. Sie weiß doch, daß sie einer Minderheitenposition vertritt. Deswegen will sie ja nicht Politikerin sondern Richterin werden

      • FBG* will ihre Mission, das GG zu
        verändern, unbedingt umsetzen. Dazu
        braucht sie den Posten Richterin am
        BVerfG. Und sie weiß sich durch rote u.
        grüne Parteien, die windelweiche CDU/CSU,
        NGO, MSM** sowie „Tiefen Staat“
        unterstützt oder gar beauftragt.

        +++

        *Frauke Brosius-Gersdorf
        **Mainstreammedien

        +++

        Welches Parteibuch hat sie eigentlich?

        10
    • Das übermäßige Selbstbewusstsein dieser Dame speist sich womöglich aus Kanälen, die der Öffentlichkeit wiederum nicht bewusst sind.

    • Es geht nur um Macht!

    • Richtig. Das sagt viel über den Charakter dieser Person.

      • Nein, nicht „dieser“ Person, bei der SPD ist kein demokratisches Grundverständnis mehr vorhanden.
        Wenn man keine demokratischen Mehrheiten findet zickt man halt rum und sucht den Fehler überall nur nicht im eigenen Versagen.
        Siehe Causa „Heide Simonis“.

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    • Sie ist doch erwünscht. Lediglich ein paar Opfer der „Kampagne“, die AN losgetreten hat, halten diesen Hilde-Benjamin-Nachwuchs für unerwünscht.

      • Die wenigsten Menschen haben sich mit der Person beschäftigt. Würden sie es tun, dann wäre es eine breite Masse, welche sie für unerwünscht hält.

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      • Ist das wirklich eine Kampagne, wenn man auf die Wahrheit hinweist?

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  • Immer noch unwählbar.

    119
    • Immer weniger….

    • Ja das stimmt ! Wer kennt schon die Namen unserer Verfassungsrichter ? Und das ist auch gut so ! Die Ideale Besetzung ist jemand der Still im Hintergrund seinen Job gemacht und dem Volke gedient hat und auf Grund seiner Leistung und Expertise Berufen wurde . Nicht jemand der sich mit abstrusen Thesen und politischem Opportunismus über verschlungene Kanäle in diese Amt drängt !!

    • Erst recht nicht wählbar. Sie hat es gerade noch einmal bekräftigt.

      Die Menschenwürde ist nicht gegeneinander abwägbar. Und wer diesen Fakt dadurch zu umgehen sucht, dass er dann der einen Seite (hier den Ungeborenen) die Menschenwürde abspricht begeht einen zivilisatorischen Dammbruch. Das die Position dieser Frau hat mit Wissenschaftlichkeit in etwa soviel gemein wie die schreckliche Rassenlehre zur Zeit des nationalsozialistischen Terrors.

      Wer die Menschwürde für abwägbar, relativierbar, verhandelbar oder gar absprechbar hält, steht evident jenseits der FDGO und hat am Verfassungsgericht nichts, aber auch gar nichts verloren.

      Und es ist ja beleibe nicht die einzige grundrechts- und demokratiefeindliche Position dieser Frau. Diese Frau verteidigt nicht die Grundrechte der Bürger, sondern fungiert als deren Abrissbirne… schrecklich.

    • Natürlich – dabei hat sie auch noch ein paar ihrer Aussagen vergessen zu erwähnen:

      „Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss… Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 Abs. 1 GG nicht.“ – Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam), „Menschenwürde und Schwangerschaftsabbruch“, in: Brosius-Gersdorf u.a. (Hrsg.), Rechtskonflikte, Festschrift für Horst Dreier zum70. Geburtstag, 2024, S. 885 ff. 


      Und wer beim Verbot des Hijabs das Neutralitätsgebot für den Staat bemüht und nicht das Verbot von Symbolen einer verfassungswidrigen Ideologie (§86a StGB), der versucht auch nur, das eigentliche Problem zu kaschieren.

