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Weiterhin Bürgergeld

Deutschland stürzt in Chaos: Kein Haushalt in 2025

Sollte es zu Neuwahlen kommen, besteht für 2025 die vorläufige Haushaltsführung. Dann kann die aktuelle Regierung nur Ausgaben tätigen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wie das Bürgergeld. Erst die neue Regierung kann einen Haushaltsplan für 2025 verabschieden.

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Trotz einer möglichen Haushaltssperre werden von der rEgierung weiterhin Gelder gezahlt, auf die Rechtsanspruch besteht.

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Ab dem 1. Januar beginnt wahrscheinlich eine Phase vorläufiger Haushaltsführung. Denn die nun zerbrochene Ampel-Koalition konnte sich nicht auf einen Bundeshaushalt 2025 einigen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich noch eine Mehrheit für den Haushaltsentwurf 2025 im Bundestag findet. Das berichtet Welt. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Helge Braun (CDU) sagte bereits in der Vorwoche zu Welt: „Im Wesentlichen würden nur gesetzliche Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, ausgezahlt. In Förderprogrammen würden Förderstopps entstehen, das wäre Gift für die Investitionen in dieser wirtschaftlich angespannten Lage.“ Zu den Leistungen, auf die Rechtsanspruch besteht, gehören zum Beispiel das Bürgergeld, weitere Sozialleistungen oder Bauprojekte, für die bereits 2023 Mittel bewilligt wurden. In dieser Phase dürfen keine neuen Ausgaben begonnen werden.

Für schon länger laufende Förderprogramme galt in der Vergangenheit bei der vorläufigen Haushaltsführung eine Begrenzung der Ausgaben. Es durfte nur ein bestimmter Prozentsatz des geplanten Fördervolumens tatsächlich verwendet werden. Wenn das zur Verfügung stehende Geld dann ausgegeben ist, ist es ausgegeben.

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Artikel 110 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Bundeshaushalt vor Beginn des Haushaltsjahres beschlossen sein muss. Jedoch ändert sich laut Welt der Zeitplan bei Neuwahlen. Denn die neue Regierung darf wegen des Diskontinuitätsprinzips den alten Haushaltsentwurf der vorherigen Regierung nicht übernehmen, sondern muss einen neuen Haushaltsentwurf vorlegen. Das Diskontinuitätsprinzip sieht vor, dass alle Gesetzesvorhaben automatisch verfallen, die nicht innerhalb der Legislaturperiode verabschiedet worden sind. Da es womöglich Neuwahlen im März gibt, könnte der Bundeshaushalt für 2025 erst nach der Regierungsbildung beschlossen werden. Dementsprechend könnte es passieren, dass es in der ersten Jahreshälfte 2025 keinen Haushalt für 2025 gibt, wenn zum Beispiel die Sondierungen lange dauern.

Für den Rest des Jahres 2024 könnte es eine Haushaltssperre geben, weil sowohl der Haushaltsplan für 2025 als auch der Nachtragshaushalt für 2024 fehlt. Bei der Haushaltssperre kann die Regierung im Einzelfall entscheiden, ob doch Geld genehmigt wird. Es ist möglich, dass sich für den Nachtragshaushalt noch eine Mehrheit im Bundestag findet. Der Streit um den Haushaltsplan 2025 hatte zum Bruch der Koalition geführt.

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