      • Wäre mal eine info für ihre Eltern . Was die wohl dazu sagen mögen ?

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    • das bleibt die auch.

  • Die Frau ist eine politische Aktivistin.

    • eine Radikalistin

    • Genau deswegen soll sie ja auch im BVG installiert werden.

  • Grundgesetz..

    Art 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    • Wer die ganze Lebzeit den Bürger mit Sozialabgaben und Steuerbelastungen so „achtet“, das der Rentner täglich Flaschen sammeln muss, zum Amt Hilfe beantragen muss etc., hat nachweislich den Art1(1) von ACHTUNG und SCHUTZ NIE eine Verpflichtung gemacht/gesehen.

      Auch eine „Bindung“ nach Art1(3) ist nach Bedarf zu „ignorieren“. Dies gilt vom Heizen, Geldmittelverwendung, Meinungen, Religion usw. alles längst mehrfach die Bindung als politische „Willkür“ „gerechtfertigt“ worden und teilweise gesetzlich und juristisch zementiert, würden manche sagen.

      Das GG von Politiker für Politiker gewährt auf dem Papier Freiheiten und Rechte für Bürger.
      Die können aber nachweislich jederzeit „bei Bedarf“ einkassiert oder temporär aufgehoben werden.

    • Grundgesetz??? Ist doch inzwischen eher wie das Bild auf de Konservendose >>> Serviervorschlag!

    • Das juckt die doch schon lange nicht mehr – siehe Corona.

  • Was will diese Frau beim Verfassungsgericht ? Mit ihren Meinungen sollte sie in die Politik gehen und sich Mehrheiten suchen . Das Verfassungsgericht ist nicht für die Meinungsbildung zuständig sondern für die Einhaltung von Demokratisch beschlossenen Meinungen in Form der Gesetzgebung Manifestiert im Grundgesetz !!

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    • Mit dieser Meinung sollte sienicht in die Politk,sondern in die Wüste gehen.

    • Offensichtlich sieht sie sich bereits als Politikerin. Wie sonst käme sie in der Diskussion um ihre Person auf die Idee, für Politiker das Recht auf stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen zu fordern?

      • ja leider !! Die scheint mal so überhaupt nichts von Gewaltenteilung und Demokratie durch das Volk für das Volk verstanden zu haben !!
        Aber als jemand der viel Menschen einschätzen muss macht mir ihr Gesichtsausdruck und Mimik echt Gedanken !! Die würde ich z.b weder Einstellen noch ihr eine Wohnung vermieten !!

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  • Ein intelligenter Mensch merkt, wann er verloren hat. Ideologen können nicht aufhören sich aufdrängen zu wollen.

  • Ich kann ihre Ansichten in vielen Punkten nicht teilen.

    • ich kann ihre Ansichten , die diametral zu unserem Grundgesetz stehen, nicht mal im Ansatz teilen

  • Genau das ist das Gift was Dütschland verseucht….😏

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    • 1989 wären Hunderttausende Frühgeburten zum „Palast der Republik“ gegangen, um dort zu zeigen
      „Auch Wir sind das Volk“.

      2025 kommen eher paar Hundert Omas gegen Räääächts, die Plakate mit deren Foto als Götzenbild vor den Reichstag verehren.

    • Zwingt dich ja niemand AN zu konsumieren.

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  • Manche sind eben für Ämter ungeeignet und sollten es akzeptieren und NICHT weitere Beweise liefern die es untermauern.

    Was vielleicht noch schlimmer ist, solche Person bildet nachfolgende Generationen in der Justiz aus mit ihrem Gedankengut. Dies scheint aber vollkommen medial unter zu gehen. Man muss sich dann nicht über manche Urteile und Rechtsauffassungen von Staatsanwaltschaften wundern.

    Auch das sie neben den Art1 und Art5 den Art3 hier das eben NICHT alle vor dem Gesetz gleich sind und Politiker einen „stärkeren“ Schutz braucht, zeigt sie mag das bisherige GG nicht so und bedarf „Transformationen“.

  • Das geltende Abtreibungsrecht in Dtld ist m.E. salomonisch weise – rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei, Embryonalstadium, 1. Trimester, Beratungspflicht etc.
    „Reproduktive Selbstbestimmung“ ist der Kampfbegriff für völlige Freigabe bis zur Geburt. Der Terminus „ungeborenes Leben“ verschleiert die Tatsache, dass es sich beim Fötus um einen kleinen Menschen handelt, dessen Sinne schon vor der Geburt fast komplett gereift sind.
    Anstatt Ungeborenen die Menschenwürde abzusprechen, sollte es um Ken̈ntnis der Empfängnisverhütung gehen.

    • Was mich wundert: Warum macht man gerade jetzt dieses Faß wieder auf?

      • Ich glaube ja, dass diese Diskussion nur vom eigentlichen Zweck der Nominierung der beiden Damen für den 2. Senat ablenkt. Sie sollen installiert werden, wegen dem AFD Verbot, da beide dafür sind. Das dieses Thema nun bei einer der Kandidatinnen aufkam, war halt blöd. Und ich glaube, dass die CDU auch aus diesen anderen Gründen beiden Kandidatinnen zugestimmt hat am Anfang.

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  • Es bleibt zu hoffen, dass es nach der Sommerpause eine ganz große Allianz ganz vieler Menschen mit Herz, Verstand und Gewissen gibt, die gemeinsam alles demokratisch mögliche tun, diese Frau als Bundesverfassungsrichterin zu verhindern.

  • Nochmal einfacher: Das Problem ist, dass der Marsch durch die Institutionen erfolgreich abgeschlossen ist, die Mehrheit der deutschen dies aber nicht kapiert oder sich zu fein ist, dagegen zu protestieren. Eine zu große Minderheit findet es natürlich alles sogar richtig so.
    All die Skandale der letzten 10 Jahre sind letztendlich so erklärbar.

    • Der Protest gegen den Marsch durch die Institutionen käme zu spät. Er ist – wie erwähnt – abgeschlossen.
      Dieser Marsch wurde angekündigt und die Ankündigung wurde über Jahrzehnte nicht ernst genommen.
      Wie sagt man bei uns so schön: „Der Fisch ist geputzt.“
      Selbst wenn man gleich begänne, würde es Jahrzehnte dauern, diesen Fehler zu korrigieren.

      • So ist es. Bei der 16 jährigen Herrschaft einer FDJ- Sekretärin will das auch Keiner gemerkt haben. Und Die es gemerkt haben, wurden niedergemacht und heute wiird ein Verbot angestrebt.

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  • Diese Erklärung bekräftigt meiner Meinung nach nur die Nichtwahl dieser Person. Wenn sie ihre Kandidatur nicht von selbst zurückzieht, hoffe ich zumindest, dass die Unionsabgeordneten standhaft bleiben!

    • So wie der Pinocchio nach der BT Wahl… :))

  • „Weiter verweist sie in ihrer Erklärung darauf, dass eine „eingehende und vollständige inhaltliche Befassung mit meinen wissenschaftlichen Beiträgen“ gezeigt hätte, dass „der Schwerpunkt meiner Forschung das Verfassungs-, Sozial- und Bildungsrecht ist“ und dazu „auch Themen wie die Regulierung und Finanzierung von Schulen, die Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge in Deutschland, die Bewältigung des demografischen Wandels, die Reform unserer Sozialversicherungssysteme und die Digitalisierung der Verwaltung gehören“.

    So !
    Und was genau davon befähigt sie jetzt, sich in ethische Fragen einzumischen ?

    • Und was genau davon befähigt sie jetzt, sich in ethische Fragen einzumischen ?
      Und was hat das Verfassungsgericht mit diesen Fragen zu tun ?
      Wenn man ehrlich ist hat diese Frau mit ihrem ausgeprägten Opportunismus überhaupt keine Qualifikation für dieses Amt !!

  • Zitat Apollo:
    „Zur Frage, ob paritätische Wahllisten, also eine potenzielle gesetzliche Pflicht, Wahllisten gleichermaßen mit Männern und Frauen zu besetzen, die mitunter von Linken, Grünen und SPD favorisiert wird, verfassungswidrig wären, äußerte sie sich in der Erklärung nun defensiv und ließ die Tür genau dafür offen“

    Sie hat sich dazu aber bereits im Jahre 2019 geäußert … und zwar so, dass sie offenbar für alle Parteien eine Zwangsquote für die Zweitstimmenlisten befürwortet:
    Zitat Brosius-Gersdorf:
    „Mit der Zweitstimme könnte er [=der Wähler] weiterhin Listen wählen, die von den Parteien nach dem Reißverschlussverfahren abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssten.“
    Das würde die faktische Einführung einer weitreichenden Quote für den Bundestag und andere Parlamente bedeuten.
    https://verfassungsblog.de/ergebnisparitaet-oder-chancengleichheit-quotenmodelle-zur-steigerung-des-frauenanteils-im-parlament

    • Danke, für den Hinweis 👍👍

  • Diese Bewerberin um ein Richteramt beim BVerfG hat immer noch nicht erkannt, dass es nicht darum geht, ob sie nach juristischen Lehrsätzen eine evtl. gerade noch vertretbare Sicht verfolgt, sondern dass ihr wiederholtes Infragestellen der Würde eines voll lebensfähigen Fötus im Mutterleib sie menschlich disqualifiziert und ihr daher das erwartbare Anforderungsprofil für das Amt einer Richterin am höchsten deutschen Gericht abzusprechen ist. Jede Personalauswahl für ein Richteramt im öffentlichen Dienst ist „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ zu treffen (Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes). Unter den Begriff „Eignung“ fallen auch Wesens- und Charaktermerkmale, die selbst bei herausragender Befähigung und fachlicher Leistung den Ausschlag geben und der Vergabe eines Amtes entgegenstehen können. Es ist daher verfassungskonform, wenn die Bewerberin abgelehnt wurde, weil begründete Zweifel an ihrer Eignung für das angestrebte Amt bestanden und bestehen.

    • Sie ist ja eider NICHT abgelehnt worden. Die Wahl wurde ja nur zurückgestellt, somit ist noch alles offen. Die zweifelnden Unionsabgeordneten wird man jetzt mit allen Mitteln bearbeiten.

    • Sehr guter, sachlicher Kommentar.

    • Genau, diese Frau hat trotz Professur keinen moralisch-ethischen „Unterbau“, kann / will dies anscheinend auch nicht erkennen, hat nie als Richterin gearbeitet – und das ist dann auch gut so.

      • An dieser Person interessiert mich nur eines: wie man so werden kann.

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  • Entsetzlich, wirkt schon bedrohlich ..
    Das fühlt sich nicht an wie Neutralität.

  • Frauke Brosius-Gersdorf ist rechtswissenschaftlich kompetent! Sie sollte weiter forschen können! Für eine Verfassungsrichterin ist eine höhere Kompetenz notwendig. Sie muss erkennen, wo universelle Prinzipien gelten, kann es kein Entweder / Oder geben, sondern nur ein Sowohl als Auch.
    Aufgrund des biomedizinischen Fortschritts muss es einen Schutz für das entstehende Leben ab Nidatation geben! Die Rechte der Frau auf Selbstbestimmung müssen gestärkt werden. Aber der Zugriff der Biomediziner auf das entstehende Leben muss geregelt werden, um Klonierungen und Bio-Robotik im Zaum zu halten!

  • Ein Wolf, der Kreide gefressen hat, bleibt immer noch ein Wolf. Abgesehen davon, dass es hier zu wenig Kreide war.

  • Für Grüne und Linke absolut wählbar.
    Für gerecht denkende Menschen aber niemals.

    • Was ich nicht verstehe:
      Habe gestern intensiv mit einigen Grünen und Linke-Wählern diskutiert.
      Für die ist und bleibt die vorläufige Verhinderung von Fr. Brosius-Gersdorf eine Kampagne der Rechten.

      Auf die Inhalte ihrer Aussagen wird gar nicht eingegangen. Überhaupt nicht.

      Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich in diesem Fall eine Mehrheitsmeinung unserer Bevölkerung vertrete.

      Mir wird jedoch vorgeworfen, ich hätte mich radikalisiert.

      Es ist nicht zu fassen.

      • Ich würde ihnen nicht widersprechen. Ich würde warten bis sie es sich selber tun…! 😉

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      • Auch wenn es sehr mühsam ist mit diesen Leuten zu diskutieren, mein Respekt, wenn sie es trotzdem tun. Ich habe mich in solchen Gesprächen darauf konzentriet Fragen zu stellen. Das ist eine sehr wirksame Methode, um die Menschen zum Nachdenken zu bringen.

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      • Mit Linken zu diskutieren macht keinen Sinn. Ideologen lassen sich nicht mit Argumenten überzeugen.

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      • Mit Grün-Linken Ideologen kann man nicht sachlich diskutieren. Die wollen ihre Agenda durchbringen. Gegenargumente haben da keine Chance. So agieren Faschisten: Eingeigelt in der eigenen Blase.

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    • Mein Reden . Soll sie sich um ein Bundestagsmandat bewerben !!
      Aber am Verfassungsgericht hat diese Person nichts zu suchen !!!

      • Na klar, dann über die „Landesliste“ in den BT kommen? Nein, danke.

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  • Kommt mir irgendwie bekannt vor..

    „In diesem Kontext begrüßt sie dann aber offenbar Verschärfungen im Strafrecht bei Äußerungsdelikten gegen Politiker – diese würden „für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern“.

    Glaube.. war dieser Kontext..

    Farm der Tiere (Originaltitel: Animal Farm) ist eine Fabel von George Orwell, die 1945 erschien. Der Roman handelt von der Erhebung der Tiere einer englischen Farm gegen die Herrschaft ihres menschlichen Besitzers, der sie vernachlässigt und ausbeutet. Nach anfänglichen Erfolgen und beginnendem Wohlstand übernehmen die Schweine die Führung und errichten schließlich eine Gewaltherrschaft, die schlimmer ist als diejenige, welche die Tiere abschütteln wollten.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Farm_der_Tiere

  • Nach meinem Eindruck scheint diese Frau vollkommen amoralisch zu sein. Es wäre vom fachlichen her interessant genauer zu schauen, ob dieser Eindruck empirisch belegbar ist und wenn ja, wie es dazu kommen konnte.

    • Ich würde eher sagen unempathisch und unser GG ist es halt in gewisser Weise. Ich hab gelernt es ist da zum Schutz des Bürgers gegen die Übermacht bzw. Übergriffigen Staat. Aber ist das noch so?

  • „Freud hätte seine wahre Freude“

  • FBG darf ihre Meinung öffentlich vertreten.
    Aber sie muß endlich verstehen, daß andere
    Bürger sie damit nicht als neue
    Verfassungsrichterin haben wollen.

    Sie könnte SPD-Politikerin werden.
    Welches Parteibuch hat sie eigentlich?
    Es ist nichts online. Weshalb fragt
    keiner danach?

    Richter Seegmüller, den die Union auf
    Druck von SPD u. Grüne zurückzog,
    hat das CDU-Parteibuch.

  • Und Friedrich M., der findet das gut …

    • Merz ist doch alles egal

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